Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   EuGH, 24.10.2019 - C-211/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,36736
EuGH, 24.10.2019 - C-211/17 (https://dejure.org/2019,36736)
EuGH, Entscheidung vom 24.10.2019 - C-211/17 (https://dejure.org/2019,36736)
EuGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - C-211/17 (https://dejure.org/2019,36736)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,36736) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Topaz

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Vom Bauträger formulierter und von einem Notar beurkundeter Kaufvorvertrag - Art. 3 Abs. 2 und Art. 4 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Topaz

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Vom Bauträger formulierter und von einem Notar beurkundeter Kaufvorvertrag - Art. 3 Abs. 2 und Art. 4 ...

Sonstiges (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • EuGH, 08.10.2026 - C-872/24

    Digi România

    Rn. 37 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof hervorgehoben, dass die Höhe eines solchen Entschädigungsbetrags in einem angemessenen Verhältnis zur Art der Pflichtverletzung des Verbrauchers stehen muss (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 24. Oktober 2019, Topaz, C-211/17, EU:C:2019:906, Rn. 58 und 59).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2020 - C-452/18

    Ibercaja Banco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Missbräuchliche Klauseln in …

    {FN:58} Vgl. entsprechend Urteil vom 16. Januar 2014, Constructora Principado (…C-226/12, EU:C:2014:10, Rn. 19), und Beschluss vom 24. Oktober 2019, Topaz (C-211/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:906, Rn. 46).

    {FN:62} Auch mit der Tatsache, dass der "Novationsvertrag zur Abänderung des Darlehens" eine handschriftliche Klausel enthält, durch die der Verbraucher bescheinigt, den Mechanismus der Mindestzinssatzklausel verstanden zu haben (vgl. Nr. 14 der vorliegenden Schlussanträge), lässt sich nicht nachweisen, dass diese Klausel - oder a fortiori die Klausel über den wechselseitigen Verzicht auf ein gerichtliches Vorgehen - im Einzelnen ausgehandelt wurde (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 24. Oktober 2019, Topaz, C-211/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:906, Rn. 47 bis 51).

    Vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 24. Oktober 2019, Topaz (C-211/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:906, Rn. 50).

  • EuGH, 30.05.2024 - C-176/23

    Raiffeisen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …

    Rn. 43 Zwar ist es Sache des vorlegenden Gerichts, sämtliche Umstände, unter denen dem Verbraucher eine solche Klausel vorgelegt worden ist, zu berücksichtigen, um zu ermitteln, ob der Verbraucher auf ihren Inhalt Einfluss nehmen konnte (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 2020, 1bercaja Banco, C-452/18, EU:C:2020:536, Rn. 35), doch hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die bloße Unterzeichnung eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Gewerbetreibenden, in dem festgelegt wird, dass dieser Verbraucher alle zuvor von dem Gewerbetreibenden ausgearbeiteten Vertragsklauseln annimmt, nicht zu einer Umkehr der Vermutung führt, dass solche Klauseln nicht im Einzelnen ausgehandelt wurden (Beschluss vom 24. Oktober 2019, Topaz, C-211/17, EU:C:2019:906, Rn. 51).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-395/21

    D.V. (Honoraires d'avocat - Principe du tarif horaire) - Vorlage zur …

    {FN:18} Vgl. Beschluss vom 24. Oktober 2019, Topaz (C-211/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:906, Rn. 78).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2020 - C-231/19

    Blackrock Investment Management (UK) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    {FN:27} Vgl. u. a. Urteil vom 8. September 2011, Rosado Santana (…C-177/10, EU:C:2011:557, Rn. 32), und Beschluss vom 24. Oktober 2019, Topaz (C-211/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:906).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2020 - C-81/19

    Banca Transilvania - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie …

    {FN:38} Urteile vom 14. Juni 2012, Banco Español de Crédito (C-618/10, EU:C:2012:349), und vom 26. März 2019, Abanca Corporación Bancaria und Bankia (C-70/17 und C-179/17, EU:C:2019:250) sowie Beschluss vom 24. Oktober 2019, Topaz (C-211/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:906).
  • EuGH, 05.06.2025 - C-749/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - …

    Rn. 41 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, sind Vertragsklauseln, die offenbar Sanktionen einführen, die automatisch und angesichts der Art des etwaigen Fehlverhaltens des Verbrauchers unverhältnismäßig sind, nach Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 93/13 in Verbindung mit Nr. 1 Buchst. e des Anhangs dieser Richtlinie für missbräuchlich zu erklären (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 24. Oktober 2019, Topaz, C-211/17, EU:C:2019:906, Rn. 59).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht