Rechtsprechung
| EuGH, 31.03.2022 - C-231/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Placement d'un demandeur d'asile dans un hôpital psychiatrique)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Dublin-System - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Art. 29 Abs. 2 - Überstellung des Asylbewerbers in den für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaat - ...
- Europäischer Gerichtshof
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Placement d'un demandeur d'asile dans un hôpital psychiatrique)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Dublin System - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Art. 29 Abs. 2 - Überstellung des Asylbewerbers in den für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaat - ...
- doev.de
IA - Inhaftierung im Sinne der Dublin III-Verordnung
- milo.bamf.de
EUV 604/2013, Art 29 Abs 2
Marokko: zur Auslegung der Dublin III Verordnung; Zwangseinweisung eines Antragstellers in psychiatrische Einrichtung bei Eigen- und Fremdgefährdung entspricht keiner Inhaftierung im Sinne der Dublin III Verordnung - Informationsverbund Asyl und Migration
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Dublin-System - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Art. 29 Abs. 2 - Überstellung des Asylbewerbers in den für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaat - ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Papierfundstellen
- NVwZ 2022, 861
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 19.03.2019 - C-163/17
Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …
Auszug aus EuGH, 31.03.2022 - C-231/21
Rn. 54 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass Art. 29 Abs. 2 Satz 2 der Dublin-III-Verordnung ausnahmsweise die Verlängerung der in Art. 29 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 dieser Verordnung festgelegten Überstellungsfrist von sechs Monaten gestattet, um zu berücksichtigen, dass es dem ersuchenden Mitgliedstaat aufgrund der Inhaftierung oder Flucht der betreffenden Person tatsächlich unmöglich ist, die Überstellung durchzuführen (Urteil vom 19. März 2019, Jawo, C-163/17, EU:C:2019:218, Rn. 60).Rn. 57 Außerdem hat der Gerichtshof zwar in den Rn. 61 und 62 des Urteils vom 19. März 2019, Jawo (C-163/17, EU:C:2019:218), eine Auslegung des Begriffs "Flucht" im Sinne von Art. 29 Abs. 2 Satz 2 der Dublin-III-Verordnung verworfen, wonach der Nachweis der Absicht der betroffenen Person erforderlich ist, sich den zuständigen nationalen Behörden zu entziehen, um die Gefahr zu vermeiden, dass diese Behörden auf etwaige erhebliche Schwierigkeiten stoßen oder das effektive Funktionieren des Dublin-Systems und die Verwirklichung seiner Ziele nicht gewährleisten können.
Rn. 61 Diese Auslegung steht daher auch nicht im Widerspruch zum Ziel der zügigen Bearbeitung, das mit der Dublin-III-Verordnung gemäß ihren Erwägungsgründen 4 und 5 verfolgt wird (Urteil vom 19. März 2019, Jawo, C-163/17, EU:C:2019:218, Rn. 58 und 59).
- EuGH, 15.04.2021 - C-786/19
The North of England P & I Association - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 31.03.2022 - C-231/21
Rn. 42 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sowohl aus den Anforderungen der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch aus dem Gleichheitsgrundsatz folgt, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung nicht nur des Wortlauts dieser Bestimmung, sondern auch ihres Zusammenhangs und der Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, gefunden werden muss (Urteil vom 15. April 2021, The North of England P & I Association, C-786/19, EU:C:2021:276, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 44 Was als Erstes den Wortlaut von Art. 29 Abs. 2 Satz 2 der Dublin-III-Verordnung betrifft, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die in einer der Sprachfassungen einer unionsrechtlichen Bestimmung verwendete Formulierung nicht als alleinige Grundlage für die Auslegung dieser Bestimmung herangezogen werden oder Vorrang vor den übrigen Sprachfassungen beanspruchen kann (Urteil vom 15. April 2021, The North of England P & I Association, C-786/19, EU:C:2021:276, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.02.2017 - C-578/16
C. K. u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
Auszug aus EuGH, 31.03.2022 - C-231/21
Rn. 37 Zum anderen könnten schwere Krankheiten, die einer Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat vorläufig entgegenstünden, keine Verlängerung der Überstellungsfrist gemäß Art. 29 Abs. 2 Satz 2 der Dublin-III-Verordnung begründen, wie durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs bestätigt werde (Urteil vom 16. Februar 2017, C. K. u. a., C-578/16 PPU, EU:C:2017:127, Rn. 89). - EuGH, 20.05.2021 - C-120/19
X (Véhicules-citernes GPL) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung …
Auszug aus EuGH, 31.03.2022 - C-231/21
Rn. 56 Art. 29 Abs. 2 Satz 2 der Dublin-III-Verordnung ist nämlich nach einem in ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellten Grundsatz eng auszulegen, da er in zwei konkreten Fällen eine Ausnahme von der allgemeinen Regel des Art. 29 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 dieser Verordnung vorsieht (vgl. u. a. Urteil vom 20. Mai 2021, X [LPG-Tankfahrzeuge], C-120/19, EU:C:2021:398, Rn. 50).
- EuGH, 22.09.2022 - C-245/21
Die Aussetzung der Durchführung einer Entscheidung, einen Asylbewerber an den …
Rn. 68 Abgesehen davon, dass diese Bestimmung weder eine Unterbrechung, noch eine Aussetzung der Überstellungsfrist vorsieht, sondern ihre Verlängerung, ist darauf hinzuweisen, dass dieser Verlängerung Ausnahmecharakter zukommt und sie somit eng auszulegen ist, was ihre entsprechende Anwendung auf andere Fälle der Unmöglichkeit der Durchführung der Überstellungsentscheidung ausschließt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. März 2019, Jawo, C-163/17, EU:C:2019:218, Rn. 60, und vom 31. März 2022, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl u. a. [Unterbringung eines Asylbewerbers in einem psychiatrischen Krankenhaus], C-231/21, EU:C:2022:237, Rn. 54 und 56).Rn. 69 Im Übrigen hat der Gerichtshof befunden, dass die in Art. 29 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung vorgesehene Überstellungsfrist von sechs Monaten in Situationen anzuwenden ist, in denen die betroffene Person aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht überstellt werden kann (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Februar 2017, C. K. u. a., C-578/16 PPU, EU:C:2017:127, Rn. 89) oder aber aufgrund ihrer zwangsweisen Unterbringung in einer psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. März 2022, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl u. a. [Unterbringung eines Asylbewerbers in einem psychiatrischen Krankenhaus], C-231/21, EU:C:2022:237, Rn. 62).
- EuGH, 15.11.2022 - C-646/20
Automatische Anerkennung außergerichtlicher Ehescheidungen: Eine von einem …
Rn. 40 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs folgt sowohl aus den Anforderungen der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch aus dem Gleichheitsgrundsatz, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung nicht nur des Wortlauts dieser Bestimmung, sondern auch ihres Zusammenhangs und der Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, gefunden werden muss (Urteil vom 31. März 2022, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl u. a. [Unterbringung eines Asylbewerbers in einem psychiatrischen Krankenhaus], C-231/21, EU:C:2022:237, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 12.01.2023 - C-323/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Délai de transfert - Pluralité de …
Rn. 70 Der Gerichtshof hat deshalb entschieden, dass die in dieser Bestimmung vorgesehene Überstellungsfrist in Situationen, in denen die Überstellung der betreffenden Person unmöglich ist, angewendet werden muss (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Februar 2017, C. K. u. a., C-578/16 PPU, EU:C:2017:127, Rn. 89, vom 31. März 2022, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl u. a. [Unterbringung eines Asylbewerbers in einem psychiatrischen Krankenhaus], C-231/21, EU:C:2022:237, Rn. 62, …sowie vom 22. September 2022, Bundesrepublik Deutschland [Behördliche Aussetzung der Durchführung der Überstellungsentscheidung], C-245/21 und C-248/21, EU:C:2022:709, Rn. 70).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2026 - 11 A 150/24
Alleinerziehende; Asylsuchende; Aufnahmeeinrichtung; Dublin III-VO; …
Rn. 57 Vgl. EuGH, Urteile vom 12. Januar 2023 - C-323/21 u. a. -, juris, Rn. 69, vom 22. September 2022 - C-245/21 u. a. -, juris, Rn. 65 ff. (zur pandemiebedingten Vollziehungsaussetzung), vom 31. März 2022 - C-231/21 -, juris, Rn. 62, und vom 16. Februar 2017 - C-578/16 PPU -, juris, Rn. 89 (jew. zur gesundheitsbedingten Unmöglichkeit). - Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2025 - C-458/24
Daraa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Verordnung (EU) Nr. …
{FN:41} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. März 2022, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Unterbringung eines Asylbewerbers in einem psychiatrischen Krankenhaus) (C-231/21, EU:C:2022:237, Rn. 56), und vom 22. September 2022, Bundesrepublik Deutschland (Behördliche Aussetzung der Durchführung der Überstellungsentscheidung) (…C-245/21 und C-248/21, EU:C:2022:709, Rn. 65). - Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-323/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Délai de transfert - Pluralité de …
{FN:7} C-231/21, EU:C:2022:237 (…Rn. 55 und 58). - Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2023 - C-402/22
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Crime particulièrement grave) - …
{FN:9} Vgl. u. a. Urteile Ahmed (…Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 31. März 2022, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl u. a. (Unterbringung eines Asylbewerbers in einem psychiatrischen Krankenhaus) (C-231/21, EU:C:2022:237, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 12. Januar 2023, TP (Videoredakteur beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen) (…C-356/21, EU:C:2023:9, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2025 - C-560/23
Tang - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Kriterien …
{FN:30} Der Begriff "Inhaftierung" ist im Urteil vom 31. März 2022, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl u. a. (Unterbringung eines Asylbewerbers in einem psychiatrischen Krankenhaus) (C-231/21, EU:C:2022:237, Rn. 55 und 58), definiert worden und der Begriff "Flucht" im Urteil vom 19. März 2019, Jawo (…C-163/17, EU:C:2019:218, Rn. 56 und 57). - Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-324/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Délai de transfert - Pluralité de …
{FN:7} C-231/21, EU:C:2022:237 (…Rn. 55 und 58).
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