Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2021

Rechtsprechung
   EuGH, 20.05.2021 - C-120/19   

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https://dejure.org/2021,13492
EuGH, 20.05.2021 - C-120/19 (https://dejure.org/2021,13492)
EuGH, Entscheidung vom 20.05.2021 - C-120/19 (https://dejure.org/2021,13492)
EuGH, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - C-120/19 (https://dejure.org/2021,13492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    X (Véhicules-citernes GPL)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland - Richtlinie 2008/68/EG - Art. 5 Abs. 1 - Begriff "Bauvorschrift" - Verbot strengerer Bauvorschriften - Mitgliedstaatliche Behörde, die einer LPG-Tankstelle vorschreibt, sich nur durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland - Richtlinie 2008/68/EG - Art. 5 Abs. 1 - Begriff "Bauvorschrift" - Verbot strengerer Bauvorschriften - Mitgliedstaatliche Behörde, die einer LPG -Tankstelle vorschreibt, sich nur durch ...

Sonstiges (3)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 29.04.1999 - C-224/97

    Ciola

    Auszug aus EuGH, 20.05.2021 - C-120/19
    In diesem Zusammenhang weist das vorlegende Gericht zum einen darauf hin, dass die Wirksamkeit des Unionsrechts durch die Anwendung des Evidenzkriteriums behindert werden könnte, da dieses Kriterium nur in Ausnahmefällen erfüllt sei und damit für den Rechtsunterworfenen eine hohe Schwelle gesetzt werde und da der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 29. April 1999, Ciola (C-224/97, EU:C:1999:212), und vom 6. April 2006, ED & F Man Sugar (C-274/04, EU:C:2006:233), entschieden habe, dass eine Verpflichtung, die sich aus einer rechtlichen unanfechtbaren Entscheidung ergebe, im Rahmen der Prüfung einer späteren Sanktionsentscheidung, die auf der erstgenannten Entscheidung beruhe, aufgrund der Unvereinbarkeit dieser ersten Entscheidung mit dem Unionsrecht unangewendet bleiben könne.

    - Oder hat das nationale Gericht eine solche Genehmigungsauflage nach dem Unionsrecht - u. a. in Anbetracht der Urteile des Gerichtshofs vom 29. April 1999, Ciola (C-224/97, EU:C:1999:212), und vom 6. April 2006, ED & F Man Sugar (C-274/04, EU:C:2006:233) - wegen Verstoßes gegen dieses Recht unangewendet zu lassen?.

    Dieses Ergebnis wird durch die vom vorlegenden Gericht angeführten Urteile vom 29. April 1999, Ciola (C-224/97, EU:C:1999:212), und vom 6. April 2006, ED & F Man Sugar (C-274/04, EU:C:2006:233), nicht entkräftet.

    Was erstens das Urteil vom 29. April 1999, Ciola (C-224/97, EU:C:1999:212), betrifft, hat der Gerichtshof im Wesentlichen entschieden, dass der Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts es gebietet, eine bestandskräftige unionsrechtswidrige Entscheidung bei der Beurteilung der Begründetheit einer späteren, auf die erste dieser Entscheidungen gestützten Entscheidung unangewendet zu lassen.

  • EuGH, 06.04.2006 - C-274/04

    ED & F Man Sugar - Landwirtschaft - Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 -

    Auszug aus EuGH, 20.05.2021 - C-120/19
    In diesem Zusammenhang weist das vorlegende Gericht zum einen darauf hin, dass die Wirksamkeit des Unionsrechts durch die Anwendung des Evidenzkriteriums behindert werden könnte, da dieses Kriterium nur in Ausnahmefällen erfüllt sei und damit für den Rechtsunterworfenen eine hohe Schwelle gesetzt werde und da der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 29. April 1999, Ciola (C-224/97, EU:C:1999:212), und vom 6. April 2006, ED & F Man Sugar (C-274/04, EU:C:2006:233), entschieden habe, dass eine Verpflichtung, die sich aus einer rechtlichen unanfechtbaren Entscheidung ergebe, im Rahmen der Prüfung einer späteren Sanktionsentscheidung, die auf der erstgenannten Entscheidung beruhe, aufgrund der Unvereinbarkeit dieser ersten Entscheidung mit dem Unionsrecht unangewendet bleiben könne.

    - Oder hat das nationale Gericht eine solche Genehmigungsauflage nach dem Unionsrecht - u. a. in Anbetracht der Urteile des Gerichtshofs vom 29. April 1999, Ciola (C-224/97, EU:C:1999:212), und vom 6. April 2006, ED & F Man Sugar (C-274/04, EU:C:2006:233) - wegen Verstoßes gegen dieses Recht unangewendet zu lassen?.

    Dieses Ergebnis wird durch die vom vorlegenden Gericht angeführten Urteile vom 29. April 1999, Ciola (C-224/97, EU:C:1999:212), und vom 6. April 2006, ED & F Man Sugar (C-274/04, EU:C:2006:233), nicht entkräftet.

    Was zweitens das Urteil vom 6. April 2006, ED & F Man Sugar (C-274/04, EU:C:2006:233), betrifft, hat der Gerichtshof im Wesentlichen entschieden, dass eine Entscheidung, mit der eine Sanktion verhängt wird, nicht allein damit begründet werden kann, dass bereits eine bestandskräftige Entscheidung über die Rückforderung der Erstattung auf der Grundlage derselben Verordnung ergangen war.

  • EuGH, 16.06.2015 - C-62/14

    Das von der EZB im September 2012 angekündigte OMT-Programm ist mit dem

    Auszug aus EuGH, 20.05.2021 - C-120/19
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts betreffen (Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 24, und vom 7. Februar 2018, American Express, C-304/16, EU:C:2018:66, Rn. 31).

    Der Gerichtshof kann es nur dann ablehnen, über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts zu befinden, wenn die erbetene Auslegung oder Beurteilung der Gültigkeit einer unionsrechtlichen Regelung offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 25, und vom 7. Februar 2018, American Express, C-304/16, EU:C:2018:66, Rn. 32).

  • EuGH, 07.02.2018 - C-304/16

    Ein Drei-Parteien-Verfahren, das einen Co-Branding-Partner oder Vertreter

    Auszug aus EuGH, 20.05.2021 - C-120/19
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts betreffen (Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 24, und vom 7. Februar 2018, American Express, C-304/16, EU:C:2018:66, Rn. 31).

    Der Gerichtshof kann es nur dann ablehnen, über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts zu befinden, wenn die erbetene Auslegung oder Beurteilung der Gültigkeit einer unionsrechtlichen Regelung offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 25, und vom 7. Februar 2018, American Express, C-304/16, EU:C:2018:66, Rn. 32).

  • EuGH, 28.03.2017 - C-72/15

    Die restriktiven Maßnahmen, die der Rat im Rahmen der Ukrainekrise gegenüber

    Auszug aus EuGH, 20.05.2021 - C-120/19
    Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtfertigung des Vorabentscheidungsersuchens nach ständiger Rechtsprechung nicht in der Abgabe von Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen liegt, sondern darin, dass das Ersuchen für die tatsächliche Entscheidung eines Rechtsstreits erforderlich ist (Urteil vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 194 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.12.2014 - C-449/13

    Die Beweislast für die Erfüllung der vorvertraglichen Pflichten zur Information

    Auszug aus EuGH, 20.05.2021 - C-120/19
    Hierzu ist festzustellen, dass mangels einer einschlägigen Unionsregelung die Verfahrensmodalitäten, die den Schutz der den Rechtsunterworfenen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung eines jeden Mitgliedstaats sind; sie dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte innerstaatlicher Art regeln (Äquivalenzgrundsatz) und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (Urteil vom 18. Dezember 2014, CA Consumer Finance, C-449/13, EU:C:2014:2464, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.07.2020 - C-224/19

    Caixabank

    Auszug aus EuGH, 20.05.2021 - C-120/19
    Dabei sind gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie z. B. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (Urteil vom 16. Juli 2020, Caixabank und Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, C-224/19 und C-259/19, EU:C:2020:578, Rn. 85 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.10.2012 - C-249/11

    Byankov - Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im

    Auszug aus EuGH, 20.05.2021 - C-120/19
    Der Gerichtshof hat jedoch klargestellt, dass unter bestimmten Umständen die Besonderheiten der in Rede stehenden Situationen und Interessen berücksichtigt werden können, um ein Gleichgewicht zwischen einerseits dem Erfordernis der Rechtssicherheit und andererseits dem der Rechtmäßigkeit im Hinblick auf das Unionsrecht zu finden (Urteil vom 4. Oktober 2012, Byankov, C-249/11, EU:C:2012:608, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.10.2019 - C-189/18

    Glencore Agriculture Hungary - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer -

    Auszug aus EuGH, 20.05.2021 - C-120/19
    So hat der Gerichtshof u. a. festgestellt, dass die Bestandskraft einer Verwaltungsentscheidung zur Rechtssicherheit beiträgt und dass das Unionsrecht nicht verlangt, dass eine Einrichtung grundsätzlich verpflichtet ist, eine bestandskräftig gewordene Verwaltungsentscheidung zurückzunehmen (Urteil vom 16. Oktober 2019, Glencore Agriculture Hungary, C-189/18, EU:C:2019:861, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.03.2022 - C-177/20

    Personen, deren Nießbrauchsrechte an landwirtschaftlichen Flächen in Ungarn unter

    Dabei sind gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie z. B. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (Urteil vom 20. Mai 2021, X [LPG-Tankfahrzeuge], C-120/19, EU:C:2021:398, Rn. 72).
  • EuGH, 31.03.2022 - C-231/21

    Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Placement d'un demandeur d'asile dans un

    29 Abs. 2 Satz 2 der Dublin-III-Verordnung ist nämlich nach einem in ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellten Grundsatz eng auszulegen, da er in zwei konkreten Fällen eine Ausnahme von der allgemeinen Regel des Art. 29 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 dieser Verordnung vorsieht (vgl. u. a. Urteil vom 20. Mai 2021, X [LPG-Tankfahrzeuge], C-120/19, EU:C:2021:398, Rn. 50).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2021 - C-278/20

    Kommission/ Spanien (Violation du droit de l'Union par le législateur) -

    15 Urteile vom 16. Juli 2020, Caixabank und Banco Bilbao Vizcaya Argentaria (C-224/19 und C-259/19, EU:C:2020:578, Rn. 85), vom 20. Mai 2021, X (LPG-Tankfahrzeuge) (C-120/19, EU:C:2021:398, Rn. 72), und vom 10. Juni 2021, BNP Paribas Personal Finance (C-776/19 bis C-782/19, EU:C:2021:470, Rn. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-645/20

    V A und Z A (Compétences subsidiaires en matière de successions) -

    50 Vgl. neben zahlreichen anderen das Urteil vom 20. Mai 2021, X (LPG-Tankfahrzeuge) (C-120/19, EU:C:2021:398, Rn. 69).
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   Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2021 - C-120/19   

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https://dejure.org/2021,785
Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2021 - C-120/19 (https://dejure.org/2021,785)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.01.2021 - C-120/19 (https://dejure.org/2021,785)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. Januar 2021 - C-120/19 (https://dejure.org/2021,785)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    X (Véhicules-citernes GPL)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung gefährlicher Güter - Begriff "Bauvorschrift" - Auflage, dass einer LPG-Tankstelle LPG nur von Tankwagen geliefert werden darf, die mit einem Hitze-Schutzschild ausgestattet sind - Vereinbarungen über den Hitze-Schutzschild - ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung gefährlicher Güter - Begriff "Bauvorschrift" - Auflage, dass einer LPG -Tankstelle LPG nur von Tankwagen geliefert werden darf, die mit einem Hitze-Schutzschild ausgestattet sind - Vereinbarungen über den Hitze-Schutzschild - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 29.04.1999 - C-224/97

    Ciola

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2021 - C-120/19
    - Oder hat das nationale Gericht eine solche Genehmigungsauflage nach dem Unionsrecht - u. a. in Anbetracht der Urteile des Gerichtshofs vom 29. April 1999, Ciola (C-224/97, EU:C:1999:212), und vom 6. April 2006, ED & F Man Sugar (C-274/04, EU:C:2006:233) - wegen Verstoßes gegen dieses Recht unangewendet zu lassen?.

    14 Vgl. Urteil vom 9. April 1999, Ciola (C-224/97, EU:C:1999:212, Rn. 32 und 33).

    26 Urteil vom 29. April 1999, Ciola (C-224/97, EU:C:1999:212, Rn. 30 bis 33).

    27 Urteil vom 29. April 1999, Ciola (C-224/97, EU:C:1999:212, Rn. 25).

  • EuGH, 06.04.2006 - C-274/04

    ED & F Man Sugar - Landwirtschaft - Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2021 - C-120/19
    - Oder hat das nationale Gericht eine solche Genehmigungsauflage nach dem Unionsrecht - u. a. in Anbetracht der Urteile des Gerichtshofs vom 29. April 1999, Ciola (C-224/97, EU:C:1999:212), und vom 6. April 2006, ED & F Man Sugar (C-274/04, EU:C:2006:233) - wegen Verstoßes gegen dieses Recht unangewendet zu lassen?.

    28 Urteil vom 6. April 2006, ED & F Man Sugar (C-274/04, EU:C:2006:233, Rn. 15).

  • EuGH, 03.09.2009 - C-2/08

    Fallimento Olimpiclub - Mehrwertsteuer - Vorrang des Gemeinschaftsrechts -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2021 - C-120/19
    31 Urteil vom 3. September 2009, Fallimento Olimpiclub (C-2/08, EU:C:2009:506).
  • EuGH, 15.01.2019 - C-258/17

    E.B. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2021 - C-120/19
    30 Urteil vom 15. Januar 2019, E.B. (C-258/17, EU:C:2019:17).
  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2021 - C-120/19
    22 Urteil vom 13. Januar 2004, Kühne & Heitz (C-453/00, EU:C:2004:17).
  • EuGH, 19.09.2006 - C-392/04

    i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2021 - C-120/19
    23 Urteil vom 19. September 2006, i-21 Germany und Arcor (C-392/04 und C-422/04, EU:C:2006:586).
  • EuGH, 01.07.2014 - C-573/12

    Die schwedische Regelung zur Förderung der inländischen Erzeugung grüner Energie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2021 - C-120/19
    15 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juni 2007, AGM-COS.MET (C-470/03, EU:C:2007:213, Rn. 50), und vom 1. Juli 2014, Ålands Vindkraft (C-573/12, EU:C:2014:2037, Rn. 57).
  • EuGH, 12.02.2008 - C-2/06

    Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2021 - C-120/19
    24 Urteil vom 12. Februar 2008, Kempter (C-2/06, EU:C:2008:78).
  • EuGH, 17.04.2007 - C-470/03

    AGM-COS.MET - Richtlinie 98/37/EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Maschinen, deren

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2021 - C-120/19
    15 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juni 2007, AGM-COS.MET (C-470/03, EU:C:2007:213, Rn. 50), und vom 1. Juli 2014, Ålands Vindkraft (C-573/12, EU:C:2014:2037, Rn. 57).
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