Rechtsprechung
| EuGH, 29.03.2012 - C-243/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Italien
- EU-Kommission
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 18. Mai 2010 - Europäische Kommission/Italienische Republik
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kein fristgerechter Erlass aller Maßnahmen, die erforderlich sind, um den Art. 2, 3 und 4 der Entscheidung 2008/854/EG der Kommission vom 2. Juli 2008 über die Beihilferegelung Regionalgesetz Nr. 9 aus dem Jahr 1998 und die ...
Wird zitiert von ... (8)
- EuGH, 11.09.2014 - C-527/12
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit dem …
Die Anwendung nationaler Verfahren hängt von der Bedingung ab, dass sie die sofortige und tatsächliche Vollstreckung der Kommissionsentscheidung ermöglichen; diese Bedingung spiegelt die Erfordernisse des in der Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellten Effektivitätsgrundsatzes wider (Urteil Kommission/Italien, C-243/10, EU:C:2012:182, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).In einem solchen Fall obliegen dem Mitgliedstaat und der Kommission im Licht von Art. 4 Abs. 3 EUV gegenseitige Pflichten zur loyalen Zusammenarbeit, um diese Schwierigkeiten zu überwinden (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Deutschland, EU:C:1989:46, Rn. 9, Kommission/Italien, EU:C:2012:182, Rn. 41 und 42, und Kommission/Griechenland, C-263/12, EU:C:2013:673, Rn. 32).
- EuG, 09.12.2015 - T-233/11
Griechenland / Kommission - Staatliche Beihilfen - Bergbausektor - Subvention, …
Durch die Rückzahlung der Beihilfe verliert der Empfänger den Vorteil, den er auf dem Markt gegenüber seinen Mitbewerbern besessen hatte, und die Lage vor der Gewährung der Beihilfe wird wiederhergestellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. März 2012, Kommission/Italien, C-243/10, Slg, EU:C:2012:182, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 201 Aus dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit ist abgeleitet worden, dass der Mitgliedstaat, der Adressat einer Entscheidung ist, die ihn zur Rückforderung rechtswidriger Beihilfen verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen hat, die geeignet sind, die Durchführung dieser Entscheidung sicherzustellen, um zu einer tatsächlichen Wiedereinziehung der geschuldeten Beträge zu gelangen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. März 2012, Kommission/Italien, C-243/10, EU:C:2012:182, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 12.03.2020 - C-576/18
Italien wird zu finanziellen Sanktionen verurteilt, weil es rechtswidrig an den …
Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 260 Abs. 1 AEUV verstoßen, dass sie bei Ablauf der Frist in dem von der Europäischen Kommission am 11. Juli 2014 versandten Mahnschreiben nicht alle Maßnahmen ergriffen hatte, die sich aus dem Urteil vom 29. März 2012, Kommission/Italien (C-243/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:182), ergeben.Die Italienische Republik wird verurteilt, an die Europäische Kommission ab der Verkündung des vorliegenden Urteils bis zur vollständigen Durchführung des Urteils vom 29. März 2012, Kommission/Italien (C-243/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:182), ein Zwangsgeld in Höhe von 80 000 Euro pro Tag zu zahlen.
- EuG, 12.12.2014 - T-487/11
Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem die Rückforderung der …
Er muss die geschuldeten Beträge tatsächlich wiedererlangen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 29. März 2012, Kommission/Italien, C-243/10, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 24.01.2013 - C-529/09
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit dem …
Rn. 92 Gemäß Art. 14 Abs. 3 der Verordnung Nr. 659/1999 hat die durch eine Entscheidung der Kommission angeordnete Rückforderung einer für rechtswidrig und unvereinbar erklärten Beihilfe, wie sich auch aus dem 13. Erwägungsgrund dieser Verordnung ergibt, unverzüglich und nach den Verfahren des innerstaatlichen Rechts des betreffenden Mitgliedstaats zu erfolgen, sofern diese Verfahren die sofortige und tatsächliche Vollstreckung dieser Entscheidung ermöglichen; diese Bedingung spiegelt die Erfordernisse des in der Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellten Effektivitätsgrundsatzes wider (vgl. Urteile Kommission/Polen, Randnr. 59, und vom 29. März 2012, Kommission/Italien, C-243/10, Randnr. 36). - Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2025 - C-545/24
Utiledulci - Vorlage zur Vorabentscheidung - Von Portugal angewandte …
{FN:57} Vgl. Urteil vom 29. März 2012, Kommission/Italien (C-243/10, EU:C:2012:182, Rn. 53). - Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-527/12
Kommission / Deutschland - Klage nach Art. 108 Abs. 2 AEUV - Staatliche Beihilfen …
Dieser Grundsatz wird in einer Reihe von in jüngerer Zeit ergangenen Entscheidungen des Gerichtshofs zu staatlichen Beihilfen recht deutlich - vgl. insbesondere Urteile vom 6. Oktober 2011, Kommission/Italien (C-302/09), vom 22. Dezember 2010, Kommission/Italien (C-304/09, Slg. 2010, I-13903), und vom 29. März 2012, Kommission/Italien (C-243/10). - EuGH, 09.07.2015 - C-63/14
Frankreich hat seine Verpflichtungen verletzt, indem es unterlassen hat, eine der …
Rn. 49 Die Voraussetzung einer absoluten Unmöglichkeit der Durchführung ist nicht erfüllt, wenn sich der beklagte Mitgliedstaat darauf beschränkt, die Kommission über die mit der Umsetzung des Beschlusses verbundenen rechtlichen, politischen oder praktischen Schwierigkeiten zu unterrichten, ohne gegenüber den betroffenen Unternehmen tatsächlich Schritte zur Rückforderung der Beihilfe zu unternehmen und ohne der Kommission andere Modalitäten zur Durchführung des Beschlusses vorzuschlagen, die es ermöglicht hätten, die Schwierigkeiten zu überwinden (vgl. Urteile Kommission/Griechenland, C-415/03, EU:C:2005:287, Rn. 43, Kommission/Polen, C-331/09, EU:C:2011:250, Rn. 70, Kommission/Italien, C-305/09, EU:C:2011:274, Rn. 33, und Kommission/Italien, C-243/10, EU:C:2012:182, Rn. 41).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".