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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1995

Rechtsprechung
   EuGH, 28.03.1996 - C-243/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2729
EuGH, 28.03.1996 - C-243/94 (https://dejure.org/1996,2729)
EuGH, Entscheidung vom 28.03.1996 - C-243/94 (https://dejure.org/1996,2729)
EuGH, Entscheidung vom 28. März 1996 - C-243/94 (https://dejure.org/1996,2729)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Familienleistungen - Artikel 74 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71.

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 177; ; VO 1408/71 EWG Art. 74; ; AFG § 117; ; AFG § 119

  • EU-Kommission PDF

    Alejandro Rincón Moreno gegen Bundesanstalt für Arbeit.

    Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 74
    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer; Familienleistungen; Arbeitslose; Vom Bezug von Leistungen bei Arbeitslosigkeit abhängiger Anspruch auf Familienleistungen; Empfänger von Leistungen bei Arbeitslosigkeit; Begriff

  • EU-Kommission

    Moreno / Bundesanstalt für Arbeit

  • Wolters Kluwer

    Weigerung zur Zahlung von Arbeitslosengeld bei Ruhen des Anspruchs mit anschließender Sperrfrist; Anspruch auf Familienleistungen bei gleichzeitigen Leistungen wegen Arbeitslosigkeit; Abfindung des Arbeitsgebers, Versicherung gegen Krankheit und Unfall als Leistungen bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Familienleistungen - Arbeitslose - Vom Bezug von Leistungen bei Arbeitslosigkeit abhängiger Anspruch auf Familienleistungen - Empfänger von Leistungen bei Arbeitslosigkeit - Begriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1997, 189
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 16.07.1992 - C-78/91

    Hughes / Chief Adjudication Officer

    Auszug aus EuGH, 28.03.1996 - C-243/94
    16 Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, daß eine Leistung dann als Leistung der sozialen Sicherheit anzusehen ist, wenn sie den Empfängern unabhängig von jeder auf Ermessensausübung beruhenden Einzelfallbeurteilung der persönlichen Bedürftigkeit aufgrund einer gesetzlich umschriebenen Stellung gewährt wird und sich auf eines der in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 ausdrücklich aufgezählten Risiken bezieht (vgl. insbesondere Urteile vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-66/92, Acciardi, Slg. 1993, I-4567, Randnr. 14; vom 10. März 1993 in der Rechtssache C-111/91, Kommission/Luxemburg, Slg. 1993, I-817, Randnr. 29; vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-78/91, Hughes, Slg. 1992, I-4839, Randnr. 15, und vom 24. Februar 1987 in den Rechtssachen 379/85, 380/85, 381/85 und 93/86, Giletti u.a., Slg. 1987, 955, Randnr. 11).
  • EuGH, 10.03.1993 - C-111/91

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 28.03.1996 - C-243/94
    16 Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, daß eine Leistung dann als Leistung der sozialen Sicherheit anzusehen ist, wenn sie den Empfängern unabhängig von jeder auf Ermessensausübung beruhenden Einzelfallbeurteilung der persönlichen Bedürftigkeit aufgrund einer gesetzlich umschriebenen Stellung gewährt wird und sich auf eines der in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 ausdrücklich aufgezählten Risiken bezieht (vgl. insbesondere Urteile vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-66/92, Acciardi, Slg. 1993, I-4567, Randnr. 14; vom 10. März 1993 in der Rechtssache C-111/91, Kommission/Luxemburg, Slg. 1993, I-817, Randnr. 29; vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-78/91, Hughes, Slg. 1992, I-4839, Randnr. 15, und vom 24. Februar 1987 in den Rechtssachen 379/85, 380/85, 381/85 und 93/86, Giletti u.a., Slg. 1987, 955, Randnr. 11).
  • EuGH, 24.02.1987 - 379/85

    CRAM Rhône-Alpes / Giletti

    Auszug aus EuGH, 28.03.1996 - C-243/94
    16 Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, daß eine Leistung dann als Leistung der sozialen Sicherheit anzusehen ist, wenn sie den Empfängern unabhängig von jeder auf Ermessensausübung beruhenden Einzelfallbeurteilung der persönlichen Bedürftigkeit aufgrund einer gesetzlich umschriebenen Stellung gewährt wird und sich auf eines der in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 ausdrücklich aufgezählten Risiken bezieht (vgl. insbesondere Urteile vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-66/92, Acciardi, Slg. 1993, I-4567, Randnr. 14; vom 10. März 1993 in der Rechtssache C-111/91, Kommission/Luxemburg, Slg. 1993, I-817, Randnr. 29; vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-78/91, Hughes, Slg. 1992, I-4839, Randnr. 15, und vom 24. Februar 1987 in den Rechtssachen 379/85, 380/85, 381/85 und 93/86, Giletti u.a., Slg. 1987, 955, Randnr. 11).
  • EuGH, 02.08.1993 - C-66/92

    Acciardi / Commissie beroepszaken administratieve geschillen in de provincie …

    Auszug aus EuGH, 28.03.1996 - C-243/94
    16 Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, daß eine Leistung dann als Leistung der sozialen Sicherheit anzusehen ist, wenn sie den Empfängern unabhängig von jeder auf Ermessensausübung beruhenden Einzelfallbeurteilung der persönlichen Bedürftigkeit aufgrund einer gesetzlich umschriebenen Stellung gewährt wird und sich auf eines der in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 ausdrücklich aufgezählten Risiken bezieht (vgl. insbesondere Urteile vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-66/92, Acciardi, Slg. 1993, I-4567, Randnr. 14; vom 10. März 1993 in der Rechtssache C-111/91, Kommission/Luxemburg, Slg. 1993, I-817, Randnr. 29; vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-78/91, Hughes, Slg. 1992, I-4839, Randnr. 15, und vom 24. Februar 1987 in den Rechtssachen 379/85, 380/85, 381/85 und 93/86, Giletti u.a., Slg. 1987, 955, Randnr. 11).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2010 - 7 A 10994/09

    Kein Unterhaltsvorschuss für Kinder in Mallorca

    Zwar verwendet Art. 74 VO 1408/71 den Begriff "Leistungen bei Arbeitslosigkeit", ohne zwischen Geldleistungen und anderen Leistungen zu unterscheiden und ohne für seine Anwendung vorauszusetzen, dass der Betroffene alle in den Rechtsvorschriften des zuständigen Staates für die Zeit der Arbeitslosigkeit vorgesehenen Leistungen bezieht (EuGH, Urteil vom 28. März 1996, C-243/94 - Moreno, juris).

    Daraus folgert der Europäische Gerichtshof für den Fall, dass der vom Bezug von Arbeitslosengeld ausgeschlossene Arbeitslose nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedstaats weiter gegen Krankheit und Unfall versichert ist, auch diese Art von Leistungen unter den Anwendungsbereich des Artikels 74 VO 1408/71 fällt (EuGH, Urteil vom 28. März 1996, a.a.O., Rn. 23).

    Demgemäß bezieht sich die Entscheidung allein auf einen Arbeitslosen, der nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden deutschen Rechtsvorschriften wegen eines ruhenden Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach Zahlung einer Abfindung oder während einer Sperrzeit weiterhin gegen Krankheit (bzw. Unfall) versichert war (EuGH, Urteil vom 28. März 1996, a.a.O., Rn. 24, 25).

  • VG Darmstadt, 12.03.2013 - 5 K 409/11

    Unterhaltsvorschussrechts

    Eine Leistung ist jedoch zumindest als Leistung der sozialen Sicherheit im Sinne des Art. 4 Abs. 1 VO 1408/71 anzusehen, wenn sie den Empfängern unabhängig von jeder auf Ermessensausübung beruhenden Einzelfallbeurteilung der persönlichen Bedürftigkeit aufgrund einer gesetzlich umschriebenen Stellung gewährt wird und sich auf eines der in Artikel 4 Abs. 1 VO Nr. 1408/71 ausdrücklich aufgezählten Risiken bezieht (EuGH, U. v. 28.03.1996 - C-243/94 - Moreno, Rn. 17 m.w.N.).

    Die Vorschrift stellt somit keine Voraussetzung hinsichtlich der Art oder des Umfangs der Leistungen bei Arbeitslosigkeit auf (EuGH, U. v. 28.03.1996 - C-243/94 - Moreno, Rn. 22).

    Der EuGH hat in der Rechtssache Moreno ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Arbeitsloser der nach den nationalen Rechtsvorschriften während einer Sperrzeit weiterhin gegen Krankheit und Unfall versichert ist, deshalb so zu behandeln sei, als bezöge er Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Sinne des Artikels Art. 74 VO 1408/71 (EuGH, U. v. 28.03.1996 - C-243/94 - Moreno, Rn. 24).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2004 - 19 A 2115/01

    Übernahme von Schülerfahrkosten; Erfordernis eines Wohnsitzes oder eines …

    Rn. 67 Vgl. EuGH, Urteile vom 7. November 2002 - C-333/00 -, Rdn. 22, 24, 28. März 1996 - C-243/94 -, Rdn. 16, 2.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1995 - C-243/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,20654
Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1995 - C-243/94 (https://dejure.org/1995,20654)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.12.1995 - C-243/94 (https://dejure.org/1995,20654)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1995 - C-243/94 (https://dejure.org/1995,20654)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Alejandro Rincón Moreno gegen Bundesanstalt für Arbeit.

  • EU-Kommission

    Alejandro Rincón Moreno gegen Bundesanstalt für Arbeit.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 04.06.1987 - 375/85

    Campana / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1995 - C-243/94
    ( 6 ) Urteil vom 4. Juni 1987 in der Rechtssache 375/85 (Campana, Slg. 1987, 2387).
  • EuGH, 09.07.1969 - 10/69

    Portelange / Smith Corona Marchant International

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1995 - C-243/94
    ( 7 ) Siehe z. B. Urteil vom 9. Juli 1969 in der Rechtssache 10/69 (Portelange, Slg. 1969, 309).
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