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Rechtsprechung
   EuGH, 30.04.2025 - C-246/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,9414
EuGH, 30.04.2025 - C-246/24 (https://dejure.org/2025,9414)
EuGH, Entscheidung vom 30.04.2025 - C-246/24 (https://dejure.org/2025,9414)
EuGH, Entscheidung vom 30. April 2025 - C-246/24 (https://dejure.org/2025,9414)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Exportation d'argent liquide en Russie)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren - Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - Art. 5i Abs. 2 Buchst. a - Verbot der Ausfuhr von auf Euro ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Exportation d'argent liquide en Russie)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren - Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - Art. 5i Abs. 2 Buchst. a - Verbot der Ausfuhr von auf Euro ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren - Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - Art. 5i Abs. 2 Buchst. a - Verbot der Ausfuhr von auf Euro ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren - Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - Art. 5i Abs. 2 Buchst. a - Verbot der Ausfuhr von auf Euro ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren - Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - Art. 5i Abs. 2 Buchst. a - Verbot der Ausfuhr von auf Euro ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Restriktive Maßnahmen: Das Verbot der Ausfuhr von auf Euro oder eine andere amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautenden Banknoten nach Russland gilt auch, wenn mit dem Geld medizinische Behandlungen finanziert werden sollen

  • lto.de (Kurzinformation)

    EU-Sanktionen: Bargeldverbot für Russland gilt auch für Brust-OPs

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Mit 15.000 Euro nach Russland gereist - Brust-OP ist kein "persönlicher Gebrauch"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Geld für eine medizinische Behandlung in Russland

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Restriktive Maßnahmen: Keine Ausfuhr von Bargeld nach Russland zur Finanzierung medizinischer Behandlungen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main

  • EUR-Lex (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Deutschland), eingereicht am 5. April 2024 - Strafverfahren gegen ZZ

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 28.10.2022 - C-435/22

    Die Behörden eines Mitgliedstaats dürfen einen Drittstaatsangehörigen nicht an …

    Auszug aus EuGH, 30.04.2025 - C-246/24
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Ausnahmen aber eng auszulegen, damit die allgemeinen Regelungen nicht ausgehöhlt werden (Urteil vom 28. Oktober 2022, Generalstaatsanwaltschaft München [Auslieferung und ne bis in idem], C-435/22 PPU, EU:C:2022:852, Rn. 120 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.02.2020 - C-341/18

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Anmustern von Seeleuten im Hafen von …

    Auszug aus EuGH, 30.04.2025 - C-246/24
    Rn. 23 Was die in Art. 5i Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 833/2014 vorgesehene Ausnahme von diesem Verbot betrifft, sind im Übrigen zunächst die Bedeutung und die Tragweite des in dieser Bestimmung enthaltenen Begriffs "persönlicher Gebrauch", der weder in dieser Bestimmung noch in einer anderen Bestimmung dieser Verordnung, insbesondere nicht in ihrem Art. 1, definiert ist, entsprechend dem üblichen Sinn dieses Begriffs nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch zu bestimmen (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Februar 2020, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Anmustern von Seeleuten im Hafen von Rotterdam], C-341/18, EU:C:2020:76, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.09.2021 - C-783/19

    Der Gerichtshof erläutert die in der Verordnung über eine gemeinsame …

    Auszug aus EuGH, 30.04.2025 - C-246/24
    Rn. 18 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen (Urteil vom 9. September 2021, Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne, C-783/19, EU:C:2021:713, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2025 - C-526/24

    Brillen Rottler: DSGVO: Auskunftsanspruch, exzessiv, Rechstmissbrauch; …

    {FN:6} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. April 2025, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Ausfuhr von Bargeld nach Russland) (C-246/24, EU:C:2025:295, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.09.2025 - C-115/24

    Österreichische Zahnärztekammer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche …

    Rn. 65 Nach ständiger Rechtsprechung sind Ausnahmen aber eng auszulegen, damit die allgemeinen Regeln nicht ausgehöhlt werden (Urteil vom 30. April 2025, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main [Ausfuhr von Bargeld nach Russland], C-246/24, EU:C:2025:295, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.10.2026 - C-203/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Richtlinie 2011/96/EU - Gemeinsames …

    Rn. 49 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen (…vgl. Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, und vom 30. April 2025, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main [Ausfuhr von Bargeld nach Russland], C-246/24, EU:C:2025:295, Rn. 18 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.10.2026 - 12 Qs 62/12

    Ausfuhr von Bargeld, Embargoverstoß, Anfangsverdacht, Beschlagnahme, …

    Diese Ausnahme ist eng auszulegen (EuGH, Urteil vom 30.04.2025 - C-246/24, juris Rn. 27).

    In der Auslegung durch den EuGH bedeutet das, dass allein die Lieferung, das Verbringen oder die Ausfuhr durch eine nach Russland reisende Person von auf Euro lautendem Bargeld, das für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen zur Deckung des Bedarfs erforderlich ist, der durch die Reise und den Aufenthalt dieser Person und gegebenenfalls ihrer mitreisenden unmittelbaren Familienangehörigen in Russland veranlasst wird, von dem in Art. 5i Abs. 1 vorgesehenen Verbot ausgenommen ist (EuGH, Urteil vom 30.04.2025 - C-246/24, juris Rn. 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2026 - C-378/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Restriktive Maßnahmen angesichts der …

    {FN:7} Vgl. Urteile vom 28. März 2017, Rosneft (C-72/15, EU:C:2017:236), vom 5. September 2024, Jemerak (C-109/23, EU:C:2024:681), vom 30. April 2025, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Ausfuhr von Barmitteln nach Russland) (C-246/24, EU:C:2025:295), und vom 5. Februar 2026, Hauptzollamt Düsseldorf (Fahrzeug mit Ursprung in Russland) (C-619/24, EU:C:2026:73).
  • EuGH, 12.02.2026 - C-313/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …

    Rn. 46 Demnach besteht das Hauptziel der Regelung der mit Art. 5k Abs. 1 der Verordnung Nr. 833/2014 verhängten restriktiven Maßnahmen darin, die finanziellen Ressourcen der Russischen Föderation, die ihm eine Fortsetzung seiner militärischen Aggression gegen die Ukraine ermöglichen, wirksam zu beeinträchtigen und folglich den Druck auf die Russische Föderation, dieser Aggression ein Ende zu setzen, weiter zu verstärken (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. September 2024, Jemerak, C-109/23, EU:C:2024:681, Rn. 53 und 54, sowie vom 30. April 2025, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main [Ausfuhr von Bargeld nach Russland], C-246/24, EU:C:2025:295, Rn. 30 und 31).
  • EuGH, 04.09.2025 - C-489/23

    Casa Judeteana de Asigurari de Sanatate Mureș u.a. - Vorlage zur …

    Rn. 31 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (…Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, und vom 30. April 2025, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main [Ausfuhr von Barmitteln nach Russland], C-246/24, EU:C:2025:295, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.12.2025 - C-481/24

    E. (Compensation de créances)

    Rn. 29 Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (…vgl. Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, und vom 30. April 2025, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main [Ausfuhr von Barmitteln nach Russland], C-246/24, EU:C:2025:295, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 29.10.2025 - T-653/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierung des Steuerrechts - …

    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen Urteile vom 17. November 1983, Merck (…292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12), und vom 30. April 2025, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Ausfuhr von Bargeld nach Russland) (, EU:C:2025:295, Rn. 18 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
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