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Weitere Entscheidung unten: EuGH, 23.12.2015

Rechtsprechung
   EuGH, 23.12.2015 - C-250/14, C-289/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39294
EuGH, 23.12.2015 - C-250/14, C-289/14 (https://dejure.org/2015,39294)
EuGH, Entscheidung vom 23.12.2015 - C-250/14, C-289/14 (https://dejure.org/2015,39294)
EuGH, Entscheidung vom 23. Dezember 2015 - C-250/14, C-289/14 (https://dejure.org/2015,39294)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Europäischer Gerichtshof

    Air France - KLM

    Mehrwertsteuer - Steuertatbestand und Steueranspruch - Luftverkehr - Flugschein, der gekauft, aber nicht benutzt wurde - Erbringung der Beförderungsleistung - Ausstellung des Flugscheins - Zeitpunkt der Entrichtung der Steuer

  • Europäischer Gerichtshof

    Air France - KLM

    Mehrwertsteuer - Steuertatbestand und Steueranspruch - Luftverkehr - Flugschein, der gekauft, aber nicht benutzt wurde - Erbringung der Beförderungsleistung - Ausstellung des Flugscheins - Zeitpunkt der Entrichtung der Steuer

  • IWW

    Umsatzsteuer

  • IWW

    Richtlinie 77/388/EWG, Richtlinie 1999/59/EG, Richtlinie 2001/115/EG, Richtlinie 77/388, Richtlinie 1999/59, Richtlinie 2001/115

  • Betriebs-Berater

    Flugscheine, die nicht benutzt wurden und für die keine Erstattung erfolgt, sind mehrwertsteuerpflichtig

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    MwStSystRL 2006/112/EG Art. 2; MwStSystRL 2006/112/EG Art. 63 ff.
    Nicht angetretene Flüge nach Ticketverkauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mehrwertsteuerpflicht für das Ausstellen unbenutzter Flugscheine durch Fluggesellschaft oder Franchisenehmerin; Vorabentscheidungsersuchen des französischen Staatsrats

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Steuerrecht - Flugscheine, die nicht benutzt wurden und für die keine Erstattung erfolgt, sind mehrwertsteuerpflichtig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Flugscheine, die nicht benutzt wurden und für die keine Erstattung erfolgt, sind mehrwertsteuerpflichtig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mehrwertsteuer für ungenutzte Flugscheine

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Auch für verfallene Flugscheine muss Steuer abgeführt werden

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Verfallene Flugscheine unterliegen der Mehrwertsteuerpflicht

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Air France - KLM

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 2 Nr 1, EWGRL 388/77 Art 10 Abs 2
    Beförderungsleistung, Flugticket, Mehrwertsteuer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Mehrwertsteuer - Steuertatbestand und Steueranspruch - Luftverkehr - Flugschein, der gekauft, aber nicht benutzt wurde - Erbringung der Beförderungsleistung - Ausstellung des Flugscheins - Zeitpunkt der Entrichtung der Steuer

 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 19.12.2012 - C-549/11

    Orfey Balgaria - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 63, 65, 73 und 80 …

    Auszug aus EuGH, 23.12.2015 - C-250/14
    Der Steueranspruch entsteht dann zum Zeitpunkt der Vereinnahmung entsprechend dem vereinnahmten Betrag (vgl. in diesem Sinne Urteil Orfey Balgaria, C-549/11, EU:C:2012:832, Rn. 27, …und Beschluss Sani treyd, C-153/12, EU:C:2013:201, Rn. 24).

    Rn. 39 Außerdem ist es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs für eine Entstehung des Mehrwertsteueranspruchs vor der Erbringung der Dienstleistung erforderlich und ausreichend, dass alle maßgeblichen Elemente des Steuertatbestands, d. h. der künftigen Leistung, bereits bekannt und somit insbesondere die Gegenstände oder die Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Anzahlung genau bestimmt sind (vgl. Urteil Orfey Balgaria, C-549/11, EU:C:2012:832, Rn. 28 und 39, …sowie Beschluss Sani treyd, C-153/12, EU:C:2013:201, Rn. 25 und 33).

    Rn. 41 Durch die vollständige und nicht nur teilweise Zahlung des Preises kann eine solche Auslegung nicht in Frage gestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Orfey Balgaria, C-549/11, EU:C:2012:832, Rn. 37, und Efir, C-19/12, EU:C:2013:148, Rn. 39, …sowie Beschluss Sani treyd, C-153/12, EU:C:2013:201, Rn. 32).

  • EuGH, 21.03.2013 - C-153/12

    Sani treyd

    Auszug aus EuGH, 23.12.2015 - C-250/14
    Der Steueranspruch entsteht dann zum Zeitpunkt der Vereinnahmung entsprechend dem vereinnahmten Betrag (…vgl. in diesem Sinne Urteil Orfey Balgaria, C-549/11, EU:C:2012:832, Rn. 27, und Beschluss Sani treyd, C-153/12, EU:C:2013:201, Rn. 24).

    Rn. 39 Außerdem ist es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs für eine Entstehung des Mehrwertsteueranspruchs vor der Erbringung der Dienstleistung erforderlich und ausreichend, dass alle maßgeblichen Elemente des Steuertatbestands, d. h. der künftigen Leistung, bereits bekannt und somit insbesondere die Gegenstände oder die Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Anzahlung genau bestimmt sind (…vgl. Urteil Orfey Balgaria, C-549/11, EU:C:2012:832, Rn. 28 und 39, sowie Beschluss Sani treyd, C-153/12, EU:C:2013:201, Rn. 25 und 33).

    Rn. 41 Durch die vollständige und nicht nur teilweise Zahlung des Preises kann eine solche Auslegung nicht in Frage gestellt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile Orfey Balgaria, C-549/11, EU:C:2012:832, Rn. 37, und Efir, C-19/12, EU:C:2013:148, Rn. 39, sowie Beschluss Sani treyd, C-153/12, EU:C:2013:201, Rn. 32).

  • EuGH, 09.07.2009 - C-204/08

    DIE FLUGGÄSTE EINES INNERGEMEINSCHAFTLICHEN FLUGES KÖNNEN IHRE KLAGE AUF …

    Auszug aus EuGH, 23.12.2015 - C-250/14
    Rn. 26 Insoweit hat der Gerichtshof festgestellt, dass es sich bei den Dienstleistungen, die in Erfüllung der Verpflichtungen aus einem Vertrag über die Beförderung von Personen im Luftverkehr erbracht werden, um die Abfertigung und das Anbordgehen der Fluggäste sowie ihren Empfang an Bord des Flugzeugs an dem im fraglichen Beförderungsvertrag vereinbarten Abflugort, den Start der Maschine zur vorgesehenen Zeit, die Beförderung der Fluggäste und ihres Gepäcks vom Abflugort zum Zielort, die Betreuung der Fluggäste während des Fluges und schließlich das sichere Verlassen des Flugzeugs durch die Fluggäste am Ort der Landung zur im Vertrag vereinbarten Zeit handelt (vgl. Urteil Rehder, C-204/08, EU:C:2009:439, Rn. 40).
  • EuGH, 20.06.2013 - C-653/11

    Newey - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 …

    Auszug aus EuGH, 23.12.2015 - C-250/14
    Rn. 31 Der Begriff "Dienstleistung" im Sinne der Sechsten Richtlinie und der geänderten Sechsten Richtlinie ist indessen angesichts seines objektiven Charakters unabhängig von Zweck und Ergebnis der betreffenden Umsätze anwendbar, ohne dass die Steuerverwaltung verpflichtet wäre, Untersuchungen anzustellen, um die Absicht des Steuerpflichtigen zu ermitteln (vgl. Urteil Newey, C-653/11, EU:C:2013:409, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.03.2013 - C-19/12

    Mehrwertsteuer; Richtlinie 2006/112/EG; Art. 62, 63, 65, 73 und 80; Bestellung …

    Auszug aus EuGH, 23.12.2015 - C-250/14
    Rn. 41 Durch die vollständige und nicht nur teilweise Zahlung des Preises kann eine solche Auslegung nicht in Frage gestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Orfey Balgaria, C-549/11, EU:C:2012:832, Rn. 37, und Efir, C-19/12, EU:C:2013:148, Rn. 39, …sowie Beschluss Sani treyd, C-153/12, EU:C:2013:201, Rn. 32).
  • EuGH, 03.03.1994 - C-16/93

    Tolsma / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus EuGH, 23.12.2015 - C-250/14
    Rn. 22 Nach ständiger Rechtsprechung wird eine Dienstleistung nur dann im Sinne dieser Vorschrift "gegen Entgelt" erbracht, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet (Urteil Tolsma, C-16/93, EU:C:1994:80, Rn. 14).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-277/05

    Société thermale d'Eugénie-Les-Bains - Mehrwertsteuer - Geltungsbereich - Angeld, …

    Auszug aus EuGH, 23.12.2015 - C-250/14
    Rn. 23 Dies ist dann der Fall, wenn zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, wobei die gezahlten Beträge die tatsächliche Gegenleistung für eine bestimmbare Leistung darstellen, die im Rahmen eines solchen Rechtsverhältnisses erbracht wurde (Urteil Société thermale d'Eugénie-les-Bains, C-277/05, EU:C:2007:440, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 21.05.2026 - V R 8/26

    Steuersatzermäßigung im Hotel I: Frühstück und Parkplätze

    Eröffnete die Klägerin somit eine bloße Nutzungsmöglichkeit im Rahmen der Kapazität des Parkplatzes, unterscheidet dies den Streitfall zudem von anderen Fallgestaltungen, bei denen ein zielgerichtetes Leistungsversprechen auch dann zu einer Leistungserbringung führt, wenn der Kunde die Leistung nicht in Anspruch nimmt und wie es beispielsweise auf eine Fluggesellschaft zutrifft, die ihren Fluggästen bestätigt, dass ein bestimmter Sitzplatz für sie reserviert ist, wobei die Fluggäste aber die ausgegebenen Flugscheine nicht benutzen (EuGH-Urteil Air France-KLM und Hop!-Brit Air vom 23.12.2015 - C-250/14 und C-289/14, ECLI:EU:C:2015:841, Rz 33 und 35 - allerdings ohne Äußerung, ob dies auch für den Fall einer "Überbuchung" gelten soll) oder bei denen sich wie bei einem Fitnessstudio die Leistungserbringung bereits daraus ergibt, dass der Betreiber --aufgrund ausdrücklich hierauf gerichteter Vereinbarungen-- den Mitgliedern die gemeinschaftliche Mitbenutzung sämtlicher Einrichtungen ermöglicht (BFH-Urteil vom 13.11.2024 - XI R 5/23, BFHE 287, 524 , BStBl II 2025, 469 , Rz 34), wobei sich hieraus im Allgemeinen kein Anspruch auf die Nutzung bestimmter Einrichtungen zu einem bestimmten Zeitpunkt ableitet, so dass der Betreiber hier die versprochene Leistung auch erbringen kann.
  • BFH, 21.05.2026 - V R 11/26

    Steuerermäßigung im Hotel II: Parkplätze, Fitness/Wellness und WLAN

    Rn. 26 Somit hat der Senat im Übrigen nicht zu entscheiden, ob die von der Klägerin den Übernachtungsgästen eingeräumte Möglichkeit zur Nutzung dieser Einrichtungen weitergehend im Hinblick darauf zu einer Leistungserbringung an alle Übernachtungsgäste führte, dass auch in einer nicht in Anspruch genommenen Leistungsbereitschaft eine Leistungserbringung zu sehen sein kann (so zur nicht genutzten Flugbeförderung EuGH-Urteil Air France-KLM und Hop!-Brit Air vom 23.12.2015 - C-250/14 und C-289/14, ECLI:EU:C:2015:841, Rz 33 und 35, und --im Hinblick auf die gemeinschaftliche Mitbenutzung sämtlicher Einrichtungen-- zum Fitnessstudio BFH-Urteil vom 13.11.2024 - XI R 5/23, BFHE 287, 524, BStBl II 2025, 469, Rz 34) oder ob dies auf den Hotelbereich und den Streitfall --aufgrund hier bestehender Besonderheiten-- nicht zu übertragen ist.
  • BFH, 21.05.2026 - XI R 34/20
    Rn. 38 Eröffnete die Klägerin somit eine bloße Nutzungsmöglichkeit im Rahmen der Kapazität des Parkplatzes, unterscheidet dies den Streitfall zudem von anderen Fallgestaltungen, bei denen ein zielgerichtetes Leistungsversprechen auch dann zu einer Leistungserbringung führt, wenn der Kunde die Leistung nicht in Anspruch nimmt und wie es beispielsweise auf eine Fluggesellschaft zutrifft, die ihren Fluggästen bestätigt, dass ein bestimmter Sitzplatz für sie reserviert ist, wobei die Fluggäste aber die ausgegebenen Flugscheine nicht benutzen (EuGH-Urteil Air France-KLM und Hop!-Brit Air vom 23.12.2015 - C-250/14 und C-289/14, ECLI:EU:C:2015:841, Rz 33 und 35 - allerdings ohne Äußerung, ob dies auch für den Fall einer "Überbuchung" gelten soll) oder bei denen sich wie bei einem Fitnessstudio die Leistungserbringung bereits daraus ergibt, dass der Betreiber --aufgrund ausdrücklich hierauf gerichteter Vereinbarungen-- den Mitgliedern die gemeinschaftliche Mitbenutzung sämtlicher Einrichtungen ermöglicht (BFH-Urteil vom 13.11.2024 - XI R 5/23, BFHE 287, 524, BStBl II 2025, 469, Rz 34), wobei sich hieraus im Allgemeinen kein Anspruch auf die Nutzung bestimmter Einrichtungen zu einem bestimmten Zeitpunkt ableitet, so dass der Betreiber hier die versprochene Leistung auch erbringen kann.
  • BFH, 22.05.2019 - XI R 20/17

    Zur vorzeitigen Auflösung eines langfristigen Mietvertrags gegen …

    Rn. 15 a) Für das Erfordernis einer entgeltlichen Leistung muss zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis bestehen, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte bestimmbare Dienstleistung bildet (…vgl. z.B. EuGH-Urteile Société thermale d' Eugénie-les-Bains vom 18. Juli 2007 - C-277/05, EU:C:2007:440, BFH/NV 2007, Beilage 4, 424, Rz 19; Air France-KLM u.a. vom 23. Dezember 2015 - C-250/14 und C-289/14, EU:C:2015:841, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2016, 93, Rz 22; Cesky rozhlas vom 22. Juni 2016 - C-11/15, EU:C:2016:470, UR 2016, 632, Rz 21; SAWP vom 18. Januar 2017 - C-37/16, EU:C:2017:22, UR 2017, 230, Rz 25; Meo - Serviços de Comunicações e Multimédia vom 22. November 2018 - C-295/17, EU:C:2018:942, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2019, 58, Rz 39; BFH-Urteile vom 30. Juni 2010 - XI R 22/08, BFHE 231, 248, BStBl II 2010, 1084, Rz 12; vom 20. März 2013 - XI R 6/11, BFHE 241, 191, BStBl II 2014, 206, Rz 24; vom 21. Dezember 2016 - XI R 27/14, BFHE 257, 154, Rz 16; jeweils m.w.N.; vom 13. Februar 2019 - XI R 1/17, BFHE 263, 560, Rz 16).

    Rn. 16 aa) Dies ist dann der Fall, wenn zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (vgl. z.B. EuGH-Urteile Air France-KLM u.a., EU:C:2015:841, UR 2016, 93, Rz 23; Meo - Serviços de Comunicações e Multimédia, EU:C:2018:942, HFR 2019, 58, Rz 39;… BFH-Urteile vom 16. Januar 2014 - V R 22/13, BFH/NV 2014, 736, Rz 20; in BFHE 263, 560, Rz 16; jeweils m.w.N.).

  • EuGH, 22.11.2018 - C-295/17

    Meo - Serviços de Comunicações e Multimédia - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Rn. 39 In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass eine Dienstleistung nur dann im Sinne dieser Vorschrift "gegen Entgelt" erbracht wird, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte bestimmbare Dienstleistung bildet (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juli 2007, Société thermale d'Eugénie-les-Bains, C-277/05, EU:C:2007:440, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 23. Dezember 2015, Air France-KLM und Hop!-Brit Air, C-250/14 und C-289/14, EU:C:2015:841, Rn. 22).

    Dies ist dann der Fall, wenn zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Dezember 2015, Air France-KLM und Hop!-Brit Air, C-250/14 und C-289/14, EU:C:2015:841, Rn. 23 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    So erbringt der Dienstleister diese Leistung bereits, sobald er den Kunden in die Lage versetzt, diese Leistung in Anspruch zu nehmen, so dass das Bestehen des erwähnten unmittelbaren Zusammenhangs nicht durch den Umstand beeinträchtigt wird, dass der Kunde dieses Recht nicht wahrnimmt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Dezember 2015, Air France-KLM und Hop!-Brit Air, C-250/14 und C-289/14, EU:C:2015:841, Rn. 28).

  • BFH, 10.04.2019 - XI R 4/17

    Zur Besteuerung der dem Provider bei Prepaid-Verträgen endgültig verbliebenen …

    Rn. 16 a) Dazu muss zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis bestehen, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte bestimmbare Dienstleistung bildet (…vgl. z.B. Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- Société thermale d' Eugénie-les-Bains vom 18. Juli 2007 - C-277/05, EU:C:2007:440, BFH/NV 2007, Beilage 4, 424, Rz 19; Air France-KLM u.a. vom 23. Dezember 2015 - C-250/14 und C-289/14, EU:C:2015:841, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2016, 93, Rz 22; Cesky rozhlas vom 22. Juni 2016 - C-11/15, EU:C:2016:470, UR 2016, 632, Rz 21; SAWP vom 18. Januar 2017 - C-37/16, EU:C:2017:22, UR 2017, 230, Rz 25; Meo - Serviços de Comunicações e Multimédia vom 22. November 2018 - C-295/17, EU:C:2018:942, UR 2018, 944, Rz 39; BFH-Urteile vom 30. Juni 2010 - XI R 22/08, BFHE 231, 248, BStBl II 2010, 1084, Rz 12; vom 20. März 2013 - XI R 6/11, BFHE 241, 191, BStBl II 2014, 206, Rz 24; vom 21. Dezember 2016 - XI R 27/14, BFHE 257, 154, Rz 16; jeweils m.w.N.; vom 13. Februar 2019 - XI R 1/17, BFHE 263, 560, UR 2019, 413, Rz 16).

    Dies ist dann der Fall, wenn zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (vgl. z.B. EuGH-Urteile Air France-KLM u.a., EU:C:2015:841, UR 2016, 93, Rz 23; Meo - Serviços de Comunicações e Multimédia, EU:C:2018:942, UR 2018, 944, Rz 39;… BFH-Urteile vom 16. Januar 2014 - V R 22/13, BFH/NV 2014, 736, Rz 20; in UR 2019, 413, Rz 17; jeweils m.w.N.).

  • BFH, 18.12.2019 - XI R 21/18

    Supermarkt-Rabattmodell "Mitgliedschaft' unterliegt umsatzsteuerrechtlich dem …

    Dabei wird eine Leistung dann "gegen Entgelt" erbracht, wenn zwischen der erbrachten Leistung und dem erhaltenen Entgelt ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte bestimmbare Leistung bildet (vgl. z.B. Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- MacDonald Resorts vom 16.12.2010 - C-270/09, EU:C:2010:780, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2011, 225, Rz 16, 26; Air France - KLM u.a. vom 23.12.2015 - C-250/14 und C-289/14, EU:C:2015:841, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2016, 93, Rz 22; Marcandi vom 05.07.2018 - C-544/16, EU:C:2018:540, UR 2018, 706, Rz 36 f.; Meo - Serviços de Comunicações e Multimédia vom 22.11.2018 - C-295/17, EU:C:2018:942, UR 2018, 944, Rz 39; Senatsurteile vom 13.02.2019 - XI R 1/17, BFHE 263, 560, Rz 16 f.; vom 10.04.2019 - XI R 4/17, BFHE 264, 382, BStBl II 2019, 635, Rz 16, jeweils m.w.N.).

    Dabei ist als Leistung auch eine (fortbestehende) Leistungsbereitschaft zu würdigen, so dass es auf den Umfang der Inanspruchnahme nicht ankommt (vgl. EuGH-Urteile Air France - KLM u.a., EU:C:2015:841, UR 2016, 93, Rz 28; Meo - Serviços de Comunicações e Multimédia, EU:C:2018:942, UR 2018, 944, Rz 40; Marcandi, EU:C:2018:540, UR 2018, 706, Rz 32; UniCredit Leasing vom 03.07.2019 - C-242/18, EU:C:2019:558, HFR 2019, 824, Rz 74; BFH-Urteil vom 02.08.2018 - V R 37/17, BFHE 263, 63, Rz 17).

  • BFH, 20.10.2021 - XI R 10/21

    Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit

    Rn. 31 bb) Für das Erfordernis einer entgeltlichen Leistung muss zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis bestehen, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte bestimmbare Dienstleistung bildet (vgl. z.B. EuGH-Urteile Société thermale d'Eugénie-les-Bains vom 18.07.2007 - C-277/05, EU:C:2007:440, Rz 19; Air France-KLM und Hop!-Brit Air vom 23.12.2015 - C-250/14 und C-289/14, EU:C:2015:841, Rz 22; Cesky rozhlas vom 22.06.2016 - C-11/15, EU:C:2016:470, Rz 21; SAWP vom 18.01.2017 - C-37/16, EU:C:2017:22, Rz 25; Meo - Serviços de Comunicações e Multimédia vom 22.11.2018 - C-295/17, EU:C:2018:942, Rz 39; BFH-Urteile vom 21.12.2016 - XI R 27/14, BFHE 257, 154, BStBl II 2021, 779, Rz 16; vom 13.02.2019 - XI R 1/17, BFHE 263, 560, BStBl II 2021, 785, Rz 16;… vom 22.05.2019 - XI R 20/17, BFH/NV 2019, 1256, Rz 15).
  • BFH, 13.06.2018 - XI R 5/17

    EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht bei Subventionen

    Rn. 45 d) Außerdem könnte dieser Beurteilung entgegenstehen, dass der Steueranspruch für die zukünftigen Lieferungen von Obst und Gemüse erst entstehen kann, wenn alle maßgeblichen Elemente des Steuertatbestands, das heißt der künftigen Lieferung, bekannt sind, das heißt insbesondere die Gegenstände genau bestimmt sind (vergleiche EuGH-Urteile BUPA Hospitals und Goldsborough Developments vom 21. Februar 2006 C-419/02, EU:C:2006:122, DStRE 2006, 424, Rz 48; Air France-KLM und andere vom 23. Dezember 2015 C-250/14 und C-289/14, EU:C:2015:841, Mehrwertsteuerrecht 2016, 197, Rz 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2018 - C-295/17

    Meo - Serviços de Comunicações e Multimédia - Vorabentscheidungsersuchen - …

    {FN:3} Urteil vom 23. Dezember 2015 (C-250/14 und C-289/14, EU:C:2015:841).

    {FN:18} Urteil vom 23. Dezember 2015, Air France-KLM und Hop!-Brit Air (C-250/14 und C-289/14, EU:C:2015:841, Rn. 29).

    {FN:19} Urteil vom 23. Dezember 2015, Air France-KLM und Hop!-Brit Air (C-250/14 und C-289/14, EU:C:2015:841, Rn. 32 und 33).

    {FN:20} Urteil vom 23. Dezember 2015, Air France-KLM und Hop!-Brit Air (C-250/14 und C-289/14, EU:C:2015:841, Rn. 34).

    {FN:21} Urteil vom 23. Dezember 2015, Air France-KLM und Hop!-Brit Air (C-250/14 und C-289/14, EU:C:2015:841, Rn. 34).

  • BFH, 10.01.2024 - XI R 14/23

    EuGH-Vorlage zum Aufteilungsgebot beim ermäßigten Steuersatz bei unselbständiger …

  • BFH, 06.12.2023 - XI R 33/21

    Steuerbare Umsätze, Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde

  • BFH, 26.01.2022 - XI R 19/19

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung eines bei Überlassung von elektronischen …

  • BFH, 15.12.2021 - XI R 30/19

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen

  • BFH, 13.11.2024 - XI R 5/23

    Zum Leistungsaustausch eines Fitnessstudios im Lockdown (I)

  • BFH, 14.11.2018 - XI R 27/16

    Besteuerung von Anzahlungen auf künftige Bestattungsleistungen

  • BFH, 18.10.2023 - XI R 21/23

    Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen

  • BFH, 14.05.2025 - XI R 24/23

    Zur Steuerbefreiung der vertretungsweisen Übernahme eines ärztlichen …

  • BFH, 23.08.2023 - XI R 27/21

    Keine Durchschnittssatzbesteuerung bei entgeltlichem Verzicht auf ein …

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - 7 K 7226/15

    Umsatzsteuer 2010

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2026 - 20 U 105/25

    EuGH-Vorlage zur Frage, ob der Abgemahnte Umsatzsteuer auf Abmahnkosten zahlen …

  • FG Düsseldorf, 27.06.2025 - 5 K 2169/23

    Qualifizierung von Zahlungen umsatzsteuerlich als Leistungsentgelt oder als nicht …

  • FG Münster, 09.05.2023 - 15 K 1953/20

    Umsatzsteuer: Vertretung beim ärztlichen Notfalldienst und Entnahme von …

  • FG Saarland, 22.08.2023 - 1 K 1270/21

    Die Zurverfügungstellung eines Zugangs zum Bezug von E-Paper für Print-Abonnenten …

  • EuG, 03.12.2025 - T-643/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Art. 2 Abs. 1 …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2022 - C-607/20

    GE Aircraft Engine Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-249/22

    GIS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

  • FG Baden-Württemberg, 06.11.2025 - 1 K 1541/23

    Umsatzsteuerliche Folgen eines Container-Leasings, das sich als Schneeballsystem …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-637/20

    DSAB Destination Stockholm - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-604/19

    Gmina Wrocław (Conversion du droit d'usufruit) - Vorabentscheidungsersuchen …

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Rechtsprechung
   EuGH, 23.12.2015 - C-289/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,111856
EuGH, 23.12.2015 - C-289/14 (https://dejure.org/2015,111856)
EuGH, Entscheidung vom 23.12.2015 - C-289/14 (https://dejure.org/2015,111856)
EuGH, Entscheidung vom 23. Dezember 2015 - C-289/14 (https://dejure.org/2015,111856)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2026 - 20 U 105/25

    EuGH-Vorlage zur Frage, ob der Abgemahnte Umsatzsteuer auf Abmahnkosten zahlen …

    Rn. 38 16 Von den Fallgestaltungen, die der Gerichtshof zu sogenannten No-Show-Ausgleichen entschieden hat (vergleiche Urteil vom 18. Juli 2007, C-277/05 - Société thermale d'Eugénie-les-Bains - ECLI:EU:C:2007:440 = EuZW 2007, 706: keine Leistung gegen Entgelt bei No-Shows im Hotel; Urteil vom 23. Dezember 2015, C-289/14 u. C-250/14 - Air France u.a. - ECLI: EU:C:2015:841 = MwStR 2016, 197: Leistung gegen Entgelt bei No-Shows bei Flugtickets; siehe auch Urteil vom 28. November 2024 - C-622/23 - rhtb, ECLI:EU:C: 2024:994 : zur Mehrwertsteuerpflicht der Vergütung nicht erbrachter Leistungen nach Kündigung eines Werkvertrages) unterscheidet sich der Streitfall dadurch, dass es hier - anders als in den genannten Fallgestaltungen - an einem Vertrag oder einer sonst auf freiwilliger Grundlage eingegangener Verpflichtung fehlt.
  • FG Düsseldorf, 27.06.2025 - 5 K 2169/23

    Qualifizierung von Zahlungen umsatzsteuerlich als Leistungsentgelt oder als nicht …

    So erkenne der EuGH etwa in dem Einbehalt des Flugticketpreises bei Nichterscheinen des Passagiers zum Boarding ("No Show Fee") eine Gegenleistung für die Bereitschaft der Airline, Personenbeförderungen im Luftverkehr durchzuführen (EuGH-Urteil "Air France-KLM" vom 23.12.2015 C-289/14, MwStR 2016, 197).

    Das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen Leistung und Gegenleistung wird in diesen Fällen daher nicht durch den Umstand beeinträchtigt, dass der Kunde das ihn eingeräumte Recht (z.B. auf den Transport in einem Flugzeug) nicht wahrnimmt (vgl. etwa EuGH-Urteile "Air France-KLM und Hop!Brit-Air" vom 23.12.2015 C-250/14 und C-289/14, MwStR 2016, 197, und "Meo" vom 22.11.2018 C-295/17, MwStR 2019, 26).

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