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   EuGH, 06.04.2000 - C-256/98   

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EuGH, 06.04.2000 - C-256/98 (https://dejure.org/2000,2567)
EuGH, Entscheidung vom 06.04.2000 - C-256/98 (https://dejure.org/2000,2567)
EuGH, Entscheidung vom 06. April 2000 - C-256/98 (https://dejure.org/2000,2567)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 38 § 1 Buchstabe c und 42
    1 Verfahren - Klageschrift - Streitgegenstand - Angabe - Änderung im Laufe des Verfahrens - Verbot

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Verstoß gegen Richtlinien des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen; Begriff des besonderen Schutzgebietes; Prüfung der Verträglichkeit von Plänen und Projekten

  • Judicialis

    Richtlinie 92/43/EWG; ; EGV Art. 249 Abs. 3; ; EGV Art. 189 Abs. 3 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung innerhalb der vorgesehenen Frist des Artikels 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Nichtaufstellung der in der Richtlinie ...

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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 25.09.1979 - 232/78

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 06.04.2000 - C-256/98
    Deswegen ist die Begründetheit der Klage allein anhand der in der Klageschrift enthaltenen Anträge zu prüfen (vgl. Urteil vom 25. September 1979 in der Rechtssache 232/78, Kommission/Frankreich, Slg. 1979, 2729, Randnr. 3).
  • EuGH, 11.11.2010 - C-543/08

    Der Besitz Portugals von "golden shares" an Energias de Portugal verstößt gegen

    Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass eine Partei im Lauf des Verfahrens nicht den Streitgegenstand selbst ändern kann und dass die Begründetheit der Klage allein anhand der in der Klageschrift enthaltenen Anträge zu prüfen ist (vgl. u. a. Urteile vom 25. September 1979, Kommission/Frankreich, 232/78, Slg. 1979, 2729, Randnr. 3, vom 6. April 2000, Kommission/Frankreich, C-256/98, Slg. 2000, I-2487, Randnr. 31, und vom 4. Mai 2006, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-508/03, Slg. 2006, I-3969, Randnr. 61).
  • EuGH, 30.09.2010 - C-132/09

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zuständigkeit

    Eine Klage ist allein anhand der in der Klageschrift enthaltenen Anträge zu prüfen (Urteile vom 6. April 2000, Kommission/Frankreich, C-256/98, Slg. 2000, I-2487, Randnr. 31, und vom 4. Mai 2006, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-508/03, Slg. 2006, I-3969, Randnr. 61).

    Diese Anträge müssen eindeutig formuliert sein, damit der Gerichtshof nicht ultra petita entscheidet oder eine Rüge übergeht (Urteile vom 20. November 2003, Kommission/Frankreich, C-296/01, Slg. 2003, I-13909, Randnr. 121, und vom 15. Juni 2006, Kommission/Frankreich, Randnr. 24).

  • EuGH, 11.09.2001 - C-67/99

    DER GERICHTSHOF STELLT EINEN VERSTOSS FRANKREICHS, DEUTSCHLANDS UND IRLANDS GEGEN

    Dieser Grundsatz schließt jedoch nicht aus, dass die Kommission in der Klageschrift ihre ursprünglichen Rügen präzisiert, sofern sie nicht den Streitgegenstand abändert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. April 2000 in der Rechtssache C-256/98, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-2487, Randnrn.

    Spätere Veränderungen kann der Gerichtshof daher nicht berücksichtigen (vgl. insbesondere Urteil vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-266/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-1981, Randnr. 38).

  • EuGH, 14.07.2005 - C-433/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Aushandlung,

    61 Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Partei im Laufe des Verfahrens den Streitgegenstand nicht selbst abändern, so dass die Begründetheit der Klage allein anhand der in der Klageschrift enthaltenen Anträge zu prüfen ist (vgl. u. a. Urteile vom 25. September 1979 in der Rechtssache 232/78, Kommission/Frankreich, Slg. 1979, 2729, Randnr. 3, und vom 6. April 2000 in der Rechtssache C-256/98, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-2487, Randnr. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-66/02

    Italien / Kommission

    3 - Vgl. u. a. die Urteile vom 6. April 2000 in der Rechtssache C-256/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-2487, Randnr. 31) und vom 7. Mai 1986 in der Rechtssache 191/84 (Barcella u. a./Kommission, Slg. 1986, 1541, Randnr. 5).

    9 - Vgl. in diesem Sinne die Urteile vom 10. Dezember 1969 in den Rechtssachen 6/69 und 11/69 (Kommission/Frankreich, Slg. 1969, 523, Randnr. 21) sowie vom 19. Mai 1999 in der Rechtssache C-6/97 (Italien/Kommission, Slg. 1999, I-2981, Randnr. 21).

  • EuGH, 04.05.2006 - C-508/03

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    61 Insoweit ist daran zu erinnern, dass eine Partei im Laufe des Verfahrens nicht den Streitgegenstand selbst ändern kann und dass die Begründetheit der Klage allein anhand der in der Klageschrift enthaltenen Anträge zu prüfen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. September 1979 in der Rechtssache 232/78, Kommission/Frankreich, Slg. 1979, 2729, Randnr. 3, und vom 6. April 2000 in der Rechtssache C-256/98, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-2487, Randnr. 31).
  • EuGH, 11.09.2001 - C-220/99

    Kommission / Frankreich

    Dieser Grundsatz schließt jedoch nicht aus, dass die Kommission in der Klageschrift ihre ursprünglichen Rügen präzisiert, sofern sie nicht den Streitgegenstand abändert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. April 2000 in der Rechtssache C-256/98, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-2487, Randnrn.

    Spätere Veränderungen kann der Gerichtshof daher nicht berücksichtigen (vgl. insbesondere Urteil vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-266/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-1981, Randnr. 38).

  • EuGH, 08.11.2007 - C-242/07

    Belgien / Kommission - Rechtsmittel - Klagefrist - Art. 43 § 6 der

    Die Klageschrift ist das verfahrenseinleitende Schriftstück, in dem die Parteien den Streitgegenstand anzugeben haben (vgl. dazu Urteile des Gerichtshofs vom 25. September 1979, Kommission/Frankreich, 232/78, Slg. 1979, 2729, Randnr. 3, und vom 6. April 2000, Kommission/Frankreich, C-256/98, Slg. 2000, I-2487, Randnr. 31) und neben dem die Anlagen lediglich eine bloße Beweis- und Hilfsfunktion haben (vgl. dazu Urteil des Gerichtshofs vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri/Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 99).
  • EuGH, 04.09.2014 - C-237/12

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Darüber hinaus kann eine Partei, auch wenn Art. 42 § 2 der Verfahrensordnung in der zur Zeit der Einreichung der Erwiderung geltenden Fassung unter bestimmten Voraussetzungen das Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel zulässt, im Laufe des Verfahrens nicht den Streitgegenstand selbst abändern (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Frankreich, C-256/98, EU:C:2000:192, Rn. 31, und Kommission/Slowenien, C-627/10, EU:C:2013:511, Rn. 44).
  • EuGH, 05.10.2006 - C-105/02

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel

    46 Bezüglich der Umformulierung des fünften Klageantrags ist daran zu erinnern, dass eine Partei im Laufe des Verfahrens grundsätzlich nicht den Streitgegenstand selbst ändern kann und dass die Begründetheit der Klage allein anhand der in der Klageschrift enthaltenen Anträge zu prüfen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. September 1979 in der Rechtssache 232/78, Kommission/Frankreich, Slg. 1979, 2729, Randnr. 3, vom 6. April 2000 in der Rechtssache C-256/98, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-2487, Randnr. 31, und vom 4. Mai 2006 in der Rechtssache C-508/03, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 61).
  • EuGH, 26.05.2011 - C-538/09

    Kommission / Belgien

  • EuG, 18.12.2008 - T-90/07

    Belgien / Genette - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte -

  • EuG, 18.12.2008 - T-99/07

    Kommission / Genette - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2023 - C-444/21

    Kommission/ Irland (Protection des zones spéciales de conservation) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2001 - C-67/99

    Kommission / Irland

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2005 - C-98/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhaltung

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2003 - C-272/01

    Kommission / Portugal

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-240/00

    Kommission / Finnland

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   EuGH, 08.06.2000 - C-256/98   

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   Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-256/98   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. September 1999 - C-256/98 (https://dejure.org/1999,13069)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 30.05.1991 - 361/88

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-256/98
    Insbesondere hat Frankreich nicht dargelegt, wie diejenigen, die nach Artikel 2 Absatz 3 zulässige Tätigkeiten ausüben, "genau wissen [können], welche Verpflichtungen sie haben", wie es das Urteil in der Rechtssache C-361/88 (Kommission/Deutschland) verlangt.(16).

    In der Rechtssache C-361/88 (Kommission/Deutschland), in der der beklagte Mitgliedstaat auf seine geltenden Bestimmungen und eine Verwaltungsvorschrift als ordnungsgemäße Umsetzung verwies, hat der Gerichtshof entschieden, daß "die Festlegung von Grenzwerten in einer Vorschrift, deren Verbindlichkeit unbestreitbar ist, ... deshalb geboten [ist], damit all jene, deren Tätigkeiten Immissionen zur Folge haben können, genau wissen, welche Verpflichtungen sie haben"(20).

    16: - Urteil vom 30. Mai 1991 (Slg. 1991, I-2567, Randnr. 16).

  • EuGH, 15.03.1990 - 339/87

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-256/98
    15: - Urteil vom 15. März 1990 in der Rechtssache C-339/87 (Slg. 1990, I-851, Randnr. 25).

    18: - Urteil in der Rechtssache C-339/87, zitiert in Fußnote 14, Randnr. 22.19: - ABl.

  • EuGH, 06.05.1980 - 102/79

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-256/98
    Die Bemerkung des Gerichtshofes zur Vogelschutzrichtlinie im Urteil Kommission/Belgien, daß der "Genauigkeit der Umsetzung ... besondere Bedeutung zu[kommt] in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die Verwaltung des gemeinsamen Erbes den Mitgliedstaaten für ihr jeweiliges Hoheitsgebiet anvertraut ist"(14), ist meines Erachtens auch im vorliegenden Fall relevant; in der vierten Begründungserwägung der Habitat-Richtlinie heißt es, daß die "bedrohten Lebensräume und Arten ... Teil des Naturerbes der Gemeinschaft [sind]".

    5: - Urteil des Gerichtshofes vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 102/79 (Kommission/Belgien, Slg. 1980, 1473, Randnr. 12).

  • EuGH, 05.02.1963 - 26/62

    Van Gend & Loos - Direkte Anwendbarkeit von Primärrecht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-256/98
    11: - A. a. O., I-851, Nr. 9.12: - Urteil vom 5. Februar 1963 in der Rechtssache 26/62 (Van Gend & Loos , Slg. 1963, 3, 26).
  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-256/98
    17: - Urteil vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89 (Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8).
  • EuGH, 28.02.1991 - 131/88

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-256/98
    1980, L 20, S. 43.9: - Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-131/88 (Slg. 1991, I-825).
  • EuGH, 08.07.1987 - 247/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-256/98
    14: - Urteil vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 247/85 (Slg. 1987, 3029, Randnr. 9).
  • EuGH, 02.02.1989 - 22/87

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-256/98
    13: - Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 22/87 (Slg. 1989, 143, Randnr. 6).
  • EuGH, 23.11.1977 - 38/77

    Enka BV / Inspecteur der invoerrechten en accijnzen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-256/98
    7: - Urteil vom 23. November 1977 in der Rechtssache 38/77 (Slg. 1977, 2203, Randnr. 11).
  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-256/98
    6: - Urteile des Gerichtshofes vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81 (Becker, Slg. 1982, 53, Randnr. 25) und vom 19. November 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-6/90 und C-9/90 (Francovich u. a., Slg. 1991, I-5357, Randnrn.
  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2005 - C-6/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Erhaltung der natürlichen Lebensräume -

    9 - Schlussanträge von Generalanwalt Fennelly vom 16. September 1999 in der Rechtssache C-256/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-2487, Nr. 20) und von Generalanwalt Tizzano vom 29. Januar 2002 in der Rechtssache C-75/01 (Kommission/Luxemburg, Slg. 2003, I-1585, Nr. 38).

    10 - Schlussanträge in der Rechtssache C-256/98 (zitiert in Fußnote 9, Nr. 25).

    14 - So die Interpretation von Artikel 6 Absatz 2 der Habitatrichtlinie durch Generalanwalt Fennelly in den Schlussanträgen in der Rechtssache C-256/98 (zitiert in Fußnote 9, Nr. 25).

    16 - Diesen Gesichtspunkt betont Generalanwalt Fennelly in den Schlussanträgen in der Rechtssache C-256/98 (zitiert in Fußnote 9, Nr. 19).

    25 - Schlussanträge in der Rechtssache C-256/98 (zitiert in Fußnote 9, Nr. 33).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    9 - So zum Begriff des Planes auch die Schlussanträge von Generalanwalt Fenelly vom 16. September 1999 in der Rechtssache C-256/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-2487, I-2489, Nr. 33).

    39 - So Generalanwalt Fenelly in den Schlussanträgen zur Rechtssache C-256/98, zitiert in Fußnote 9, Nr. 16.

    48 - Urteile vom 13. Oktober 1987 in der Rechtssache 236/85, Kommission/Niederlande (Slg. 1987, 3989, Randnr. 5), vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 247/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1987, 3029, Randnr. 9) und vom 27. April 1988 in der Rechtssache 252/85 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 2243, Randnr. 5).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-508/04

    Kommission / Österreich - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild

    14 - Schlussanträge vom 16. September 1999, Kommission/Frankreich [Konformität] (C-256/98, Slg. I-2487, Nr. 22).
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