Rechtsprechung
| EuGH, 31.05.2018 - C-259/16, C-260/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Confetra u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Postdienste in der Europäischen Union - Richtlinie 97/67/EG - Art. 2, 7 und 9 - Richtlinie 2008/6/EG - Begriff "Postdiensteanbieter" - Straßentransport-, Speditions- und Kurierdienstunternehmen, die Dienste der Abholung, des Sortierens, des ...
- Europäischer Gerichtshof
Confetra u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Postdienste in der Europäischen Union - Richtlinie 97/67/EG - Art. 2, 7 und 9 - Richtlinie 2008/6/EG - Begriff "Postdiensteanbieter" - Straßentransport-, Speditions- und Kurierdienstunternehmen, die Dienste der Abholung, des Sortierens, ...
- Europäischer Gerichtshof
Confetra u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Postdienste in der Europäischen Union - Richtlinie 97/67/EG - Art. 2, 7 und 9 - Richtlinie 2008/6/EG - Begriff ,Postdiensteanbieter" - Straßentransport-, Speditions- und Kurierdienstunternehmen, die Dienste der Abholung, des Sortierens, ...
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Postdienste in der Europäischen Union - Richtlinie 97/67/EG - Art. 2 , 7 und 9 - Richtlinie 2008/6/EG - Begriff "Postdiensteanbieter" - Straßentransport-, Speditions- und Kurierdienstunternehmen, die Dienste der Abholung, des Sortierens, ...
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Confetra u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Postdienste in der Europäischen Union - Richtlinie 97/67/EG - Art. 2, 7 und 9 - Richtlinie 2008/6/EG - Begriff ,Postdiensteanbieter" - Straßentransport-, Speditions- und Kurierdienstunternehmen, die Dienste der Abholung, des Sortierens, des ...
Verfahrensgang
- EuGH, 20.07.2016 - C-259/16
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2017 - C-259/16
- EuGH, 31.05.2018 - C-259/16, C-260/16
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (7)
- EuGH - C-260/16 (anhängig)
AICAI u.a.
Auszug aus EuGH, 31.05.2018 - C-259/16
In den verbundenen Rechtssachen C-259/16 und C-260/16.betreffend Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Tribunale amministrativo regionale per il Lazio (Verwaltungsgericht für die Region Latium, Italien) mit Entscheidungen vom 27. Januar 2016, beim Gerichtshof eingegangen am 10. Mai 2016 (C-259/16) und am 11. Mai 2016 (C-260/16), in den Verfahren.
Associazione Italiana dei Corrieri Aerei Internazionali (AICAI) (C-260/16),.
DHL Express (Italy) Srl (C-260/16),.
Federal Express Europe Inc. (C-260/16),.
United Parcel Service Italia Ups Srl (C-260/16).
Poste Italiane SpA (C-260/16),.
und der United Parcel Service Italia Ups Srl (C-260/16), bei denen es sich um Unternehmensverbände und Unternehmen handelt, die im Speditions-, Straßentransport- oder Kurierdienstsektor tätig sind, und auf der anderen Seite der Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni (Regulierungsbehörde für das Telekommunikationswesen, Italien) (im Folgenden: AGCOM) und dem Ministero dello Sviluppo Economico (Ministerium für Wirtschaftsentwicklung, Italien) über die Rechtmäßigkeit von Rechtsakten, die zur Umsetzung der Richtlinie 97/67 erlassen wurden.
Rn. 17 Bei den Klägerinnen des Ausgangsverfahrens handelt es sich um Unternehmensverbände und Unternehmen, die im Straßentransport-, Speditions- oder Kurierdienstsektor (Rechtssache C-259/16) oder bloß im Kurierdienstsektor (Rechtssache C-260/16) tätig sind.
Rn. 25 Unter diesen Umständen hat das Tribunale amministrativo regionale per il Lazio (Verwaltungsgericht für die Region Latium, Italien) beschlossen, das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen, die in den Rechtssachen C-259/16 und C-260/16 identisch formuliert werden:.
Rn. 26 Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 21. Juni 2016 sind die Rechtssachen C-259/16 und C-260/16 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.
- EuGH, 16.11.2016 - C-2/15
Accord de libre-échange avec Singapour - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 31.05.2018 - C-259/16
Rn. 39 Drittens ist der Gerichtshof in den Urteilen vom 13. Oktober 2011, DHL International (…C-148/10, EU:C:2011:654, Rn. 30 und 52), vom 16. November 2016, DHL Express (Austria) (C-2/15, EU:C:2016:880, Rn. 31), sowie vom 15. Juni 2017, 11ves Jakelu (…C-368/15, EU:C:2017:462, Rn. 29), davon ausgegangen, dass Unternehmen, die Kurierdienste erbringen, in den Anwendungsbereich der Richtlinie 97/67 fallen, und hat bestimmte Vorschriften dieser Richtlinie auf sie angewandt.Rn. 70 Insoweit ist zunächst daran zu erinnern, dass Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 97/67 den Mitgliedstaaten gestattet, nicht zum Universaldienst gehörende Dienste von Unternehmen des Postsektors von Allgemeingenehmigungen abhängig zu machen, während Art. 9 Abs. 2 Unterabs. 1 dieser Richtlinie die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten vorsieht, für Dienste, die zum Universaldienst gehören, Genehmigungsverfahren einzuführen (Urteil vom 16. November 2016, DHL Express [Austria], C-2/15, EU:C:2016:880, Rn. 20).
Rn. 71 Sodann zählt Art. 9 Abs. 2 Unterabs. 2 dieser Richtlinie die Verpflichtungen auf, an die die Bewilligung der Genehmigungen geknüpft werden kann, ohne dass seinem Wortlaut entnommen werden kann, auf welche Kategorie von Genehmigungen - diejenigen, die sämtliche Postdienste betreffen, oder diejenigen, die nur Dienste, die zum Universaldienst gehören, betreffen - sich diese Bestimmung bezieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. November 2016, DHL Express [Austria], C-2/15, EU:C:2016:880, Rn. 21).
Rn. 73 Insoweit ist zum einen festzustellen, dass sich aus der Analyse des Gesamtgefüges von Art. 9 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 97/67 ergibt, dass der dort verwendete Begriff "Genehmigungen" sowohl die Genehmigungen im Sinne von Art. 9 Abs. 2 Unterabs. 1 dieser Richtlinie als auch die Genehmigungen im Sinne von Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie bezeichnet (Urteil vom 16. November 2016, DHL Express [Austria], C-2/15, EU:C:2016:880, Rn. 28).
- EuGH, 15.06.2017 - C-368/15
Ilves Jakelu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 97/67/EG - Art. 9 - …
Auszug aus EuGH, 31.05.2018 - C-259/16
Bei derartigen Dienstleistungen handelt es sich um spezifische, von den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse trennbare Dienstleistungen, die besonderen Bedürfnissen von Wirtschaftsteilnehmern entsprechen und bestimmte zusätzliche Leistungen verlangen, die der herkömmliche Postdienst nicht anbietet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2017, 11ves Jakelu, C-368/15, EU:C:2017:462, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 39 Drittens ist der Gerichtshof in den Urteilen vom 13. Oktober 2011, DHL International (…C-148/10, EU:C:2011:654, Rn. 30 und 52), vom 16. November 2016, DHL Express (Austria) (…C-2/15, EU:C:2016:880, Rn. 31), sowie vom 15. Juni 2017, 11ves Jakelu (C-368/15, EU:C:2017:462, Rn. 29), davon ausgegangen, dass Unternehmen, die Kurierdienste erbringen, in den Anwendungsbereich der Richtlinie 97/67 fallen, und hat bestimmte Vorschriften dieser Richtlinie auf sie angewandt.
- EuGH, 10.03.2009 - C-169/07
DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST …
Auszug aus EuGH, 31.05.2018 - C-259/16
Rn. 50 Was in erster Linie die Eignung dieser Regelung betrifft, die Erreichung des von ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine nationale Regelung nur dann geeignet ist, die Verwirklichung des geltend gemachten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (Urteil vom 10. März 2009, Hartlauer, C-169/07, EU:C:2009:141, Rn. 55). - EuGH, 20.12.2017 - C-322/16
Global Starnet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr, …
Auszug aus EuGH, 31.05.2018 - C-259/16
Der Gerichtshof hat ihm jedoch hierfür alle Anhaltspunkte für die Auslegung des Unionsrechts zu geben, anhand deren es entscheiden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Global Starnet, C-322/16, EU:C:2017:985, Rn. 51 und 52). - EuGH, 26.10.2017 - C-347/16
Balgarska energiyna borsa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 101 und 102 AEUV …
Auszug aus EuGH, 31.05.2018 - C-259/16
Rn. 63 Insoweit ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass der Zweck eines Vorabentscheidungsersuchens nicht darin liegt, Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben, sondern darin, dem Bedürfnis nach einer tatsächlichen Entscheidung eines Rechtsstreits über das Unionsrecht Genüge zu tun (Urteil vom 26. Oktober 2017, Balgarska energiyna borsa, C-347/16, EU:C:2017:816, Rn. 31). - EuGH, 13.10.2011 - C-148/10
DHL International - Postdienste - Externe Verfahren für die Bearbeitung von …
Auszug aus EuGH, 31.05.2018 - C-259/16
Rn. 39 Drittens ist der Gerichtshof in den Urteilen vom 13. Oktober 2011, DHL International (C-148/10, EU:C:2011:654, Rn. 30 und 52), vom 16. November 2016, DHL Express (Austria) (…C-2/15, EU:C:2016:880, Rn. 31), sowie vom 15. Juni 2017, 11ves Jakelu (…C-368/15, EU:C:2017:462, Rn. 29), davon ausgegangen, dass Unternehmen, die Kurierdienste erbringen, in den Anwendungsbereich der Richtlinie 97/67 fallen, und hat bestimmte Vorschriften dieser Richtlinie auf sie angewandt.
- EuGH, 21.11.2019 - C-203/18
Deutsche Post und Leymann - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. …
Bei derartigen Leistungen handelt es sich um spezifische, von den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse trennbare Dienstleistungen, die besonderen Bedürfnissen von Wirtschaftsteilnehmern entsprechen und bestimmte zusätzliche Leistungen verlangen, die der herkömmliche Postdienst nicht anbietet (Urteil vom 31. Mai 2018, Confetra u. a., C-259/16 und C-260/16, EU:C:2018:370, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-226/22
Nexive Commerce u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Postdienste in der …
{FN:40} Urteile vom 31. Mai 2018, Confetra u. a. (C-259/16 und C-260/16, EU:C:2018:370, Rn. 38), und vom 21. November 2019, Deutsche Post u. a. (…C-203/18 und C-374/18, EU:C:2019:999, Rn. 65).{FN:44} Urteil vom 31. Mai 2018, Confetra u. a. (C-259/16 und C-260/16, EU:C:2018:370, Rn. 49).
{FN:45} Urteil vom 31. Mai 2018, Confetra u. a. (C-259/16 und C-260/16, EU:C:2018:370, Rn. 50).
- EuGH, 16.03.2023 - C-6/22
M.B. u.a. (Effets de l'invalidation d'un contrat) - Vorlage zur Vorabentscheidung …
Rn. 48 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs liegt der Zweck eines Vorabentscheidungsersuchens nicht darin, Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben, sondern darin, dem Bedürfnis nach einer tatsächlichen Entscheidung eines Rechtsstreits über das Unionsrecht Genüge zu tun (Urteil vom 31. Mai 2018, Confetra u. a., C-259/16 und C-260/16, EU:C:2018:370, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 07.09.2023 - C-226/22
Die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation lässt es nicht zu, dass …
Rn. 28 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die Straßentransport-, Speditions- oder Kurierdienstunternehmen, die Dienste der Abholung, des Sortierens, des Transports und der Zustellung von Postsendungen erbringen, "Postdiensteanbieter" im Sinne dieser Richtlinie, es sei denn, ihre Tätigkeit beschränkt sich auf den Transport der Postsendungen (Urteil vom 31. Mai 2018, Confetra u. a., C-259/16 und C-260/16, EU:C:2018:370, Rn. 41).Der Gerichtshof hat ihm jedoch hierfür alle Anhaltspunkte für die Auslegung des Unionsrechts zu geben, anhand deren es entscheiden kann (Urteil vom 31. Mai 2018, Confetra u. a., C-259/16 und C-260/16, EU:C:2018:370, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 48 Was zum einen die Eignung einer solchen Pflicht betrifft, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine nationale Regelung nur dann geeignet ist, die Verwirklichung des geltend gemachten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (Urteil vom 31. Mai 2018, Confetra u. a., C-259/16 und C-260/16, EU:C:2018:370, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2022 - C-470/21
Erster Generalanwalt Szpunar: Eine nationale Behörde müsste auf Identitätsdaten …
{FN:59} Vgl. Urteile vom 26. Oktober 2017, Balgarska energiyna borsa (…C-347/16, EU:C:2017:816, Rn. 31), vom 31. Mai 2018, Confetra u. a. (C-259/16 und C-260/16, EU:C:2018:370, Rn. 63), und vom 17. Oktober 2019, Elektrorazpredelenie Yug (…C-31/18, EU:C:2019:868, Rn. 32). - Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-203/18
Deutsche Post und Leymann - Vorlage zur Vorabentscheidung - Straßenverkehr - …
{FN:48} Urteil vom 31. Mai 2018 (C-259/16 und C-260/16, EU:C:2018:370, Rn. 38). - EuGH, 13.03.2025 - C-337/23
APS Beta Bulgaria und Agentsia za kontrol na prosrocheni zadalzhenia - Vorlage …
Rn. 34 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung liegt der Zweck eines Vorabentscheidungsersuchens nicht darin, Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben, sondern darin, dem Bedürfnis nach einer tatsächlichen Entscheidung eines Rechtsstreits über das Unionsrecht Genüge zu tun (Urteil vom 31. Mai 2018, Confetra u. a., C-259/16 und C-260/16, EU:C:2018:370, Rn. 63). - Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2025 - C-345/24
AGCOM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Paketzustelldienste - Richtlinie 97/67/EG …
{FN:16} Die mit dem Urteil vom 31. Mai 2018, Confetra u. a. (C-259/16 und C-260/16, EU:C:2018:370), entschiedenen Rechtssachen betrafen die Einordnung von zwei Arten von Unternehmen, nämlich einerseits von denjenigen, die Straßentransport- und Speditionsdienste anbieten, und andererseits von Kurierdienstunternehmen, als Postdiensteanbieter im Sinne von Art. 2 Nr. 1a der Richtlinie 97/67. Der Gerichtshof wies in diesem Urteil (…Rn. 30) darauf hin, dass der Begriff "Postdienste" die Dienste im Zusammenhang mit der Abholung, dem Sortieren, dem Transport und der Zustellung von Postsendungen umfasst.{FN:17} Urteil vom 31. Mai 2018, Confetra u. a. (C-259/16 und C-260/16, EU:C:2018:370, Rn. 34).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-339/21
Colt Technology Services u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie (EU) …
{FN:14} Vgl. z. B. Urteile vom 31. Mai 2018, Confetra u. a. (C-259/16 und C-260/16, EU:C:2018:370, Rn. 47 und 49), sowie vom 26. Januar 2021, Hessischer Rundfunk (…C-422/19 und C-423/19, EU:C:2021:63, Rn. 70 und 71). - Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2026 - C-535/25
Nach Ansicht von Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona erbringen die Unternehmen …
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Rechtsprechung
| EuGH, 20.07.2016 - C-259/16, C-260/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Confetra u.a.
(fremdsprachig)
- Europäischer Gerichtshof
Confetra u.a.
(fremdsprachig)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Confetra u.a.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuGH, 20.07.2016 - C-259/16, C-260/16
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2017 - C-259/16
- EuGH, 31.05.2018 - C-259/16
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2017 - C-259/16, C-260/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Confetra u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - Postdienste in der Europäischen Union - Unternehmen, die in den Sektor Warenversendung, Straßentransporte oder Zustellung von Eilpaketen tätig sind - Genehmigungen zur Erbringung von Postdiensten für die ...
- Europäischer Gerichtshof
Confetra u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - Postdienste in der Europäischen Union - Unternehmen, die in den Sektor Warenversendung, Straßentransporte oder Zustellung von Eilpaketen tätig sind - Genehmigungen zur Erbringung von Postdiensten für die ...
- ra.de
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - Postdienste in der Europäischen Union - Unternehmen, die in den Sektor Warenversendung, Straßentransporte oder Zustellung von Eilpaketen tätig sind - Genehmigungen zur Erbringung von Postdiensten für die ...
Verfahrensgang
- EuGH, 20.07.2016 - C-259/16
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2017 - C-259/16, C-260/16
- EuGH, 31.05.2018 - C-259/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- EuGH - C-260/16 (anhängig)
AICAI u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2017 - C-259/16
Rn. 23 Die Vorlageentscheidung in der Rechtssache C-259/16 ist am 10. Mai 2016, diejenige in der Rechtssache C-260/16 am nächsten Tag, dem 11. Mai 2016, bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangen.
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2026 - C-535/25
Nach Ansicht von Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona erbringen die Unternehmen …
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