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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 25.09.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 18.12.1997 - C-263/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1769
EuGH, 18.12.1997 - C-263/96 (https://dejure.org/1997,1769)
EuGH, Entscheidung vom 18.12.1997 - C-263/96 (https://dejure.org/1997,1769)
EuGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1997 - C-263/96 (https://dejure.org/1997,1769)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 89/106/EWG - Bauprodukte

  • Judicialis

    Richtlinie 89/106/EWG

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 89/106/EWG - Bauprodukte

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    EG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 3
    1 Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Notwendigkeit einer klaren und genauen Umsetzung

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung des Mitgliedstaats Belgien wegen Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Bauprodukte; Beseitigung von Hemnissen, die sich für den freien Verkehr mit Bauprodukten aufgrund von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 89/106/EWG
    1 Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Notwendigkeit einer klaren und genauen Umsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1998, 166
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 01.06.1995 - C-182/94

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 18.12.1997 - C-263/96
    Sie verweist insbesondere auf das Urteil vom 1. Juni 1995 in der Rechtssache C-182/94 (Kommission/Italien, Slg. I-1465) und fügt hinzu, die Möglichkeit, daß die Richtlinie in naher Zukunft geändert werden könnte, könne ihre fehlende Umsetzung nicht rechtfertigen.
  • EuGH, 29.06.1995 - C-109/94

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 18.12.1997 - C-263/96
    Zu dem ersten Argument der belgischen Regierung ist entscheidend, daß sich ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung nicht auf seine interne Rechtsordnung berufen kann, um die Mißachtung der sich aus einer Richtlinie ergebenden Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. Urteil vom 29. Juni 1995 in den verbundenen Rechtssachen C-109/94, C-207/94 und C-225/94, Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-1791, Randnr. 11).
  • BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17

    Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch …

    Enthält ein nationales Umsetzungsgesetz nur eine Rahmenregelung und wird das Nähere dem nationalen Verordnungsgeber zur Regelung überlassen, so ist dieser aufgrund Art. 4 Abs. 3 AEUV verpflichtet, von seiner Ermächtigung Gebrauch zu machen und die für eine wirksame Umsetzung erforderlichen Ausführungsregelungen rechtzeitig zu erlassen (…vgl. Calliess/Kahl/Puttler, in: Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, 5. Aufl. 2016, Art. 4 EUV Rn. 60 mit Verweis auf EuGH, Urteil vom 18. Dezember 1997 - C-263/96 -, Rn. 26, 33 ff.; ferner Streinz, in: ders., EUV/AEUV, Art. 4 EUV Rn. 47 für die aus einer Richtlinie folgende Umsetzungspflicht).
  • EuGH, 10.04.2003 - C-20/01

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit …

    Da die Feststellung einer von einem Mitgliedstaat begangenen Vertragsverletzung nicht die Feststellung voraussetzt, dass hierdurch ein Schaden verursacht worden ist (Urteil vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-263/96, Kommission/Belgien, Slg. 1997, I-7453, Randnr. 30), kann sich die Bundesrepublik Deutschland auch nicht darauf berufen, dass einem Dritten im Rahmen der mit der Gemeinde Bockhorn und der Stadt Braunschweig geschlossenen Verträge kein Schaden entstanden sei.
  • EuGH, 18.11.2010 - C-226/09

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Rn. 64 Zweitens setzt die Feststellung einer Vertragsverletzung durch einen Mitgliedstaat nicht voraus, dass diese einen Schaden verursacht hat (Urteil vom 18. Dezember 1997, Kommission/Belgien, C-263/96, Slg. 1997, I-7453, Randnr. 30).
  • EuGH, 28.01.2010 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Rn. 38 Zum anderen setzt die Feststellung einer Vertragsverletzung durch einen Mitgliedstaat nicht voraus, dass aus der Vertragsverletzung ein Schaden erwachsen ist (Urteile vom 18. Dezember 1997, Kommission/Belgien, C-263/96, Slg. 1997, I-7453, Randnr. 30, sowie vom 10. April 2003, Kommission/Deutschland, C-20/01 und C-28/01, Slg. 2003, I-3609, Randnr. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2005 - C-519/03

    Kommission / Luxemburg

    Der Grund dafür ist, dass "die Feststellung einer Vertragsverletzung durch einen Mitgliedstaat nicht voraus[setzt], daß diese einen Schaden verursacht hätte" (Urteil vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-263/96, Kommission/Belgien, Slg. 1997, I-7453, Randnr. 30).

    Vgl. außerdem Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 128/78 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 419, Randnr. 10), vom 19. Februar 1991 in der Rechtssache C-374/89 (Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-367, Randnr. 10) und vom 23. März 2000 in der Rechtssache C-327/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-1851, Randnr. 21).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-46/97

    Republik Griechenland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

    (81) - Vgl. z. B. sinngemäß Urteil vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-263/96 (Kommission/Belgien, Slg. 1997, I-7453, Randnr. 27).

    (113) - Vgl. z. B. sinngemäß Urteil Kommission/Belgien (zitiert in Fußnote 81, Randnr. 27).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-194/01

    Kommission / Österreich

    Dem Argument, dass die fehlende Umsetzung des EWC in österreichisches Recht das Funktionieren des Binnenmarktes nicht beeinträchtige, da die Feststellung einer Vertragsverletzung nicht voraussetze, dass der Mitgliedstaat einen Schaden verursacht habe (Urteil vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-263/96, Kommission/Belgien, Slg. 1997, I-7453, Randnr. 30), könne nicht gefolgt werden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004 - C-385/02

    Kommission / Italien

    {FN:32} - Urteil vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-263/96 (Kommission/Belgien, Slg. 1997, 7453, Randnr. 30) und Urteil Kommission/Deutschland (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-290/98

    GENERALANWALT SAGGIO SCHLÄGT VOR, FESTZUSTELLEN, DASS ÖSTERREICH GEGEN DIE …

    102: - Urteil vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-263/96 (Kommission/Belgien, Slg. 1997, I-7453, Randnr. 30).
  • EuGH, 23.03.2000 - C-327/98

    Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Indem das Dekret vom 6. Mai 1995 damit auf eine Regelung verweist, durch die die zur Umsetzung des Artikels 10 der Richtlinie bestimmten Vorschriften zu einem späteren Zeitpunkt erlassen werden sollen, bewirkt es keine umfassende und präzise Umsetzung der Richtlinie (in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-263/96, Kommission/Belgien, Slg. 1997, I-7453, Randnr. 26).
  • EuGH, 05.03.1998 - C-175/97

    Kommission / Frankreich - "Richtlinie 93/89/EWG über die Besteuerung bestimmter …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-323/03

    Kommission / Spanien - Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 - Artikel 1, 4, 7, 9 - Freier …

  • EuGH, 18.01.2001 - C-448/99

    Kommission / Luxemburg - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.09.1997 - C-263/96   

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Generalanwalt beim EuGH, 25.09.1997 - C-263/96 (https://dejure.org/1997,26530)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.09.1997 - C-263/96 (https://dejure.org/1997,26530)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. September 1997 - C-263/96 (https://dejure.org/1997,26530)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 89/106/EWG - Bauprodukte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.07.1985 - 101/84

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.1997 - C-263/96
    Vgl. Urteil vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 101/84 (Kommission/Italien, Slg. 1985, 2629).

    (11) - In einer Rechtssache, in der die beklagte Regierung geltend gemacht hatte, die mit Gründen versehene Stellungnahme sei zu einem Zeitpunkt ergangen, als man im Begriff gewesen sei, Richtlinien zu erlassen, durch die die von ihr nicht umgesetzte Richtlinie geändert würde, hat der Gerichtshof festgestellt: "Der Umstand, daß die Gemeinschaftsorgane Richtlinien ändern, reicht nicht aus, um die Mitgliedstaaten von der Verpflichtung, den Richtlinien innerhalb der gesetzten Fristen nachzukommen, zu befreien" (siehe Urteil vom 1. Juni 1995 in der Rechtssache C-182/94, Kommission/Italien, Slg. 1995, I-1465, Randnr. 6).

  • EuGH, 01.06.1995 - C-182/94

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.1997 - C-263/96
    (11) - In einer Rechtssache, in der die beklagte Regierung geltend gemacht hatte, die mit Gründen versehene Stellungnahme sei zu einem Zeitpunkt ergangen, als man im Begriff gewesen sei, Richtlinien zu erlassen, durch die die von ihr nicht umgesetzte Richtlinie geändert würde, hat der Gerichtshof festgestellt: "Der Umstand, daß die Gemeinschaftsorgane Richtlinien ändern, reicht nicht aus, um die Mitgliedstaaten von der Verpflichtung, den Richtlinien innerhalb der gesetzten Fristen nachzukommen, zu befreien" (siehe Urteil vom 1. Juni 1995 in der Rechtssache C-182/94, Kommission/Italien, Slg. 1995, I-1465, Randnr. 6).
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