Rechtsprechung
| EuGH, 02.05.2019 - C-309/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Europäischer Gerichtshof
Lavorgna
Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe - Richtlinie 2014/24/EU - Arbeitskosten - Automatischer Ausschluss des Bieters, der diese Kosten im Angebot nicht gesondert angegeben hat - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Europäischer Gerichtshof
Lavorgna
Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe - Richtlinie 2014/24/EU - Arbeitskosten - Automatischer Ausschluss des Bieters, der diese Kosten im Angebot nicht gesondert angegeben hat - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Europäischer Gerichtshof
Lavorgna
Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe - Richtlinie 2014/24/EU - Arbeitskosten - Automatischer Ausschluss des Bieters, der diese Kosten im Angebot nicht gesondert angegeben hat - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe - Richtlinie 2014/24/EU - Arbeitskosten - Automatischer Ausschluss des Bieters, der diese Kosten im Angebot nicht gesondert angegeben hat - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe - Richtlinie 2014/24/EU - Arbeitskosten - Automatischer Ausschluss des Bieters, der diese Kosten im Angebot nicht gesondert angegeben hat - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Arbeitskosten nicht gesondert angegeben: Ausschluss ohne Möglichkeit zur Mängelbehebung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (3)
- vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Wann dürfen fehlende Preisangaben ausnahmsweise nachgefordert werden?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Ausschluss eines Anbieters bei irreführendem Angebotsvordruck! (VPR 2019, 165)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Kein Ausschluss bei irreführendem Angebotsvordruck! (IBR 2019, 446)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Papierfundstellen
- EuZW 2019, 880
- NZBau 2019, 531
- ZfBR 2020, 185
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 02.06.2016 - C-27/15
Pizzo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 02.05.2019 - C-309/18
Rn. 13 Das Tribunale amministrativo regionale per il Lazio (Regionales Verwaltungsgericht für Latium, Italien) weist darauf hin, dass der Gerichtshof im Urteil vom 2. Juni 2016, Pizzo (C-27/15, EU:C:2016:404), und im Beschluss vom 10. November 2016, Edra Costruzioni und Edilfac (C-140/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:868), zu der Frage Stellung genommen habe, ob Wettbewerber von einer öffentlichen Ausschreibung ausgeschlossen werden könnten, weil sie die Ausgaben für die Sicherheit am Arbeitsplatz nicht im Einzelnen angegeben hätten, und ob ein solches Versäumnis nachträglich behoben werden könne.Es verlangt, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens in der Bekanntmachung oder im Lastenheft klar, genau und eindeutig formuliert sind, damit, erstens, alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt deren genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und, zweitens, der Auftraggeber imstande ist, tatsächlich zu überprüfen, ob die Angebote der Bieter die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllen (Urteil vom 2. Juni 2016, Pizzo, C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 20 In Anbetracht dieser Erwägungen hat der Gerichtshof entschieden, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung und das Transparenzgebot dahin auszulegen sind, dass sie dem Ausschluss eines Wirtschaftsteilnehmers vom Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags wegen Nichterfüllung einer Verpflichtung entgegenstehen, die sich nicht ausdrücklich aus den Unterlagen dieses Verfahrens oder den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften ergibt, sondern aus einer Auslegung dieser Rechtsvorschriften und dieser Unterlagen sowie der Schließung von Lücken in diesen Unterlagen durch die Behörden oder die nationalen Verwaltungsgerichte (Urteil vom 2. Juni 2016, Pizzo, C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 51, vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 10. November 2016, Spinosa Costruzioni Generali und Melfi, C-162/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:870, Rn. 32).
Rn. 22 Dies gilt erst recht, als der öffentliche Auftraggeber nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs dann, wenn in den Ausschreibungsunterlagen unter Androhung des Ausschlusses eindeutig Verpflichtungen vorgesehen waren, keine Behebung der Mängel hinsichtlich dieser Verpflichtungen zulassen kann (…vgl. entsprechend Urteile vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda, C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 46 und 48, vom 2. Juni 2016, Pizzo, C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 49, …und vom 10. November 2016, Ciclat, C-199/15, EU:C:2016:853, Rn. 30).
Rn. 31 Sollte das Gericht zu dem Ergebnis kommen, das dies tatsächlich der Fall war, ist ferner hinzuzufügen, dass in einem solchen Fall der öffentliche Auftraggeber einem solchen Bieter angesichts der Grundsätze der Rechtssicherheit, der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit die Möglichkeit geben kann, seine Situation zu bereinigen und den in den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen Verpflichtungen innerhalb einer vom Auftraggeber festgelegten Frist nachzukommen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juni 2016, Pizzo, C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 51, …sowie Beschluss vom 10. November 2016, Spinosa Costruzioni Generali und Melfi, C-162/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:870, Rn. 32).
- EuGH, 10.11.2016 - C-162/16
Spinosa Costruzioni Generali und Melfi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 …
Auszug aus EuGH, 02.05.2019 - C-309/18
Rn. 20 In Anbetracht dieser Erwägungen hat der Gerichtshof entschieden, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung und das Transparenzgebot dahin auszulegen sind, dass sie dem Ausschluss eines Wirtschaftsteilnehmers vom Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags wegen Nichterfüllung einer Verpflichtung entgegenstehen, die sich nicht ausdrücklich aus den Unterlagen dieses Verfahrens oder den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften ergibt, sondern aus einer Auslegung dieser Rechtsvorschriften und dieser Unterlagen sowie der Schließung von Lücken in diesen Unterlagen durch die Behörden oder die nationalen Verwaltungsgerichte (Urteil vom 2. Juni 2016, Pizzo, C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 51, vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 10. November 2016, Spinosa Costruzioni Generali und Melfi, C-162/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:870, Rn. 32).Rn. 31 Sollte das Gericht zu dem Ergebnis kommen, das dies tatsächlich der Fall war, ist ferner hinzuzufügen, dass in einem solchen Fall der öffentliche Auftraggeber einem solchen Bieter angesichts der Grundsätze der Rechtssicherheit, der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit die Möglichkeit geben kann, seine Situation zu bereinigen und den in den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen Verpflichtungen innerhalb einer vom Auftraggeber festgelegten Frist nachzukommen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juni 2016, Pizzo, C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 51, sowie Beschluss vom 10. November 2016, Spinosa Costruzioni Generali und Melfi, C-162/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:870, Rn. 32).
- EuGH, 06.11.2014 - C-42/13
Cartiera dell'Adda - Öffentliche Aufträge - Grundsätze der Gleichbehandlung und …
Auszug aus EuGH, 02.05.2019 - C-309/18
Rn. 22 Dies gilt erst recht, als der öffentliche Auftraggeber nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs dann, wenn in den Ausschreibungsunterlagen unter Androhung des Ausschlusses eindeutig Verpflichtungen vorgesehen waren, keine Behebung der Mängel hinsichtlich dieser Verpflichtungen zulassen kann (vgl. entsprechend Urteile vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda, C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 46 und 48…, vom 2. Juni 2016, Pizzo, C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 49, …und vom 10. November 2016, Ciclat, C-199/15, EU:C:2016:853, Rn. 30).
- EuGH, 08.02.2018 - C-144/17
Lloyd's of London - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Art. …
Auszug aus EuGH, 02.05.2019 - C-309/18
Rn. 24 Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist, darf schließlich eine nationale Regelung über öffentliche Auftragsvergabeverfahren, die es bezweckt, die Gleichbehandlung der Bieter zu wahren, nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Februar 2018, Lloyd's of London, C-144/17, EU:C:2018:78, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 10.11.2016 - C-199/15
Ciclat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 45 - Art. …
Auszug aus EuGH, 02.05.2019 - C-309/18
Rn. 22 Dies gilt erst recht, als der öffentliche Auftraggeber nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs dann, wenn in den Ausschreibungsunterlagen unter Androhung des Ausschlusses eindeutig Verpflichtungen vorgesehen waren, keine Behebung der Mängel hinsichtlich dieser Verpflichtungen zulassen kann (…vgl. entsprechend Urteile vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda, C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 46 und 48…, vom 2. Juni 2016, Pizzo, C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 49, und vom 10. November 2016, Ciclat, C-199/15, EU:C:2016:853, Rn. 30). - EuGH, 10.11.2016 - C-140/16
Edra Costruzioni und Edilfac - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der …
Auszug aus EuGH, 02.05.2019 - C-309/18
Rn. 13 Das Tribunale amministrativo regionale per il Lazio (Regionales Verwaltungsgericht für Latium, Italien) weist darauf hin, dass der Gerichtshof im Urteil vom 2. Juni 2016, Pizzo (C-27/15, EU:C:2016:404), und im Beschluss vom 10. November 2016, Edra Costruzioni und Edilfac (C-140/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:868), zu der Frage Stellung genommen habe, ob Wettbewerber von einer öffentlichen Ausschreibung ausgeschlossen werden könnten, weil sie die Ausgaben für die Sicherheit am Arbeitsplatz nicht im Einzelnen angegeben hätten, und ob ein solches Versäumnis nachträglich behoben werden könne.
- EuGH, 12.12.2019 - C-380/18
E.P. (Gefahr für die öffentliche Ordnung) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Rn. 47 Allerdings muss eine solche innerstaatliche Praxis dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen, der einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts bildet, und darf somit insbesondere nicht über das hinausgehen, was zum Schutz der öffentlichen Ordnung erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Mai 2019, Lavorgna, C-309/18, EU:C:2019:350, Rn. 24…, vom 17. April 2018, Egenberger, C-414/16, EU:C:2018:257, Rn. 68, …und vom 9. Juli 2015, K und A, C-153/14, EU:C:2015:453, Rn. 51). - Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-347/20
Zinātnes parks - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EU) Nr. 651/2014 - …
{FN:17} Urteile vom 2. Juni 2016, Pizzo (…C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 49), vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda und Cartiera di Cologno (…C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 45), und vom 2. Mai 2019, Lavorgna (C-309/18, EU:C:2019:350, Rn. 28).{FN:20} Urteil vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda und Cartiera di Cologno (…C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 45 und 46), ähnlich Urteil vom 2. Juni 2016, Pizzo (…C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 49 und 50), siehe aber auch Urteil vom 2. Mai 2019, Lavorgna (C-309/18, EU:C:2019:350, Rn. 31).
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2026 - C-271/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe - Ausschlussgründe - …
{FN:106} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Mai 2019, Lavorgna (C-309/18, EU:C:2019:350, Rn. 28). - Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-598/19
Conacee - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe - …
{FN:31} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Februar 2018, Lloyd's of London (…C-144/17, EU:C:2018:78, Rn. 32), vom 2. Mai 2019, Lavorgna (C-309/18, EU:C:2019:350, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 30. Januar 2020, Tim (…C-395/18, EU:C:2020:58, Rn. 45), und vom 14. Mai 2020, T-Systems Magyarország (…C-263/19, EU:C:2020:373, Rn. 71).
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