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Rechtsprechung
   EuGH, 15.10.2014 - C-323/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29622
EuGH, 15.10.2014 - C-323/13 (https://dejure.org/2014,29622)
EuGH, Entscheidung vom 15.10.2014 - C-323/13 (https://dejure.org/2014,29622)
EuGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2014 - C-323/13 (https://dejure.org/2014,29622)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Italien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgerechter Erlass oder nicht fristgerechte Mitteilung der Vorschriften, die erforderlich sind, um Art. 6 Buchst. a der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien (ABl. L 182, S. 1) in ...

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuGH, 28.03.2019 - C-487/17

    Verlezza u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2008/98/EG …

    Rn. 46 Zum einen geht hinsichtlich der sich aus Art. 4 der Richtlinie 2008/98 ergebenden Verpflichtungen aus Abs. 2 dieses Artikels nämlich eindeutig hervor, dass die Mitgliedstaaten bei Anwendung der in dieser Richtlinie vorgesehenen Abfallhierarchie geeignete Maßnahmen zur Förderung derjenigen Optionen treffen müssen, die insgesamt das beste Ergebnis unter dem Aspekt des Umweltschutzes erbringen (Urteil vom 15. Oktober 2014, Kommission/Italien, C-323/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2290, Rn. 36).
  • EuGH, 08.05.2019 - C-305/18

    Associazione "Verdi Ambiente e Società - Aps Onlus" u.a. - Vorlage zur …

    Rn. 36 Zum anderen zielt diese Einstufung, wie die italienische Regierung geltend macht, auf die Rationalisierung und Vereinfachung des Ablaufs des Zulassungsverfahrens ab, um das in früheren Urteilen des Gerichtshofs vom 26. April 2007, Kommission/Italien (C-135/05, EU:C:2007:250), vom 14. Juni 2007, Kommission/Italien (C-82/06, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:349), vom 4. März 2010, Kommission/Italien (C-297/08, EU:C:2010:115), vom 15. Oktober 2014, Kommission/Italien (C-323/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2290), vom 2. Dezember 2014, Kommission/Italien (C-196/13, EU:C:2014:2407), sowie vom 16. Juli 2015, Kommission/Italien (C-653/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:478), festgestellte Fehlen eines geeigneten nationalen Abfallbewirtschaftungsnetzes abzumildern.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2020 - C-15/19

    Azienda Municipale Ambiente - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Abfälle - …

    {FN:8} So die Feststellung im Urteil vom 15. Oktober 2014, Kommission/Italien (C-323/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2290, Rn. 13).
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