Rechtsprechung
| EuGH, 11.06.2009 - C-335/08 P |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Transports Schiocchet - Excursions / Kommission
- EU-Kommission
Transports Schiocchet - Excursions / Kommission
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel, eingelegt am 21. Juli 2008 von der Transports Schiocchet - Excursions SARL gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 19. Mai 2008 in der Rechtssache T-220/07, Transports Schiocchet - Excursions / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 19. Mai 2008, Transports Schiocchet - Excursions/Kommission (T-220/07), mit dem das Gericht die von der Rechtsmittelführerin erhobene Klage aus außervertraglicher Haftung, mit der sie den Ersatz ...
Verfahrensgang
- EuG, 19.05.2008 - T-220/07
- EuGH, 11.06.2009 - C-335/08 P
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- EuG, 19.05.2008 - T-220/07
Transports Schiocchet - Excursions / Kommission
Auszug aus EuGH, 11.06.2009 - C-335/08
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 19. Mai 2008, Transports Schiocchet - Excursions/Kommission (T-220/07), mit dem das Gericht die von der Rechtsmittelführerin erhobene Klage aus außervertraglicher Haftung auf Ersatz eines aufgrund verschiedener ihrer Ansicht nach rechtswidriger Verhaltensweisen der Gemeinschaftsorgane erlittenen Schadens wegen Verjährung als unzulässig abgewiesen hat - Voraussetzungen für eine Schadensersatzklage - Begriffe des Linienverkehrs und der Sonderformen des Linienverkehrs im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 517/72 des Rates vom 28. Februar 1972 über die Einführung gemeinsamer Regeln für den Linienverkehr und die Sonderformen des Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zwischen den Mitgliedstaaten (…ABl. L 67, S. 19), die durch die Verordnung (EWG) Nr. 684/92 des Rates vom 16. März 1992 zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen (…ABl. L 74, S. 1) aufgehoben und ersetzt wurde.
- EuG, 02.09.2026 - T-430/25
Außervertragliche Haftung - Öffentliches Gesundheitswesen - Rechtsrahmen der …
Rn. 68 Die bloße Feststellung, dass der Schaden, der sich aus dem vom Kläger behaupteten entgangenen Gewinn ergibt, mangels einer abschließenden Entscheidung der Kommission zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht tatsächlich und sicher, sondern hypothetisch ist, genügt indessen für die Feststellung, dass dieser Schaden nicht ersatzfähig ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juni 2009, Transports Schiocche - Excursions/Kommission, C-335/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:372, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 28. Januar 2016, Agriconsulting Europe/Kommission, T-570/13, EU:T:2016:40, Rn. 91). - EuGH, 28.02.2013 - C-460/09
Inalca und Cremonini / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …
29 und 30, sowie vom 11. Juni 2009, Transports Schiocchet - Excursions/Kommission, C-335/08 P, Randnr. 33).Auch bei Rechtsstreitigkeiten wegen individueller Entscheidungen beginne der Lauf der Verjährungsfrist in gleicher Weise erst dann, wenn der Schaden tatsächlich eingetreten sei (vgl. Urteile vom 19. April 2007, Holcim [Deutschland]/Kommission, Randnr. 30, Transports Schiocchet - Excursions/Kommission, Randnr. 33, und Evropaïki Dynamiki/Kommission, Randnr. 38).
- EuGH, 08.11.2012 - C-469/11
Evropaïki Dynamiki / Kommission - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - …
Rn. 38 Bei Rechtsstreitigkeiten wegen individueller Entscheidungen beginnt die Verjährungsfrist zu laufen, wenn die Folgen der Entscheidung gegenüber den Personen, an die sie gerichtet ist, eingetreten sind (Urteile des Gerichtshofs Holcim [Deutschland]/Kommission, Randnr. 30, und vom 11. Juni 2009, Transports Schiocchet - Excursions/Kommission, C-335/08 P, Randnr. 33). - EuG, 22.06.2011 - T-409/09
Evropaïki Dynamiki / Kommission - Außervertragliche Haftung - Öffentliche …
29 und 30, und vom 11. Juni 2009, Transports Schiocchet - Excursions/Kommission, C-335/08 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33; Beschluss des Gerichts vom 27. August 2009, Abouchar/Kommission, T-367/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 23).
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