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Rechtsprechung
   EuGH, 14.07.2016 - C-335/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,19762
EuGH, 14.07.2016 - C-335/15 (https://dejure.org/2016,19762)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.2016 - C-335/15 (https://dejure.org/2016,19762)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - C-335/15 (https://dejure.org/2016,19762)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ornano

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Art. 119 EG-Vertrag (später Art. 141 EG) - Richtlinie 75/117/EWG - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Art. 1 - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Ornano

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Art. 119 EG-Vertrag (später Art. 141 EG) - Richtlinie 75/117/EWG - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Art. 1 - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ornano

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Art. 119 EG-Vertrag (später Art. 141 EG) - Richtlinie 75/117/EWG - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Art. 1 - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren ...

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 933
  • NZS 2016, 658
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 13.02.1996 - C-342/93

    Gillespie u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.07.2016 - C-335/15
    Rn. 31 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs können die Arbeitnehmerinnen jedoch nicht aufgrund Art. 11 Nrn. 2 und 3 der Richtlinie 92/85 fordern, dass ihnen während ihres Mutterschaftsurlaubs ihr volles Entgelt weiter gezahlt wird, als ob sie wie die anderen Arbeitnehmer tatsächlich an ihrem Arbeitsplatz arbeiteten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a., C-342/93, EU:C:1996:46, Rn. 20…, vom 30. März 2004, Alabaster, C-147/02, EU:C:2004:192, Rn. 46, …und vom 1. Juli 2010, Gassmayr, C-194/08, EU:C:2010:386, Rn. 82).

    Rn. 38 Wie in Rn. 30 des vorliegenden Urteils ausgeführt, stellen die Vergütungen, die der Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin nach den gesetzlichen Vorschriften oder aufgrund des Arbeitsvertrags während ihres Mutterschaftsurlaubs gewährt, ein Entgelt im Sinne von Art. 119 EG-Vertrag (später Art. 141 EG) und Art. 1 der Richtlinie 75/117 dar, da sie auf dem Arbeitsverhältnis beruhen (Urteile vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a., C-342/93, EU:C:1996:46, Rn. 14, …und vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a., C-411/96, EU:C:1998:506, Rn. 38).

    Rn. 39 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs liegt indessen eine Diskriminierung vor, wenn unterschiedliche Vorschriften auf gleiche Sachverhalte angewandt werden oder wenn dieselbe Vorschrift auf ungleiche Sachverhalte angewandt wird (Urteil vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a., C-342/93, EU:C:1996:46, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Frauen befinden sich aber während eines in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen Mutterschaftsurlaubs in einer besonderen Situation, die verlangt, dass ihnen ein besonderer Schutz gewährt wird, die jedoch nicht mit der Situation eines Mannes oder mit der einer Frau, die tatsächlich an ihrem Arbeitsplatz arbeitet, gleichgesetzt werden kann (Urteil vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a., C-342/93, EU:C:1996:46, Rn. 17).

    Soweit jedoch bei der Berechnung dieser Leistungen auf einen Lohn abgestellt wird, den die Arbeitnehmerin vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs erhalten hat, sind in diese Leistungen Lohnerhöhungen, die zwischen dem Beginn des Zeitraums, für den die Referenzlöhne gezahlt worden sind, und dem Ende des Mutterschaftsurlaubs erfolgt sind, ab ihrem Inkrafttreten einzubeziehen (Urteil vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a., C-342/93, EU:C:1996:46, Rn. 25).

    Wie sich nämlich insbesondere aus dem zweiten Erwägungsgrund der Richtlinie 76/207 ergibt, betrifft diese nicht das Entgelt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a., C-342/93, EU:C:1996:46, Rn. 24, …und vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a., C-411/96, EU:C:1998:506, Rn. 38).

  • EuGH, 01.07.2010 - C-194/08

    Aufgrund ihrer Schwangerschaft beurlaubten oder auf einem anderen Arbeitsplatz …

    Auszug aus EuGH, 14.07.2016 - C-335/15
    Rn. 31 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs können die Arbeitnehmerinnen jedoch nicht aufgrund Art. 11 Nrn. 2 und 3 der Richtlinie 92/85 fordern, dass ihnen während ihres Mutterschaftsurlaubs ihr volles Entgelt weiter gezahlt wird, als ob sie wie die anderen Arbeitnehmer tatsächlich an ihrem Arbeitsplatz arbeiteten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a., C-342/93, EU:C:1996:46, Rn. 20…, vom 30. März 2004, Alabaster, C-147/02, EU:C:2004:192, Rn. 46, und vom 1. Juli 2010, Gassmayr, C-194/08, EU:C:2010:386, Rn. 82).

    Rn. 33 Wie insoweit aus der Richtlinie 92/85 und der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgeht, wollte der Unionsgesetzgeber gewährleisten, dass die Arbeitnehmerin während ihres Mutterschaftsurlaubs Bezüge mindestens in Höhe der Sozialleistung erhält, die im nationalen Recht der sozialen Sicherheit bei einer Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen vorgesehen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a., C-411/96, EU:C:1998:506, Rn. 32, vom 1. Juli 2010, Gassmayr, C-194/08, EU:C:2010:386, Rn. 83, …und vom 13. Februar 2014, TSN und YTN, C-512/11 und C-513/11, EU:C:2014:73, Rn. 36).

    Rn. 34 Bleibt eine Arbeitnehmerin der Arbeit fern, weil sie sich im Mutterschaftsurlaub befindet, umfasst der von Art. 11 Nrn. 2 und 3 der Richtlinie geforderte Mindestschutz daher nicht die umfassende Fortzahlung des Arbeitsentgelts der Betroffenen (Urteil vom 1. Juli 2010, Gassmayr, C-194/08, EU:C:2010:386, Rn. 86).

    Die Mitgliedstaaten oder gegebenenfalls die Sozialpartner sind durch keine Bestimmung dieser Richtlinie daran gehindert, die Fortzahlung aller Bestandteile des Arbeitsentgelts vorzusehen, die die schwangere Arbeitnehmerin vor ihrer Schwangerschaft und ihrem Mutterschaftsurlaub beanspruchen konnte (Urteile vom 1. Juli 2010, Gassmayr, C-194/08, EU:C:2010:386, Rn. 88, …sowie vom 13. Februar 2014, TSN und YTN, C-512/11 und C-513/11, EU:C:2014:73, Rn. 37).

  • EuGH, 27.10.1998 - C-411/96

    Boyle u.a. - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen und deren Gleichbehandlung - …

    Auszug aus EuGH, 14.07.2016 - C-335/15
    Hingegen sind unter dem ebenfalls in Art. 11 der Richtlinie enthaltenen Begriff "Sozialleistung" alle Bezüge zu verstehen, die die Arbeitnehmerin während ihres Mutterschaftsurlaubs erhält und die ihr nicht von ihrem Arbeitgeber aufgrund des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a., C-411/96, EU:C:1998:506, Rn. 31, …und vom 1. Juli 2010, Parviainen, C-471/08, EU:C:2010:391, Rn. 35).

    Rn. 33 Wie insoweit aus der Richtlinie 92/85 und der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgeht, wollte der Unionsgesetzgeber gewährleisten, dass die Arbeitnehmerin während ihres Mutterschaftsurlaubs Bezüge mindestens in Höhe der Sozialleistung erhält, die im nationalen Recht der sozialen Sicherheit bei einer Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen vorgesehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a., C-411/96, EU:C:1998:506, Rn. 32…, vom 1. Juli 2010, Gassmayr, C-194/08, EU:C:2010:386, Rn. 83, …und vom 13. Februar 2014, TSN und YTN, C-512/11 und C-513/11, EU:C:2014:73, Rn. 36).

    Rn. 38 Wie in Rn. 30 des vorliegenden Urteils ausgeführt, stellen die Vergütungen, die der Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin nach den gesetzlichen Vorschriften oder aufgrund des Arbeitsvertrags während ihres Mutterschaftsurlaubs gewährt, ein Entgelt im Sinne von Art. 119 EG-Vertrag (später Art. 141 EG) und Art. 1 der Richtlinie 75/117 dar, da sie auf dem Arbeitsverhältnis beruhen (…Urteile vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a., C-342/93, EU:C:1996:46, Rn. 14, und vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a., C-411/96, EU:C:1998:506, Rn. 38).

    Wie sich nämlich insbesondere aus dem zweiten Erwägungsgrund der Richtlinie 76/207 ergibt, betrifft diese nicht das Entgelt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a., C-342/93, EU:C:1996:46, Rn. 24, und vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a., C-411/96, EU:C:1998:506, Rn. 38).

  • EuGH, 13.02.2014 - C-512/11

    TSN - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Schutz der Sicherheit und der …

    Auszug aus EuGH, 14.07.2016 - C-335/15
    Rn. 33 Wie insoweit aus der Richtlinie 92/85 und der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgeht, wollte der Unionsgesetzgeber gewährleisten, dass die Arbeitnehmerin während ihres Mutterschaftsurlaubs Bezüge mindestens in Höhe der Sozialleistung erhält, die im nationalen Recht der sozialen Sicherheit bei einer Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen vorgesehen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a., C-411/96, EU:C:1998:506, Rn. 32…, vom 1. Juli 2010, Gassmayr, C-194/08, EU:C:2010:386, Rn. 83, und vom 13. Februar 2014, TSN und YTN, C-512/11 und C-513/11, EU:C:2014:73, Rn. 36).

    Die Mitgliedstaaten oder gegebenenfalls die Sozialpartner sind durch keine Bestimmung dieser Richtlinie daran gehindert, die Fortzahlung aller Bestandteile des Arbeitsentgelts vorzusehen, die die schwangere Arbeitnehmerin vor ihrer Schwangerschaft und ihrem Mutterschaftsurlaub beanspruchen konnte (…Urteile vom 1. Juli 2010, Gassmayr, C-194/08, EU:C:2010:386, Rn. 88, sowie vom 13. Februar 2014, TSN und YTN, C-512/11 und C-513/11, EU:C:2014:73, Rn. 37).

  • EuGH, 01.07.2010 - C-471/08

    Parviainen - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Schutz der Sicherheit und …

    Auszug aus EuGH, 14.07.2016 - C-335/15
    Hingegen sind unter dem ebenfalls in Art. 11 der Richtlinie enthaltenen Begriff "Sozialleistung" alle Bezüge zu verstehen, die die Arbeitnehmerin während ihres Mutterschaftsurlaubs erhält und die ihr nicht von ihrem Arbeitgeber aufgrund des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a., C-411/96, EU:C:1998:506, Rn. 31, und vom 1. Juli 2010, Parviainen, C-471/08, EU:C:2010:391, Rn. 35).
  • EuGH, 30.03.2004 - C-147/02

    Alabaster

    Auszug aus EuGH, 14.07.2016 - C-335/15
    Rn. 31 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs können die Arbeitnehmerinnen jedoch nicht aufgrund Art. 11 Nrn. 2 und 3 der Richtlinie 92/85 fordern, dass ihnen während ihres Mutterschaftsurlaubs ihr volles Entgelt weiter gezahlt wird, als ob sie wie die anderen Arbeitnehmer tatsächlich an ihrem Arbeitsplatz arbeiteten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a., C-342/93, EU:C:1996:46, Rn. 20, vom 30. März 2004, Alabaster, C-147/02, EU:C:2004:192, Rn. 46, …und vom 1. Juli 2010, Gassmayr, C-194/08, EU:C:2010:386, Rn. 82).
  • EuGH, 08.05.2019 - C-486/18

    Die Berechnung der einem Arbeitnehmer in Elternurlaub zu zahlenden …

    Rn. 73 Um festzustellen, ob eine Diskriminierung vorliegt, ist daran zu erinnern, dass eine Diskriminierung darin besteht, dass unterschiedliche Vorschriften auf gleiche Sachverhalte angewandt werden oder dieselbe Vorschrift auf ungleiche Sachverhalte angewandt wird (…Urteile vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a., C-342/93, EU:C:1996:46, Rn. 16, und vom 14. Juli 2016, Ornano, C-335/15, EU:C:2016:564, Rn. 39).
  • EuGH, 18.11.2020 - C-463/19

    In einem nationalen Tarifvertrag darf ein zusätzlicher Mutterschaftsurlaub …

    Rn. 53 Außerdem schließt die Richtlinie 92/85, die Mindestvorschriften enthält, keineswegs die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten aus, den schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen oder stillenden Arbeitnehmerinnen einen weiter gehenden Schutz zu gewähren, indem sie Schutzmaßnahmen beibehalten oder treffen, die für diese günstiger sind, sofern diese Maßnahmen mit dem Unionsrecht vereinbar sind (…Urteile vom 13. Februar 2014, TSN und YTN, C-512/11 und C-513/11, EU:C:2014:73, Rn. 37, sowie vom 14. Juli 2016, Ornano, C-335/15, EU:C:2016:564, Rn. 35).
  • LAG Niedersachsen, 20.02.2023 - 1 Sa 702/22

    Mutterschutzlohn; Provision; Berechnung; variable Vergütung

    Arbeitnehmerinnen können nicht fordern, dass ihnen während ihres Mutterschaftsurlaubs immer ihr volles Entgelt weitergezahlt wird, als ob sie wie andere Arbeitnehmer/innen tatsächlich an ihrem Arbeitsplatz gearbeitet haben (EuGH 14. Juli 2016 - C-335/15 Rn. 31 m.w.N.).
  • BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 378/20

    Lohnsteuerklasse eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld

    Die Arbeitnehmerinnen können nicht aufgrund von Art. 141 EG oder von Art. 11 Nr. 2 und 3 der Richtlinie 92/85/EWG fordern, dass ihnen während ihres Mutterschaftsurlaubs ihr volles Entgelt weitergezahlt wird, als ob sie wie die anderen Arbeitnehmer tatsächlich an ihrem Arbeitsplatz arbeiteten (EuGH 14. Juli 2016 - C-335/15 - Rn. 31;… 1. Juli 2010 - C-194/08 - Rn. 82).
  • EuGH, 12.12.2019 - C-450/18

    Die Rentenzulage, die Spanien Müttern gewährt, die eine Invaliditätsrente …

    Rn. 33 Daher fällt eine solche beitragsbezogene Rente wegen dauernder Invalidität weder unter den Begriff "Entgelt" im Sinne von Art. 157 Abs. 1 und 2 AEUV noch unter die Richtlinie 2006/54 (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a., C-342/93, EU:C:1996:46, Rn. 14…, vom 22. November 2012, Elbal Moreno, C-385/11, EU:C:2012:746, Rn. 25, und vom 14. Juli 2016, Ornano, C-335/15, EU:C:2016:564, Rn. 38).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-450/18

    Instituto Nacional de la Seguridad Social (Rentenzulage für Mütter) - Vorlage zur …

    {FN:20} Vgl. z. B. Urteil vom 14. Juli 2016, Ornano (C-335/15, EU:C:2016:564, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:22} Vgl. z. B. Urteile vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a. (…C-342/93, EU:C:1996:46, Rn. 17), und vom 14. Juli 2016, Ornano (C-335/15, EU:C:2016:564, Rn. 39).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-463/19

    Syndicat CFTC - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie …

    {FN:10} Urteile vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a. (…C-342/93, EU:C:1996:46, Rn. 17), und vom 14. Juli 2016, Ornano (C-335/15, EU:C:2016:564, Rn. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-625/20

    INSS (Cumul de pensions d'invalidité professionnelle totale) - Vorlage zur …

    {FN:19} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a. (…C-342/93, EU:C:1996:46, Rn. 14), vom 22. November 2012, Elbal Moreno (…C-385/11, EU:C:2012:746, Rn. 25), und vom 14. Juli 2016, Ornano (C-335/15, EU:C:2016:564, Rn. 38).
  • EGMR, 22.05.2018 - 29923/13

    CRISTALDI c. ITALIE

    Le 14 juillet 2016, 1a CJUE, dans l'affaire Ornano contre le ministère de la Justice (arrêt C-335/15), a affirmé que les travailleuses ne peuvent invoquer le bénéfice des dispositions de l'article 11, points 2 et 3, de la directive 92/85/CEE pour revendiquer le maintien, pendant leur congé de maternité, de leur rémunération intégrale comme si elles occupaient effectivement, comme les autres travailleurs, leur poste de travail.
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