Rechtsprechung
| EuGH, 04.09.2014 - C-351/13 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Griechenland
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Kommission / Griechenland
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 1999/74/EG des Rates vom 19. Juli 1999 zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen (ABl. L 203, S. 53) " Haltung von Legehennen in Käfigen, die den Anforderungen ...
Wird zitiert von ... (4)
- EuGH, 05.04.2017 - C-488/15
Kommission/ Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - …
Rn. 68 Das Verfahren nach Art. 258 AEUV beruht auf der objektiven Feststellung des Verstoßes eines Mitgliedstaats gegen seine Verpflichtungen aus dem AEU-Vertrag oder einem sekundären Rechtsakt (…vgl. Urteile vom 1. März 1983, Kommission/Belgien, 301/81, EU:C:1983:51, Rn. 8…, vom 19. Dezember 2012, Kommission/Italien, C-68/11, EU:C:2012:815, Rn. 62, und vom 4. September 2014, Kommission/Griechenland, C-351/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2150, Rn. 23).Rn. 76 Sobald objektiv feststeht ist, dass ein Mitgliedstaat die Verpflichtungen, die ihm der AEU-Vertrag oder ein sekundärer Rechtsakt auferlegen, nicht eingehalten hat, ist es unerheblich, ob der Mitgliedstaat, dem der Verstoß zuzurechnen ist, diesen mit Absicht oder fahrlässig begangen hat oder ob er auf technischen Schwierigkeiten beruht, denen er sich möglicherweise gegenübersah (…vgl. Urteile vom 1. Oktober 1998, Kommission/Spanien, C-71/97, EU:C:1998:455, Rn. 15, und vom 4. September 2014, Kommission/Griechenland, C-351/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2150, Rn. 23).
- EuGH, 26.05.2016 - C-244/15
Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen …
Rn. 47 Insoweit ist an die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs zu erinnern, wonach das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. insbesondere Urteile vom 4. September 2014, Kommission/Griechenland, C-351/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2150, Rn. 20…, vom 5. Februar 2015, Kommission/Belgien, C-317/14, EU:C:2015:63, Rn. 34, …und vom 14. Januar 2016, Kommission/Griechenland, C-66/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:5, Rn. 36). - EuGH, 18.10.2018 - C-669/16
Kommission/ Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Rn. 40 Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass spätere Änderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden dürfen (Urteile vom 4. September 2014, Kommission/Griechenland, C-351/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2150, Rn. 20, …und vom 5. April 2017, Kommission/Bulgarien, C-488/15, EU:C:2017:267, Rn. 40). - Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2015 - C-12/14
Kommission / Malta - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Soziale Sicherheit …
{FN:6} - Vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Griechenland (C-351/13, C:2014:2150, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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