Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 14.03.1991 - C-361/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3617
EuGH, 14.03.1991 - C-361/89 (https://dejure.org/1991,3617)
EuGH, Entscheidung vom 14.03.1991 - C-361/89 (https://dejure.org/1991,3617)
EuGH, Entscheidung vom 14. März 1991 - C-361/89 (https://dejure.org/1991,3617)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Di Pinto

    Richtlinie 85/577 des Rates, Artikel 2
    1. Rechtsangleichung - Verbraucherschutz im Falle von ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen - Richtlinie 85/577 - Geschützter Verbraucher - Begriff - Gewerbetreibender, der im Wege eines Haustürgeschäfts als Kunde einen Werbevertrag im Hinblick auf den ...

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Di Pinto

  • Wolters Kluwer

    Auslegung europäischer Richtlinien durch den EuGH; Verbraucherschutz bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen; Verstöße gegen das Gesetz über Haustürgeschäfte (HWiG)

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; RL Nr. 85/577/EWG Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 177; RL Nr. 85/577/EWG Art. 8
    Richtlinie 85/577 Art. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • EuGH, 03.09.2015 - C-110/14

    Costea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 2 Buchst. b

    Diese Erwägung schließt jedoch nicht aus, dass ein Rechtsanwalt als Verbraucher im Sinne von Art. 2 Buchst. b der Richtlinie 93/13 einzustufen sein kann, wenn er zu einem Zweck handelt, der nicht seiner beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. entsprechend Urteil Di Pinto, C-361/89, EU:C:1991:118, Rn. 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2015 - C-110/14

    Costea - Verbraucherschutz - Begriff des Verbrauchers im Sinne von Art. 2 Buchst.

    18 - C-361/89, EU:C:1991:118.

    20 - Urteil Di Pinto (C-361/89, EU:C:1991:118, Rn. 15).

    33 - Dort stellte der Gerichtshof fest: " Es ist nämlich davon auszugehen, dass ein durchschnittlich erfahrener Gewerbetreibender den Wert seines Gewerbebetriebs und die Bedeutung aller Rechtsgeschäfte, die dessen Verkauf erfordert, kennt, so dass er entsprechende Verpflichtungen nicht unüberlegt und nur aufgrund eines Überraschungseffekts eingehen wird." Urteil Di Pinto (C-361/89, EU:C:1991:118, Rn. 18).

  • EuGH, 23.02.2006 - C-441/04

    A-Punkt Schmuckhandel - Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG und 30 EG - Maßnahmen

    12 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes können die Mitgliedstaaten zu diesem Zweck ein für den Abschluss von Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen geltendes Verbot teilweise oder vollständig beibehalten oder einführen (vgl. Urteile vom 16. Mai 1989 in der Rechtssache 382/87, Buet und EBS, Slg. 1989, 1235, Randnr. 16, und vom 14. März 1991 in der Rechtssache C-361/89, Di Pinto, Slg. 1991, I-1189, Randnr. 21).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1990 - C-361/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,18560
Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1990 - C-361/89 (https://dejure.org/1990,18560)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.12.1990 - C-361/89 (https://dejure.org/1990,18560)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1990 - C-361/89 (https://dejure.org/1990,18560)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Patrice Di Pinto.

    Verbraucherschutz - Haustürwerbung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.10.1990 - C-196/89

    Strafverfahren gegen Nespoli und Crippa

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1990 - C-361/89
    Die Kommission hat weiter zu Recht ausgeführt, daß die Mitgliedstaaten der Richtlinie 85/577 erst zum 23. Dezember 3 - Siehe zuletzt das Urteil vom 11. Oktober 1990 in der Rechtssache C-196/89 (Nespoli und Crippa, Slg. 1990, I-3647, Randnr. 8).
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