Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   EuGH, 05.05.2008 - C-386/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,37452
EuGH, 05.05.2008 - C-386/07 (https://dejure.org/2008,37452)
EuGH, Entscheidung vom 05.05.2008 - C-386/07 (https://dejure.org/2008,37452)
EuGH, Entscheidung vom 05. Mai 2008 - C-386/07 (https://dejure.org/2008,37452)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,37452) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien) eingereicht am 14. August 2007 - Hospital Consulting Srl, ATI HC, Kodak SpA, Tecnologie Sanitarie SpA / Esaote SpA, Ital Tbs Telematic & Biomedical Service SpA, Draeger Medica Italia SpA, Officina Biomedica ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien) - Auslegung der Art. 10 EG und 81 Abs. 1 EG sowie der Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • EuGH, 08.12.2016 - C-532/15

    Eurosaneamientos u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Leistungen von …

    Rn. 33 Zunächst ist entgegen dem Vorbringen von Eurosaneamientos u. a., des Consejo General de Procuradores de España (Allgemeiner Rat der Prozessbevollmächtigten Spaniens) und der österreichischen Regierung darauf hinzuweisen, dass die durch das Real Decreto 1373/2003 festgesetzten Honorare, da sie sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstrecken, im Sinne von Art. 101 Abs. 1 und Art. 102 AEUV zur Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten geeignet sind (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 5. Mai 2008, Hospital Consulting u. a., C-386/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:256, Rn. 18 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 34 Die Art. 101 und 102 AEUV betreffen zwar nur das Verhalten von Unternehmen und nicht als Gesetz oder Verordnung ergangene Maßnahmen der Mitgliedstaaten; in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 EUV, der eine Pflicht zur Zusammenarbeit begründet, verbieten sie es jedoch den Mitgliedstaaten, Maßnahmen, auch in Form von Gesetzen oder Verordnungen, zu treffen oder beizubehalten, die die praktische Wirksamkeit der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln beeinträchtigen könnten (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 5. Mai 2008, Hospital Consulting u. a., C-386/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:256, Rn. 19 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 36 Um zu überprüfen, ob das Königreich Spanien der in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden Regelung ihren staatlichen Charakter genommen hat, ist zum einen zu untersuchen, ob es die Ausarbeitung der Gebührenordnung der Honorarsätze der Prozessbevollmächtigten an private Wirtschaftsteilnehmer, im vorliegenden Fall an die berufsständischen Vereinigungen der Prozessbevollmächtigten, übertragen hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Februar 2002, Arduino, C-35/99, EU:C:2002:97, Rn. 36…, vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, EU:C:2006:758, Rn. 48, sowie Beschluss vom 5. Mai 2008, Hospital Consulting u. a., C-386/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:256, Rn. 21), und zum anderen, ob die Festsetzung der Honorare der Prozessbevollmächtigten unter staatlicher Kontrolle bleibt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Februar 2002, Arduino, C-35/99, EU:C:2002:97, Rn. 42…, vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, EU:C:2006:758, Rn. 51, sowie Beschluss vom 5. Mai 2008, Hospital Consulting u. a., C-386/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:256, Rn. 24).

    Rn. 41 Aus den in den Rn. 37 bis 39 des vorliegenden Urteils dargelegten Gründen kann diesem Mitgliedstaat auch nicht der Vorwurf gemacht werden, den berufsständischen Vereinigungen der Prozessbevollmächtigten gegen Art. 101 AEUV verstoßende Kartellabsprachen vorzuschreiben oder zu begünstigen oder die Auswirkungen solcher Absprachen zu verstärken oder gegen Art. 102 AEUV verstoßende Missbräuche einer beherrschenden Stellung vorzuschreiben oder zu begünstigen oder die Auswirkungen solcher Missbräuche zu verstärken (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 5. Mai 2008, Hospital Consulting u. a., C-386/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:256, Rn. 26 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2010 - C-565/08

    Kommission / Italien - Rechtsanwälte - Gebühren - Verpflichtung, zwingende …

    {FN:2} - Obwohl in dieser Bestimmung ausdrücklich nur von den Gebühren und Auslagen in Strafsachen und für außergerichtliche Tätigkeiten die Rede ist, wird die Bestimmung in der Rechtsprechung des Gerichtshofs stets so zitiert, als betreffe sie auch die Gebühren und Auslagen in Zivilsachen (vgl. z. B. Urteile vom 19. Februar 2002, Arduino, C-35/99, Slg. 2002, I-1529, Randnr. 6, und vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-11421, Randnr. 4, sowie Beschluss vom 5. Mai 2008, Hospital Consulting u. a., C-386/07, Randnr. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht