Rechtsprechung
EuGH, 23.04.2015 - C-424/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Zuchtvieh-Export
Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 1/2005 - Schutz von Tieren beim Transport - Lange Beförderung von einem Mitgliedstaat in ein Drittland - Art. 14 Abs. 1 - Von der zuständigen Behörde des Versandorts vor langen Beförderungen ...
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 267 AEUV, Art. 14 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22.12.2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen - Tierschutztransportverordnung (EG)
Tiertransportrecht: Der Schutz von Tieren beim Transport endet nicht an den Außengrenzen der Union | Vorabentscheidungsverfahren; Tierschutzrecht; Tiertransportrecht; Geltung der Tierschutztransportverordnung (EG) für Transportabschnitte außerhalb des Unionsgebiets; ... - Landesanwaltschaft Bayern (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 267 AEUV, Art. 14 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22.12.2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen - Tierschutztransportverordnung (EG)
Tiertransportrecht: Der Schutz von Tieren beim Transport endet nicht an den Außengrenzen der Union | Vorabentscheidungsverfahren; Tierschutzrecht; Tiertransportrecht; Geltung der Tierschutztransportverordnung (EG) für Transportabschnitte außerhalb des Unionsgebiets; ...
- doev.de
Zuchtvieh-Export - Geltung von EU-Tierschutzregelungen bei Tiertransporten in Drittländer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage eines Fahrtenbuches zur Genehmigung eines längeren Viehtransports in weit entferntes Drittland; Vorabentscheidungsersuchen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Landwirtschaft - Der im Unionsrecht vorgesehene Schutz von Tieren beim Transport endet nicht an den Außengrenzen der Union
- lto.de (Kurzinformation)
Tiertransporte: Tierschutz endet nicht an Unionsgrenze
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Schutz von Tieren beim Transport
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anforderungen an ein Fahrtenbuch bei grenzüberschreitender langer Beförderung von Tieren
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an ein Fahrtenbuch bei grenzüberschreitender langer Beförderung von Tieren
- bayrvr.de (Pressemitteilung)
Der im Unionsrecht vorgesehene Schutz von Tieren beim Transport endet nicht an den Außengrenzen der Union
- juraforum.de (Kurzinformation)
Tiertransporte außerhalb der EU-Grenzen müssen Tierschutz-Vorschriften einhalten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Tierschutz beim Transport endet nicht an den Außengrenzen der Union - Einhaltung von Zeitabständen für Tränken und Füttern sowie Beförderungs- und Ruhezeiten müssen auch außerhalb der EU sichergestellt werden
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 267 AEUV, Art. 14 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22.12.2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen - Tierschutztransportverordnung (EG)
Tiertransportrecht: Der Schutz von Tieren beim Transport endet nicht an den Außengrenzen der Union | Vorabentscheidungsverfahren; Tierschutzrecht; Tiertransportrecht; Geltung der Tierschutztransportverordnung (EG) für Transportabschnitte außerhalb des Unionsgebiets; ...
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Zuchtvieh-Export
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - Auslegung von Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 2015, 963
- DÖV 2015, 576
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 17.01.2008 - C-37/06
Viamex Agrar Handel - Verordnung (EG) Nr. 615/98 - Richtlinie 91/628/EWG - …
Auszug aus EuGH, 23.04.2015 - C-424/13
Nach der Rechtsprechung stellt der Schutz des Wohlergehens der Tiere ein im Allgemeininteresse liegendes legitimes Ziel dar, dessen Bedeutung u. a. in der Annahme dieses Protokolls durch die Mitgliedstaaten zum Ausdruck gekommen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Viamex Agrar Handel und ZVK, C-37/06 und C-58/06, EU:C:2008:18, Rn. 22, und Nationale Raad van Dierenkwekers en Liefhebbers und Andibel, C-219/07, EU:C:2008:353, Rn. 27). - EuGH, 19.06.2008 - C-219/07
Nationale Raad van Dierenkwekers en Liefhebbers und Andibel - Art. 30 EG - …
Auszug aus EuGH, 23.04.2015 - C-424/13
Nach der Rechtsprechung stellt der Schutz des Wohlergehens der Tiere ein im Allgemeininteresse liegendes legitimes Ziel dar, dessen Bedeutung u. a. in der Annahme dieses Protokolls durch die Mitgliedstaaten zum Ausdruck gekommen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Viamex Agrar Handel und ZVK, C-37/06 und C-58/06, EU:C:2008:18, Rn. 22, und Nationale Raad van Dierenkwekers en Liefhebbers und Andibel, C-219/07, EU:C:2008:353, Rn. 27).
- EuGH, 17.12.2020 - C-336/19
Centraal Israëlitisch Consistorie van België u.a. - Schächten kann zum Tierschutz …
Sowohl aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Januar 2008, Viamex Agrar Handel und ZVK, C-37/06 und C-58/06, EU:C:2008:18, Rn. 22…, vom 19. Juni 2008, Nationale Raad van Dierenkwekers en Liefhebbers und Andibel, C-219/07, EU:C:2008:353" Rn. 27…, vom 10. September 2009, Kommission/Belgien, C-100/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:537" Rn. 91, und vom 23. April 2015, Zuchtvieh-Export, C-424/13, EU:C:2015:259" Rn. 35) als auch aus Art. 13 AEUV ergibt sich aber, dass der Schutz des Wohlergehens der Tiere eine von der Union anerkannte dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung darstellt. - EuGH, 29.05.2018 - C-426/16
Der Gerichtshof bestätigt, dass rituelle Schlachtungen ohne Betäubung nur in …
Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, kommt die Bedeutung des Tierwohls u. a. darin zum Ausdruck, dass die Mitgliedstaaten das Protokoll (Nr. 33) angenommen haben, wonach die Union und die Mitgliedstaaten bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere in vollem Umfang Rechnung tragen müssen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juni 2008, Nationale Raad van Dierenkwekers en Liefhebbers und Andibel, C-219/07, EU:C:2008:353, Rn. 27, sowie vom 23. April 2015, Zuchtvieh-Export, C-424/13, EU:C:2015:259, Rn. 35). - Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2016 - C-413/14
Generalanwalt Wahl hält das Rechtsmittel von Intel gegen die Festsetzung einer …
Vgl. auch Urteil vom 23. April 2015, Zuchtvieh-Export (C-424/13, EU:C:2015:259, Rn. 56).
- VG Köln, 18.11.2020 - 21 L 2135/20
Transport von 132 trächtigen Rindern nach Marokko gestoppt
vgl. Zu diesem Maßstab Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 23. April 2015 - C-424/13 -, juris Rn. 52.Und auch wenn der Europäische Gerichtshof den Anwendungsbereich der TT-VO über das Territorium der Europäischen Union insoweit ausgedehnt hat, als diese die Einhaltung ihrer Vorschriften auch für den in den Drittstaaten stattfindenden Beförderungsabschnitt verlangt, vgl. EuGH, Urteil vom 23. April 2015 - C-424/13 -, juris Rn. 56, endet der sachliche Anwendungsbereich der TT-VO jedoch, wie oben dargelegt, spätestens mit dem Ausladen des letzten Tieres am Bestimmungsort, und damit zeitlich noch vor den hier in Rede stehenden - sogleich auszuführenden - Vorgängen.
- Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2017 - C-426/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Nils Wahl beeinträchtigt das Erfordernis, wonach …
46 Vgl. u. a. Urteile vom 17. Januar 2008, Viamex Agrar Handel und ZVK (…C-37/06 und C-58/06, EU:C:2008:18, Rn. 22 und 23 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), vom 19. Juni 2008, Nationale Raad van Dierenkwekers en Liefhebbers und Andibel (…C-219/07, EU:C:2008:353, Rn. 27), und vom 23. April 2015, Zuchtvieh-Export (C-424/13, EU:C:2015:259, Rn. 35).48 Vgl. Urteil vom 23. April 2015, Zuchtvieh-Export (C-424/13, EU:C:2015:259, Rn. 35).
- EuGH, 19.10.2017 - C-383/16
Vion Livestock - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Marktorganisation - …
Diese Auslegung ist geeignet, die praktische Wirksamkeit des Art. 14 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1/2005 zu wahren, der dahin auszulegen ist, dass die Genehmigung eines Transports, der mit einer im Gebiet der Union beginnenden und außerhalb dieses Gebiets fortgeführten langen Beförderung der betreffenden Tiere verbunden ist, durch die zuständige Behörde des Versandorts voraussetzt, dass der Organisator der Beförderung ein Fahrtenbuch vorlegt, das wirklichkeitsnah ist und darauf schließen lässt, dass die Bestimmungen dieser Verordnung auch für den in Drittländern stattfindenden Beförderungsabschnitt eingehalten werden (Urteil vom 23. April 2015, Zuchtvieh-Export, C-424/13, EU:C:2015:259, Rn. 56). - Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2016 - C-469/14
Masterrind - Landwirtschaft - Verordnung (EU) Nr. 817/2010 - Ausfuhrerstattungen …
1997, C 340, S. 110, der zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung Nr. 1/2005 anwendbar war (vgl. auch Urteil Zuchtvieh-Export, C-424/13, EU:C:2015:259, Rn. 35).Das Urteil Zuchtvieh-Export (C-424/13, EU:C:2015:259), wonach Transportorganisatoren vor Erteilung einer Zulassung für einen internationalen Tiertransport mit Ausgangspunkt in der Union nachweisen müssen, dass alle Anforderungen der Verordnung Nr. 1/2005, einschließlich Beförderungs- und Ruhezeiten, soweit die Beförderung zum Teil in einem Drittland stattfindet, erfüllt werden, belegt diese umgekehrte Rangfolge der politischen Ziele.
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2017 - C-383/16
Vion Livestock - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 1/2005 - Schutz von Tieren …
- VG Cottbus, 29.10.2020 - 3 L 485/20 Danach betreffen die Kontrollen nur die Frage, ob das vom Organisator vorgelegte Fahrtenbuch wirklichkeitsnahe Angaben erhält und darauf schließen lässt, dass die Beförderung den Vorschriften der Verordnung entspricht (vgl. EuGH, Urteil v. 23. April 2015 - C 424/13 -, juris, Rn. 52).
Derartige systemische Probleme haben sich nach Aktenlage bei bisher nachträglich durchgeführten Kontrollen nicht ergeben (vgl. EuGH, Urteil v. 23. April 2015 - C-424/13 -, Rn. 53) und wurden auch seitens des Antragsgegners nicht vorgetragen.
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2018 - C-497/17
Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass an …
41 Vgl. u. a. Urteile vom 23. April 2015, Zuchtvieh-Export (C-424/13, EU:C:2015:259, Rn. 35), und vom 29. Mai 2018, Liga van Moskeeën en Islamitische Organisaties Provincie Antwerpen u. a. (…C-426/16, EU:C:2018:335, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung). - VG Köln, 04.12.2020 - 21 L 2254/20
- VG Cottbus, 28.10.2020 - 3 L 485/20
- VGH Bayern, 18.08.2015 - 9 BV 15.980
Vorabentscheidungsverfahren, Streitwertfestsetzung, Berufungsverfahren, …
- VG Neustadt, 19.03.2019 - 5 L 294/19
Genehmigung für Rindertransport nach Niedersachsen
- VG Münster, 05.06.2020 - 9 L 446/20
- VG München, 18.01.2021 - M 26b E 21.191
Stempelung eines Fahrtenbuchs für den Transport von Rindern nach Ungarn
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-424/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Zuchtvieh-Export
Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 1/2005 - Schutz von Tieren beim Transport - Transport von Tieren von einem Mitgliedstaat in ein Drittland - Art. 14 Abs. 1 - Kontrolle des Fahrtenbuchs durch die zuständige Behörde des Versandorts vor ...
- Wolters Kluwer
Führung von Fahrtenbüchern für längere Tiertransporte in Drittländer; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Rechtsstreit um die Abfertigung eines Straßentransports von Rindern nach Usbekistan
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 1/2005 - Schutz von Tieren beim Transport - Transport von Tieren von einem Mitgliedstaat in ein Drittland - Art. 14 Abs. 1 - Kontrolle des Fahrtenbuchs durch die zuständige Behörde des Versandorts vor ...
- rechtsportal.de
Führung von Fahrtenbüchern für längere Tiertransporte in Drittländer; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Rechtsstreit um die Abfertigung eines Straßentransports von Rindern nach Usbekistan
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 24.07.2012 - Au 1 K 12.151
- VGH Bayern, 02.07.2013 - 9 BV 12.2309
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-424/13
- EuGH, 23.04.2015 - C-424/13
- VGH Bayern, 18.08.2015 - 9 BV 15.980
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 21.12.2011 - C-316/10
Danske Svineproducenter - Art. 288 Abs. 2 AEUV - Verordnung (EG) Nr. 1/2005 - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-424/13
9 - Vgl. hierzu Urteil Danske Svineproducenter (C-316/10, EU:C:2011:863, Rn. 44 und 55).
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2017 - C-383/16
Vion Livestock - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 1/2005 - Schutz von Tieren …
Rechtlich gesehen könnte diese Rechtssache möglicherweise den nächsten Schritt nach dem Urteil Zuchtvieh-Export(5) des Gerichtshofs darstellen, in dem es um die räumliche Anwendbarkeit der Verordnung Nr. 1/2005 auf die in Drittstaaten liegenden Teilstrecken eines Transports ging.Für das vorlegende Gericht ergibt sich eine solche Pflicht zwar, wie der Staatssecretaris argumentiert, im Wesentlichen aus dem Urteil Zuchtvieh-Export, doch kann sich seiner Ansicht nach die Auffassung von Vion, dass keine solche Pflicht bestehe, auf Nr. 7 des Anhangs II der Verordnung Nr. 1/2005 stützen, wonach der Transportunternehmer das Fahrtenbuch dem amtlichen Tierarzt am Ort des Ausgangs aus dem Unionsgebiet zu übergeben habe, wenn die Tiere in ein Drittland ausgeführt würden.
Ich teile diese Bedenken und möchte außerdem Folgendes zum Urteil Zuchtvieh-Export bemerken, in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass die Tierschutznormen der Verordnung Nr. 1/2005 bei der Planung einer langen Fahrt, die in der Union beginnt und außerhalb des Unionsgebiets endet, zu beachten sind.
Beachtenswert ist auch, dass sich das Urteil Zuchtvieh-Export auf einen Fall bezog, in dem die zuständige deutsche Behörde die Zollabfertigung einer Rindersendung von Deutschland nach Usbekistan verweigert hatte.
Jedenfalls schließt das Urteil Zuchtvieh-Export die Möglichkeit, dass dies für Ex-post -Überwachungssituationen so sein könnte, nicht aus.
5 Urteil vom 23. April 2015, Zuchtvieh-Export (C-424/13, EU:C:2015:259).
15 Vgl. ausdrücklich hierzu Nr. 17 der Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Zuchtvieh-Export (C-424/13, EU:C:2014:2216).
16 Allerdings berücksichtigte der Gerichtshof die Verordnung Nr. 817/2010 bei seiner Antwort (vgl. Urteil Zuchtvieh-Export, Rn. 53).
20 Auch das Urteil Zuchtvieh-Export, insbesondere Rn. 54, löst diese Fragen nicht.
34 Urteil vom 23. April 2015, Zuchtvieh-Export (C-424/13, EU:C:2015:259, Rn. 53).