Rechtsprechung
| EuGH, 01.10.2014 - C-436/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
E
Vorabentscheidungsersuchen - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Art. 8, 12 und 15 - Zuständigkeit für Entscheidungen, die die elterliche Verantwortung betreffen - Verfahren ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorabentscheidungsersuchen - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Art. 8, 12 und 15 - Zuständigkeit für Entscheidungen, die die elterliche Verantwortung betreffen - Verfahren ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) - Auslegung von Art. 12 Abs. 3 und Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in ...
Verfahrensgang
- EuGH, 29.01.2014 - C-436/13
- EuGH, 01.10.2014 - C-436/13
Papierfundstellen
- NJW 2014, 3355
- FamRZ 2015, 24
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 19.09.2013 - C-251/12
Van Buggenhout und Van de Mierop - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
Auszug aus EuGH, 01.10.2014 - C-436/13
Rn. 37 Zur Auslegung von Art. 12 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2201/2003 ist darauf hinzuweisen, dass bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts sowohl ihr Wortlaut und ihr Ziel als auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil Van Buggenhout und Van de Mierop, C-251/12, EU:C:2013:566, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 15.02.2017 - C-499/15
W und V - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Rn. 53 Nach Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2201/2003 ist die Zuständigkeit eines Gerichts "zum Zeitpunkt der Antragstellung" festzustellen, d. h. gemäß Art. 16 dieser Verordnung zu dem Zeitpunkt, zu dem das verfahrenseinleitende Schriftstück bei diesem Gericht eingereicht wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Oktober 2014, E., C-436/13, EU:C:2014:2246, Rn. 38).Rn. 54 Wie der Generalanwalt in Nr. 45 seiner Schlussanträge unter Bezugnahme auf Rn. 40 des Urteils vom 1. Oktober 2014, E. (C-436/13, EU:C:2014:2246), festgestellt hat, ist diese Zuständigkeit zudem in jedem Einzelfall, wenn bei einem Gericht ein Verfahren anhängig gemacht wird, zu prüfen und zu bestimmen.
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2016 - C-428/15
D. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
{FN:12} - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. April 2009, A (…C-523/07, EU:C:2009:225, Rn. 35), vom 23. Dezember 2009, Detiček (…C-403/09 PPU, EU:C:2009:810, Rn. 35), vom 22. Dezember 2010, Mercredi (…C-497/10 PPU, EU:C:2010:829, Rn. 46), vom 1. Oktober 2014, E. (C-436/13, EU:C:2014:2246, Rn. 44), und vom 12. November 2014, L (…C-656/13, EU:C:2014:2364, Rn. 48).{FN:29} - Urteil vom 1. Oktober 2014, E. (C-436/13, EU:C:2014:2246, Rn. 45).
{FN:38} - Urteil vom 1. Oktober 2014, E. (C-436/13, EU:C:2014:2246, Rn. 45).
- EuGH, 19.04.2018 - C-565/16
Saponaro und Xylina - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …
Rn. 30 In Bezug auf den Zeitpunkt, zu dem die Anerkennung durch die Parteien des Verfahrens erfolgt sein muss, d. h. den Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts, ergibt sich aus Art. 16 der Verordnung Nr. 2201/2003, dass dieser Zeitpunkt grundsätzlich der ist, zu dem das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück bei Gericht eingereicht wurde (Urteile vom 1. Oktober 2014, E., C-436/13, EU:C:2014:2246, Rn. 38, …und vom 12. November 2014, L, C-656/13, EU:C:2014:2364, Rn. 55).
- Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2016 - C-499/15
W und V - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle …
{FN:8} Vgl. Urteil vom 1. Oktober 2014, E. (C-436/13, EU:C:2014:2246, Rn. 40).Vgl. auch Urteil vom 1. Oktober 2014, E. (C-436/13, EU:C:2014:2246, Rn. 38).
Vgl. auch Urteil vom 1. Oktober 2014, E. (C-436/13, EU:C:2014:2246, Rn. 44).
- EuGH, 13.07.2023 - C-87/22
TT (Déplacement illicite de l'enfant) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Rn. 39 Es ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Oktober 2014, E., C-436/13, EU:C:2014:2246, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 12.11.2014 - C-656/13
L - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
Rn. 44 Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die nach Art. 12 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2201/2003 vereinbarte Zuständigkeit eines von den Trägern der elterlichen Verantwortung einvernehmlich angerufenen Gerichts eines Mitgliedstaats für Entscheidungen betreffend die elterliche Verantwortung mit dem Erlass einer rechtskräftigen Entscheidung in dem entsprechenden Verfahren erlischt (Urteil E, C-436/13, EU:C:2014:2246, Rn. 50).Rn. 58 Zu ergänzen ist, dass dann, wenn ein Gericht mit einem Verfahren nach Art. 12 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2201/2003 befasst wird, das Kindeswohl nur dadurch gewährleistet werden kann, dass in jedem Einzelfall geprüft wird, ob die gewollte Zuständigkeitsvereinbarung mit dem Kindeswohl vereinbar ist, und dass eine Zuständigkeitsvereinbarung auf der Grundlage von Art. 12 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2201/2003 nur für das spezielle Verfahren gilt, für das das Gericht, dessen Zuständigkeit vereinbart wurde, angerufen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil E, EU:C:2014:2246, Rn. 47 und 49).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2018 - C-386/17
Liberato - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
{FN:31} Gemäß Art. 12 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2201/2003 setzt die Vereinbarung der Zuständigkeit voraus, dass die Mutter die Zuständigkeit des italienischen Gerichts nicht bestreitet (siehe Nr. 23 der vorliegenden Schlussanträge) und dieses Gericht überprüft hat, dass seine Zuständigkeit im Einklang mit dem Wohl des Kindes steht (vgl. entsprechend Urteil vom 1. Oktober 2014, E., C-436/13, EU:C:2014:2246, Rn. 44).{FN:36} Diese Analyse ist mit derjenigen zu vergleichen, die in den Urteilen vom 1. Oktober 2014, E. (C-436/13, EU:C:2014:2246, Rn. 45 bis 47 und 49), sowie vom 15. Februar 2017, W und V (…C-499/15, EU:C:2017:118, Rn. 51 und 52), vorgenommen wurde.
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-215/15
Gogova - Zuständigkeit der Gerichte eines Mitgliedstaats in Verfahren betreffend …
{FN:41} - Für eine enge Auslegung vgl. Urteil E. (C-436/13, EU:C:2014:2246, Rn. 48): "Durch Art. 12 Abs. 3 soll es … den Trägern der elterlichen Verantwortung ermöglicht werden, einvernehmlich und unter bestimmten anderen Voraussetzungen ein Gericht anzurufen und mit Fragen der elterlichen Verantwortung zu befassen, für deren Beurteilung es grundsätzlich nicht zuständig ist.{FN:43} - Vgl. Urteil E. (C-436/13, EU:C:2014:2246, Rn. 47): "… wenn bei einem Gericht nach Art. 12 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2201/2003 ein Verfahren anhängig gemacht wird, [kann das Wohl des Kindes] nur dadurch gewahrt werden …, dass in jedem Einzelfall die Frage geprüft wird, ob die beabsichtigte Zuständigkeitsvereinbarung mit dem Wohl des Kindes vereinbar ist".
- EuGH, 27.10.2016 - C-428/15
D. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
Zum anderen muss die Anwendung der Verordnung in den ihr unterliegenden Verfahren, die die elterliche Verantwortung betreffen, maßgebend durch dieses Leitprinzip bestimmt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 2008, Rinau, C-195/08 PPU, EU:C:2008:406, Rn. 51, vom 1. Oktober 2014, E., C-436/13, EU:C:2014:2246, Rn. 45, …und vom 12. November 2014, L, C-656/13, EU:C:2014:2364, Rn. 48). - EuGH, 06.03.2025 - C-395/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
Dies kann nur dadurch gewährleistet werden, dass in jedem Einzelfall die Frage geprüft wird, ob die beabsichtigte Gerichtsstandsvereinbarung, die auf Art. 10 Abs. 1 dieser Verordnung gestützt wird, mit dem Kindeswohl vereinbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Oktober 2014, E., C-436/13, EU:C:2014:2246, Rn. 45 und 47). - OLG Karlsruhe, 27.07.2023 - 18 UF 233/22
Fehlende internationale Zuständigkeit im Sorgerechtsstreit: Entbehrlichkeit von …
- EuGH, 01.08.2025 - C-433/24
Galerie Karsten Greve - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames …
- EuGH, 11.09.2025 - C-215/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2018 - C-478/17
IQ - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2017 - C-565/16
Saponaro und Xylina - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2014 - C-498/14
RG - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
- EGMR, 03.12.2024 - 20503/20
GIANNAKOPOULOS v. GREECE
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| EuGH, 29.01.2014 - C-436/13 |
Volltextveröffentlichung
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
E
Verfahrensgang
- EuGH, 29.01.2014 - C-436/13
- EuGH, 01.10.2014 - C-436/13
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 25.02.2021 - C-604/19
Gmina Wrocław (Conversion du droit d'usufruit) - Vorlage zur …
Rn. 46 Nach ständiger Rechtsprechung kann sich nämlich weder aus bloßen wirtschaftlichen Interessen, so bedeutend und legitim sie auch sein mögen (…Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 2. September 2015, Leonmobili und Leone, C-353/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:552, Rn. 8), noch aus der Gefahr eines wirtschaftlichen Verlusts oder der besonderen wirtschaftlichen Bedeutung des Ausgangsverfahrens (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 29. Januar 2014, E., C-436/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:95, Rn. 27) eine Dringlichkeit im Sinne von Art. 105 Abs. 1 der Verfahrensordnung ergeben. - EuGH, 14.03.2018 - C-129/18
SM
Rn. 17 Dans ces circonstances, l'incertitude juridique affectant l'enfant n'est pas susceptible de constituer, en soi, une circonstance exceptionnelle justifiant le recours à une procédure accélérée (voir, en ce sens, ordonnance du président de la Cour du 29 janvier 2014, E., C-436/13, non publiée, EU:C:2014:95, point 25 et jurisprudence citée).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".