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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023

Rechtsprechung
   EuGH, 29.02.2024 - C-437/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,3307
EuGH, 29.02.2024 - C-437/22 (https://dejure.org/2024,3307)
EuGH, Entscheidung vom 29.02.2024 - C-437/22 (https://dejure.org/2024,3307)
EuGH, Entscheidung vom 29. Februar 2024 - C-437/22 (https://dejure.org/2024,3307)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Eesti Vabariik (Põllumajanduse Registrite ja Informatsiooni Amet)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 18.12.2014 - C-599/13

    Somvao - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen Interessen der …

    Auszug aus EuGH, 29.02.2024 - C-437/22
    Dennoch habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. Dezember 2014, Somvao (C-599/13, EU:C:2014:2462), entschieden, dass die Wiedereinziehung einer rechtsgrundlos erhaltenen Beihilfe, da die Verordnung Nr. 2988/95 lediglich allgemeine Regeln für Kontrollen und Sanktionen zum Schutz der finanziellen Interessen der Union aufstelle, auf der Grundlage anderer, gegebenenfalls sektorbezogener Bestimmungen, zu erfolgen habe.

    Rn. 55 Es ist jedoch zu prüfen, ob eine solche Auslegung den Grundsatz der Rechtssicherheit wahrt, da der Gerichtshof entschieden hat, dass die Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Beträge im Einklang mit diesem Grundsatz zu erfolgen hat, wonach eine Unionsregelung den Betroffenen ermöglichen muss, den Umfang der ihnen damit auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 2014, Somvao, C-599/13, EU:C:2014:2462, Rn. 50 und 51 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.12.2012 - C-670/11

    FranceAgriMer - Schutz der finanziellen Interessen der Union - Verordnung (EG, …

    Auszug aus EuGH, 29.02.2024 - C-437/22
    Rn. 56 Insoweit geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass im Rahmen der GAP in den Fällen, in denen der Unionsgesetzgeber Voraussetzungen für die Gewährung einer Beihilfe festlegt, der Ausschluss, den die Nichtbeachtung einer dieser Voraussetzungen mit sich bringt, keine Sanktion darstellt, sondern die bloße Folge der Nichteinhaltung der gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen ist (Urteil vom 13. Dezember 2012, FranceAgriMer, C-670/11, EU:C:2012:807, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Feststellung, dass die Voraussetzungen für den Erhalt des unionsrechtlich vorgesehenen Vorteils künstlich geschaffen worden sind, führt nämlich jedenfalls dazu, dass der erlangte Vorteil rechtsgrundlos gewährt wurde, und rechtfertigt daher die Pflicht, ihn zurückzuerstatten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2012, FranceAgriMer, C-670/11, EU:C:2012:807, Rn. 63 bis 65 und 67 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.07.2023 - C-134/22

    Massenentlassungen: Die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Behörden in einem …

    Auszug aus EuGH, 29.02.2024 - C-437/22
    Rn. 48 Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen ist, sondern auch der Zusammenhang, in den sie sich einfügt, und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 13. Juli 2023, G GmbH, C-134/22, EU:C:2023:567, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.05.2016 - C-260/14

    Județul Neamț - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen …

    Auszug aus EuGH, 29.02.2024 - C-437/22
    Eine Rückforderung nicht richtig verwendeter Mittel hat auf der Grundlage anderer, gegebenenfalls sektorbezogener Bestimmungen zu erfolgen (Urteil vom 26. Mai 2016, Judeţul Neamţ und Judeţul Bacău, C-260/14 und C-261/14, EU:C:2016:360, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.10.2010 - C-367/09

    SGS Belgium u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Beeinträchtigungen der …

    Auszug aus EuGH, 29.02.2024 - C-437/22
    Rn. 34 Zwar habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 28. Oktober 2010, SGS Belgium u. a. (C-367/09, EU:C:2010:648), der Verordnung Nr. 2988/95 in Anbetracht des Wortlauts dieser Bestimmung und ihres Art. 7 jede unmittelbare Rechtswirkung hinsichtlich der in ihrem Art. 5 vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Sanktionen abgesprochen.
  • EuGH, 26.05.2016 - C-261/14

    Verstöße gegen nationale Rechtsvorschriften sind "Unregelmäßigkeiten"!

    Auszug aus EuGH, 29.02.2024 - C-437/22
    Eine Rückforderung nicht richtig verwendeter Mittel hat auf der Grundlage anderer, gegebenenfalls sektorbezogener Bestimmungen zu erfolgen (Urteil vom 26. Mai 2016, Judeţul Neamţ und Judeţul Bacău, C-260/14 und C-261/14, EU:C:2016:360, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.09.2023 - C-164/22

    Das Verbot der Doppelbestrafung scheint der Vollstreckung eines Europäischen …

    Auszug aus EuGH, 29.02.2024 - C-437/22
    Der Gerichtshof hat insoweit aus allem, was das einzelstaatliche Gericht vorgelegt hat, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (Urteil vom 21. September 2023, Juan, C-164/22, EU:C:2023:684, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.01.2024 - C-656/22

    Askos Properties - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame …

    Auszug aus EuGH, 29.02.2024 - C-437/22
    Rn. 44 Es ergibt sich auch aus dieser Rechtsprechung, dass die Wiedereinziehung von Beträgen, die im Rahmen eines für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 bewilligten und aus dem ELER kofinanzierten Beihilfeprogramms zu Unrecht gezahlt wurden, auf der Grundlage der Verordnung Nr. 1306/2013 vorzunehmen ist, wenn sie nach Ende dieses Programmplanungszeitraums, d. h. nach dem 1. Januar 2014, erfolgt (Urteil vom 18. Januar 2024, Askos Properties, C-656/22, EU:C:2024:56, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.10.2024 - C-721/22

    Kommission/ PB - Rechtsmittel - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …

    Rn. 46 Wie vom Gerichtshof im Zusammenhang mit der GAP und der gemeinsamen Handelspolitik bereits mehrfach entschieden, stellt die Pflicht, einen durch eine regelwidrige Praxis rechtswidrig erlangten Vorteil zurückzugewähren, keine Sanktion dar, für die eine klare und unzweideutige Rechtsgrundlage erforderlich wäre, bei der es sich nicht um die Verordnung Nr. 2988/95 handelt, sondern ist die schlichte Folge der Feststellung, dass die Voraussetzungen für den Erhalt des unionsrechtlich vorgesehenen Vorteils künstlich geschaffen worden sind und der erlangte Vorteil somit rechtsgrundlos gewährt wurde, so dass die Pflicht besteht, ihn zurückzuerstatten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 2000, Emsland-Stärke, C-110/99, EU:C:2000:695, Rn. 56…, vom 4. Juni 2009, Pometon, C-158/08, EU:C:2009:349, Rn. 28…, vom 13. Dezember 2012, FranceAgriMer, C-670/11, EU:C:2012:807, Rn. 65…, vom 17. September 2014, Cruz & Companhia, C-341/13, EU:C:2014:2230, Rn. 45, sowie vom 29. Februar 2024, Eesti Vabariik [Põllumajanduse Registrite ja Informatsiooni Amet], C-437/22, EU:C:2024:176, Rn. 57).

    Diese Auslegung ist insbesondere im Licht des im vierten Erwägungsgrundes der Verordnung Nr. 2988/95 genannten Ziels der wirksamen Betrugsbekämpfung gerechtfertigt (Urteil vom 29. Februar 2024, Eesti Vabariik [Põllumajanduse Registrite ja Informatsiooni Amet], C-437/22, EU:C:2024:176, Rn. 53).

  • EuGH, 29.07.2024 - C-112/22

    Sozialhilfe: Der Zugang langfristig aufenthaltsberechtigter …

    Hierzu hat der Gerichtshof die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren, indem er aus allem, was das vorlegende Gericht vorgelegt hat, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herausarbeitet, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Februar 2024, Eesti Vabariik [Põllumajanduse Registrite ja Informatsiooni Amet], C-437/22, EU:C:2024:176, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2026 - C-470/25
    {FN:22} À la lumière de ce considérant, la Cour a jugé que les dispositions du règlement no 1306/2013 doivent être interprétées en conformité avec les règles générales du règlement no 2988/95. Voir arrêt du 29 février 2024, Eesti Vabariik (Põllumajanduse Registrite ja Informatsiooni Amet) (C-437/22, EU:C:2024:176, point 51).
  • EuGH, 10.04.2025 - C-657/23

    Ministerstvo zemědělství - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame …

    Rn. 40 Erfolgt die Wiedereinziehung von Beträgen, die wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden im Rahmen eines für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 bewilligten und aus dem ELER kofinanzierten Beihilfeprogramms zu Unrecht gezahlt wurden, nach Ende dieses Programmplanungszeitraums, d. h. nach dem 1. Januar 2014, ist sie auf der Grundlage der Verordnung Nr. 1306/2013 und insbesondere deren Art. 56 vorzunehmen (Urteil vom 29. Februar 2024, Eesti Vabariik [Põllumajanduse Registrite ja Informatsiooni Amet], C-437/22, EU:C:2024:176, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.01.2025 - C-627/23

    Communes de Schaerbeek und de Linkebeek - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Rn. 28 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen ist, sondern auch der Zusammenhang, in den sie sich einfügt, und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 29. Februar 2024, Eesti Vabariik [Põllumajanduse Registrite ja Informatsiooni Amet], C-437/22, EU:C:2024:176, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.07.2025 - 3 B 81.23

    Agrarsubvention - Direktzahlung - Basisprämie - Ausgleichszulage - …

    Das wiederum betont der 41. Erwägungsgrund der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 mit dem Hinweis, dass ein zusammenfassender horizontaler Rechtsrahmen geschaffen werden soll, der die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen enthält, die einer Überprüfung dienen, ob die Bestimmungen der Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (also insbesondere die Leistungen aus EGFL und ELER, vgl. Art. 3 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1306/2013, eingehalten werden [s. auch Art. 55 und 56 VO (EU) Nr. 1306/2013, die für den Fall von Unregelmäßigkeiten bei Leistungen aus den beiden Fonds besondere Vorgaben für die Rückforderung vorsehen; s. hierzu auch EuGH, Urteil vom 29. Februar 2024 - C-437/22, Eesti Vabariik - juris Rn. 45].
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2025 - C-434/24

    APIA - Centrul Judetean Bistrita-Nasaud - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    {FN:28} Vgl. z. B. Urteile vom 24. Mai 2007, Maatschap Schonewille-Prins (…C-45/05, EU:C:2007:296, Rn. 47), vom 24. Mai 2012, Hehenberger (…C-188/11, EU:C:2012:312, Rn. 37), und vom 29. Februar 2024, Eesti Vabariik (Põllumajanduse Registrite ja Informatsiooni Amet) (C-437/22, EU:C:2024:176, Rn. 56).
  • EuGH, 04.07.2024 - C-538/22

    Agrárminiszter (Taux de vêlage) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Rn. 54 Zum anderen ergibt sich zwar aus dem 31. Erwägungsgrund der Delegierten Verordnung Nr. 640/2014, dass die Ablehnung von Stützungsmaßnahmen im Rahmen von Entwicklungsmaßnahmen für den ländlichen Raum unter Beachtung der Grundsätze der Abschreckung und der Verhältnismäßigkeit beschlossen werden sollte, doch kann der Ausschluss von der gekoppelten Stützung nicht als unverhältnismäßig angesehen werden, da es sich nicht um eine Sanktion handelt, sondern um die bloße Folge der Nichtbeachtung von Kriterien für die Gewährung der Stützung (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Mai 2007, Maatschap Schonewille-Prins, C-45/05, EU:C:2007:296, Rn. 58, und vom 29. Februar 2024, Eesti Vabariik [Põllumajanduse Registrite ja Informatsiooni Amet], C-437/22, EU:C:2024:176, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-437/22   

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https://dejure.org/2023,29180
Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-437/22 (https://dejure.org/2023,29180)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.10.2023 - C-437/22 (https://dejure.org/2023,29180)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2023 - C-437/22 (https://dejure.org/2023,29180)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Eesti Vabariik (Põllumajanduse Registrite ja Informatsiooni Amet)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Unionsbeihilfen - Verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen - Durch die Vertreter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung begangener Betrug - Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 13.12.2012 - C-670/11

    FranceAgriMer - Schutz der finanziellen Interessen der Union - Verordnung (EG, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-437/22
    {FN:15} Zum fehlenden Ermessen der Mitgliedstaaten vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012, FranceAgriMer (C-670/11, EU:C:2012:807, Rn. 66): Die Ausübung eines Ermessens seitens des Mitgliedstaats hinsichtlich der Frage, ob die Rückforderung der zu Unrecht oder vorschriftswidrig gewährten Beihilfen zweckmäßig ist, wäre mit den Verpflichtungen zur Wiedereinziehung von zu Unrecht oder vorschriftswidrig ausgezahlten Beihilfen unvereinbar, die den nationalen Behörden durch die in diesen Bereichen einschlägige Unionsregelung auferlegt werden.

    {FN:16} In der Rechtsprechung des Gerichtshofs heißt es zudem, dass auch ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage in sektorbezogenen Regelungen oder im nationalen Recht die Pflicht, einen durch eine regelwidrige Praxis zu Unrecht erlangten Vorteil zurückzugewähren, dem Legalitätsgrundsatz nicht zuwiderläuft; vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012, FranceAgriMer (C-670/11, EU:C:2012:807, Rn. 65).

    {FN:18} Vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012, FranceAgriMer (C-670/11, EU:C:2012:807, Rn. 72).

  • EuGH, 28.10.2010 - C-367/09

    SGS Belgium u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Beeinträchtigungen der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-437/22
    {FN:12} Vgl. Urteil vom 28. Oktober 2010, SGS Belgium u. a. (C-367/09, EU:C:2010:648).

    Die Generalanwältin kommt zu dem Schluss, dass das in Art. 7 Satz 2 der Verordnung Nr. 2988/95 vorgesehene Ermessen erst noch durch den Unionsgesetzgeber oder in dessen Auftrag durch einen Mitgliedstaat ausgefüllt werden muss, damit ein unmittelbar anwendbarer Sanktionstatbestand entsteht; vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache SGS Belgium u. a. (C-367/09, EU:C:2010:440, Nrn. 70 bis 72).

  • EuGH, 11.03.2008 - C-420/06

    Jager - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnungen (EG) Nr. 1254/1999 und (EG) Nr. …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-437/22
    {FN:10} Vgl. Urteil vom 11. März 2008, Jager (C-420/06, EU:C:2008:152, Rn. 61).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-367/09

    SGS Belgium u.a. - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-437/22
    Die Generalanwältin kommt zu dem Schluss, dass das in Art. 7 Satz 2 der Verordnung Nr. 2988/95 vorgesehene Ermessen erst noch durch den Unionsgesetzgeber oder in dessen Auftrag durch einen Mitgliedstaat ausgefüllt werden muss, damit ein unmittelbar anwendbarer Sanktionstatbestand entsteht; vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache SGS Belgium u. a. (C-367/09, EU:C:2010:440, Nrn. 70 bis 72).
  • EuG, 30.01.2020 - T-292/18

    Portugal/ Kommission - EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-437/22
    {FN:6} Vgl. Urteil vom 30. Januar 2020, Portugal/Kommission (T-292/18, EU:T:2020:18, Rn. 60 bis 67).
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