Rechtsprechung
| EuGH, 24.09.2009 - C-481/08 P |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Alcon / HABM
- EU-Kommission
Alcon Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).
Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke BioVisc - Widerspruch der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarken und internationalen Wortmarken PROVISC und DUOVISC - Zurückweisung des Widerspruchs durch die Beschwerdekammer des HABM.
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel, eingelegt am 10. November 2008 von der Alcon Inc. gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 10. September 2008 in der Rechtssache T-106/07, Alcon Inc. / Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 10. September 2008, Alcon / HABM und *Acri.Tec (T-106/07), über die Abweisung der Klage der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarken und internationalen Wortmarken "PROVISC" und "DUOVISC" für Waren der ...
Verfahrensgang
- EuG, 10.09.2008 - T-106/07
- EuGH, 24.09.2009 - C-481/08 P
- EuG, 04.11.2009 - T-106/07
- EuG - T-106/07
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- EuG, 10.09.2008 - T-106/07
Alcon / OHMI - *Acri.Tec (BioVisc)
Auszug aus EuGH, 24.09.2009 - C-481/08
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 10. September 2008, Alcon/HABM und *Acri.Tec (T-106/07), über die Abweisung der Klage der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarken und internationalen Wortmarken "PROVISC" und "DUOVISC" für Waren der Klasse 5 auf Aufhebung der Entscheidung R 660/2006-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 8. Februar 2007, mit der die auf den Widerspruch der Klägerin hin ergangene Entscheidung der Widerspruchsabteilung, die Anmeldung der Wortmarke "BioVisc" für Waren der Klasse 5 zurückzuweisen, aufgehoben wurde.
- EuG, 09.06.2016 - T-276/13
Growth Energy und Renewable Fuels Association/ Rat - Dumping - Einfuhren von …
Gemäß Art. 44 § 1 Buchst. c und Art. 48 § 2 der Verfahrensordnung vom 2. Mai 1991 ist festzustellen, dass diese neue Rüge verspätet ist, weil sie erst in der Erwiderung vorgebracht wurde, so dass sie als unzulässig zurückzuweisen ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 24. September 2009, Alcon/HABM, C-481/08 P, EU:C:2009:579, Rn. 17, …und Urteil vom 30. April 2015, VTZ u. a./Rat, T-432/12, EU:T:2015:248, Rn. 158). - EuGH, 26.01.2017 - C-614/13
Masco u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer, …
Die Würdigung der Tatsachen und Beweise ist somit vorbehaltlich ihrer Verfälschung keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle durch den Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren unterliegt (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 24. September 2009, Alcon/HABM, C-481/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:579, Rn. 18…, Urteil vom 13. Januar 2011, Media-Saturn-Holding/HABM, C-92/10 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:15, Rn. 27, …und Urteil vom 3. März 2016, AgriCapital/HABM, C-440/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:144, Rn. 32). - EuG, 04.09.2015 - T-503/12
Vereinigtes Königreich / Kommission
Entsprechendes muss für eine Rüge gelten, die zur Stützung eines Angriffsmittels vorgebracht wird (…Urteile vom 21. März 2002, Joynson/Kommission, T-231/99, Slg, EU:T:2002:84, Rn. 156, …und vom 12. Dezember 2012, Novácke chemické závody/Kommission, T-352/09, Slg, EU:T:2012:673, Rn. 168; vgl. in diesem Sinne auch Beschluss vom 24. September 2009, Alcon/HABM, C-481/08 P, EU:C:2009:579, Rn. 17). - EuG, 07.04.2011 - T-84/08
Intesa Sanpaolo / OHMI - MIP Metro (COMIT) - Gemeinschaftsmarke - …
Rn. 21 Es ist zunächst darauf hinzuweisen, dass das Vorbringen der Streithelferin in der mündlichen Verhandlung, wonach im vorliegenden Fall Art. 8 Abs. 3 der Verordnung Nr. 216/96 keine Anschlussbeschwerde der Klägerin vor der Beschwerdekammer gestattet habe, unzulässig ist, da es sich nicht den in ihrer Klagebeantwortung entwickelten Angriffs- und Verteidigungsmitteln und Argumenten zuordnen lässt (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichtshofs vom 24. September 2009, Alcon/HABM und *Acri.Tec, C-481/08 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 17).
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