Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 01.08.2025

Rechtsprechung
   EuGH, 18.12.2025 - C-481/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,41173
EuGH, 18.12.2025 - C-481/24 (https://dejure.org/2025,41173)
EuGH, Entscheidung vom 18.12.2025 - C-481/24 (https://dejure.org/2025,41173)
EuGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2025 - C-481/24 (https://dejure.org/2025,41173)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,41173) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Europäischer Gerichtshof

    E. (Compensation de créances)

  • Europäischer Gerichtshof

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/7/EU - Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr - Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 Buchst. a - Zinsen bei Zahlungsverzug - Art. 6 Abs. 1 und 2 - Entschädigung für Beitreibungskosten - Voraussetzungen - Nationale Regelung, ...

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    E.

  • EUR-Lex (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Rejonowy dla m.st. Warszawy w Warszawie (Polen), eingereicht am 10. Juli 2024 - E. sp. j./ C. sp. z o.o.

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    E.

    Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Rejonowy dla m.st. Warszawy w Warszawie (Polen), eingereicht am 10. Juli 2024 - E. sp. j./ C. sp. z o.o.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    E.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2026, 297
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 20.10.2022 - C-406/21

    A (Non-recouvrement des intérêts pour retard de paiement) - Vorlage zur …

    Auszug aus EuGH, 18.12.2025 - C-481/24
    Rn. 41 Aus der Rechtsprechung ergibt sich jedoch auch, dass die Richtlinie 2011/7 zur Verfolgung des in ihrem Art. 1 Abs. 1 genannten Ziels keine vollständige Harmonisierung aller Regeln zum Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vornimmt (Urteil vom 20. Oktober 2022, A [Nichteinziehung von Verzugszinsen], C-406/21, EU:C:2022:816, Rn. 51 und 52 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 42 Sie stellt hierzu nämlich nur eine Reihe von Vorschriften auf, darunter die zu den Verzugszinsen und zur Entschädigung für Beitreibungskosten (Urteil vom 20. Oktober 2022, A [Nichteinziehung von Verzugszinsen], C-406/21, EU:C:2022:816, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 30.04.2025 - C-246/24

    Restriktive Maßnahmen: Das Verbot der Ausfuhr von auf Euro oder eine andere …

    Auszug aus EuGH, 18.12.2025 - C-481/24
    Rn. 29 Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (…vgl. Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, und vom 30. April 2025, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main [Ausfuhr von Barmitteln nach Russland], C-246/24, EU:C:2025:295, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.11.1983 - 292/82

    Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus EuGH, 18.12.2025 - C-481/24
    Rn. 29 Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, …und vom 30. April 2025, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main [Ausfuhr von Barmitteln nach Russland], C-246/24, EU:C:2025:295, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.10.2022 - C-585/20

    BFF Finance Iberia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/7/EU - …

    Auszug aus EuGH, 18.12.2025 - C-481/24
    Rn. 48 In Bezug darauf, dass im Anschluss an eine rückwirkende Aufrechnungserklärung der Gläubiger, an den sie sich richtet, keinen Anspruch auf Ersatz der Beitreibungskosten hat, ist festzustellen, dass die Richtlinie 2011/7, insbesondere durch die Bestimmungen ihres Art. 6 Abs. 1 und 2, nicht nur Zahlungsverzug verhindern soll, indem vermieden wird, dass der Verzug für den Schuldner durch niedrige oder fehlende Verzugszinsen in einer solchen Situation finanziell vorteilhaft ist, sondern auch den Gläubiger wirksam gegen Zahlungsverzug schützen soll, indem sichergestellt wird, dass er einen möglichst umfassenden Ersatz der ihm entstandenen Beitreibungskosten erhält (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Oktober 2022, BFF Finance Iberia, C-585/20, EU:C:2022:806, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.12.2016 - C-256/15

    Nemec - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2000/35/EG - Bekämpfung von …

    Auszug aus EuGH, 18.12.2025 - C-481/24
    Rn. 44 Folglich steht es, wie der Generalanwalt in Nr. 45 seiner Schlussanträge im Wesentlichen ausgeführt hat, den Mitgliedstaaten frei, die in der Richtlinie 2011/7 vorgesehenen Mechanismen für das Erlöschen von Ansprüchen auf Verzugszinsen und auf einen Pauschalbetrag etwa durch einen Aufrechnungsmechanismus zu regeln, sofern sie nicht gegen die mit dieser Richtlinie verfolgten Ziele verstoßen und die Richtlinie nicht ihrer praktischen Wirksamkeit berauben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 2016, Nemec, C-256/15, EU:C:2016:954, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.05.2023 - C-78/22

    ALD Automotive - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/7/EU - …

    Auszug aus EuGH, 18.12.2025 - C-481/24
    Rn. 33 Die Verzugszinsen und die Mindestpauschale werden somit nach Ablauf der in Art. 3 Abs. 3 bis 5 der Richtlinie vorgesehenen Zahlungsfrist automatisch fällig, sofern die in Art. 3 Abs. 1 genannten Bedingungen erfüllt sind (Urteil vom 4. Mai 2023, ALD Automotive, C-78/22, EU:C:2023:379, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 01.12.2022 - C-419/21

    X (Fournitures de matériel médical) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - …

    Auszug aus EuGH, 18.12.2025 - C-481/24
    Rn. 40 Der Gerichtshof hat daher festgestellt, dass mit der Richtlinie 2011/7 hauptsächlich Zahlungsverzug verhindert und der Gläubiger vor ihm geschützt werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Dezember 2022, X [Lieferungen von medizinischen Erzeugnissen], C-419/21, EU:C:2022:948, Rn. 26).
  • EuGH, 21.05.2026 - C-198/24

    Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung: Handlungen des Schuldners, …

    Rn. 41 Nach ständiger Rechtsprechung sind für die Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts sowohl ihr Wortlaut als auch der Zusammenhang, in den sich diese Bestimmung einfügt, und die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgten Ziele zu berücksichtigen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, vom 18. Dezember 2025, E. [Aufrechnung von Forderungen], C-481/24, EU:C:2025:996, Rn. 29, …und vom 22. Januar 2026, NOVIS, C-18/24, EU:C:2026:33, Rn. 49).
  • EuGH, 01.10.2026 - C-209/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/7/EU - Bekämpfung von …

    Der Gerichtshof hat hierzu bereits entschieden, dass diese Richtlinie nicht regelt, unter welchen Voraussetzungen namentlich dem pauschalen Mindestbetrag entsprechende Forderungen gegebenenfalls erlöschen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 2025, E. (Aufrechnung von Forderungen), C-481/24, EU:C:2025:996, Rn. 34).
  • EuG, 13.07.2026 - T-366/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

    Insoweit weise ich darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden Urteile vom 17. November 1983, Merck (…292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12), vom 9. März 2023, ACER/Aquind (… P, EU:C:2023:182, Rn. 54), und vom 18. Dezember 2025, E. (Aufrechnung von Forderungen) (, EU:C:2025:996, Rn. 29).
  • EuGH, 23.04.2026 - C-24/26

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Raum der …

    Rn. 63 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts sowohl ihr Wortlaut und ihr Ziel als auch der Zusammenhang, in den sie sich einfügt, und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. August 2025, Galerie Karsten Greve, C-433/24, EU:C:2025:600, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 18. Dezember 2025, E. [Aufrechnung von Forderungen], C-481/24, EU:C:2025:996, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 01.08.2025 - C-481/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,20261
Generalanwalt beim EuGH, 01.08.2025 - C-481/24 (https://dejure.org/2025,20261)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01.08.2025 - C-481/24 (https://dejure.org/2025,20261)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01. August 2025 - C-481/24 (https://dejure.org/2025,20261)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,20261) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    E. (Compensation de créances)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/7/EU - Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr - Anwendungsbereich - Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 Buchst. a - Art. 6 Abs. 1 und 2 - Nationale Regelung, die eine rückwirkende Aufrechnung von Forderungen vorsieht

  • Europäischer Gerichtshof

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/7/EU - Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr - Anwendungsbereich - Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 Buchst. a - Art. 6 Abs. 1 und 2 - Nationale Regelung, die eine rückwirkende Aufrechnung von Forderungen vorsieht

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 15.12.2016 - C-256/15

    Nemec - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2000/35/EG - Bekämpfung von …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.08.2025 - C-481/24
    {FN:20} Urteil vom 15. Dezember 2016, Nemec (C-256/15, im Folgenden: Urteil Nemec, EU:C:2016:954).

    {FN:21} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Nemec (C-256/15, EU:C:2016:619, Nr. 56 bis 71).

    {FN:22} Urteil Nemec (…Rn. 48).

    {FN:23} Urteil Nemec (…Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.09.2018 - C-287/17

    Česká pojišťovna - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.08.2025 - C-481/24
    {FN:26} Urteil vom 13. September 2018 (C-287/17, im Folgenden: Urteil Česká pojišťovna, EU:C:2018:707).
  • EuGH, 20.10.2022 - C-585/20

    BFF Finance Iberia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/7/EU - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.08.2025 - C-481/24
    {FN:27} Urteil vom 20. Oktober 2022 (C-585/20, im Folgenden: Urteil BFF Finance Iberia, EU:C:2022:806).
  • EuGH, 01.12.2022 - C-419/21

    X (Fournitures de matériel médical) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.08.2025 - C-481/24
    {FN:15} Vgl. Urteil vom 1. Dezember 2022, X (Lieferungen von medizinischen Erzeugnissen) (C-419/21, EU:C:2022:948, Rn. 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-256/15

    Nemec - Unionsrecht - Zeitlicher Anwendungsbereich - Richtlinie 2000/35 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.08.2025 - C-481/24
    {FN:21} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Nemec (C-256/15, EU:C:2016:619, Nr. 56 bis 71).
  • EuGH, 20.10.2022 - C-406/21

    A (Non-recouvrement des intérêts pour retard de paiement) - Vorlage zur …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.08.2025 - C-481/24
    Oktober 2022, A (Nichteinziehung von Verzugszinsen) (C-406/21, EU:C:2022:816, Rn. 52 und 53).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.10.2025 - C-770/23

    Rechtsmittel - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Einziehung einer …

    {FN:13} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache Kommission/CCRE (C-87/01 P, EU:C:2002:501, Nr. 26) und Schlussanträge des Generalanwalts Spielmann in der Rechtssache E. (Aufrechnung von Forderungen) (C-481/24, EU:C:2025:632, Nrn. 22 ff).

    {FN:33} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Léger in den Rechtssachen Danværn Production (C-341/93, EU:C:1995:139, Nrn. 27 bis 31) und Kommission/CCRE (C-87/01 P, EU:C:2002:501, Nrn. 44 und 45) sowie Schlussanträge des Generalanwalts Spielmann in der Rechtssache E. (Aufrechnung von Forderungen) (C-481/24, EU:C:2025:632, Nrn. 22 ff.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht