Rechtsprechung
| EuGH, 07.04.2016 - C-483/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Europäischer Gerichtshof
KA Finanz
Vorlage zur Vorabentscheidung - Übereinkommen von Rom - Anwendbares Recht - Grenzüberschreitende Verschmelzung - Richtlinie 78/855/EWG - Richtlinie 2005/56/EG - Verschmelzung durch Aufnahme - Gläubigerschutz - Übergang des gesamten Aktiv- und Passivvermögens der ...
- Europäischer Gerichtshof
KA Finanz
Vorlage zur Vorabentscheidung - Übereinkommen von Rom - Anwendbares Recht - Grenzüberschreitende Verschmelzung - Richtlinie 78/855/EWG - Richtlinie 2005/56/EG - Verschmelzung durch Aufnahme - Gläubigerschutz - Übergang des gesamten Aktiv- und Passivvermögens der ...
- Deutsches Notarinstitut
RL 78/855/EWG Art. 15
Auf Nachranganleihen der übertragenen Gesellschaft anwendbares Recht bei grenzüberschreitender Verschmelzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gläubigerschutz bei Nachranganleihen der übertragenden Gesellschaft nach grenzüberschreitender Verschmelzung durch Aufnahme; Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Obersten Gerichtshofs
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zum auf Nachranganleihen der übertragenden Gesellschaft anwendbaren Recht bei grenzüberschreitender Verschmelzung ("KA Finanz")
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Fortbestand von Anleihen bei grenzüberschreitender Verschmelzung
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
KA Finanz
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Übereinkommen von Rom - Anwendbares Recht - Grenzüberschreitende Verschmelzung - Richtlinie 78/855/EWG - Richtlinie 2005/56/EG - Verschmelzung durch Aufnahme - Gläubigerschutz - Übergang des gesamten Aktiv- und Passivvermögens der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2015 - C-483/14
- EuGH, 07.04.2016 - C-483/14
Papierfundstellen
- ZIP 2015, 2368
- ZIP 2016, 712
- EuZW 2016, 339
- DB 2016, 1003
- NZG 2016, 513
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 21.05.2015 - C-657/13
Verder LabTec - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - …
Auszug aus EuGH, 07.04.2016 - C-483/14
Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil Verder LabTec, C-657/13, EU:C:2015:331, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 22.09.2016 - C-113/15
Breitsamer und Ulrich - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2000/13/EG - …
Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (…vgl. Urteile vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, EU:C:2006:758, Rn. 25, und vom 7. April 2016, KA Finanz, C-483/14, EU:C:2016:205, Rn. 41). - Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-59/19
Wikingerhof - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
Vgl. Urteile vom 21. Januar 2016, ERGO Insurance und Gjensidige Baltic (…C-359/14 und C-475/14, EU:C:2016:40, Rn. 50 bis 62), vom 7. April 2016, KA Finanz (C-483/14, EU:C:2016:205, Rn. 52 bis 58), und vom 28. Juli 2016, Verein für Konsumenteninformation (…C-191/15, EU:C:2016:612, Rn. 35 bis 60). - EuGH, 03.10.2019 - C-272/18
Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der …
Rn. 38 Der Gerichtshof hat im Zusammenhang mit Verpflichtungen aufgrund eines von einer Gesellschaft vor ihrer Aufnahme im Zuge einer grenzüberschreitenden Verschmelzung abgeschlossenen Anleihevertrags, der vor der Verschmelzung durch Aufnahme in den Anwendungsbereich des Übereinkommens von Rom fiel, ferner entschieden, dass das Recht, das vor der Verschmelzung auf die Auslegung und Erfüllung dieser Verpflichtungen anzuwenden war, auch nach der Verschmelzung auf sie anwendbar blieb (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. April 2016, KA Finanz, C-483/14, EU:C:2016:205, Rn. 52 bis 58).
- EuGH, 21.09.2016 - C-478/15
Radgen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Abkommen zwischen der …
Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 7. April 2016, KA Finanz, C-483/14, EU:C:2016:205, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-272/18
Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der …
Rn. 52 In der Rechtssache, in der das Urteil KA Finanz{FN-VERWEIS:30} ergangen ist, das gerade den Ausschluss der "Fragen betreffend das Gesellschaftsrecht" [in seiner Fassung in Art. 1 Abs. 2 Buchst. e des Übereinkommens von Rom] betraf, ging es z. B. um die Frage, welches Recht nach einer grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Aufnahme auf die Auslegung, die Erfüllung der Verpflichtungen und die Arten des Erlöschens eines von der übertragenden Gesellschaft vor dieser Verschmelzung geschlossenen Anleihevertrags anzuwenden ist.{FN:30} Urteil vom 7. April 2016 (C-483/14, EU:C:2016:205).
{FN:31} Vgl. Urteil vom 7. April 2016, KA Finanz (C-483/14, EU:C:2016:205, Rn. 52 bis 58).
- OLG Stuttgart, 31.03.2021 - 20 U 24/20
Anspruch auf Rückzahlung aus einer Genussrechtsbeteiligung; …
Rn. 61 Das Recht des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland kann jedenfalls für die von der Klägerin aus dem Genussrechtsverhältnis abgeleiteten Rechtsfolgen deswegen nicht einschlägig sein, weil bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung innerhalb der EU infolge der eintretenden Universalsukzession beim übernehmenden Rechtsträger für die Auslegung eines von der übertragenden Gesellschaft eingegangenen Genussrechtsvertrags und seiner weiteren Durchführung oder Abwicklung dasselbe Recht wie vor der Verschmelzung anzuwenden ist (vgl. EuGH v. 07.04.2016 - C-483/14, EuZW 2016, 339 Rz. 59).Weil nach dieser Richtlinie jeweils das nationale Recht anzuwenden ist, das bei der fraglichen Gesellschaft bei innerstaatlichem Recht anzuwenden wäre und weil der dritte Erwägungsgrund mit Art. 4 Abs. 1 b) und Abs. 2 der Richtlinie 2005/56/EG bzw. nunmehr Art. 121 Abs. 1 b) und Abs. 2 GesRR verlangt, dass die nationalen Gläubigerschutzvorschriften einzuhalten sind, die in Bezug auf die Gewährung gleichwertiger Rechte für Inhaber von Sonderrechten auf den genannten Richtlinienbestimmungen zur innerstaatlichen Verschmelzung beruhen, ist auch europarechtlich bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen der entsprechende Schutz dieser Gläubiger geboten (vgl. EuGH, Urt. v. 07.04.2016 - C-483/14, EuZW 2016, 339 Rz. 60 ff. - "KA Finanz/Sparkassen Versicherung").
- OLG Schleswig, 06.03.2024 - 9 U 11/23
Abfindungsguthaben aus Vertrag über die Errichtung einer atypisch stillen …
Damit ist das Recht, das vor der Verschmelzung für diese Verträge galt, auch nach der Verschmelzung auf sie anzuwenden (EuGH EuZW 2016, 339 Rn. 58;… OLG Dresden BeckRS 2022, 49248 Rn. 40). - OLG Brandenburg, 27.04.2022 - 7 U 63/21 Damit ist das Recht, das vor der Verschmelzung auf diese Verträge anzuwenden war, auch nach der Verschmelzung anzuwenden (EuGH, Urteil vom 07.04.2016 - C-483/14, IPrax 2016, 589 Rn. 57).
(EuGH, Urteil vom 07.04.2016 - C 483/14, IPrax 2016, 589 Rn. 70).
- OLG Köln, 02.11.2021 - 4 U 107/20 Der Gerichtshof der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteil vom 7. April 2016 - C-483/14 - "KA Finanz", ABl.
Vertragliche Verpflichtungen, die infolge einer Fusion auf einen neuen Rechtsträger übergehen, unterliegen daher weiterhin dem bisherigen Vertragsstatut, soweit keine inhaltliche Veränderung von Verpflichtungen der übertragenden Gesellschaft ihren Gläubigern gegenüber mit der Verschmelzung verbunden sind (vgl. Ringe, in: jurisPK-BGB, 9. Aufl. 2020, Stand März 2020, Art. 1 Rom-I-VO Rn. 45 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 7. April 2016 - C-483/14 - "KA Finanz", ABl.
- OLG Stuttgart, 12.03.2021 - 20 U 24/20 Das Recht des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland kann jedenfalls für die von der Klägerin aus dem Genussrechtsverhältnis abgeleiteten Rechtsfolgen deswegen nicht einschlägig sein, weil bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung innerhalb der EU infolge der eintretenden Universalsukzession beim übernehmenden Rechtsträger für die Auslegung eines von der übertragenden Gesellschaft eingegangenen Genussrechtsvertrags und seiner weiteren Durchführung oder Abwicklung dasselbe Recht wie vor der Verschmelzung anzuwenden ist (vgl. EuGH v. 07.04.2016 - C-483/14, EuZW 2016, 339 Rz. 59).
Weil nach dieser Richtlinie jeweils das nationale Recht anzuwenden ist, das bei der fraglichen Gesellschaft bei innerstaatlichem Recht anzuwenden wäre und weil der dritte Erwägungsgrund mit Art. 4 Abs. 1 b) und Abs. 2 der Richtlinie 2005/56/EG bzw. nunmehr Art. 121 Abs. 1 b) und Abs. 2 GesRR verlangt, dass die nationalen Gläubigerschutzvorschriften einzuhalten sind, die in Bezug auf die Gewährung gleichwertiger Rechte für Inhaber von Sonderrechten auf den genannten Richtlinienbestimmungen zur innerstaatlichen Verschmelzung beruhen, ist auch europarechtlich bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen der entsprechende Schutz dieser Gläubiger geboten (vgl. EuGH, Urt. v. 07.04.2016 - C-483/14, EuZW 2016, 339 Rz. 60 ff. - "KA Finanz/Sparkassen Versicherung").
- OLG Köln, 02.03.2023 - 18 U 189/21
Zulässigkeit und Begründetheit der Klage gegen eine englische Limited auf …
- OLG Köln, 07.12.2021 - 4 U 107/20
- OLG Frankfurt, 04.06.2025 - 9 U 16/23
Haftung englischer Limited auf Rückzahlung von Einlage im Zusammenhang mit …
- OLG Köln, 02.03.2023 - 18 U 2/21
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Klage gegen eine …
- OLG Dresden, 12.10.2022 - 13 U 473/22
- OLG Brandenburg, 06.04.2022 - 7 U 63/21
Zeichnung einer schuldrechtlichen Genussrechtsbeteiligung; Unzulässige Umwandlung …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-498/20
BMA Nederland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- OLG Zweibrücken, 20.05.2021 - 4 U 34/20
Auszahlungs- und Abrechnungsanspruch aus Genussrechtsbeteiligung nach …
- OLG Zweibrücken, 25.03.2021 - 4 U 137/20
Anspruch eines Genussrechteinhabers auf Rückzahlung seiner getätigten Einlage bei …
- OLG München, 27.11.2024 - 37 U 521/24 e - Hinweis:
Anspruch des Klägers aus gekündigter Genussrechtsbeteiligung; Grundsätzlicher …
- OLG Brandenburg, 14.07.2022 - 12 U 58/22
Kündigung einer Beteiligung an einer GmbH Unzureichende Berufungsbegründung …
- OLG Brandenburg, 19.07.2023 - 7 U 149/22
Erforderlichkeit der Zustimmung atypischer stiller Gesellschafter bei Umwandlung …
- LG Köln, 14.12.2023 - 30 O 2/23
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-444/15
Associazione Italia Nostra Onlus - Umwelt - Umweltauswirkungen bestimmter Pläne …
- LG Erfurt, 17.07.2020 - 9 O 1010/19
- LG Köln, 03.05.2024 - 87 O 89/23
- OLG Nürnberg, 28.02.2023 - 6 U 3757/21
Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Rückzahlungsanspruch, …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2015 - C-483/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
KA Finanz
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unternehmensrecht - Begriff "Gesellschaftsrecht" - Grenzüberschreitende Verschmelzung von Gesellschaften - Gläubigerschutz - Anwendbares Recht und Kollisionsnormen im Fall einer grenzüberschreitenden Verschmelzung von Gesellschaften - ...
- rechtsportal.de
Behandlung von Nachranganleihen bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung von Gesellschaften; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Obersten Gerichtshofs
- ZIP-online.de
Zum auf Nachranganleihen der übertragenden Gesellschaft anwendbaren Recht bei grenzüberschreitender Verschmelzung ("KA Finanz")
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2015 - C-483/14
- EuGH, 07.04.2016 - C-483/14
Papierfundstellen
- ZIP 2015, 2368
- DB 2015, 2931
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-526/14
Kotnik u.a. - Staatliche Beihilfen - Bankenmitteilung - Lastenverteilung - …
{FN:34} - Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache KA Finanz (C-483/14, EU:C:2015:757).
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