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Rechtsprechung
   EuGH, 16.10.2019 - C-490/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,33785
EuGH, 16.10.2019 - C-490/18 (https://dejure.org/2019,33785)
EuGH, Entscheidung vom 16.10.2019 - C-490/18 (https://dejure.org/2019,33785)
EuGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2019 - C-490/18 (https://dejure.org/2019,33785)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Agrárminiszter

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik - Bienenzuchtsektor - Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 - Delegierte Verordnung (EU) 2015/1366 - Beihilfeantrag - Voraussetzungen - Mindestzahl der Bienenvölker - Rückwirkende Festsetzung - Grundsatz der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Agrárminiszter

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik - Bienenzuchtsektor - Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 - Delegierte Verordnung (EU) 2015/1366 - Beihilfeantrag - Voraussetzungen - Mindestzahl der Bienenvölker - Rückwirkende Festsetzung - Grundsatz der ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Gemeinsame Agrarpolitik; Bienenzuchtsektor; Verordnung (EU) Nr. 1308/2013; Delegierte Verordnung (EU) 2015/1366; Beihilfeantrag; Voraussetzungen; Mindestzahl der Bienenvölker; Rückwirkende Festsetzung; Grundsatz der Rechtssicherheit; ...

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 10.09.2009 - C-201/08

    Plantanol - Richtlinie 2003/30/EG - Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen …

    Auszug aus EuGH, 16.10.2019 - C-490/18
    Der Gerichtshof kann die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umformulieren und in diesem Zusammenhang alle unionsrechtlichen Auslegungshinweise geben, die die nationalen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 2009, Plantanol, C-201/08, EU:C:2009:539, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 19. September 2018, González Castro, C-41/17, EU:C:2018:736, Rn. 54).

    Zudem sind die Wirtschaftsteilnehmer nicht berechtigt, auf den Fortbestand einer bestehenden Situation zu vertrauen, die die nationalen Behörden im Rahmen ihres Ermessens ändern können (vgl. u. a. Urteile vom 10. September 2009, Plantanol, C-201/08, EU:C:2009:539, Rn. 53, …und vom 10. Dezember 2015, Veloserviss, C-427/14, EU:C:2015:803, Rn. 39).

    Der Gerichtshof ist, wenn er im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 267 AEUV entscheidet, darauf beschränkt, dem vorlegenden Gericht alle unionsrechtlichen Auslegungshinweise zu geben, die es ihm ermöglichen können, diese Prüfung vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2009, Plantanol, C-201/08, EU:C:2009:539, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.12.2015 - C-427/14

    SIA Veloserviss - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollkodex der Gemeinschaften - …

    Auszug aus EuGH, 16.10.2019 - C-490/18
    Rn. 34 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten bei der Ausübung des weiten Ermessens, über das sie nach Art. 55 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1308/2013 verfügen, um zur Verbesserung der allgemeinen Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen im Bienenzuchtsektor nationale Dreijahresprogramme auszuarbeiten, und das sich u. a. auf die Festlegung und Änderung der Voraussetzungen für die Gewährung einer dazu dienenden Beihilfe an die Wirtschaftsteilnehmer dieses Sektors erstreckt, die Erfordernisse beachten müssen, die sich aus den in der Unionsrechtsordnung anerkannten allgemeinen Grundsätzen ergeben (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2004, Gerekens und Procola, C-459/02, EU:C:2004:454, Rn. 21); zu ihnen gehören nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Februar 1996, Duff u. a., C-63/93, EU:C:1996:51, Rn. 20…, vom 18. Mai 2000, Rombi und Arkopharma, C-107/97, EU:C:2000:253, Rn. 65…, vom 20. Juni 2013, Agroferm, C-568/11, EU:C:2013:407, Rn. 47, und vom 10. Dezember 2015, Veloserviss, C-427/14, EU:C:2015:803, Rn. 30).

    Rn. 35 Der Grundsatz der Rechtssicherheit soll nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Vorhersehbarkeit der Tatbestände und Rechtsbeziehungen gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Dezember 2015, Veloserviss, C-427/14, EU:C:2015:803, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zudem sind die Wirtschaftsteilnehmer nicht berechtigt, auf den Fortbestand einer bestehenden Situation zu vertrauen, die die nationalen Behörden im Rahmen ihres Ermessens ändern können (…vgl. u. a. Urteile vom 10. September 2009, Plantanol, C-201/08, EU:C:2009:539, Rn. 53, und vom 10. Dezember 2015, Veloserviss, C-427/14, EU:C:2015:803, Rn. 39).

  • EuGH, 25.07.2018 - C-268/17

    Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls kann nicht mit der Begründung …

    Auszug aus EuGH, 16.10.2019 - C-490/18
    Betreffen die vorgelegten Fragen die Auslegung des Unionsrechts, ist der Gerichtshof daher grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (Urteil vom 25. Juli 2018, AY [Haftbefehl - Zeuge], C-268/17, EU:C:2018:602, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 25. Juli 2018, AY [Haftbefehl - Zeuge], C-268/17, EU:C:2018:602, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.09.2018 - C-41/17

    Schwangere Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillende Arbeitnehmerinnen, die …

    Auszug aus EuGH, 16.10.2019 - C-490/18
    Der Gerichtshof kann die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umformulieren und in diesem Zusammenhang alle unionsrechtlichen Auslegungshinweise geben, die die nationalen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 2009, Plantanol, C-201/08, EU:C:2009:539, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 19. September 2018, González Castro, C-41/17, EU:C:2018:736, Rn. 54).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-17/01

    Sudholz

    Auszug aus EuGH, 16.10.2019 - C-490/18
    Rn. 37 Diese Grundsätze gelten bei einer Regelung, die finanzielle Folgen haben kann, in besonderem Maß, damit die Betroffenen in der Lage sind, den Umfang der sich daraus ergebenden Verpflichtungen genau zu erkennen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 29. April 2004, Sudholz, C-17/01, EU:C:2004:242' Rn. 34, …und vom 13. März 2008, Vereniging Nationaal Overlegorgaan Sociale Werkvoorziening u. a., C-383/06 bis C-385/06, EU:C:2008:165' Rn. 52).
  • EuGH, 15.02.1996 - C-63/93

    Duff u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.10.2019 - C-490/18
    Rn. 34 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten bei der Ausübung des weiten Ermessens, über das sie nach Art. 55 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1308/2013 verfügen, um zur Verbesserung der allgemeinen Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen im Bienenzuchtsektor nationale Dreijahresprogramme auszuarbeiten, und das sich u. a. auf die Festlegung und Änderung der Voraussetzungen für die Gewährung einer dazu dienenden Beihilfe an die Wirtschaftsteilnehmer dieses Sektors erstreckt, die Erfordernisse beachten müssen, die sich aus den in der Unionsrechtsordnung anerkannten allgemeinen Grundsätzen ergeben (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2004, Gerekens und Procola, C-459/02, EU:C:2004:454, Rn. 21); zu ihnen gehören nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Februar 1996, Duff u. a., C-63/93, EU:C:1996:51, Rn. 20…, vom 18. Mai 2000, Rombi und Arkopharma, C-107/97, EU:C:2000:253, Rn. 65…, vom 20. Juni 2013, Agroferm, C-568/11, EU:C:2013:407, Rn. 47, …und vom 10. Dezember 2015, Veloserviss, C-427/14, EU:C:2015:803, Rn. 30).
  • EuGH, 20.06.2013 - C-568/11

    Agroferm - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Erzeugnis auf Zuckerbasis, das …

    Auszug aus EuGH, 16.10.2019 - C-490/18
    Rn. 34 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten bei der Ausübung des weiten Ermessens, über das sie nach Art. 55 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1308/2013 verfügen, um zur Verbesserung der allgemeinen Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen im Bienenzuchtsektor nationale Dreijahresprogramme auszuarbeiten, und das sich u. a. auf die Festlegung und Änderung der Voraussetzungen für die Gewährung einer dazu dienenden Beihilfe an die Wirtschaftsteilnehmer dieses Sektors erstreckt, die Erfordernisse beachten müssen, die sich aus den in der Unionsrechtsordnung anerkannten allgemeinen Grundsätzen ergeben (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2004, Gerekens und Procola, C-459/02, EU:C:2004:454, Rn. 21); zu ihnen gehören nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Februar 1996, Duff u. a., C-63/93, EU:C:1996:51, Rn. 20…, vom 18. Mai 2000, Rombi und Arkopharma, C-107/97, EU:C:2000:253, Rn. 65, vom 20. Juni 2013, Agroferm, C-568/11, EU:C:2013:407, Rn. 47, …und vom 10. Dezember 2015, Veloserviss, C-427/14, EU:C:2015:803, Rn. 30).
  • EuGH, 13.03.2008 - C-383/06

    Vereniging Nationaal Overlegorgaan Sociale Werkvoorziening u.a. - Strukturfonds - …

    Auszug aus EuGH, 16.10.2019 - C-490/18
    Rn. 37 Diese Grundsätze gelten bei einer Regelung, die finanzielle Folgen haben kann, in besonderem Maß, damit die Betroffenen in der Lage sind, den Umfang der sich daraus ergebenden Verpflichtungen genau zu erkennen (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 29. April 2004, Sudholz, C-17/01, EU:C:2004:242' Rn. 34, und vom 13. März 2008, Vereniging Nationaal Overlegorgaan Sociale Werkvoorziening u. a., C-383/06 bis C-385/06, EU:C:2008:165' Rn. 52).
  • EuGH, 18.05.2000 - C-107/97

    Rombi und Arkopharma - "Nahrungsergänzungen - Richtlinie 89/398/EWG - Umsetzung - …

    Auszug aus EuGH, 16.10.2019 - C-490/18
    Rn. 34 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten bei der Ausübung des weiten Ermessens, über das sie nach Art. 55 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1308/2013 verfügen, um zur Verbesserung der allgemeinen Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen im Bienenzuchtsektor nationale Dreijahresprogramme auszuarbeiten, und das sich u. a. auf die Festlegung und Änderung der Voraussetzungen für die Gewährung einer dazu dienenden Beihilfe an die Wirtschaftsteilnehmer dieses Sektors erstreckt, die Erfordernisse beachten müssen, die sich aus den in der Unionsrechtsordnung anerkannten allgemeinen Grundsätzen ergeben (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2004, Gerekens und Procola, C-459/02, EU:C:2004:454, Rn. 21); zu ihnen gehören nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Februar 1996, Duff u. a., C-63/93, EU:C:1996:51, Rn. 20, vom 18. Mai 2000, Rombi und Arkopharma, C-107/97, EU:C:2000:253, Rn. 65…, vom 20. Juni 2013, Agroferm, C-568/11, EU:C:2013:407, Rn. 47, …und vom 10. Dezember 2015, Veloserviss, C-427/14, EU:C:2015:803, Rn. 30).
  • EuGH, 15.07.2004 - C-459/02

    Gerekens und Procola

    Auszug aus EuGH, 16.10.2019 - C-490/18
    Rn. 34 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten bei der Ausübung des weiten Ermessens, über das sie nach Art. 55 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1308/2013 verfügen, um zur Verbesserung der allgemeinen Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen im Bienenzuchtsektor nationale Dreijahresprogramme auszuarbeiten, und das sich u. a. auf die Festlegung und Änderung der Voraussetzungen für die Gewährung einer dazu dienenden Beihilfe an die Wirtschaftsteilnehmer dieses Sektors erstreckt, die Erfordernisse beachten müssen, die sich aus den in der Unionsrechtsordnung anerkannten allgemeinen Grundsätzen ergeben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2004, Gerekens und Procola, C-459/02, EU:C:2004:454, Rn. 21); zu ihnen gehören nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Februar 1996, Duff u. a., C-63/93, EU:C:1996:51, Rn. 20…, vom 18. Mai 2000, Rombi und Arkopharma, C-107/97, EU:C:2000:253, Rn. 65…, vom 20. Juni 2013, Agroferm, C-568/11, EU:C:2013:407, Rn. 47, …und vom 10. Dezember 2015, Veloserviss, C-427/14, EU:C:2015:803, Rn. 30).
  • EuGH, 02.07.2026 - C-261/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 6 …

    Rn. 74 Die vom vorlegenden Gericht befürwortete Auslegung des nationalen Rechts wird auch durch den Grundsatz der Rechtssicherheit gestützt, auf den es sich ebenfalls bezieht und der nach ständiger Rechtsprechung die Vorhersehbarkeit der Tatbestände und Rechtsbeziehungen gewährleisten soll (Urteil vom 16. Oktober 2019, Agrárminiszter, C-490/18, EU:C:2019:863, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.07.2022 - C-36/21

    Sense Visuele Communicatie en Handel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame …

    Betreffen die vorgelegten Fragen die Auslegung des Unionsrechts, ist der Gerichtshof daher grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Oktober 2019, Blaise u. a., C-616/17, EU:C:2019:800, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 16. Oktober 2019, Agrárminiszter, C-490/18, EU:C:2019:863, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Oktober 2019, Blaise u. a., C-616/17, EU:C:2019:800, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 16. Oktober 2019, Agrárminiszter, C-490/18, EU:C:2019:863, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.04.2026 - C-752/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - …

    Rn. 38 Im Übrigen soll der Grundsatz der Rechtssicherheit, auf den das vorlegende Gericht ebenfalls Bezug nimmt, nach ständiger Rechtsprechung die Vorhersehbarkeit der Tatbestände und Rechtsbeziehungen gewährleisten (Urteil vom 16. Oktober 2019, Agrárminiszter, C-490/18, EU:C:2019:863, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.04.2026 - C-901/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 7 …

    Rn. 42 Als Viertes und Letztes ist darauf hinzuweisen, dass der unionsrechtliche Grundsatz der Rechtssicherheit, auf den auch das vorlegende Gericht Bezug nimmt, nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Vorhersehbarkeit der Tatbestände und Rechtsbeziehungen gewährleisten soll (Urteil vom 16. Oktober 2019, Agrárminiszter, C-490/18, EU:C:2019:863, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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