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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2020

Rechtsprechung
   EuGH, 21.01.2021 - C-501/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,404
EuGH, 21.01.2021 - C-501/19 (https://dejure.org/2021,404)
EuGH, Entscheidung vom 21.01.2021 - C-501/19 (https://dejure.org/2021,404)
EuGH, Entscheidung vom 21. Januar 2021 - C-501/19 (https://dejure.org/2021,404)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    UCMR - ADA

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, Art. 24 Abs. 1 und Art. 25 Buchst. a - Steuerbare Umsätze - Vergütungen für die öffentliche Wiedergabe von Musikwerken - Art. 28 - Verwertungsgesellschaft für ...

  • Europäischer Gerichtshof

    UCMR - ADA

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, Art. 24 Abs. 1 und Art. 25 Buchst. a - Steuerbare Umsätze - Vergütungen für die öffentliche Wiedergabe von Musikwerken - Art. 28 - Verwertungsgesellschaft für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, Art. 24 Abs. 1 und Art. 25 Buchst. a - Steuerbare Umsätze - Vergütungen für die öffentliche Wiedergabe von Musikwerken - Art. 28 - Verwertungsgesellschaft für ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, Art. 24 Abs. 1 und Art. 25 Buchst. a - Steuerbare Umsätze - Vergütungen für die öffentliche Wiedergabe von Musikwerken - Art. 28 - Verwertungsgesellschaft für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 18.01.2017 - C-37/16

    SAWP - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames …

    Auszug aus EuGH, 21.01.2021 - C-501/19
    Auch wenn es sich der Tatsache bewusst ist, dass es sich im Ausgangsverfahren um andere Vermögensrechte und andere Kategorien von Rechteinhabern handelt als in der Rechtssache, in der das Urteil vom 18. Januar 2017, SAWP (C-37/16, EU:C:2017:22), ergangen ist, fragt es sich, ob die Erwägungen des Gerichtshofs in diesem Urteil auf den vorliegenden Fall übertragen werden können.

    Wie sich nämlich aus Rn. 28 des vorliegenden Urteils ergibt, muss eine solche Dienstleistung nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Mehrwertsteuerrichtlinie in jedem Fall gegen Entgelt erbracht werden, um dieser Richtlinie zu unterliegen (Urteil vom 18. Januar 2017, SAWP, C-37/16, EU:C:2017:22, Rn. 24).

    Dies ist der Fall, wenn zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, wobei die gezahlten Beträge die tatsächliche Gegenleistung für eine bestimmbare Leistung darstellen, die im Rahmen des Rechtsverhältnisses erbracht wurde, im Rahmen dessen die gegenseitigen Leistungen ausgetauscht werden (vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 2017, SAWP, C-37/16, EU:C:2017:22, Rn. 25 und 26, …sowie vom 11. Juni 2020, Vodafone Portugal, C-43/19, EU:C:2020:465, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 38 Eine Situation wie die des Ausgangsverfahrens unterscheidet sich somit in zweierlei Hinsicht von der Situation, die dem Urteil vom 18. Januar 2017, SAWP (C-37/16, EU:C:2017:22), zugrunde liegt.

  • EuGH, 04.05.2017 - C-274/15

    Luxemburg hat die Regeln der Mehrwertsteuerrichtlinie in Bezug auf selbständige …

    Auszug aus EuGH, 21.01.2021 - C-501/19
    Gemäß dieser Fiktion wird der Wirtschaftsteilnehmer, der bei der Erbringung von Dienstleistungen hinzutritt und Kommissionär ist, so behandelt, als ob er zunächst die fraglichen Dienstleistungen von dem Wirtschaftsteilnehmer, für dessen Rechnung er tätig wird und der Kommittent ist, erhalten hätte und anschließend diese Dienstleistungen dem Kunden selbst erbrächte (Urteil vom 4. Mai 2017, Kommission/Luxemburg, C-274/15, EU:C:2017:333, Rn. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.06.2020 - C-43/19

    Vodafone Portugal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 21.01.2021 - C-501/19
    Dies ist der Fall, wenn zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, wobei die gezahlten Beträge die tatsächliche Gegenleistung für eine bestimmbare Leistung darstellen, die im Rahmen des Rechtsverhältnisses erbracht wurde, im Rahmen dessen die gegenseitigen Leistungen ausgetauscht werden (…vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 2017, SAWP, C-37/16, EU:C:2017:22, Rn. 25 und 26, sowie vom 11. Juni 2020, Vodafone Portugal, C-43/19, EU:C:2020:465, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.07.2011 - C-464/10

    Henfling u.a. - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 6 Abs. 4 - …

    Auszug aus EuGH, 21.01.2021 - C-501/19
    Rn. 24 Falls dieser Umsatz als Dienstleistung gegen Entgelt anzusehen ist, fragt sich das vorlegende Gericht sodann unter Bezug auf das Urteil vom 14. Juli 2011, Henfling u. a. (C-464/10, EU:C:2011:489), ob eine Verwertungsgesellschaft, indem sie von Nutzern Vergütungen einzieht, im Sinne von Art. 28 der Mehrwertsteuerrichtlinie als Steuerpflichtiger handelt.
  • EuGH, 19.12.2019 - C-707/18

    Amărăşti Land Investment - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus EuGH, 21.01.2021 - C-501/19
    Wenn die Erbringung von Dienstleistungen, bei der ein Wirtschaftsteilnehmer als Mittler auftritt, der Mehrwertsteuer unterliegt, unterliegt folglich die rechtliche Beziehung zwischen diesem Wirtschaftsteilnehmer und dem Wirtschaftsteilnehmer, für dessen Rechnung er handelt, ebenfalls der Mehrwertsteuer (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2019, Amărăşti Land Investment, C-707/18, EU:C:2019:1136, Rn. 38).
  • EuGH, 28.02.2023 - C-695/20

    Online-Plattformen und Erhebung der Mehrwertsteuer: Der Rat hat seine …

    Gemäß dieser Fiktion wird der Wirtschaftsteilnehmer, der bei der Erbringung von Dienstleistungen hinzutritt und Kommissionär ist, so behandelt, als ob er zunächst die fraglichen Dienstleistungen von dem Wirtschaftsteilnehmer, für dessen Rechnung er tätig wird und der Kommittent ist, erhalten hätte und anschließend diese Dienstleistungen dem Kunden selbst erbrächte (Urteil vom 21. Januar 2021, UCMR - ADA, C-501/19, EU:C:2021:50, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 18.11.2021 - V R 38/19

    "Vermietung" von virtuellem Land in einem Online-Spiel

    Gemäß dieser Fiktion wird der Wirtschaftsteilnehmer, der bei der Erbringung von Dienstleistungen hinzutritt und Kommissionär ist, so behandelt, als ob er zunächst die fraglichen Dienstleistungen von dem Wirtschaftsteilnehmer, für dessen Rechnung er tätig wird und der Kommittent ist, erhalten hätte und anschließend diese Dienstleistungen dem Kunden selbst erbrächte (EuGH-Urteile Henfling u.a. vom 14.07.2011 - C-464/10, EU:C:2011:489, HFR 2011, 1163, Rz 35; Kommission/Luxemburg vom 04.05.2017 - C-274/15, EU:C:2017:333, HFR 2017, 654, Rz 86, und UCMR - ADA vom 21.01.2021 - C-501/19, EU:C:2021:50, HFR 2021, 424, Rz 43).

    Denn nach der Rechtsprechung des EuGH bezieht sich die Fiktion nur auf die Leistungen selbst und deren Inhalt (s. EuGH-Urteile Henfling u.a., EU:C:2011:489, HFR 2011, 1163, Rz 35; Kommission/Luxemburg, EU:C:2017:333, HFR 2017, 654, Rz 86, und UCMR - ADA, EU:C:2021:50, HFR 2021, 424, Rz 43; s.a. BFH-Urteil in BFHE 261, 429, Rz 37); sie betrifft dagegen nicht die personenbezogenen Merkmale von Leistendem und Leistungsempfänger der in der fiktiven Leistungskette getätigten Leistungen.

  • BFH, 23.08.2023 - XI R 10/20

    EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Umsätzen, die über einen Appstore ausgeführt …

    Rn. 83 a) Der Wirtschaftsteilnehmer, der Kommissionär ist, wird so behandelt, als ob er zunächst die fraglichen Dienstleistungen von dem Wirtschaftsteilnehmer, für dessen Rechnung er tätig wird und der Kommittent ist, erhalten hätte und anschließend diese Dienstleistungen dem Kunden selbst erbrächte (EuGH-Urteile UCMR - ADA vom 21.01.2021 - C-501/19, EU:C:2021:50, Rz 43; Fenix International vom 28.02.2023 - C-695/20, EU:C:2023:127, Rz 54); er gilt als Erbringer der Dienstleistung (EuGH-Urteil Fenix International vom 28.02.2023 - C-695/20, EU:C:2023:127, Rz 55).
  • EuG, 11.02.2026 - T-643/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

    Die Umstände des Ausgangsverfahrens unterschieden sich von denen der Rechtssachen, in denen die Urteile vom 18. Januar 2017, SAWP (C-37/16, EU:C:2017:22), vom 21. Januar 2021, UCMR - ADA (C-501/19, EU:C:2021:50), und vom 4. Juli 2024, Credidam (C-179/23, EU:C:2024:571), ergangen seien.

    Rn. 35 Was schließlich den Begriff "unmittelbarer Zusammenhang" betrifft, hat der Gerichtshof, wie das vorlegende Gericht selbst ausgeführt hat, bereits entschieden, dass der Umstand, dass ein Entgelt von einer Verwertungsgesellschaft für das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte eingezogen wird, dem Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs im Sinne der oben in Rn. 32 angeführten Rechtsprechung nicht entgegensteht, da diese Verwertungsgesellschaft im Namen der Rechteinhaber handelt, und auch der Umstand, dass die kollektive Verwaltung des Entgelts auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruht, dem Bestehen eines solchen Zusammenhangs nicht entgegensteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2021, UCMR - ADA, C-501/19, EU:C:2021:50, Rn. 37).

    Rn. 36 Wie der Generalanwalt in Nr. 31 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, hat der Umstand, dass im vorliegenden Fall die Wiedergabe geschützter Werke ohne vorherige Erteilung einer entsprechenden Lizenz durch Credidam erfolgte, das vorlegende Gericht zu der Frage veranlasst, ob die auf das Urteil vom 21. Januar 2021, UCMR - ADA (C-501/19, EU:C:2021:50), zurückgehende Rechtsprechung auf den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens angewandt werden kann.

  • EuGH, 04.07.2024 - C-179/23

    Credidam - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

    Rn. 28 Als Zweites führt das vorlegende Gericht aus, dass bei einer Sachlage wie derjenigen, die der Rechtssache, in der das Urteil vom 21. Januar 2021, UCMR - ADA (C-501/19, EU:C:2021:50), ergangen sei, zugrunde gelegen habe - in der eine Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung im Sinne von Art. 28 der Mehrwertsteuerrichtlinie bei der Erbringung einer Dienstleistung durch den Rechtsinhaber zugunsten eines Endnutzers tätig geworden sei -, die Organisation zur kollektiven Rechtewahrnehmung den Endnutzern eine Rechnung auszustellen habe: Diese Rechnung müsse die Mehrwertsteuer enthalten, die auf der Grundlage des Gesamtbetrags der von dieser Organisation eingezogenen Vergütung berechnet werde, einschließlich des Prozentsatzes dieser Vergütung, der der Verwaltungsgebühr entspreche.

    Rn. 40 Diese Beurteilung kann nicht dadurch in Frage gestellt werden, dass die Erbringung der betreffenden Leistungen der kollektiven Rechtewahrnehmung und die Entrichtung der dafür geschuldeten Verwaltungsgebühr gesetzlich geregelt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2021, UCMR - ADA, C-501/19, EU:C:2021:50, Rn. 36 und 37).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2025 - C-101/24

    XYRALITY - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Gemeinsames …

    {FN:17} Urteil vom 21. Januar 2021, UCMR - ADA (C-501/19, EU:C:2021:50, Nr. 2 des Tenors).
  • EuGH, 25.11.2021 - C-334/20

    Amper Metal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

    Dies ist der Fall, wenn zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, wobei die gezahlten Beträge die tatsächliche Gegenleistung für eine bestimmbare Leistung darstellen, die im Rahmen des Rechtsverhältnisses erbracht wurde, im Rahmen dessen die gegenseitigen Leistungen ausgetauscht werden (Urteil vom 21. Januar 2021, UCMR - ADA, C-501/19, EU:C:2021:50, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 13.08.2024 - VIII B 59/23

    Zahlungen von Verwertungsgesellschaften

    Rn. 9 (3) Eine grundsätzliche Bedeutung der aufgeworfenen Rechtsfrage ergibt sich schließlich auch nicht aus den vom Kläger herangezogenen Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union SAWP vom 18.01.2017 - C-37/16, EU:C:2017:22 und UCMR - ADA vom 21.01.2021 - C-501/19, EU:C:2021:50.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-60/23

    Digital Charging Solutions - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - …

    {FN:26} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2021, UCMR - ADA (C-501/19, EU:C:2021:50, Rn. 44 und 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2022 - C-695/20

    Generalanwalt Rantos: Die Bestimmung der Durchführungsverordnung zur …

    {FN:44} Vgl. Urteile vom 4. Mai 2017, Kommission/Luxemburg (…C-274/15, EU:C:2017:333, Rn. 87), und vom 21. Januar 2021, UCMR - ADA (C-501/19, EU:C:2021:50, Rn. 49).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2025 - C-744/23

    Zlakov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-87/23

    Latvijas Informācijas un komunikācijas tehnoloģijas …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2022 - C-616/21

    Gmina L. - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

  • EuG, 03.12.2025 - T-643/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Art. 2 Abs. 1 …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-90/20

    Apcoa Parking Danmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2025 - T-643/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Art. 2 Abs. 1 …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2020 - C-501/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,28608
Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2020 - C-501/19 (https://dejure.org/2020,28608)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01.10.2020 - C-501/19 (https://dejure.org/2020,28608)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2020 - C-501/19 (https://dejure.org/2020,28608)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    UCMR - ADA

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Steuerbare Umsätze - Vergütungen für die öffentliche Wiedergabe von Musikwerken - Bezahlung einer nicht ausschließlichen Lizenz durch die Nutzer der Werke - Verwertungsgesellschaft ...

  • Europäischer Gerichtshof

    UCMR - ADA

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Steuerbare Umsätze - Vergütungen für die öffentliche Wiedergabe von Musikwerken - Bezahlung einer nicht ausschließlichen Lizenz durch die Nutzer der Werke - Verwertungsgesellschaft ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Steuerbare Umsätze - Vergütungen für die öffentliche Wiedergabe von Musikwerken - Bezahlung einer nicht ausschließlichen Lizenz durch die Nutzer der Werke - Verwertungsgesellschaft ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 03.05.2012 - C-520/10

    Lebara - Steuerwesen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2020 - C-501/19
    Vgl. hierzu Urteil vom 3. Mai 2012, Lebara (C-520/10, EU:C:2012:264, Rn. 29 und 38), das sich auf den Weiterverkauf von Telefonkarten durch einen Vertriebshändler im eigenen Namen und für eigene Rechnung bezieht.

    {FN:52} Vgl. u. a. Urteil vom 3. Mai 2012, Lebara (C-520/10, EU:C:2012:264, Rn. 23 bis 25).

  • EuGH, 04.05.2017 - C-274/15

    Luxemburg hat die Regeln der Mehrwertsteuerrichtlinie in Bezug auf selbständige …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2020 - C-501/19
    {FN:34} C-274/15, EU:C:2017:333.

    {FN:43} C-274/15, EU:C:2017:333.

  • EuGH, 19.12.2018 - C-51/18

    Kommission/ Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuer - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2020 - C-501/19
    {FN:29} C-51/18, EU:C:2018:1035.

    {FN:31} Vgl. Urteil vom 19. Dezember 2018, Kommission/Österreich (C-51/18, EU:C:2018:1035, Rn. 54, die Ähnlichkeiten mit den Rn. 56 und 57 aufweist).

  • EuGH, 24.11.2011 - C-283/10

    Circul Globus Bucureşti - Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2020 - C-501/19
    Vgl. insoweit Urteil vom 24. November 2011, Circul Globus Bucureşti (C-283/10, EU:C:2011:772, Rn. 20).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-707/18

    Amărăşti Land Investment - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2020 - C-501/19
    Vgl. auch Urteil vom 19. Dezember 2019, Amărăşti Land Investment (C-707/18, EU:C:2019:1136, Rn. 38).
  • EuGH, 18.01.2017 - C-37/16

    SAWP - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2020 - C-501/19
    {FN:5} C-37/16, EU:C:2017:22, im Folgenden: Urteil SAWP.
  • EuGH, 03.03.1994 - C-16/93

    Tolsma / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2020 - C-501/19
    {FN:21} Auch darin unterscheidet sich der Ausgangsrechtsstreit, der sich auf die öffentliche Wiedergabe von Musikwerken bezieht, von der Rechtssache, in der das Urteil vom 3. März 1994, Tolsma (C-16/93, EU:C:1994:80), ergangen ist und insofern eine vergleichbare Tätigkeit betrifft, als diese Tätigkeit darin bestand, auf öffentlichen Wegen Musik zu Gehör zu bringen.
  • EuGH, 03.07.2019 - C-242/18

    UniCredit Leasing - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2020 - C-501/19
    {FN:17} Vgl. Urteile SAWP (…Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie vom 3. Juli 2019, UniCredit Leasing (C-242/18, EU:C:2019:558, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.12.2008 - C-52/07

    Kanal 5 und TV 4 - Urheberrecht - Organisation zur Verwaltung von Urheberrechten, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2020 - C-501/19
    {FN:22} Zur Veranschaulichung der Arten der Berechnung von Gebühren vgl. u. a. Urteil vom 11. Dezember 2008, Kanal 5 und TV 4 (C-52/07, EU:C:2008:703, Rn. 37 bis 40), das sich auf Gebühren bezieht, die je nach Einnahmen der Fernsehgesellschaften und je nach übertragener Musikmenge variieren.
  • EuGH, 14.07.2011 - C-464/10

    Henfling u.a. - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 6 Abs. 4 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2020 - C-501/19
    {FN:6} C-464/10, EU:C:2011:489, Rn. 35, im Folgenden: Urteil Henfling u. a., das sich auf die Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (…ABl. 1977, L 145, S. 1) und insbesondere auf deren Art. 6 Abs. 4 bezieht, dessen Wortlaut mit dem von Art. 28 der Mehrwertsteuerrichtlinie identisch ist.
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