Rechtsprechung
| EuGH, 30.01.2020 - C-524/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Europäischer Gerichtshof
Dr. Willmar Schwabe
Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Gesundheit - Information und Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - Durchführungsbeschluss 2013/63/EU - Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel - Art. 10 Abs. 3 - Verweis auf allgemeine, nicht ...
- Europäischer Gerichtshof
Dr. Willmar Schwabe
Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Gesundheit - Information und Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - Durchführungsbeschluss 2013/63/EU - Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel - Art. 10 Abs. 3 - Verweis auf allgemeine, nicht ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Öffentliche Gesundheit; Information und Verbraucherschutz; Verordnung (EG) Nr. 1924/2006; Durchführungsbeschluss 2013/63/EU; Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel; Art. 10 Abs. 3; Verweis auf allgemeine, nicht ...
- doev.de
Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG - Gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Gesundheit - Information und Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - Durchführungsbeschluss 2013/63/EU - Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel - Art. 10 Abs. 3 - Verweis auf allgemeine, nicht ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht/Lebensmittelrecht: Dr. Willmar Schwabe/Queisser Pharma
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Zur Auslegung von Art. 10 Abs. 3 HCVO und zum Umfang des wissenschaftlichen Nachweises auf allgemeine Vorteile eines Nährstoffs oder Lebensmittels
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Dr. Willmar Schwabe
Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Gesundheit - Information und Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - Durchführungsbeschluss 2013/63/EU - Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel - Art. 10 Abs. 3 - Verweis auf allgemeine, nicht ...
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Dr. Willmar Schwabe
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR 2020, 310
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 17.04.2018 - C-414/16
Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer …
Auszug aus EuGH, 30.01.2020 - C-524/18
Rn. 33 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. April 2018, Egenberger, C-414/16, EU:C:2018:257' Rn. 44, …und vom 30. Januar 2019, Planta Tabak, C-220/17, EU:C:2019:76' Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 04.06.2015 - C-195/14
Die Etikettierung eines Lebensmittels darf den Verbraucher nicht irreführen, …
Auszug aus EuGH, 30.01.2020 - C-524/18
Zum anderen könne dieses Erfordernis auch in der vom Berufungsgericht vertretenen Weise ausgelegt werden, wonach der Durchschnittsverbraucher, der seine Kaufentscheidung nach der Zusammensetzung des Erzeugnisses richte, zunächst das Zutatenverzeichnis dieses Erzeugnisses lese (Urteil vom 4. Juni 2015, Teekanne, C-195/14, EU:C:2015:361). - EuGH, 10.07.2019 - C-26/18
Federal Express Corporation Deutsche Niederlassung - Vorlage zur …
Auszug aus EuGH, 30.01.2020 - C-524/18
Rn. 28 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen des nationalen Gerichts spricht, die es zur Auslegung des Unionsrechts in dem rechtlichen und sachlichen Rahmen stellt, den es in eigener Verantwortung festlegt und dessen Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu prüfen hat (Urteil vom 10. Juli 2019, Federal Express Corporation Deutsche Niederlassung, C-26/18, EU:C:2019:579' Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.10.2014 - C-605/12
Welmory - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
Auszug aus EuGH, 30.01.2020 - C-524/18
Rn. 30 Außerdem wäre eine Änderung des Gehalts von Vorabentscheidungsfragen oder eine Beantwortung der von den Parteien genannten Zusatzfragen unvereinbar mit der Verpflichtung des Gerichtshofs, sicherzustellen, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit haben, gemäß Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union Erklärungen abzugeben, denn den Verfahrensbeteiligten werden nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt (Urteil vom 16. Oktober 2014, Welmory, C-605/12, EU:C:2014:2298' Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 30.01.2019 - C-220/17
Das unionsweite schrittweise Verbot von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen, …
Auszug aus EuGH, 30.01.2020 - C-524/18
Rn. 33 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. April 2018, Egenberger, C-414/16, EU:C:2018:257' Rn. 44, und vom 30. Januar 2019, Planta Tabak, C-220/17, EU:C:2019:76' Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 14.07.2016 - C-19/15
Verband Sozialer Wettbewerb - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
Auszug aus EuGH, 30.01.2020 - C-524/18
Um dieses Ziel zu erreichen, sind u. a. dem Verbraucher die für eine sachkundige Entscheidung notwendigen Informationen zu liefern (Urteil vom 14. Juli 2016, Verband Sozialer Wettbewerb, C-19/15, EU:C:2016:563, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 16.03.2017 - C-138/16
AKM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und …
Auszug aus EuGH, 30.01.2020 - C-524/18
Rn. 38 Ferner ergibt sich aus einer systematischen Auslegung von Art. 10 der Verordnung Nr. 1924/2006, dass dessen Abs. 3 eine Ausnahme von dem in Abs. 1 aufgestellten Grundsatz vorsieht, so dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs das in Abs. 3 aufgestellte Erfordernis des Beifügens eng auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. März 2017, AKM, C-138/16, EU:C:2017:218' Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 07.06.2007 - C-222/05
van der Weerd u.a. - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche …
Auszug aus EuGH, 30.01.2020 - C-524/18
Rn. 29 Die Vermutung der Entscheidungserheblichkeit kann nicht allein dadurch widerlegt werden, dass eine der Parteien des Ausgangsverfahrens bestimmte Tatsachen bestreitet, deren Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu überprüfen hat und die den Streitgegenstand bestimmen (Urteil vom 7. Juni 2007, van der Weerd u. a., C-222/05 bis C-225/05, EU:C:2007:318' Rn. 23).
- EuGH, 30.04.2025 - C-386/23
Die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben über pflanzliche Stoffe ist derzeit …
Rn. 47 Somit enthält Art. 10 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1924/2006 ein grundsätzliches Verbot gesundheitsbezogener Angaben, mit Ausnahme derjenigen, die in die Listen der zugelassenen Angaben gemäß Art. 13 oder Art. 14 dieser Verordnung aufgenommen sind (Urteil vom 30. Januar 2020, Dr. Willmar Schwabe, C-524/18, EU:C:2020:60, Rn. 37).Rn. 49 Demnach wird in Art. 10 der Verordnung Nr. 1924/2006 zwischen zwei Kategorien gesundheitsbezogener Angaben unterschieden, nämlich zwischen speziellen gesundheitsbezogenen Angaben nach Art. 10 Abs. 1 der Verordnung zum einen und "allgemeinen" gesundheitsbezogenen Angaben, die Verweise auf die allgemeinen, nicht spezifischen Vorteile für die Gesundheit im Allgemeinen im Sinne von Art. 10 Abs. 3 der Verordnung darstellen, zum anderen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Dr. Willmar Schwabe, C-524/18, EU:C:2020:60, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Außerdem gehört nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs auch der Schutz der Gesundheit zu den Hauptzielen der Verordnung (Urteil vom 30. Januar 2020, Dr. Willmar Schwabe, C-524/18, EU:C:2020:60, Rn. 35 und 55 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 65 Daher sollten gesundheitsbezogene Angaben, wie es im 23. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1924/2006 heißt, für die Verwendung in der Union nur nach einer wissenschaftlichen Bewertung auf höchstmöglichem Niveau zugelassen werden, die, damit eine einheitliche Bewertung gewährleistet ist, die EFSA vornehmen sollte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Dr. Willmar Schwabe, C-524/18, EU:C:2020:60, Rn. 55).
- BGH, 25.06.2020 - I ZR 162/16
B-Vitamine II - Gesundheitsangaben auf der Packung eines …
Rn. 8 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat hierüber durch Urteil vom 30. Januar 2020 (C-524/18, GRUR 2020, 310 = WRP 2020, 296 - Dr. Willmar Schwabe) wie folgt entschieden:.Rn. 24 Nach der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 zwar dahin auszulegen, dass Verweise auf allgemeine, nicht spezifische Vorteile eines Nährstoffs oder Lebensmittels für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitsbezogene Wohlbefinden - ebenso wie spezielle gesundheitsbezogene Angaben im Sinne von Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - durch wissenschaftliche Nachweise im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 dieser Verordnung abgesichert sein müssen (EuGH, GRUR 2020, 310 Rn. 57 und 59 - Dr. Willmar Schwabe).
Verweise auf allgemeine gesundheitsbezogene Angaben im Sinne von Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 genügen nach der Entscheidung des Gerichtshofs den in dieser Verordnung vorgesehenen Nachweisanforderungen bereits dann, wenn ihnen - wie dies Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ohnehin voraussetzt - spezielle gesundheitsbezogene Angaben aus einer der Listen nach Art. 13 oder Art. 14 der Verordnung beigefügt sind (EuGH, GRUR 2020, 310 Rn. 58 und 59 - Dr. Willmar Schwabe).
Danach müssen für allgemeine gesundheitsbezogene Angaben - anders als für spezielle gesundheitsbezogene Angaben - keine unmittelbaren wissenschaftlichen Nachweise erbracht werden; vielmehr genügt es, dass für allgemeine gesundheitsbezogene Angaben dadurch mittelbare wissenschaftliche Nachweise erbracht werden, dass ihnen spezielle gesundheitsbezogene Angaben beigefügt sein müssen, die durch wissenschaftliche Nachweise belegt sind (EuGH, GRUR 2020, 310 Rn. 58 in Verbindung mit Rn. 71 und 72 der Schlussanträge des Generalanwalts).
Rn. 27 aa) Der Begriff "beifügen" im Sinne von Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 hat eine materielle und eine visuelle Dimension (EuGH, GRUR 2020, 310 Rn. 40 - Dr. Willmar Schwabe).
Dies setzt im Wesentlichen voraus, dass die spezielle Angabe die allgemeine Angabe umfassend untermauert (EuGH, GRUR 2020, 310 Rn. 41 - Dr. Willmar Schwabe).
Die visuelle Dimension des Erfordernisses des "Beifügens" im Sinne von Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 bezieht sich auf die sofortige Wahrnehmung eines unmittelbaren visuellen Zusammenhangs zwischen dem Verweis auf die allgemeinen, nicht spezifischen Vorteile für die Gesundheit und der speziellen gesundheitsbezogenen Angabe durch einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Durchschnittsverbraucher und erfordert grundsätzlich eine räumliche Nähe oder unmittelbare Nachbarschaft zwischen dem Verweis und der Angabe (EuGH, GRUR 2020, 310 Rn. 47 - Dr. Willmar Schwabe).
Voraussetzung ist allerdings, dass damit klar und für den Verbraucher vollkommen verständlich die inhaltliche Entsprechung zwischen den gesundheitsbezogenen Angaben und dem Verweis in räumlicher Hinsicht sichergestellt wird (EuGH, GRUR 2020, 310 Rn. 48 - Dr. Willmar Schwabe).
- OLG Koblenz, 04.06.2024 - 9 U 1314/23
Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen eines Verstoßes gegen die …
Art. 10 Abs. 3 HCVO begründet von diesem Grundsatz lediglich eine Ausnahme für solche gesundheitsbezogenen Angaben, die nur Verweise auf allgemeine, nichtspezifische Vorteile des Nährstoffs oder Lebensmittels für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitsbezogene Wohlbefinden zum Gegenstand haben (EuGH, Urteil vom 30.01.2020 - C-524/18 -, Rn. 56, juris; BGH GRUR 2015, 403 - Monsterbacke II;… Sosnitza/Meisterernst LebensmittelR/Rathke/Hahn, 188. EL November 2023, VO (EG) 1924/2006 Art. 10 Rn. 32).Rn. 47 Die Ausnahmeregelung des Art. 10 Abs. 3 HCVO (EuGH, Urteil vom 30. Januar 2020 - C-524/18 -, Rn. 56, juris;… BGH GRUR 2015, 403 - Monsterbacke II Sosnitza/Meisterernst LebensmittelR/Rathke/Hahn, 188. EL November 2023, VO (EG) 1924/2006 Art. 10 Rn. 32) ist schon deshalb nicht einschlägig, weil es sich bei dem Begriff "...[A]" im streitgegenständlichen Kontext nicht um einen Verweis auf allgemeine, nichtspezifische Vorteile des Nährstoffs oder Lebensmittels für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitsbezogene Wohlbefinden (allgemeine bzw. nicht spezifische gesundheitsbezogene Angabe) handelt.
Rn. 93 Art. 10 Abs. 3 HCVO stellt lediglich eine eng auszulegende Ausnahme zu dem Grundsatz des Art. 10 Abs. 1 HCVO dar, wonach gesundheitsbezogene Angaben mit Ausnahme derjenigen, die in eine der Listen der gemäß dieser Verordnung zugelassenen Angaben aufgenommen sind, verboten sind (EuGH, Urteil vom 30.01.2020 - C-524/18 -, Rn. 56).
Rn. 98 Nur in dem besonderen Fall, in dem die speziellen gesundheitsbezogenen Angaben wegen ihrer großen Zahl oder Länge nicht vollständig auf der Seite der Verpackung erscheinen können, auf der sich der Verweis befindet, den sie untermauern sollen, ist davon auszugehen, dass das Erfordernis eines unmittelbaren visuellen Zusammenhangs ausnahmsweise durch einen ausdrücklichen Hinweis wie etwa einen Sternchenhinweis erfüllt werden könnte, wenn damit klar und für den Verbraucher vollkommen verständlich die inhaltliche Entsprechung zwischen den gesundheitsbezogenen Angaben und dem Verweis in räumlicher Hinsicht sichergestellt wird (EuGH, Urteil vom 30. Januar 2020 - C-524/18 -, Rn. 44 - 49, juris;… BGH, GRUR 2020, 1007 - B- Vitamine II, Rn. 27+29).
- OLG Nürnberg, 25.03.2025 - 3 U 936/24
Vitaminbonbons
Danach sind nichtspezifische Hinweise nicht absolut verboten, sondern unter dem Vorbehalt gestattet, dass zugleich eine spezifische, wissenschaftlich geprüfte, zugelassene und in die Gemeinschaftsliste aufgenommene gesundheitsbezogene Angabe präsentiert wird (…vgl. Hüttebräuker, in: Holle/Hüttebräuker, 1. Aufl. 2018, VO (EG) 1924/2006 Art. 10 Rn. 52, 62; EuGH, Urteil vom 30. Januar 2020, C-524/18, GRUR 2020, 310 Rn. 38 - Dr. Willmar Schwabe).Wie bereits ausgeführt, enthält Art. 10 Abs. 3 HCVO kein per-se-Verbot für Angaben mit unspezifischem Gesundheitsbezug, stellt sie aber unter den Vorbehalt der Verwendung mit spezifischen, wissenschaftlich geprüften, zugelassenen und in die Gemeinschaftsliste aufgenommenen gesundheitsbezogenen Angaben (…Hüttebräuker, in: Holle/Hüttebräuker, 1. Aufl. 2018, VO (EG) 1924/2006 Art. 10 Rn. 52, 62; EuGH, Urteil vom 30. Januar 2020, C-524/18, GRUR 2020, 310 Rn. 38 - Dr. Willmar Schwabe).
Rn. 45 Das Erfordernis des "Beifügens" besitzt dabei eine materiellen und eine visuelle Dimension (EuGH, Urteil vom 30. Januar 2020, C-524/18, GRUR 2020, 310 Rn. 40 - Dr. Willmar Schwabe; BGH…, Urteil vom 25. Juni 2020 - I ZR 162/16, GRUR 2020, 1007, Rn. 27 - B-Vitamine II).
Dies setzt im Wesentlichen voraus, dass die spezifische Angabe die allgemeine Angabe umfassend untermauert (BGH…, Urteil vom 25. Juni 2020 - I ZR 162/16, GRUR 2020, 1007, Rn. 27 - B-Vitamine II; EuGH, Urteil vom 30. Januar 2020, C-524/18, GRUR 2020, 310 Rn. 41 - Dr. Willmar Schwabe).
Dies erfordert grundsätzlich eine räumliche Nähe oder unmittelbare Nachbarschaft zwischen dem Verweis und der Angabe (BGH…, Urteil vom 25. Juni 2020 - I ZR 162/16, GRUR 2020, 1007, Rn. 27 - B-Vitamine II; EuGH, Urteil vom 30. Januar 2020, C-524/18, GRUR 2020, 310 Rn. 47 - Dr. Willmar Schwabe).
Voraussetzung ist dann allerdings, dass damit klar und für den Verbraucher vollkommen verständlich die inhaltliche Entsprechung zwischen den gesundheitsbezogenen Angaben und dem Verweis sichergestellt wird (BGH…, Urteil vom 25. Juni 2020 - I ZR 162/16, GRUR 2020, 1007, Rn. 27 - B-Vitamine II; EuGH, Urteil vom 30. Januar 2020, C-524/18, GRUR 2020, 310 Rn. 48 - Dr. Willmar Schwabe).
- Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2024 - C-386/23
Novel Nutriology - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Verordnung …
{FN:17} Vgl. Urteil vom 30. Januar 2020, Dr. Willmar Schwabe (C-524/18, im Folgenden: Urteil Dr. Willmar Schwabe, EU:C:2020:60, Rn. 37).{FN:18} Vgl. Urteil Dr. Willmar Schwabe (…Rn. 38).
{FN:19} Vgl. Urteil Dr. Willmar Schwabe (…Rn. 56 und 57).
{FN:20} Vgl. Urteil Dr. Willmar Schwabe (…Rn. 58).
{FN:37} Vgl. in diesem Sinne Urteil Dr. Willmar Schwabe (…Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- OLG Hamburg, 02.06.2022 - 3 U 110/21
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Werbung für …
Rn. 27 Nach der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 zwar dahin auszulegen, dass Verweise auf allgemeine, nicht spezifische Vorteile eines Nährstoffs oder Lebensmittels für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitsbezogene Wohlbefinden - ebenso wie spezielle gesundheitsbezogene Angaben im Sinne von Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - durch wissenschaftliche Nachweise im Sinne von Art. 5 Abs. 1 lit. a und Art. 6 Abs. 1 dieser Verordnung abgesichert sein müssen (EuGH, GRUR 2020, 310 Rn. 57 und 59 - Dr. Willmar Schwabe).Denn - so der BGH (…a.a.O., Rn. 24 - B-Vitamine II) - Verweise auf allgemeine gesundheitsbezogene Angaben im Sinne von Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 genügten nach der Entscheidung des Gerichtshofs den in dieser Verordnung vorgesehenen Nachweisanforderungen bereits dann, wenn ihnen - wie dies Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ohnehin voraussetzt - spezielle gesundheitsbezogene Angaben aus einer der Listen nach Art. 13 oder Art. 14 der Verordnung beigefügt sind (EuGH, GRUR 2020, 310 Rn. 58 und 59 - Dr. Willmar Schwabe).
Vielmehr genügt es, dass für allgemeine gesundheitsbezogene Angaben dadurch mittelbare wissenschaftliche Nachweise erbracht werden, dass ihnen spezielle gesundheitsbezogene Angaben beigefügt sein müssen, die durch wissenschaftliche Nachweise belegt sind (EuGH, GRUR 2020, 310 Rn. 58 in Verbindung mit Rn. 71 und 72 der Schlussanträge des Generalanwalts).
Diese setzt im Wesentlichen voraus, dass die spezielle Angabe die allgemeine Angabe umfassend untermauert (EuGH, GRUR 2020, 310 Rn. 41 - Dr. Willmar Schwabe;… BGH GRUR 2020, 1007, juris Rn. 27 - B-Vitamine II;… OLG Dresden, a.a.O., juris Rn. 25).
- OLG Schleswig, 08.07.2026 - 6 U 48/25
Zulässigkeit einer Werbung mit der stressbewältigenden Wirkung eines …
Rn. 154 Der Begriff "beifügen" i.S.v. Art. 10 Abs. 3 HCVO hat dabei eine materielle und eine visuelle Dimension (EuGH, Urteil vom 30. Januar 2020 - C-524/18, GRUR 2020, 310 Rn. 40 - Dr. Willmar Schwabe; BGH…, Urteil vom 25. Juni 2020 - I ZR 162/16, GRUR 2020, 1007 Rn. 27 - B-Vitamine II).Dies setzt im Wesentlichen voraus, dass die spezielle Angabe die allgemeine Angabe umfassend untermauert (EuGH, aaO, GRUR 2020, 310 Rn. 41 - Dr. Willmar Schwabe).
Die visuelle Dimension des Erfordernisses des "Beifügens" im Sinne von Art. 10 Abs. 3 HCVO bezieht sich auf die sofortige Wahrnehmung eines unmittelbaren visuellen Zusammenhangs zwischen dem Verweis auf die allgemeinen, nicht spezifischen Vorteile für die Gesundheit und der spezifischen gesundheitsbezogenen Angabe durch einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Durchschnittsverbraucher und erfordert grundsätzlich eine räumliche Nähe oder unmittelbare Nachbarschaft zwischen dem Verweis und der Angabe (EuGH, aaO, GRUR 2020, 310 Rn. 47 - Dr. Willmar Schwabe).
- BGH, 11.07.2024 - I ZR 164/23
nikotinhaltige Liquids - Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und …
Rn. 43 In diesem Sinn hat auch der Gerichtshof der Europäischen Union zum Verständnis des "Beifügens" gemäß Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health-Claims-VO) entschieden, dass es dafür unter anderem eines unmittelbaren visuellen Zusammenhangs bedürfe, was grundsätzlich eine räumliche Nähe oder unmittelbare Nachbarschaft oder zumindest einen ausdrücklichen Hinweis wie etwa einen Sternchenhinweis erfordere (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Januar 2020 - C-524/18, GRUR 2020, 310 [juris Rn. 47 f.] = WRP 2020, 296 - Schwabe). - EuGH, 17.09.2026 - C-657/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 …
Rn. 49 Nach dem 16. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1924/2006 ist es wichtig, dass Angaben über Lebensmittel vom Verbraucher verstanden werden können, und angezeigt, alle Verbraucher vor irreführenden Angaben zu schützen, wobei darauf hingewiesen wird, dass diese Verordnung namentlich den normal informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher unter Berücksichtigung sozialer, kultureller und sprachlicher Faktoren als Maßstab nimmt (Urteil vom 30. Januar 2020, Dr. Willmar Schwabe, C-524/18, EU:C:2020:60, Rn. 35). - LG Karlsruhe, 24.07.2025 - 14 O 13/25
Irreführende dm-Werbung: Ein Obst-Quetschie ist kein "Immun Smoothie"
Rn. 54 (7) Art. 10 Abs. 3 HCVO stellt somit lediglich eine eng auszulegende Ausnahme zu dem Grundsatz des Art. 10 Abs. 1 HCVO dar, wonach gesundheitsbezogene Angaben mit Ausnahme derjenigen, die in eine der Listen der gemäß dieser Verordnung zugelassenen Angaben - wie hier nicht - aufgenommen sind, verboten sind (EuGH, Urteil vom 30.01.2020 - C-524/18 -, Rn. 56).Rn. 58 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist die visuelle Dimension des Begriffs des "Beifügens" im Sinne von Art. 10 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1924/2006 dahin zu verstehen, dass sie sich auf die sofortige Wahrnehmung eines unmittelbaren visuellen Zusammenhangs zwischen dem Verweis auf die allgemeinen, nicht spezifischen Vorteile für die Gesundheit und der speziellen gesundheitsbezogenen Angabe durch einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Durchschnittsverbraucher bezieht, was grundsätzlich eine räumliche Nähe oder unmittelbare Nachbarschaft zwischen dem Verweis und der Angabe erfordert (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Januar 2020 - C-524/18 -, Rn. 44 - 49, juris;… BGH, GRUR 2020, 1007 - B- Vitamine II, Rn. 27+29).
- OLG Hamburg, 22.12.2020 - 3 U 194/18
Zulässigkeit der Bezeichnung "Fatburner" als gesundheitsbezogene Angabe
- Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-663/18
B S und C A
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2026 - C-721/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - Werbung für …
- OLG Hamburg, 02.09.2020 - 3 W 55/20
Reign - Wettbewerbsverstoß: Werbung für ein Erfrischungsgetränk mit …
- LG Köln, 21.07.2020 - 33 O 34/20
- VG Minden, 09.12.2019 - 10 K 995/18
Antrag auf internationalen Schutz Folgeantrag Mitgliedstaat Schweiz Unionsrecht …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2020 - C-581/19
Frenetikexito - Vorabentscheidungsverfahren - Richtlinie 2006/112/EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-657/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Lebensmittelsicherheit - …
- LG Hamburg, 06.10.2020 - 416 HKO 34/20
Wettbewerbsverstoß: Lebensmittelwerbung mit gesundheitsbezogenen Angaben zur …
- OLG Hamm, 26.09.2019 - 4 U 40/17
- Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-388/20
Dr. August Oetker Nahrungsmittel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung …
- OLG Celle, 18.02.2026 - 13 U 95/25
Zulässigkeit der Produktbezeichnung "Immunkraft" für ein Saftmischgetränk …
- OLG Hamburg, 02.03.2022 - 3 U 137/20
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen gesundheitsbezogene Werbung …
- OLG Celle, 27.02.2024 - 13 U 53/23
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen einen Teleshopping-Sender …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2019 - C-524/18 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Dr. Willmar Schwabe
Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Gesundheit - Information und Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - Gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel - Art. 10 Abs. 1 und 3 - Begriff des "Beifügens" einer speziellen gesundheitsbezogenen Angabe - ...
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Dr. Willmar Schwabe
Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Gesundheit - Information und Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - Gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel - Art. 10 Abs. 1 und 3 - Begriff des "Beifügens" einer speziellen gesundheitsbezogenen Angabe - ...
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 28.08.2014 - 14c O 138/13
- OLG Düsseldorf, 30.06.2016 - 15 U 8/15
- BGH, 12.07.2018 - I ZR 162/16
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2019 - C-524/18
- EuGH, 30.01.2020 - C-524/18
- BGH, 25.06.2020 - I ZR 162/16
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 04.06.2024 - II ZB 10/23
Anspruch eines früheren Vereinsvorstandsmitglieds auf Löschung seiner im …
So stellt etwa die dauerhafte Auslistung von Links aus der Ergebnisliste eines Suchmaschinenbetreibers im Internet ein Unbrauchbarmachen von personenbezogenen Daten im Sinne des Verlinkungszwecks und damit ein Löschen im Sinne von Art. 17 Abs. 1 DS-GVO dar (vgl. EuGH, Urteil vom 24. September 2019 - C-507/17, ECLI:EU:C:2019:727 = NJW 2019, 3499 Rn. 46;… Urteil vom 24. September 2019 - C-136/17,ECLI:EU:C:2019:773 = NJW 2019, 3503 Rn. 52, 54 f.;… Urteil vom 8. Dezember 2022 - C-460/20, ECLI:EU:C:2022:962 = NJW 2023, 747 Rn. 54 f.; BGH…, Urteil vom 27. Juli 2020 - VI ZR 405/18, BGHZ 226, 285 Rn. 17;… Urteil vom 23. Mai 2023 - VI ZR 476/18, BGHZ 237, 137 Rn. 28 - Recht auf Vergessenwerden II;… OLG Karlsruhe, ZD 2023, 725 Rn. 23 f.;… BeckOK Datenschutzrecht/Worms, Stand 1.8.2023, Art. 17 DS-GVO Rn. 55a). - Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2026 - C-721/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - Werbung für …
{FN:23} Vgl. auch entsprechend Schlussanträge des Generalanwalts Hogan in der Rechtssache Dr. Willmar Schwabe (C-524/18, EU:C:2019:727, Nrn. 60 bis 66).
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