Rechtsprechung
| EuGH, 05.07.2012 - C-558/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Befreiung von innerstaatlichen Steuern auf die von der Union gezahlten Bezüge - Einbeziehung der von der Union gezahlten Bezüge in die Berechnung der Plafonierung der Solidaritätssteuer auf das Vermögen
- Europäischer Gerichtshof
Bourges-Maunoury und Heintz
Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Befreiung von innerstaatlichen Steuern auf die von der Union gezahlten Bezüge - Einbeziehung der von der Union gezahlten Bezüge in die Berechnung der Plafonierung der Solidaritätssteuer auf das Vermögen
- EU-Kommission
Bourges-Maunoury und Heintz (épouse Bourges-Maunoury)
Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Befreiung von innerstaatlichen Steuern auf die von der Union gezahlten Bezüge - Einbeziehung der von der Union gezahlten Bezüge in die Berechnung der Plafonierung der Solidaritätssteuer auf das Vermögen“
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Europarechtswidrige Einbeziehung von Unionsbezügen bei der Berechung einer innerstaatlichen Solidaritätssteuer auf das Vermögen; Vorabentscheidungsersuchen des französischen Tribunal de grande instance de Chartres
- datenbank.nwb.de
Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Befreiung von innerstaatlichen Steuern auf die von der Union gezahlten Bezüge - Einbeziehung der von der Union gezahlten Bezüge in die Berechnung der Plafonierung der Solidaritätssteuer auf das Vermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de grande instance de Chartres (Frankreich), eingereicht am 29. November 2010 - Michel Bourges-Maunoury, Marie-Louise Bourges-Maunoury geb. Heintz/Direction des services fiscaux d`Eure et Loir
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Tribunal de grande instance de Chartres - Auslegung von Art. 13 Abs. 2 des Kapitels V des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. 1967 L 152, S. 13) - Zulässigkeit einer nationalen Regelung, die die ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-558/10
- EuGH, 05.07.2012 - C-558/10
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 14.10.1999 - C-229/98
Vander Zwalmen und Massart - "Beamte und Bedienstete der Europäischen …
Auszug aus EuGH, 05.07.2012 - C-558/10
Diese wechselseitige Abgrenzung der Steuerhoheit der Mitgliedstaaten und der Union schließt zwangsläufig nicht nur jede unmittelbare, sondern auch jede mittelbare Besteuerung der von der Union gezahlten und nicht der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten unterliegenden Bezüge durch diese aus (Urteil Humblet/Belgischer Staat, Slg. 1960, 1197, sowie Urteile vom 24. Februar 1988, Kommission/Belgien, 260/86, Slg. 1988, 955, Randnr. 10, vom 22. März 1990, Tither, C-333/88, Slg. 1990, I-1133, Randnr. 12, und vom 14. Oktober 1999, Vander Zwalmen und Massart, C-229/98, Slg. 1999, I-7113, Randnr. 21). - EuGH, 24.02.1988 - 260/86
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 05.07.2012 - C-558/10
Diese wechselseitige Abgrenzung der Steuerhoheit der Mitgliedstaaten und der Union schließt zwangsläufig nicht nur jede unmittelbare, sondern auch jede mittelbare Besteuerung der von der Union gezahlten und nicht der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten unterliegenden Bezüge durch diese aus (Urteil Humblet/Belgischer Staat, Slg. 1960, 1197, sowie Urteile vom 24. Februar 1988, Kommission/Belgien, 260/86, Slg. 1988, 955, Randnr. 10, vom 22. März 1990, Tither, C-333/88, Slg. 1990, I-1133, Randnr. 12, und vom 14. Oktober 1999, Vander Zwalmen und Massart, C-229/98, Slg. 1999, I-7113, Randnr. 21). - EuGH, 22.03.1990 - 333/88
Tither / Kommissioners of Inland Revenue
Auszug aus EuGH, 05.07.2012 - C-558/10
Diese wechselseitige Abgrenzung der Steuerhoheit der Mitgliedstaaten und der Union schließt zwangsläufig nicht nur jede unmittelbare, sondern auch jede mittelbare Besteuerung der von der Union gezahlten und nicht der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten unterliegenden Bezüge durch diese aus (Urteil Humblet/Belgischer Staat, Slg. 1960, 1197, sowie Urteile vom 24. Februar 1988, Kommission/Belgien, 260/86, Slg. 1988, 955, Randnr. 10, vom 22. März 1990, Tither, C-333/88, Slg. 1990, I-1133, Randnr. 12, und vom 14. Oktober 1999, Vander Zwalmen und Massart, C-229/98, Slg. 1999, I-7113, Randnr. 21).
- BSG, 20.01.2021 - B 13 R 13/19 R
Einkommen iS von § 18a Abs 1 S 3 SGB 4 - supranationale Leistungen - …
In Auslegung dieser Vorschrift hat - worauf sich die Klägerin beruft - der EuGH unter anderem entschieden, dass auch von der Union an ihre ehemaligen Beamten gezahlten Ruhegehälter, im Rahmen der Plafonierung einer Steuer wie der französischen Solidaritätssteuer auf das Vermögen (Impôt de solidarité sur la fortune) nicht berücksichtigt werden dürfen (EuGH Urteil vom 5.7.2012 - C-558/10 - <Bourgès-Maunoury und Heintz> - juris).Nach Art. 13 Protokoll sei es den Mitgliedstaaten verboten, von einem Beamten oder einem Bediensteten der Union irgendeine Steuer zu erheben, die ganz oder teilweise auf der Zahlung der von der Union gezahlten Bezüge beruhe (EuGH Urteil vom 5.7.2012 - C-558/10 - <Bourgès-Maunoury und Heintz> - juris RdNr 22 f mwN zur stRspr des EuGH).
- EuGH, 21.05.2015 - C-349/14
Pazdziej - Vorlage zur Vorabentscheidung - Protokoll über die Vorrechte und …
Rn. 11 Hingegen sei dem Urteil Bourgès-Maunoury und Heintz (C-558/10, EU:C:2012:418), in dem es um die Art der Festsetzung des Höchstbetrags der französischen Solidaritätssteuer auf das Vermögen gegangen sei, zu entnehmen, dass eine Berücksichtigung der Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Union bei der Berechnung der Steuer nicht mit Art. 12 des Protokolls vereinbar sei.Rn. 30 In allen diesen Aspekten unterscheidet sich das Ausgangsverfahren von dem Verfahren, das zu dem Urteil Bourgès-Maunoury und Heintz (C-558/10, EU:C:2012:418) geführt hat, in dem der Gerichtshof zum einen entschieden hat, dass die Regelung über die Solidaritätssteuer auf das Vermögen, um die es dort ging, insofern einen Bezug zu den von der Union gezahlten Gehältern, Löhnen und anderen Bezügen aufwies, als diese bei der Festsetzung des endgültigen Steuersatzes berücksichtigt wurden, und zum anderen, dass diese Besteuerung die Bezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Union mittelbar belastete.
- Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2012 - C-62/11
Feyerbacher - Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union - Rechtscharakter …
Vgl. auch die Schlussanträge von Generalanwalt Cruz Villalón in der Rechtssache Bourges-Maunoury und Heintz (épouse Bourges-Maunoury) (C-558/10, beim Gerichtshof anhängig, Nr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-408/14
Wojciechowski - Ruhestandsbeamter der Europäischen Union - Ruhegehaltsanspruch - …
{FN:15} - Sie stützt sich insbesondere auf die Urteile Lustig (…C-244/97, EU:C:1998:619, Rn. 30 und 31), Larsy (C-118/00, EU:C:2001:368), Tomaszewska (…C-440/09, EU:C:2011:114, Rn. 30 und 31) sowie Bourgès-Maunoury und Heintz (C-558/10, EU:C:2012:418, Rn. 33).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-558/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Bourges-Maunoury und Heintz
Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Beamte und sonstige Bedienstete der Union - Art. 13 - Einkommensteuer natürlicher Personen - Befreiung von innerstaatlichen Steuern auf die von der Union gezahlten Gehälter - ...
- EU-Kommission
- EU-Kommission
Bourges-Maunoury und Heintz (épouse Bourges-Maunoury)
Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Beamte und sonstige Bedienstete der Union - Art. 13 - Einkommensteuer natürlicher Personen - Befreiung von innerstaatlichen Steuern auf die von der Union gezahlten Gehälter - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-558/10
- EuGH, 05.07.2012 - C-558/10
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (16)
- EuGH, 16.12.1960 - 6/60
Jean-E. Humblet gegen belgischen Staat.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-558/10
{FN:13} - In seinem Urteil vom 16. Dezember 1960, Humblet/Belgischer Staat (6/60, Slg. 1960, 1165, 1196 und 1197), hatte der Gerichtshof bereits hervorgehoben, dass die ausschließliche Befugnis der Gemeinschaft zur Festsetzung der Nettogehälter ihrer Beamten unerlässlich ist, um "die Unabhängigkeit [ihrer] Dienststellen … gegenüber den nationalen Hoheitsträgern zu verstärken", aber auch, um die Gleichheit der Gehälter im Verhältnis zwischen Beamten verschiedener Nationalität zu gewährleisten.{FN:17} - In seinem Urteil Humblet/Belgischer Staat (insbesondere S. 1187), das zu Art. 11 Buchst. b des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten der EGKS und damit zu einem Zeitpunkt ergangen ist, als es keine Gemeinschaftsteuer auf die Bezüge der Beamten der EGKS gab, hatte der Gerichtshof entschieden, dass die Vorrechte und Immunitäten, darunter die Befreiung von innerstaatlichen Steuern, auch wenn sie den öffentlichen Interessen der Gemeinschaft dienen sollten, gleichwohl unmittelbar deren Beamten gewährt wurden und ihnen damit ein subjektives Recht verliehen.
{FN:63} - Vgl. hierzu Urteil Humblet/Belgischer Staat (insbesondere S. 1199).
- EuGH, 14.10.1999 - C-229/98
Vander Zwalmen und Massart - "Beamte und Bedienstete der Europäischen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-558/10
{FN:16} - Urteil vom 14. Oktober 1999, Vander Zwalmen und Massart (C-229/98, Slg. 1999, I-7113, Randnr. 24).{FN:55} - Vgl. entsprechend Urteil Vander Zwalmen und Massart (Randnrn. 28 und 29).
- EuGH, 24.02.1988 - 260/86
Kommission / Belgien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-558/10
Rn. 41 In der Rechtssache, in der das Urteil Kommission/Belgien{FN-VERWEIS:26} ergangen ist, entschied der Gerichtshof hingegen, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 13 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen verstoßen hatte, dass es Eigentümern von Gebäuden die Ermäßigungen der Immobiliensteuer versagte, wenn der Mieter des Gebäudes oder sein Ehegatte Beamter oder sonstiger Bediensteter der Union war.{FN:15} - Gleichbleibende Formulierung seit dem Urteil vom 24. Februar 1988, Kommission/Belgien (260/86, Slg. 1988, 955, Randnr. 10); vgl. u. a. Urteile vom 22. März 1990, Tither (C-333/88, Slg. 1990, I-1133, Randnr. 12), und vom 25. Mai 1993, Kristoffersen (C-263/91, Slg. 1993, I-2755, Randnr. 15).
- EuGH, 25.05.1993 - C-263/91
Kristoffersen / Skatteministeriet
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-558/10
Rn. 39 In der Rechtssache, in der das Urteil Kristoffersen{FN-VERWEIS:24} ergangen ist, war der Gerichtshof mit der Frage nach der Vereinbarkeit des dänischen Einkommensteuergesetzes, das die Besteuerung des Mietwerts der Wohnung eines europäischen Beamten zuließ, mit Art. 13 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen befasst.{FN:15} - Gleichbleibende Formulierung seit dem Urteil vom 24. Februar 1988, Kommission/Belgien (260/86, Slg. 1988, 955, Randnr. 10); vgl. u. a. Urteile vom 22. März 1990, Tither (C-333/88, Slg. 1990, I-1133, Randnr. 12), und vom 25. Mai 1993, Kristoffersen (C-263/91, Slg. 1993, I-2755, Randnr. 15).
- EuGH, 22.03.2007 - C-437/04
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Protokoll über …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-558/10
{FN:19} - Urteil vom 22. März 2007, Kommission/Belgien (C-437/04, Slg. 2007, I-2513, Randnr. 61). - EKMR, 14.12.1988 - 13013/87
WASA Ömsesidigt, Försäkringsbolaget Valands Pensionsstiftelse, a group of …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-558/10
{FN:59} - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Übrigen entschieden, dass die Modalitäten der Anwendung des ISF und insbesondere die Anwendung der Vorschrift über die Plafonierung und die Ermittlung der zu ihrer Berechnung dienenden Bemessungsgrundlage, in das dem Staat im Rahmen der Umsetzung seiner Steuerpolitik zuerkannte Ermessen fielen; vgl. Entscheidung vom 4. Januar 2008, Beschwerden Nrn. 25834/05 und 27815/05, Époux Imbert de Tremiolles gegen Frankreich, S. 11; Van Brustem, E.-J., "L'ISF et la notion d'impôt confiscatoire sous l'angle de l'article 1er du Protocole n° 1 de la Convention européenne des droits de l'homme", Droit fiscal, 2008, Nr. 15, S. 33 bis 38. Vgl. auch allgemein Europäische Kommission für Menschenrechte, Entscheidung vom 14. Dezember 1988, Liv Ömsesidigt, Försäkringsbolaget Valands Pensionsstiftelse und eine Gruppe von etwa 15 000 Personen gegen Schweden, Beschwerde Nr. 13013/87, D.R. Nr. 58, S. 191; EGMR, Urteil vom 3. Juli 2003, Buffalo Srl, in Liquidation, gegen Italien, Beschwerde Nr. 38746/97, § 32. - EuGH, 22.03.1990 - 333/88
Tither / Kommissioners of Inland Revenue
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-558/10
{FN:15} - Gleichbleibende Formulierung seit dem Urteil vom 24. Februar 1988, Kommission/Belgien (260/86, Slg. 1988, 955, Randnr. 10); vgl. u. a. Urteile vom 22. März 1990, Tither (C-333/88, Slg. 1990, I-1133, Randnr. 12), und vom 25. Mai 1993, Kristoffersen (C-263/91, Slg. 1993, I-2755, Randnr. 15). - EGMR, 04.01.2008 - 25834/05
IMBERT DE TREMIOLLES c. FRANCE
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-558/10
{FN:59} - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Übrigen entschieden, dass die Modalitäten der Anwendung des ISF und insbesondere die Anwendung der Vorschrift über die Plafonierung und die Ermittlung der zu ihrer Berechnung dienenden Bemessungsgrundlage, in das dem Staat im Rahmen der Umsetzung seiner Steuerpolitik zuerkannte Ermessen fielen; vgl. Entscheidung vom 4. Januar 2008, Beschwerden Nrn. 25834/05 und 27815/05, Époux Imbert de Tremiolles gegen Frankreich, S. 11; Van Brustem, E.-J., "L'ISF et la notion d'impôt confiscatoire sous l'angle de l'article 1er du Protocole n° 1 de la Convention européenne des droits de l'homme", Droit fiscal, 2008, Nr. 15, S. 33 bis 38. Vgl. auch allgemein Europäische Kommission für Menschenrechte, Entscheidung vom 14. Dezember 1988, Liv Ömsesidigt, Försäkringsbolaget Valands Pensionsstiftelse und eine Gruppe von etwa 15 000 Personen gegen Schweden, Beschwerde Nr. 13013/87, D.R. Nr. 58, S. 191; EGMR, Urteil vom 3. Juli 2003, Buffalo Srl, in Liquidation, gegen Italien, Beschwerde Nr. 38746/97, § 32. - EGMR, 03.07.2003 - 38746/97
BUFFALO S.r.l. EN LIQUIDATION c. ITALIE
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-558/10
{FN:59} - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Übrigen entschieden, dass die Modalitäten der Anwendung des ISF und insbesondere die Anwendung der Vorschrift über die Plafonierung und die Ermittlung der zu ihrer Berechnung dienenden Bemessungsgrundlage, in das dem Staat im Rahmen der Umsetzung seiner Steuerpolitik zuerkannte Ermessen fielen; vgl. Entscheidung vom 4. Januar 2008, Beschwerden Nrn. 25834/05 und 27815/05, Époux Imbert de Tremiolles gegen Frankreich, S. 11; Van Brustem, E.-J., "L'ISF et la notion d'impôt confiscatoire sous l'angle de l'article 1er du Protocole n° 1 de la Convention européenne des droits de l'homme", Droit fiscal, 2008, Nr. 15, S. 33 bis 38. Vgl. auch allgemein Europäische Kommission für Menschenrechte, Entscheidung vom 14. Dezember 1988, Liv Ömsesidigt, Försäkringsbolaget Valands Pensionsstiftelse und eine Gruppe von etwa 15 000 Personen gegen Schweden, Beschwerde Nr. 13013/87, D.R. Nr. 58, S. 191; EGMR, Urteil vom 3. Juli 2003, Buffalo Srl, in Liquidation, gegen Italien, Beschwerde Nr. 38746/97, § 32. - EuGH, 08.02.1968 - 32/67
Van Leeuwen / Gemeente Rotterdam
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-558/10
{FN:14} - Urteile vom 8. Februar 1968, van Leeuwen (32/67, Slg. 1968, 68, insbesondere 75), und Brouerius van Nidek (Randnr. 11). - EuGH, 08.09.2005 - C-288/04
AB - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften …
- EuGH, 15.09.1981 - 208/80
Lord Bruce of Donington / Aspden
- EuGH, 03.03.1988 - 85/86
Kommission / Rat des Gouverneurs de la EIB
- EuGH, 25.02.1969 - 23/68
Klomp / Inspectie der belastingen
- EuGH, 03.07.1985 - 3/83
Abrias / Kommission
- EuGH, 03.07.1974 - 7/74
Brouerius van Nideck / Inspecteur der Registratie en Successie
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