Rechtsprechung
| EuGH, 22.06.1993 - C-56/91 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Judicialis
EWGV Art. 173 Abs. 1; ; Entscheidung 90/644/EWG
- EU-Kommission
Griechenland / Kommission
1. Landwirtschaft; EAGFL; Rechnungsabschluß; Feststellung des Gerichtshofes, daß rechtswidrige Praktiken sich in einem Mitgliedstaat über mehrere Jahre erstreckten; Ablehnung der Übernahme von Ausgaben in einem späteren Jahr; Weigerung des Mitgliedstaats, einem Ersuchen ...
- EU-Kommission
Griechenland / Kommission
- Wolters Kluwer
Antrag auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 90/644/EWG der Kommission über den Rechnungsabschluss der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Ausrichtungsfonds und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL); Rechnungsabschluss für die im Haushaltsjahr 1998 ...
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EWGV Art. 173 Abs. 1; Entscheidung 90/644/EWG
1. Landwirtschaft - EAGFL - Rechnungsabschluß - Feststellung des Gerichtshofes, daß rechtswidrige Praktiken sich in einem Mitgliedstaat über mehrere Jahre erstreckten - Ablehnung der Übernahme von Ausgaben in einem späteren Jahr - Weigerung des Mitgliedstaats, einem ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechnungsabschluss EAGFL - Haushaltsjahr 1988.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1992 - C-56/91
- EuGH, 22.06.1993 - C-56/91
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- EuGH, 10.07.1990 - 259/87
Griechenland / Kommission
Auszug aus EuGH, 22.06.1993 - C-56/91
2 Die Klägerin wirft der Kommission zum einen vor, sie habe die Urteile des Gerichtshofes vom 10. Juli 1990 in den Rechtssachen C-259/87 und C-334/87 (Griechenland/Kommission, Slg. 1990, I-2845 und 2873) nicht ordnungsgemäß durchgeführt, in denen den Anträgen des klagenden Mitgliedstaats stattgegeben und die Entscheidungen über die Rechnungsabschlüsse für die Haushaltsjahre 1983 und 1984, denen zufolge bestimmte Beträge im Sektor Weichweizen und im Sektor Oliventresteröl nicht zu Lasten des EAGFL anerkannt worden sind, teilweise für nichtig erklärt haben.Zur unrichtigen Durchführung des Urteils des Gerichtshofes vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-259/87 (Griechenland/Kommission).
Desgleichen ist der Gerichtshof im Urteil vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-32/89 (Griechenland/Kommission, Slg. 1991, I-1321) davon ausgegangen, daß die griechischen Behörden auch im Haushaltsjahr 1986 die Tätigkeit der KYDEP kontrolliert und deren Verluste ausgeglichen haben.
30 Der vorliegende Fall entspricht demjenigen, in dem das Urteil vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-385/89 (Griechenland/Kommission, Slg. 1992, I-3225, Randnrn.
- EuGH, 12.07.1990 - 35/88
Kommission / Griechenland
Auszug aus EuGH, 22.06.1993 - C-56/91
20 Der Gerichtshof hat im Urteil vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-35/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-3125) aufgrund von Belegen, die die Kommission vorgelegt hatte, festgestellt, daß die KYDEP von 1981 bis 1984 für Rechnung des Staates Interventionen auf dem Getreidemarkt vorgenommen hat und daß ihre Verluste vom Staat ausgeglichen worden sind.Entsprechende Feststellungen finden sich im Urteil vom 7. April 1992 in der Rechtssache C-61/90 (Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-2444).
- EuGH, 10.07.1990 - 334/87
Griechenland / Kommission
Auszug aus EuGH, 22.06.1993 - C-56/91
2 Die Klägerin wirft der Kommission zum einen vor, sie habe die Urteile des Gerichtshofes vom 10. Juli 1990 in den Rechtssachen C-259/87 und C-334/87 (Griechenland/Kommission, Slg. 1990, I-2845 und 2873) nicht ordnungsgemäß durchgeführt, in denen den Anträgen des klagenden Mitgliedstaats stattgegeben und die Entscheidungen über die Rechnungsabschlüsse für die Haushaltsjahre 1983 und 1984, denen zufolge bestimmte Beträge im Sektor Weichweizen und im Sektor Oliventresteröl nicht zu Lasten des EAGFL anerkannt worden sind, teilweise für nichtig erklärt haben.Zur unrichtigen Durchführung des Urteils des Gerichtshofes vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-334/87 (Griechenland/Kommission).
- EuGH, 19.03.1991 - C-32/89
Griechenland / Kommission
Auszug aus EuGH, 22.06.1993 - C-56/91
Desgleichen ist der Gerichtshof im Urteil vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-32/89 (Griechenland/Kommission, Slg. 1991, I-1321) davon ausgegangen, daß die griechischen Behörden auch im Haushaltsjahr 1986 die Tätigkeit der KYDEP kontrolliert und deren Verluste ausgeglichen haben. - EuGH, 07.04.1992 - C-61/90
Kommission / Griechenland
Auszug aus EuGH, 22.06.1993 - C-56/91
Entsprechende Feststellungen finden sich im Urteil vom 7. April 1992 in der Rechtssache C-61/90 (Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-2444). - EuGH, 20.05.1992 - C-385/89
Griechenland / Kommission
Auszug aus EuGH, 22.06.1993 - C-56/91
30 Der vorliegende Fall entspricht demjenigen, in dem das Urteil vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-385/89 (Griechenland/Kommission, Slg. 1992, I-3225, Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1998 - C-54/95
Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
37 bis 40) und vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-56/91 (Griechenland/Kommission, Slg. 1993, I-3433, Randnrn.Vgl. auch Urteile vom 25. November 1980 in der Rechtssache 820/79 (Belgien/Kommission, Slg. 1980, 3537, Randnr. 15), vom 21. Februar 1989 in der Rechtssache 214/86 (Griechenland/Kommission, Slg. 1989, 367, Randnr. 19) und vom 19. Februar 1991 in der Rechtssache C-281/89 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-347, Randnr. 20).
(46) - Vgl. Urteil vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-334/87 (Griechenland/Kommission, Slg. 1990, I-2849, Randnr. 31).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1992 - C-56/91 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Republik Griechenland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Rechnungsabschluss EAGFL - Haushaltsjahr 1988
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1992 - C-56/91
- EuGH, 22.06.1993 - C-56/91
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 10.07.1990 - 334/87
Griechenland / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1992 - C-56/91
Vergleiche insbesondere die Rechtssachen C-259/87 (Griechenland/Kommission, Slg. 1990, I-2845), C-334/87 (Griechenland/Kommission, Slg. 1990, I-2849), C-35/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-3125), C-335/87 (Griechenland/Kommission, Slg. 1990, I-2875), C-32/89 (Griechenland/Kommission, Slg. 1991, I-1321), C-110/89 (Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-2659), C-61/90 (Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-2407) und C-385/89 (Griechenland/Kommission, Slg. 1992, I-3225).B ° Kosten der Lagerung von Oliventresteröl: Durchführung des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache C-334/87 (Griechenland/Kommission).
Nach Ansicht der Klägerin hat die Kommission unter Verletzung des Artikels 176 EWG-Vertrag das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-334/87 (Griechenland/Kommission, Slg. 1990, I-2849, das durch Beschluß des Gerichtshofes vom 20. September 1990 berichtigt worden ist) unrichtig durchgeführt.
In der Rechtssache C-334/87 hat der Gerichtshof aber erklärt, daß nach den einschlägigen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts nicht klar gewesen sei, ob der Käufer Kaution zu stellen habe, und daß der Käufer daher zu Recht mit der Abnahme bis zur Stellungnahme durch die Kommission gewartet habe.
Ich komme danach zu dem Ergebnis, daß der Vorwurf der Klägerin, die Kommission habe das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-334/87 unrichtig durchgeführt, zurückzuweisen ist.
- EuGH, 07.04.1992 - C-61/90
Kommission / Griechenland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1992 - C-56/91
Vergleiche insbesondere die Rechtssachen C-259/87 (Griechenland/Kommission, Slg. 1990, I-2845), C-334/87 (Griechenland/Kommission, Slg. 1990, I-2849), C-35/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-3125), C-335/87 (Griechenland/Kommission, Slg. 1990, I-2875), C-32/89 (Griechenland/Kommission, Slg. 1991, I-1321), C-110/89 (Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-2659), C-61/90 (Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-2407) und C-385/89 (Griechenland/Kommission, Slg. 1992, I-3225).Wie ausgeführt, hat der Gerichtshof im Urteil in der Rechtssache C-32/89 festgestellt, daß es diese Praxis auch im Haushaltsjahr 1986 gegeben habe: vgl. auch Rechtssache C-61/90 (…Kommission/Griechenland, a. a. O.).
- EuGH, 10.07.1990 - 335/87
Griechenland / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1992 - C-56/91
Vergleiche insbesondere die Rechtssachen C-259/87 (Griechenland/Kommission, Slg. 1990, I-2845), C-334/87 (Griechenland/Kommission, Slg. 1990, I-2849), C-35/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-3125), C-335/87 (Griechenland/Kommission, Slg. 1990, I-2875), C-32/89 (Griechenland/Kommission, Slg. 1991, I-1321), C-110/89 (Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-2659), C-61/90 (Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-2407) und C-385/89 (Griechenland/Kommission, Slg. 1992, I-3225).
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