Rechtsprechung
| EuGH, 19.07.2012 - C-565/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Italien
- EU-Kommission
Kommission / Italien
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 2. Dezember 2010 - Europäische Kommission/Italien
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Art. 3, 4 und 10 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135, S. 40)
Wird zitiert von ... (7)
- EuGH, 06.11.2012 - C-286/12
Die starke Absenkung des Rentenalters ungarischer Richter stellt eine nicht …
Rn. 41 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen ist, in der sich der betreffende Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (vgl. u. a. Urteile vom 29. Januar 2004, Kommission/Österreich, C-209/02, Slg. 2004, I-1211, Randnr. 16, und vom 19. Juli 2012, Kommission/Italien, C-565/10, Randnr. 22). - Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2017 - C-320/15
Kommission/ Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - …
Rn. 22 Im Urteil Kommission/Italien{FN-VERWEIS:6} hat der Gerichtshof entschieden, dass aus der Tatsache, dass den Anforderungen nach Anhang I Abschnitt D der Abwasserrichtlinie genügt wurde, folgt, dass kein Verstoß gegen Art. 4 dieser Richtlinie vorliegt.Rn. 34 Zusammenfassung: Nach einer anfänglichen Mehrdeutigkeit in Bezug auf die genaue rechtliche Tragweite des Anhangs I Abschnitt D in den Urteilen Kommission/Italien{FN-VERWEIS:26} und Kommission/Belgien{FN-VERWEIS:27} hat der Gerichtshof im Urteil Kommission/Portugal Nr. 1 zwischen einer einmaligen Verpflichtung bezüglich der Inbetriebnahme einer Anlage nach Art. 4 und der Verpflichtung zur fortlaufenden Überwachung nach der Inbetriebnahme gemäß Art. 15 der Abwasserrichtlinie unterschieden.
{FN:6} Urteil vom 19. Juli 2012, Kommission/Italien (C-565/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:476, Rn. 37).
{FN:26} Urteil vom 19. Juli 2012, Kommission/Italien (C-565/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:476).
- EuGH, 31.05.2018 - C-251/17
Italien wird wegen verspäteter Durchführung des Unionsrechts über die Sammlung …
Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 260 Abs. 1 AEUV verstoßen, dass sie nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die erforderlich sind, um das Urteil vom 19. Juli 2012, Kommission/Italien (C-565/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:476), durchzuführen.Für den Fall, dass die in Nr. 1 festgestellte Vertragsverletzung am Tag der Verkündung des vorliegenden Urteils fortdauert, wird die Italienische Republik verurteilt, an die Europäische Kommission für jedes Halbjahr, um das sich die Durchführung der Maßnahmen verzögert, die erforderlich sind, um dem Urteil vom 19. Juli 2012, Kommission/Italien (C-565/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:476), nachzukommen, beginnend mit dem Tag der Verkündung des vorliegenden Urteils und bis zur vollständigen Durchführung des Urteils vom 19. Juli 2012, Kommission/Italien (C-565/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:476), ein Zwangsgeld in Höhe von 30 112 500 Euro zu zahlen, dessen tatsächliche Höhe am Ende jedes sechsmonatigen Zeitraums zu berechnen ist, indem der Gesamtbetrag für den jeweiligen Zeitraum um einen Prozentsatz reduziert wird, der dem Verhältnis entspricht, in dem die Anzahl der Einwohnerwerte der Gemeinden, deren Systeme zur Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser bis zum Ende dieses Zeitraums mit dem Urteil vom 19. Juli 2012, Kommission/Italien (C-565/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:476), in Einklang gebracht worden sind, zu der Anzahl der Einwohnerwerte jener Gemeinden steht, die am Tag der Verkündung des vorliegenden Urteils über keine solchen Systeme verfügen.
Für den Fall, dass die in Nr. 1 festgestellte Vertragsverletzung am Tag der Verkündung des vorliegenden Urteils fortdauert, wird die Italienische Republik verurteilt, an die Europäische Kommission für jedes Halbjahr, um das sich die Durchführung der Maßnahmen verzögert, die erforderlich sind, um dem Urteil vom 19. Juli 2012, Kommission/Italien (C-565/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:476), nachzukommen, beginnend mit dem Tag der Verkündung des vorliegenden Urteils und bis zur vollständigen Durchführung des Urteils vom 19. Juli 2012, Kommission/Italien (C-565/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:476), ein Zwangsgeld in Höhe von 30 112 500 Euro zu zahlen, dessen tatsächliche Höhe am Ende jedes sechsmonatigen Zeitraums zu berechnen ist, indem der Gesamtbetrag für den jeweiligen Zeitraum um einen Prozentsatz reduziert wird, der dem Verhältnis entspricht, in dem die Anzahl der Einwohnerwerte der Gemeinden, deren Systeme zur Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser bis zum Ende dieses Zeitraums mit dem Urteil vom 19. Juli 2012, Kommission/Italien (C-565/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:476), in Einklang gebracht worden sind, zu der Anzahl der Einwohnerwerte jener Gemeinden steht, die am Tag der Verkündung des vorliegenden Urteils über keine solchen Systeme verfügen.
- EuGH, 04.10.2012 - C-75/11
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 15. März 2001, Kommission/Frankreich, C-147/00, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26, vom 4. Juli 2002, Kommission/Griechenland, C-173/01, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7, und vom 19. Juli 2012, Kommission/Italien, C-565/10, Randnr. 22). - Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2015 - C-398/14
Kommission / Portugal - Vertragsverletzungsklage - Richtlinie 91/271/EWG - …
{FN:6} - Rechtssache C-565/10, EU:C:2012:476, Rn. 37 bis 39.{FN:9} - Rechtssache C-565/10, EU:C:2012:476.
{FN:10} - Rechtssache C-565/10, EU:C:2012:476, Rn. 37 bis 39.
- Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2016 - C-557/14
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 260 AEUV - …
{FN:9} - Urteile Kommission/Italien (C-565/10, EU:C:2012:476, Rn. 37 und 38), Kommission/Griechenland (…C-167/14, EU:C:2015:684, Rn. 48) und Kommission/Portugal (…C-398/14, EU:C:2016:61, Rn. 39).{FN:10} - Urteil Kommission/Italien (C-565/10, EU:C:2012:476, Rn. 38).
- EuGH, 07.12.2023 - C-587/22
Kommission/ Ungarn (Collecte des eaux urbaines résiduaires) - Vertragsverletzung …
Rn. 32 Insoweit hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Verpflichtung, die Art. 10 der Richtlinie 91/271 den Mitgliedstaaten in Bezug auf Abwasserbehandlungsanlagen auferlegt, voraussetzt, dass die in den Art. 4 bis 7 dieser Richtlinie für die Behandlung von Abwasser vorgesehenen Anforderungen erfüllt sind, so dass diese Verpflichtung nicht als eingehalten angesehen werden kann, wenn diese Vorbedingungen nicht erfüllt worden sind (Urteile vom 19. Juli 2012, Kommission/Italien, C-565/10, EU:C:2012:476, Rn. 41 bis 44, …und vom 6. Oktober 2021, Kommission/Italien [Kanalisation und Behandlung von kommunalem Abwasser], C-668/19, EU:C:2021:815, Rn. 94).
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