Rechtsprechung
| EuGH, 21.01.2014 - C-574/13 P(R) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Frankreich / Kommission
Rechtsmittel - Beschluss im Verfahren der einstweiligen Anordnung - Staatliche Beihilfe - Entscheidung, mit der die Rückforderung angeordnet wird - Fehlen von verbindlichen Maßnahmen zur Rückforderung der Beihilfe auf nationaler Ebene - Fehlende Dringlichkeit
- EU-Kommission
Frankreich / Kommission
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel; Beschluss im Verfahren der einstweiligen Anordnung; Staatliche Beihilfe; Entscheidung, mit der die Rückforderung angeordnet wird; Fehlen von verbindlichen Maßnahmen zur Rückforderung der Beihilfe auf nationaler Ebene; Fehlende Dringlichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel - Beschluss im Verfahren der einstweiligen Anordnung - Staatliche Beihilfe - Entscheidung, mit der die Rückforderung angeordnet wird - Fehlen von verbindlichen Maßnahmen zur Rückforderung der Beihilfe auf nationaler Ebene - Fehlende Dringlichkeit
Verfahrensgang
- EuG, 29.08.2013 - T-366/13
- EuGH, 21.01.2014 - C-574/13 P(R)
- EuG, 01.03.2017 - T-366/13
Papierfundstellen
- EuZW 2014, 419
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 24.07.2003 - C-280/00
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE …
Auszug aus EuGH, 21.01.2014 - C-574/13
7 Um festzustellen, ob die der SNCM und der CMN gezahlten Ausgleichleistungen eine staatliche Beihilfe darstellten, prüfte die Kommission im [streitigen] Beschluss, ob die vom Gerichtshof im Urteil vom 24. Juli 2003, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg (C-280/00, Slg. 2003, I-7747), aufgestellten Kriterien (im Folgenden: Altmark-Kriterien) im vorliegenden Fall erfüllt waren. - EuGH, 28.06.2005 - C-189/02
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …
Auszug aus EuGH, 21.01.2014 - C-574/13
Nach ständiger Rechtsprechung können jedoch Rügen, die gegen nichttragende Gründe einer Entscheidung des Gerichts gerichtet sind, nicht zur Aufhebung dieser Entscheidung führen und gehen daher ins Leere (vgl. Urteil vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Rn. 148, …und Beschluss vom 23. Februar 2006, Piau/Kommission, C-171/05 P, Rn. 86). - EuGH, 23.02.2006 - C-171/05
Piau - Spielervermittler-Reglement der FIFA
Auszug aus EuGH, 21.01.2014 - C-574/13
Nach ständiger Rechtsprechung können jedoch Rügen, die gegen nichttragende Gründe einer Entscheidung des Gerichts gerichtet sind, nicht zur Aufhebung dieser Entscheidung führen und gehen daher ins Leere (…vgl. Urteil vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Rn. 148, und Beschluss vom 23. Februar 2006, Piau/Kommission, C-171/05 P, Rn. 86).
- EuGH, 23.02.2001 - C-445/00
DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES SETZT DEN VOLLZUG DER VERORDNUNG DES RATES ZUR …
Auszug aus EuGH, 21.01.2014 - C-574/13
Der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter nimmt gegebenenfalls auch eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vor (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 23. Februar 2001, Österreich/Rat, C-445/00 R, Slg. 2001, I-1461, Rn. 73). - EuGH, 14.10.1996 - C-268/96
SCK und FNK / Kommission
Auszug aus EuGH, 21.01.2014 - C-574/13
Diese Voraussetzungen haben kumulativen Charakter, so dass der Antrag auf einstweilige Anordnung zurückzuweisen ist, sofern eine von ihnen nicht erfüllt ist (vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 14. Oktober 1996, SCK und FNK/Kommission, C-268/96 P[R], Slg. 1996, I-4971, Rn. 30). - EuGH, 12.10.2000 - C-278/00
Griechenland / Kommission
Auszug aus EuGH, 21.01.2014 - C-574/13
Diese hat nachzuweisen, dass sie den Ausgang des Verfahrens zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne Gefahr zu laufen, einen derartigen Schaden zu erleiden (vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 12. Oktober 2000, Griechenland/Kommission, C-278/00 R, Slg. 2000, I-8787, Rn. 14). - EuGH, 14.12.2001 - C-404/01
Kommission / Euroalliages u.a.
Auszug aus EuGH, 21.01.2014 - C-574/13
Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Dringlichkeit im Hinblick darauf zu bewerten, ob eine einstweilige Anordnung erforderlich ist, um den Eintritt eines schweren und nicht wieder gutzumachenden Schadens bei der Partei zu verhindern, die den vorläufigen Rechtsschutz beantragt (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 14. Dezember 2001, Kommission/Euroalliages u. a., C-404/01 P[R], Slg. 2001, I-10367, Rn. 61 und 62). - EuG, 29.08.2013 - T-366/13
Französische Republik gegen Europäische Kommission.
Auszug aus EuGH, 21.01.2014 - C-574/13
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Französische Republik die Aufhebung des Beschlusses des Präsidenten des Gerichts der Europäischen Union vom 29. August 2013, Frankreich/Kommission (T-366/13 R, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem der Präsident des Gerichts ihren Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses C(2013) 1926 final der Kommission vom 2. Mai 2013 über die staatliche Beihilfe SA.22843 (2012/C) (ex 2012/NN) Frankreichs zugunsten der Société Nationale Corse Méditerranée und der Compagnie Méridionale de Navigation (im Folgenden: streitiger Beschluss) zurückgewiesen hat.
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-63/14
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
{FN:8} - Vgl. Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs Frankreich/Kommission (C-574/13 P[R], EU:C:2014:36).{FN:19} - Vgl. Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs Frankreich/Kommission (C-574/13 P[R], EU:C:2014:36).
{FN:25} - Vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichts Frankreich/Kommission (…T-366/13 R, EU:T:2013:396, Rn. 41), im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 21. Januar 2014, Frankreich/Kommission (C-574/13 P[R], EU:C:2014:36).
- EuG, 14.07.2016 - T-143/12
Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem …
Der betreffende Mitgliedstaat hat nämlich gegen seinen Willen rechtlich bindende Maßnahmen zu erlassen, um seinen Verpflichtungen aus dem Unionsrecht nachzukommen (Beschluss vom 21. Januar 2014, Frankreich/Kommission, C-574/13 P[R], EU:C:2014:36, Rn. 24), und zwar muss er insbesondere von dem oder den Begünstigten die nach Auffassung der Kommission rechtswidrig gewährte Beihilfe zurückfordern. - EuGH, 08.04.2014 - C-78/14
Kommission / ANKO - Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - Antrag auf …
Denn ebenso wie der Erlass rechtlich verbindlicher Maßnahmen durch einen Mitgliedstaat ausreicht, um zu bejahen, dass die Entstehung eines Schadens, der sich aus der Rückforderung einer staatlichen Beihilfe ergeben könnte, mit einem hinreichenden Grad von Wahrscheinlichkeit vorhersehbar ist, so dass die Voraussetzung der Dringlichkeit erfüllt ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs Frankreich/Kommission, C-574/13 P[R], EU:C:2014:36, Rn. 22 bis 26), hat auch die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Urteils im Rahmen des vorliegenden Verfahrens dieselbe Folge. - EuGH, 09.07.2015 - C-63/14
Frankreich hat seine Verpflichtungen verletzt, indem es unterlassen hat, eine der …
Das von der Französischen Republik dagegen eingelegte Rechtsmittel ist mit Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs (Frankreich/Kommission, C-574/13 P[R], EU:C:2014:36) zurückgewiesen worden. - EuGH, 17.12.2020 - C-114/20
P(R) und Belegging-Maatschappij" Far-East "/ EZB - Rechtsmittel - Beschluss im …
Die Einzelnen eingeräumte Möglichkeit, nach dieser Bestimmung die Aussetzung der Durchführung einer Handlung zu beantragen, deren Nichtigerklärung beantragt wurde, hat Ausnahmecharakter (Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 21. Januar 2014, Frankreich/Kommission, C-574/13 P[R], EU:C:2014:36, Rn. 25).
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