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   EuGH, 27.06.2013 - C-575/11   

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https://dejure.org/2013,14228
EuGH, 27.06.2013 - C-575/11 (https://dejure.org/2013,14228)
EuGH, Entscheidung vom 27.06.2013 - C-575/11 (https://dejure.org/2013,14228)
EuGH, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - C-575/11 (https://dejure.org/2013,14228)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Anerkennung von Diplomen und Befähigungsnachweisen - Richtlinie 2005/36/EG - Beruf des Physiotherapeuten - Partielle und begrenzte Anerkennung der Berufsqualifikationen - Art. 49 AEUV

  • Europäischer Gerichtshof

    Nasiopoulos

    Anerkennung von Diplomen und Befähigungsnachweisen - Richtlinie 2005/36/EG - Beruf des Physiotherapeuten - Partielle und begrenzte Anerkennung der Berufsqualifikationen - Art. 49 AEUV

  • EU-Kommission

    Nasiopoulos

    Anerkennung von Diplomen und Befähigungsnachweisen - Richtlinie 2005/36/EG - Beruf des Physiotherapeuten - Partielle und begrenzte Anerkennung der Berufsqualifikationen - Art. 49 AEUV“

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freizügigkeit - Der Ausschluss der Anerkennung des Befähigungsnachweises eines Masseurs und medizinischen Bademeisters, der die Ausübung eines eigenständigen Berufs im Ausstellungsstaat erlaubt, stellt eine nicht durch den Schutz der Verbraucher oder der öffentlichen ...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Art. 49 AEUV
    EuGH zur Anerkennung von Ausbildungsberufen - Masseur darf auch in Griechenland arbeiten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausschluss der Anerkennung des Befähigungsnachweises eines Masseurs und medizinischen Bademeisters

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gegenseitige Anerkennung von Ausbildungsberufen erleichtert

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV: Anerkennung von Berufsqualifikationen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Nasiopoulos

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Symvoulio tis Epikrateias - Auslegung von Art. 49 AEUV und der Richtlinien 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 757
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 01.02.2001 - C-108/96

    Mac Quen u.a.

    Auszug aus EuGH, 27.06.2013 - C-575/11
    Sie müssen jedoch ihre Befugnisse in diesem Bereich unter Beachtung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten ausüben (vgl. Urteile vom 1. Februar 2001, Mac Quen u. a., C-108/96, Slg. 2001, I-837, Randnrn.

    Daher ist, wie die französische Regierung feststellt, der Umstand allein, dass ein Mitgliedstaat andere Schutzregelungen als ein anderer Mitgliedstaat erlassen hat, für die Beurteilung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der einschlägigen Bestimmungen ohne Belang (vgl. insbesondere Urteil Mac Quen u. a., Randnrn.

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus EuGH, 27.06.2013 - C-575/11
    Ist folglich die Aufnahme oder Ausübung einer bestimmten Tätigkeit im Aufnahmemitgliedstaat geregelt, muss der Angehörige eines anderen Mitgliedstaats, der diese Tätigkeit ausüben will, die Bedingungen dieser Regelung grundsätzlich erfüllen (Urteil vom 30. November 1995, Gebhard, C-55/94, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 36).
  • EuGH, 11.09.2008 - C-141/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen

    Auszug aus EuGH, 27.06.2013 - C-575/11
    46 und 47, sowie vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, Slg. 2008, I-6935, Randnr. 51).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-294/00

    Gräbner

    Auszug aus EuGH, 27.06.2013 - C-575/11
    33 und 34, vom 11. Juli 2002, Gräbner, C-294/00, Slg. 2002, I-6515, Randnrn.
  • EuGH, 19.01.2006 - C-330/03

    Colegio de Ingenieros de Caminos, Canales y Puertos - Freizügigkeit der

    Auszug aus EuGH, 27.06.2013 - C-575/11
    Das vorlegende Gericht ist der Ansicht, dass die Tatsache, dass die griechischen Behörden dem Kläger nicht einmal partiellen Zugang zum reglementierten Beruf des Physiotherapeuten in Griechenland gewährt hätten, um dort den Teil der Berufstätigkeit des Physiotherapeuten (Massage- und Hydrotherapiedienstleistungen) auszuüben, den er in Deutschland rechtmäßig ausüben dürfe, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteil vom 19. Januar 2006, Colegio de Ingenieros de Caminos, Canales y Puertos, C-330/03, Slg. 2006, I-801) nicht über jeden vernünftigen Zweifel erhaben sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.2017 - C-125/16

    Malta Dental Technologists Association und Reynaud - Vorabentscheidungsersuchen -

    27 Urteil vom 27. Juni 2013, Nasiopoulos (C-575/11, EU:C:2013:430, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    28 Urteil vom 27. Juni 2013, Nasiopoulos (C-575/11, EU:C:2013:430, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    29 Vgl. Urteile vom 1. Februar 2001, Mac Quen u. a. (C-108/96, EU:C:2001:67, Rn. 26), vom 19. Januar 2006, Colegio de Ingenieros de Caminos, Canales y Puertos (C-330/03, EU:C:2006:45, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 27. Juni 2013, Nasiopoulos (C-575/11, EU:C:2013:430, Rn. 21), und vom 4. Mai 2017, Vanderborght (C-339/15, EU:C:2017:335, Rn. 65).

    30 Vgl. aus einer umfangreichen Rechtsprechung Urteile vom 1. Februar 2001, Mac Quen u. a. (C-108/96, EU:C:2001:67, Rn. 29), vom 11. Juli 2002, Gräbner (C-294/00, EU:C:2002:442, Rn. 42), vom 27. Juni 2013, Nasiopoulos (C-575/11, EU:C:2013:430, Rn. 27), und vom 4. Mai 2017, Vanderborght (C-339/15, EU:C:2017:335, Rn. 67).

    31 Urteil vom 27. Juni 2013, Nasiopoulos (C-575/11, EU:C:2013:430, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    33 Vgl. Urteil vom 27. Juni 2013, Nasiopoulos (C-575/11, EU:C:2013:430, Rn. 27).

    36 In seinem Urteil vom 27. Juni 2013, Nasiopoulos (C-575/11, EU:C:2013:430), hat der Gerichtshof, obgleich er zu dieser Frage nicht befragt worden war, anerkannt, dass die Aufsicht eines Angehörigen eines medizinischen Berufs über einen Angehörigen eines paramedizinischen Berufs dem Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit dienen kann (vgl. Rn. 29 dieses Urteils).

  • EuGH, 21.09.2017 - C-125/16

    Malta Dental Technologists Association und Reynaud - Vorlage zur

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten ihre Befugnisse zur Festlegung der in der vorstehenden Randnummer genannten Bedingungen unter Beachtung der durch den AEU-Vertrag garantierten Grundfreiheiten ausüben müssen (vgl. entsprechend Urteil vom 27. Juni 2013, Nasiopoulos, C-575/11, EU:C:2013:430, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Gleichzeitig ist bei der Beurteilung nationaler Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit eine besondere Wachsamkeit erforderlich (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Juni 2013, Nasiopoulos, C-575/11, EU:C:2013:430, Rn. 27).

  • BVerwG, 25.02.2021 - 3 C 17.19

    Erteilung einer sektoralen Heilpraktikerlerlaubnis für das Gebiet der

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss eine den partiellen Zugang zu einem reglementierten Beruf ausschließende Regelung in diesem Fall durch zwingende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt sein und darf nicht über das zur Erreichung des verfolgten Ziels Erforderliche hinausgehen (EuGH, Urteil vom 27. Juni 2013 - C-575/11 [ECLI:EU:C:2013:430] - NVwZ-RR 2013, 757 Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2023 - 9 S 1836/21

    Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss eine den partiellen Zugang zu einem reglementierten Beruf ausschließende Regelung in diesem Fall durch zwingende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt sein und darf nicht über das zur Erreichung des verfolgten Ziels Erforderliche hinausgehen (EuGH, Urteil vom 27. Juni 2013 - C-575/11 [ECLI:EU:C:2013:430] - NVwZ-RR 2013, 757 Rn. 21).
  • VG Leipzig, 11.07.2013 - 5 K 1161/11

    Einschränkung der Heilpraktikererlaubnis auf die Berufsausübung von

    Dementsprechend kann eine nationale Regelung, die den auch nur partiellen Zugang zu einem reglementierten Beruf ausschließt und damit die Ausübung der Niederlassungsfreiheit behindern oder weniger attraktiv machen kann, nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie zwingenden Gründen des Allgemeinwohls entspricht und nicht unverhältnismäßig ist (vgl. EuGH, Urt. v. 27.6.2013 - C-575/11 -, www.curia.europa.eu).

    Dass die Mitgliedstaaten nicht willkürlich solche Kenntnisse und Fähigkeiten unberücksichtigt lassen dürfen, hat der EuGH bereits in einigen Verfahren so entschieden ( EuGH, Urt. v. 7.5.1991 C- 340/89 - Vlassopoulou; Urt. v. 13.11.2003 C 313/01 - Morgenbesser; Urt. v. 7.10.2004 C- 255/01 - Markopoulos; Urt. v. 27.6.2013 C- 575/11 - Nasiopoulos; sämtlich www.curia.europa.eu).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2017 - 4 A 693/12

    Tätigkeit von in einem anderem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU)

    Auch aus dem Urteil des EuGH vom 27.6.2013, - C-575/11 -, NVwZ-RR 2013, 757 = juris, Rn. 16 ff., ergibt sich nicht, dass der Gesetzgeber durch Unionsrecht gehindert ist, im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit vergleichbare Anforderungen wie für die Anerkennung Einheimischer als Prüfsachverständige zu verlangen.
  • VG Hamburg, 24.09.2014 - 5 K 921/13

    Anerkennung einer österreichischen Fahrlehrerberechtigung der Klasse B

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ("EuGH") ist der Beruf im Herkunftsmitgliedstaat nicht mehr "derselbe Beruf" i.S.v. Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2005/36/EG wie der im Aufnahmemitgliedstaat, wenn die Unterschiede zwischen den Tätigkeitsbereichen so erheblich sind, dass der Antragsteller in Wirklichkeit eine vollständige Ausbildung absolvieren müsste, um den Beruf im Aufnahmemitgliedstaat ausüben zu können (EuGH, Urt. v. 19.01.2006 in der Rs. C-330/03, Colegio de Ingenieros de Caminos, Canales y Puertos, Slg. 2006, I-826, Rn. 35; EuGH, Urt. v. 27.06.2013 in der Rs. C-575/11, Eleftherios -Themistoklis Nasiopoulos, noch nicht in der amtl. Slg. veröffentlicht, Rn. 32).

    Ist demgegenüber der Beruf im Herkunftsmitgliedstaat mit dem Beruf im Aufnahmemitgliedstaat "so ähnlich", dass die Lücken, die die Ausbildung des Antragstellers gegenüber derjenigen aufweist, die im Aufnahmemitgliedstaat gefordert wird, durch Anwendung der in Art. 14 der Richtlinie 2005/36/EG vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen wirksam geschlossen werden können, ist von "demselben Beruf" auszugehen (EuGH, Urt. v. 19.01.2006 in der Rs. C-330/03, Colegio de Ingenieros de Caminos, Canales y Puertos, Slg. 2006, I-826, Rn. 36; EuGH, Urt. v. 27.06.2013 in der Rs. C-575/11, Eleftherios -Themistoklis Nasiopoulos, noch nicht in der amtl. Slg. veröffentlicht, Rn. 31).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2020 - C-940/19

    Les Chirurgiens-Dentistes de France u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere dem Urteil vom 19. Januar 2006, Colegio de Ingenieros de Caminos, Canales y Puertos (C-330/03, EU:C:2006:45), und, im Bereich des Gesundheitswesens, dem Urteil vom 27. Juni 2013, Nasiopoulos (C-575/11, EU:C:2013:430), folgend, führte der Unionsgesetzgeber das Konzept des "partiellen Zugangs" zu einer Berufstätigkeit in die Richtlinie 2005/36 ein.

    Unter diesen Umständen bin ich der Auffassung, dass - wie bei anderen Berufen, auf die der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 19. Januar 2006, Colegio de Ingenieros de Caminos, Canales y Puertos (C-330/03, EU:C:2006:45), und vom 27. Juni 2013, Nasiopoulos (C-575/11, EU:C:2013:430), Bezug genommen hat - dann, wenn die fragliche Tätigkeit objektiv von der Gesamtheit der Tätigkeiten getrennt werden kann, die der in den Vorschriften von Titel III Kapitel III dieser Richtlinie festgesetzte Mechanismus für die automatische Anerkennung von Berufsqualifikationen umfasst, die abschreckende Wirkung eines Ausschlusses jeder Möglichkeit eines partiellen Zugangs schwerer wiegt als die Befürchtung, dass die Dienstleistungsempfänger verletzt oder das, was auf der Ebene des Gesundheitsschutzes erforderlich ist, beeinträchtigt werden könnten(15).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2015 - C-168/14

    Grupo Itevelesa u.a. - Richtlinie 2006/123/EG - Dienstleistungen im Binnenmarkt -

    42 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Nasiopoulos (C-575/11, EU:C:2013:430, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-729/17

    Kommission/ Griechenland

    42 Siehe vor allem Urteile vom 10. Dezember 2009, Pe?›la (C-345/08, EU:C:2009:771, Rn. 34 ff.), vom 27. Juni 2013, Nasiopoulos (C-575/11, EU:C:2013:430, Rn. 20), und vom 17. Dezember 2015, X-Steuerberatungsgesellschaft (C-342/14, EU:C:2015:827, Rn. 44 ff.).
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