Rechtsprechung
| EuGH, 10.12.2020 - C-616/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Minister for Justice and Equality (Demande de protection internationale en Irlande)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Asylpolitik - Verfahren zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft - Richtlinie 2005/85/EG - Art. 25 Abs. 2 - Unzulässigkeitsgründe - Zurückweisung eines Antrags auf ...
- Europäischer Gerichtshof
Minister for Justice and Equality (Demande de protection internationale en Irlande)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Asylpolitik - Verfahren zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft - Richtlinie 2005/85/EG - Art. 25 Abs. 2 - Unzulässigkeitsgründe - Zurückweisung eines Antrags auf ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts; Asylpolitik; Verfahren zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft; Richtlinie 2005/85/EG; Art. 25 Abs. 2; Unzulässigkeitsgründe; Zurückweisung eines Antrags auf ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Minister for Justice and Equality
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Minister for Justice and Equality
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-616/19
- EuGH, 10.12.2020 - C-616/19
- EuGH, 24.03.2021 - C-616/19
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2021, 469
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 19.03.2019 - C-297/17
Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …
Auszug aus EuGH, 10.12.2020 - C-616/19
Rn. 21 Unter Bezugnahme auf die Rn. 58 und 71 des Urteils vom 19. März 2019, 1brahim u. a. (C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219), weist das vorlegende Gericht darauf hin, dass Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2013/32 es einem Mitgliedstaat erlaube, einen Asylantrag als unzulässig abzulehnen, wenn dem Antragsteller in einem anderen Mitgliedstaat bereits internationaler Schutz gewährt worden sei, ob es sich nun um die Flüchtlingseigenschaft oder um den subsidiären Schutzstatus handele.Rn. 41 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof im Rahmen der Anwendung der Richtlinie 2005/85 in Verbindung mit der Dublin-II-Verordnung entschieden, dass Art. 25 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2005/85 es nur dann gestattet, einen Asylantrag als unzulässig abzulehnen, wenn dem Antragsteller in einem anderen Mitgliedstaat die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. März 2019, 1brahim u. a., C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219, Rn. 58 und 71).
Für diese Situation hat der Unionsgesetzgeber nämlich die Auffassung vertreten, dass die Ablehnung eines solchen Antrags auf internationalen Schutz durch eine Unzulässigkeitsentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2013/32 und nicht durch eine Überstellungsentscheidung ohne Prüfung gemäß Art. 26 der Dublin-III-Verordnung sicherzustellen sei (…Beschluss vom 5. April 2017, Ahmed, C-36/17, EU:C:2017:273, Rn. 39 und 41, sowie Urteil vom 19. März 2019, 1brahim u. a., C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219, Rn. 78 und 79).
Rn. 48 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten, der dem gemeinsamen europäischen Asylsystem zugrunde liegt, im Unionsrecht fundamentale Bedeutung hat, da er die Schaffung und Aufrechterhaltung eines Raums ohne Binnengrenzen ermöglicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. März 2019, 1brahim u. a., C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219, Rn. 84).
- EuGH, 02.04.2019 - C-582/17
H. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Bestimmung des für die Prüfung eines Antrags …
Auszug aus EuGH, 10.12.2020 - C-616/19
Zur Dublin-III-Verordnung hat der Gerichtshof entschieden, dass diese eine solche Migration gerade verhindern will, indem sie einheitliche Mechanismen und Kriterien für die Bestimmung des für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats einführt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. April 2019, H. und R., C-582/17 und C-583/17, EU:C:2019:280, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 17.03.2016 - C-695/15
Die Dublin-III-Verordnung gestattet es den Mitgliedstaaten, eine Person, die um …
Auszug aus EuGH, 10.12.2020 - C-616/19
Rn. 52 Wäre aber ein Mitgliedstaat wie Irland, der durch die Richtlinie 2005/85 und die Dublin-III-Verordnung gebunden ist, verpflichtet, Asylanträge von Drittstaatsangehörigen zu prüfen, denen bereits in einem anderen Mitgliedstaat subsidiärer Schutz gewährt wurde, könnte dies Drittstaatsangehörige dazu veranlassen, sich in andere Mitgliedstaaten zu begeben, und damit zu Sekundärmigration führen, die mit dieser Richtlinie und dieser Verordnung gerade verhindert werden soll (vgl. entsprechend zur Dublin-III-Verordnung Urteil vom 17. März 2016, Mirza, C-695/15 PPU, EU:C:2016:188, Rn. 52). - EuGH, 05.04.2017 - C-36/17
Ahmed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …
Auszug aus EuGH, 10.12.2020 - C-616/19
Für diese Situation hat der Unionsgesetzgeber nämlich die Auffassung vertreten, dass die Ablehnung eines solchen Antrags auf internationalen Schutz durch eine Unzulässigkeitsentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2013/32 und nicht durch eine Überstellungsentscheidung ohne Prüfung gemäß Art. 26 der Dublin-III-Verordnung sicherzustellen sei (Beschluss vom 5. April 2017, Ahmed, C-36/17, EU:C:2017:273, Rn. 39 und 41, …sowie Urteil vom 19. März 2019, 1brahim u. a., C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219, Rn. 78 und 79).
- EuGH, 19.12.2024 - C-123/23
Khan Yunis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
Rn. 57 Es ist ferner hervorzuheben, dass die Möglichkeit, einen neuen Antrag auf internationalen Schutz, der nicht auf neue Umstände oder Erkenntnisse gestützt wird und der auch keine neuen Umstände oder Erkenntnisse zutage bringt, in dem Fall abzulehnen, in dem ein früherer Antrag desselben Antragstellers durch eine Entscheidung eines anderen Mitgliedstaats abgelehnt wurde, mit dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten im Einklang steht, der nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs dem gemeinsamen europäischen Asylsystem zugrunde liegt und im Unionsrecht fundamentale Bedeutung hat, da er die Schaffung und Aufrechterhaltung eines Raums ohne Binnengrenzen ermöglicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Dezember 2020, Minister for Justice and Equality [Antrag auf internationalen Schutz in Irland], C-616/19, EU:C:2020:1010, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2021 - C-8/20
L.R. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
{FN:20} Für Anträge, die gestellt werden, nachdem ein anderer Mitgliedstaat einem früheren Antrag des Betroffenen stattgegeben oder teilweise stattgegeben hat (d. h. solche, die von Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2013/32 erfasst werden), hat der Unionsgesetzgeber im Gegensatz dazu die Auffassung vertreten, dass die Ablehnung durch eine Unzulässigkeitsentscheidung und nicht durch eine Anwendung des Grundes für eine Nichtprüfung in Art. 18 Abs. 1 Buchst. d der Dublin-III-Verordnung sicherzustellen sei (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Dezember 2020, Minister for Justice and Equality (Antrag auf internationalen Schutz in Irland, C-616/19, EU:C:2020:1010, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:31} Vgl. Urteil vom 10. Dezember 2020, Minister for Justice and Equality (Antrag auf internationalen Schutz in Irland) (C-616/19, EU:C:2020:1010, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:42} Vgl. Urteil vom 10. Dezember 2020 (C-616/19, EU:C:2020:1010, Rn. 51 und 52 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-483/20
Nach Ansicht von Generalanwalt Pikamäe läuft es dem Unionsrecht zuwider, dass ein …
{FN:14} Vgl. Urteile vom 17. März 2016, Mirza (…C-695/15 PPU, EU:C:2016:188, Rn. 52), und vom 10. Dezember 2020, Minister for Justice and Equality (Antrag auf internationalen Schutz in Irland) (C-616/19, EU:C:2020:1010, Rn. 51 und 52).{FN:15} Vgl. 13. Erwägungsgrund der Richtlinie 2011/95 und - analog zur Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (…ABl. 2005, L 326, S. 13, und Berichtigung ABl. 2006, L 236, S. 35) - Urteil vom 10. Dezember 2020, Minister for Justice and Equality (Antrag auf internationalen Schutz in Irland) (C-616/19, EU:C:2020:1010, Rn. 51 und 52).
- Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2023 - C-352/22
Generalstaatsanwaltschaft Hamm (Demande d'extradition d'un réfugié vers la …
Vgl. zu diesem Ziel u. a. Urteil vom 10. Dezember 2020, Minister for Justice and Equality (Antrag auf internationalen Schutz in Irland) (C-616/19, EU:C:2020:1010, Rn. 51 und 52). - Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2022 - C-720/20
Bundesrepublik Deutschland (Enfant de réfugiés, né hors de l'État d'accueil) - …
{FN:20} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Dezember 2020, Minister for Justice and Equality (Antrag auf internationalen Schutz in Irland) (C-616/19, EU:C:2020:1010, Rn. 51 und 52 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 24.03.2021 - C-616/19
Minister for Justice and Equality (Demande de protection internationale en …
Rn. 1 Le 10 décembre 2020, 1a Cour (première chambre) a rendu l'arrêt Minister for Justice and Equality [(Demande de protection internationale en Irlande) (C-616/19, EU:C:2020:1010)].1) Dans la partie introductive de l'arrêt du 10 janvier 2020, Minister for Justice and Equality [(Demande de protection internationale en Irlande) (C-616/19, EU:C:2020:1010)], les mentions relatives aux observations présentées doivent être rectifiées comme suit :.
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2025 - C-790/23
Qassioun - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Verordnung (EU) Nr. …
{FN:16} C-616/19, EU:C:2020:1010, Rn. 47.
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Rechtsprechung
| EuGH, 24.03.2021 - C-616/19 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Minister for Justice and Equality (Demande de protection internationale en Irlande)
(fremdsprachig)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-616/19
- EuGH, 10.12.2020 - C-616/19
- EuGH, 24.03.2021 - C-616/19
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 10.12.2020 - C-616/19
Minister for Justice and Equality (Demande de protection internationale en …
Auszug aus EuGH, 24.03.2021 - C-616/19
Rn. 1 Le 10 décembre 2020, 1a Cour (première chambre) a rendu l'arrêt Minister for Justice and Equality [(Demande de protection internationale en Irlande) (C-616/19, EU:C:2020:1010)].1) Dans la partie introductive de l'arrêt du 10 janvier 2020, Minister for Justice and Equality [(Demande de protection internationale en Irlande) (C-616/19, EU:C:2020:1010)], les mentions relatives aux observations présentées doivent être rectifiées comme suit :.
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-616/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Minister for Justice and Equality (Demande de protection internationale en Irlande)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Zulässigkeit eines Antrags auf internationalen Schutz in einem Mitgliedstaat nach Gewährung von subsidiärem Schutz in einem anderen Mitgliedstaat - Antrag in einem Mitgliedstaat, der der Verordnung (EU) Nr. 604/2013, nicht ...
- Europäischer Gerichtshof
Minister for Justice and Equality (Demande de protection internationale en Irlande)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Zulässigkeit eines Antrags auf internationalen Schutz in einem Mitgliedstaat nach Gewährung von subsidiärem Schutz in einem anderen Mitgliedstaat - Antrag in einem Mitgliedstaat, der der Verordnung (EU) Nr. 604/2013, nicht ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-616/19
- EuGH, 10.12.2020 - C-616/19
- EuGH, 24.03.2021 - C-616/19
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- EuGH, 19.03.2019 - C-297/17
Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-616/19
Rn. 21 Unter Bezugnahme auf das Urteil Ibrahim u. a.{FN-VERWEIS:9} weist das vorlegende Gericht darauf hin, dass Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2013/32 es einem Mitgliedstaat erlaube, einen Asylantrag als unzulässig abzulehnen, wenn dem Antragsteller in einem anderen Mitgliedstaat bereits subsidiärer Schutz gewährt worden sei.Rn. 32 In diesem Abschnitt prüfe ich zunächst Art. 25 Abs. 2 der Richtlinie 2005/85, insbesondere die Bedeutung von Buchst. d dieser Vorschrift, wie sie sich aus seinem Wortlaut und seinem Kontext ergibt, und sodann in einem zweiten Schritt die diesbezüglichen Erkenntnisse aus dem Urteil Ibrahim.
Rn. 45 Das von der Großen Kammer des Gerichtshofs erlassene Urteil Ibrahim, bei dem es insbesondere um den in Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2013/32 verankerten Unzulässigkeitsgrund ging, bestätigt diese Beurteilung.
Das Urteil Ibrahim.
Rn. 58 Wenngleich sich aus dem Urteil Ibrahim ergibt, dass ein Mitgliedstaat bei einem Sachverhalt, der zur Gänze unter die Dublin-II-Verordnung fällt, einen Asylantrag nicht mit der Begründung abweisen kann, dass dem Antragsteller in einem ersten Mitgliedstaat subsidiärer Schutz gewährt wurde, so möchte ich doch darauf hinweisen, dass dieses Urteil nicht die Frage beantwortet, ob dies auch dann gilt, wenn ein Mitgliedstaat, im vorliegenden Fall Irland, zur Anwendung der Dublin-III-Verordnung, nicht aber zur Anwendung der an sie anknüpfenden Richtlinie 2013/32 verpflichtet ist.
Wie aus dem Urteil Ibrahim hervorgeht, finden die vom Gesetzgeber vorgesehenen Zulässigkeitsvorschriften logischerweise innerhalb des jeweiligen Systems Anwendung.
Rn. 76 Wie ich dargelegt habe, liefert das Urteil Ibrahim für zwei Szenarien eine Antwort auf die Frage, ob der zweite Mitgliedstaat verpflichtet ist, einen Asylantrag in der Sache zu prüfen, nämlich den Fall, dass der Asylantrag unter das System Dublin II fällt, und den Fall, dass dieser Antrag unter das System Dublin III fällt.
Rn. 92 Ich möchte hinzufügen, dass die vorgeschlagene Auslegung keineswegs die vom Gerichtshof im Urteil Ibrahim vorgenommene Auslegung von Art. 25 Abs. 2 der Richtlinie 2005/85, was Buchst. a dieser Vorschrift und auch alle weiteren Buchstaben anlangt, untergräbt.
{FN:9} Urteil vom 19. März 2019 (C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, im Folgenden: Urteil Ibrahim, EU:C:2019:219).
{FN:12} Vgl. Urteil Ibrahim.
{FN:25} Vgl. Urteil Ibrahim, Rn. 74. Der Gerichtshof hat somit die anderen Vorlagefragen in dieser Rechtssache geprüft, mit denen die Umsetzung von Art. 33 der Richtlinie 2013/32 präzisiert werden sollte.
{FN:26} Vgl. in diesem Sinne Urteil Ibrahim, Rn. 74 und 78.
{FN:32} Vgl. Beschluss vom 5. April 2017, Ahmed (…C-36/17, EU:C:2017:273, Rn. 41), und Urteil Ibrahim, Rn. 78.
{FN:33} Vgl. Beschluss vom 5. April 2017, Ahmed (…C-36/17, EU:C:2017:273, Rn. 39), und Urteil Ibrahim, Rn. 79 und 80.
{FN:34} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a. (…C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 78, 79 und 83), und Urteil Ibrahim, Rn. 83 bis 85.
- EuGH, 05.04.2017 - C-36/17
Ahmed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-616/19
{FN:32} Vgl. Beschluss vom 5. April 2017, Ahmed (C-36/17, EU:C:2017:273, Rn. 41), und Urteil Ibrahim, Rn. 78.{FN:33} Vgl. Beschluss vom 5. April 2017, Ahmed (C-36/17, EU:C:2017:273, Rn. 39), und Urteil Ibrahim, Rn. 79 und 80.
{FN:36} Vgl. Beschluss vom 5. April 2017, Ahmed (C-36/17, EU:C:2017:273, Rn. 27 und 28).
- EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-616/19
{FN:29} Zum System Dublin II vgl. Urteil vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 79), in dem als Ziel genannt ist, ein forum shopping durch Asylbewerber zu vermeiden, und zum System Dublin III vgl. Urteil vom 17. März 2016, Mirza (…C-695/15 PPU, EU:C:2016:188, Rn. 52).{FN:34} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 78, 79 und 83), und Urteil Ibrahim, Rn. 83 bis 85.
- EuGH, 17.03.2016 - C-695/15
Die Dublin-III-Verordnung gestattet es den Mitgliedstaaten, eine Person, die um …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-616/19
{FN:29} Zum System Dublin II vgl. Urteil vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a. (…C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 79), in dem als Ziel genannt ist, ein forum shopping durch Asylbewerber zu vermeiden, und zum System Dublin III vgl. Urteil vom 17. März 2016, Mirza (C-695/15 PPU, EU:C:2016:188, Rn. 52).{FN:31} Vgl. in diesem Sinne zum System Dublin III Urteil vom 17. März 2016, Mirza (C-695/15 PPU, EU:C:2016:188, Rn. 41 und 42), sowie die Fn. 21 und 22 der vorliegenden Schlussanträge.
- EuGH, 16.10.2012 - C-364/10
Die Slowakei hat dadurch, dass sie dem Präsidenten Ungarns die Einreise in ihr …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-616/19
{FN:41} Der Nachweis einer missbräuchlichen Praxis setzt vor allem die Prüfung voraus, ob der Betroffene "die Absicht [hat], sich einen unionsrechtlich vorgesehenen Vorteil dadurch zu verschaffen, dass die entsprechenden Voraussetzungen willkürlich geschaffen werden" (vgl. insbesondere Urteile vom 16. Oktober 2012, Ungarn/Slowakei, C-364/10, EU:C:2012:630, Rn. 58, …und vom 18. Dezember 2014, McCarthy u. a., C-202/13, EU:C:2014:2450, Rn. 54). - EuGH, 24.04.2018 - C-353/16
Einer Person, die in ihrem Herkunftsland in der Vergangenheit Opfer von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-616/19
Der Gerichtshof hat entschieden, dass, was Personen betrifft, denen subsidiärer Schutzstatus gewährt wurde, durch die Richtlinie 2004/83 "im Gebiet der Mitgliedstaaten ein Schutz gewährt werden [soll], der dem entspricht, der Flüchtlingen … zusteht" (vgl. Urteil vom 24. April 2018, MP [Subsidiärer Schutz eines Opfers früherer Folterungen], C-353/16, EU:C:2018:276, Rn. 55). - EuGH, 18.12.2014 - C-202/13
Das Vereinigte Königreich darf das Recht eines Drittstaatsangehörigen auf …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-616/19
{FN:41} Der Nachweis einer missbräuchlichen Praxis setzt vor allem die Prüfung voraus, ob der Betroffene "die Absicht [hat], sich einen unionsrechtlich vorgesehenen Vorteil dadurch zu verschaffen, dass die entsprechenden Voraussetzungen willkürlich geschaffen werden" (…vgl. insbesondere Urteile vom 16. Oktober 2012, Ungarn/Slowakei, C-364/10, EU:C:2012:630, Rn. 58, und vom 18. Dezember 2014, McCarthy u. a., C-202/13, EU:C:2014:2450, Rn. 54).
- Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2021 - C-8/20
L.R. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
{FN:20} Für Anträge, die gestellt werden, nachdem ein anderer Mitgliedstaat einem früheren Antrag des Betroffenen stattgegeben oder teilweise stattgegeben hat (d. h. solche, die von Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2013/32 erfasst werden), hat der Unionsgesetzgeber im Gegensatz dazu die Auffassung vertreten, dass die Ablehnung durch eine Unzulässigkeitsentscheidung und nicht durch eine Anwendung des Grundes für eine Nichtprüfung in Art. 18 Abs. 1 Buchst. d der Dublin-III-Verordnung sicherzustellen sei (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Dezember 2020, Minister for Justice and Equality (Antrag auf internationalen Schutz in Irland, C-616/19, EU:C:2020:1010, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:31} Vgl. Urteil vom 10. Dezember 2020, Minister for Justice and Equality (Antrag auf internationalen Schutz in Irland) (C-616/19, EU:C:2020:1010, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:42} Vgl. Urteil vom 10. Dezember 2020 (C-616/19, EU:C:2020:1010, Rn. 51 und 52 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Ich verweise auch auf meine Schlussanträge in jener Rechtssache (C-616/19, EU:C:2020:648, Nr. 62), in denen ich darauf hingewiesen habe, dass im Zusammenhang mit dem Erlass der Dublin-III-Verordnung eines der wichtigsten und konstant verfolgten Ziele des Gesetzgebers in der Eindämmung der Sekundärmigration von Drittstaatsangehörigen bestand.
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