Rechtsprechung
| EuGH, 02.07.2015 - C-684/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Demmer
Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Betriebsprämienregelung - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Art. 44 Abs. 2 - Verordnung (EG) Nr. 73/2009 - Art. 34 Abs. 2 Buchst. a - Begriff "beihilfefähige Fläche"- An Lande-, Stopp- und ...
- Europäischer Gerichtshof
Demmer
Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Betriebsprämienregelung - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Art. 44 Abs. 2 - Verordnung (EG) Nr. 73/2009 - Art. 34 Abs. 2 Buchst. a - Begriff "beihilfefähige Fläche"- An Lande-, Stopp- und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Demmer
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Betriebsprämienregelung - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Art. 44 Abs. 2 - Verordnung (EG) Nr. 73/2009 - Art. 34 Abs. 2 Buchst. a - Begriff "beihilfefähige Fläche" - An Lande-, Stopp- und ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2015 - C-684/13
- EuGH, 02.07.2015 - C-684/13
Wird zitiert von ... (63) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 14.10.2010 - C-61/09
Landkreis Bad Dürkheim - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und …
Auszug aus EuGH, 02.07.2015 - C-684/13
Die Einstufung als "Dauergrünland" im Sinne dieser Vorschrift und damit als "landwirtschaftliche Fläche" hängt nämlich von der tatsächlichen Nutzung der betreffenden Flächen ab (vgl. in diesem Sinne Urteil Landkreis Bad Dürkheim, C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 37).Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass dies der Fall ist, wenn der Betriebsinhaber befugt ist, die Fläche zum Zwecke der Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit zu verwalten, d. h., wenn er hinsichtlich dieser Fläche über eine hinreichende Selbständigkeit bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit verfügt (Urteil Landkreis Bad Dürkheim, C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 58 und 62).
Rn. 61 Unter den Umständen des Ausgangsrechtsstreits ist ferner darauf hinzuweisen, dass der Begriff der Verwaltung zwar nicht bedeutet, dass dem Betriebsinhaber uneingeschränkte Verfügungsgewalt über die Fläche in Bezug auf deren landwirtschaftliche Nutzung zusteht, es aber dennoch von Bedeutung ist, dass der Betriebsinhaber nicht in jeder Hinsicht den Weisungen des Verpächters unterliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil Landkreis Bad Dürkheim, C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 61 und 63).
Rn. 65 Außerdem ist festzustellen, dass es für die Anwendung von Art. 44 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1782/2003 und Art. 34 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 73/2009 ohne Belang ist, dass die Ausübung dieser Tätigkeit auf den fraglichen Flächen gesetzlichen Anforderungen dient, die die Sicherheit des Flugverkehrs im betreffenden Flughafenbereich gewährleisten sollen (vgl. in diesem Sinne Urteil Landkreis Bad Dürkheim, C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 47).
- EuGH, 05.06.2014 - C-105/13
Vonk Noordegraaf - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - …
Auszug aus EuGH, 02.07.2015 - C-684/13
In diesem Fall wäre nämlich davon auszugehen, dass Herr Demmer den in Rn. 83 des vorliegenden Urteils genannten Irrtum nicht hätte erkennen können (vgl. in diesem Sinne Urteil Vonk Noordegraaf, C-105/13, EU:C:2014:1126, Rn. 50).
- VGH Bayern, 19.04.2016 - 21 B 15.2391
Durch Schafe beweidetes Grünland in Solarpark berechtigt zu Betriebsprämie
Rn. 12 An dieser Auffassung werde auch nach Ergehen der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 2. Juli 2015 (C-422/13 und C-684/13) festgehalten.Rn. 21 8. Mit Beschluss vom 29. April 2015 hat der Senat das Verfahren bis zum Ergehen der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen C-422/13 und C-684/13 ausgesetzt (§ 94 VwGO) und gemäß Beschluss vom 3. November 2015 unter dem Az.: 21 B 15.2391 fortgesetzt.
Diese Zielsetzung ist bei der Auslegung der Grundverordnungen zu berücksichtigen (vgl. Schlussanträge (EuGH) des Generalanwalts Nils Wahl vom 26.2.2015, Rs. "Demmer" C-684/13 Nr. 35 - BeckEuRS 2015, 411712).
Die Einstufung einer Fläche als "Grünland" und damit als landwirtschaftliche Fläche hängt nämlich von der tatsächlichen Nutzung der betreffenden Flächen ab (…vgl. in diesem Sinne EuGH, U. v. 14.10.2010 - "Bad Dürkheim" C-61/09 - juris Rn. 37; EuGH, U. v. 2.7.2015 - "Demmer" C-684/13 - juris Rn. 56).
Der Europäische Gerichtshof führt hierzu folgendes aus (EuGH, U. v. 2.7.2015 - "Demmer" C-684/13 - juris Rn. 51f.): Während aus dem Wortlaut von Art. 34 Abs. 2 Buchst. a VO (EG) Nr. 73/2009 eindeutig hervorgeht, dass eine landwirtschaftliche Fläche, die für nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt wird, unter dem Begriff "beihilfefähige Hektarfläche" fällt, wenn sie hauptsächlich für eine landwirtschaftliche Tätigkeit genutzt wird, ist dies bei Art. 44 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1782/2003 nicht der Fall.
Eine starke Einschränkung für die auf diesen Flächen ausgeübte landwirtschaftliche Tätigkeit wäre festzustellen, wenn für den betreffenden Betriebsinhaber tatsächliche - und nicht unerhebliche - Schwierigkeiten oder Hindernisse bei der Ausübung der landwirtschaftlichen Tätigkeiten bestehen, weil parallel eine anderweitige Tätigkeit ausgeübt wird (EuGH, U. v. 2.7.2015 - "Demmer" C-684/13 - juris Rn. 70).
Flächen gehören zum Betrieb des betreffenden Betriebsinhabers, wenn er befugt ist, sie zum Zweck der Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit zu verwalten, d. h. wenn er hinsichtlich der Flächen über eine hinreichende Selbstständigkeit bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit verfügt (EuGH, U. v. 2.7.2015 - "Demmer" C-684/13 - juris Rn. 58).
- VGH Bayern, 21.04.2016 - 21 B 15.2391
Gewährung einer Betriebsprämie für die zur Beweidung durch Schafe genutzten …
An dieser Auffassung werde auch nach Ergehen der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 2. Juli 2015 (C-422/13 und C-684/13) festgehalten.Mit Beschluss vom 29. April 2015 hat der Senat das Verfahren bis zum Ergehen der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen C-422/13 und C-684/13 ausgesetzt (§ 94 VwGO ) und gemäß Beschluss vom 3. November 2015 unter dem Az.: 21 B 15.2391 fortgesetzt.
Diese Zielsetzung ist bei der Auslegung der Grundverordnungen zu berücksichtigen (vgl. Schlussanträge (EuGH) des Generalanwalts Nils Wahl vom 26.2.2015, Rs. "Demmer" C-684/13 Nr. 35 - BeckEuRS 2015, 411712).
Die Einstufung einer Fläche als "Grünland" und damit als landwirtschaftliche Fläche hängt nämlich von der tatsächlichen Nutzung der betreffenden Flächen ab (…vgl. in diesem Sinne EuGH, U.v. 14.10.2010 - "Bad Dürkheim" C-61/09 - [...] Rn. 37; EuGH, U.v. 2.7.2015 - "Demmer" C-684/13 - [...] Rn. 56).
Der Europäische Gerichtshof führt hierzu folgendes aus (EuGH, U.v. 2.7.2015 - "Demmer" C-684/13 - [...] Rn. 51f.): Während aus dem Wortlaut von Art. 34 Abs. 2 Buchst. a VO (EG) Nr. 73/2009 eindeutig hervorgeht, dass eine landwirtschaftliche Fläche, die für nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt wird, unter dem Begriff "beihilfefähige Hektarfläche" fällt, wenn sie hauptsächlich für eine landwirtschaftliche Tätigkeit genutzt wird, ist dies bei Art. 44 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1782/2003 nicht der Fall.
Eine starke Einschränkung für die auf diesen Flächen ausgeübte landwirtschaftliche Tätigkeit wäre festzustellen, wenn für den betreffenden Betriebsinhaber tatsächliche - und nicht unerhebliche - Schwierigkeiten oder Hindernisse bei der Ausübung der landwirtschaftlichen Tätigkeiten bestehen, weil parallel eine anderweitige Tätigkeit ausgeübt wird (EuGH, U.v. 2.7.2015 - "Demmer" C-684/13 - [...] Rn. 70).
Flächen gehören zum Betrieb des betreffenden Betriebsinhabers, wenn er befugt ist, sie zum Zweck der Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit zu verwalten, d. h. wenn er hinsichtlich der Flächen über eine hinreichende Selbstständigkeit bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit verfügt (EuGH, U. v. 2.7.2015 - "Demmer" C-684/13 - [...] Rn. 58).
- OVG Niedersachsen, 28.09.2026 - 10 LA 77/25
Offensichtlicher Irrtum; Rechtsirrtum; Tatsachenirrtum; Offensichtlichkeit; ZILE; …
Hierbei wird nicht die Kenntnis sämtlicher Vorschriften des Unionsrechts, des Bundes- und Landesrechts sowie oberbehördlicher Anweisungen verlangt, jedoch erwartet, dass der Betriebsinhaber die Unterlagen, durch die die Landwirtschaftsverwaltung die konkreten Fördervoraussetzungen kommuniziert, zur Kenntnis nimmt, da dieses Wissen bereits erforderlich ist, um sachgerecht den entsprechenden Antrag stellen zu können (…vgl. insoweit allerdings zu Art. 7 Abs. 3 Durchführungs-VO (EU) 809/2014 Senatsurteil vom 5.5.2021 - 10 LB 201/20 -, juris Rn. 38 m. w. N.; vgl. dazu auch EuGH, Urteil vom 2.7.2015 - C-684/13 -, juris Rn. 84).Dies gilt auch für die Annahme, das auf einer landwirtschaftlichen Fläche angebaute Gemenge an Leguminosen und Getreide erfülle die Voraussetzungen eines förderfähigen Leguminosen-Gemenges (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 9.10.2023 - 21 A 1567/20 -, juris Rn. 11) bzw., dass Flächen beihilfefähig seien, weil sie zu dem Betrieb des Begünstigten gehörten und hauptsächlich für landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt würden (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 2.7.2015 - C-684/13 -, juris Rn. 83).
- VG Regensburg, 15.11.2018 - RO 5 K 17.1331
Beihilfefähigkeit eines Solarparks
Dieser Maßstab sei nicht neu, sondern habe auch den Vorgängerregelungen zu Grunde gelegen, wie auch in der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshof mehrfach ausgeführt worden sei, insbesondere auch EuGH vom 2.7.2015 Rs. C-684/13, juris Rn.56 ff. "Demmer".Es sei daher auch nicht nachvollziehbar, warum nach Auffassung des Beklagten die Regelung in § 12 Abs. 3 DirektZahlDurchV mit den Entscheidungen des EuGH "Wree" (Rs. C-422/13) und "Demmer" (Rs. C-684/13) in Einklang stehen soll.
Rn. 33 Die Beihilfefähigkeit der Fläche hängt allein von ihrer tatsächlichen Nutzung (auch) als landwirtschaftliche Fläche ab (vgl. EuGH, U. v. 14.10.2010 - Rs. C-61/09 und EuGH,Urt. vom 2.7.2015 "Demmer" C -684/13 - juris Rn. 56).
Eine starke Einschränkung für die auf diesen Flächen ausgeübte landwirtschaftliche Tätigkeit wäre festzustellen, wenn für den betreffenden Betriebsinhaber tatsächliche- und nicht unerheblicheSchwierigkeiten oder Hindernisse bei der Ausübung der landwirtschaftlichen Tätigkeit bestehen, weil parallel eine anderweitige Tätigkeit ausgeübt wird (…so Bayer. Verwaltungsgerichtshof München vom 19.04.2016, Az. 21B 15.2391 Rn. 42, juris, mit Hinweis auf EuGH, Urt. vom 2.7.2015 "Demmer" C -684/13 Rn. 70).
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.02.2024 - 8 A 10277/23
Landwirtschaftliche Subventionen; Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide …
(EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - C-684/13 -, juris.Von einem Betriebsinhaber als Berufslandwirt ist zu erwarten, dass er bei der Stellung eines Beihilfeantrags besondere Sorgfalt anwendet und von den Voraussetzungen für die Gewährung einer Beihilfe Kenntnis genommen hat (EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015, a.a.O. Rn. 84).
Allerdings sind die Vorschriften zum Vertrauensschutz eng auszulegen, weil die finanziellen Interessen der Union betroffen sind (OVG Nds…, Urteil vom 5. Mai 2021 - 10 LB 201/20 -, juris Rn. 38; EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015, a.a.O. Rn. 85 zum inhaltsgleichen Art. 73 Abs. 4 VO (EG) 796/2004).
Die Erkennbarkeit des Irrtums scheidet jedenfalls nicht bereits dann aus, wenn die zuständige Behörde die Förderung ausgezahlt hat (EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015, a.a.O. Rn. 88).
- EuGH, 29.04.2021 - C-294/19
Piscicola Tulcea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame …
Rn. 51 Das vorlegende Gericht äußert indessen Zweifel, ob die Rechtsprechung, die auf die Urteile vom 2. Juli 2015, Wree (C-422/13, EU:C:2015:438), und vom 2. Juli 2015, Demmer (C-684/13, EU:C:2015:439), zurückgehe, auf die vorliegende Situation übertragbar sei.Rn. 54 In Bezug auf die Rechtssache C-294/19 ist einleitend darauf hinzuweisen, dass sich der Zeitraum, der im Sachverhalt des Ausgangsverfahrens maßgeblich ist, von 2007 bis 2014 erstreckt und dass für den Zeitraum von 2007 bis zum 31. Dezember 2008 die Verordnung Nr. 1782/2003 anwendbar war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juli 2015, Demmer, C-684/13, EU:C:2015:439, Rn. 49 und 50).
Rn. 55 Der Gerichtshof hat jedoch entschieden, dass der Begriff "beihilfefähige Hektarfläche", wie er in Art. 34 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 73/2009 definiert ist, der gleiche ist wie der Begriff "beihilfefähige Fläche" im Sinne von Art. 44 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1782/2003 und dass somit die Auslegung der erstgenannten Bestimmung auch für die zweitgenannte gilt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juli 2015, Demmer, C-684/13, EU:C:2015:439, Rn. 52 und 53).
Rn. 62 Nach ständiger Rechtsprechung hängt die Einstufung als "Ackerland" und damit als "landwirtschaftliche Fläche" im Sinne dieser Bestimmungen jedoch von der tatsächlichen Nutzung der betreffenden Flächen ab (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Oktober 2010, Landkreis Bad Dürkheim, C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 37;… vom 2. Juli 2015, Wree, C-422/13, EU:C:2015:438, Rn. 36, und vom 2. Juli 2015, Demmer, C-684/13, EU:C:2015:439, Rn. 56).
Rn. 64 Des Weiteren ist festzustellen, dass, um beihilfefähig sein zu können, die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Flächen landwirtschaftliche Flächen sein müssen, zum Betrieb des Betriebsinhabers gehören müssen und für landwirtschaftliche Tätigkeiten oder, wenn die Flächen auch anderweitig genutzt werden, hauptsächlich für landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juli 2015, Demmer, C-684/13, EU:C:2015:439, Rn. 54).
- BVerwG, 04.07.2019 - 3 C 11.17
Basisprämie; Freizeit- und Erholungszwecke; Kriterien; Labyrinth; …
Rn. 16 In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist geklärt, dass die Qualifizierung einer Fläche als "landwirtschaftlich" und als für eine "landwirtschaftliche Tätigkeit" genutzt, von der tatsächlichen Nutzung der fraglichen Fläche abhängt (EuGH, Urteile jeweils vom 2. Juli 2015 - C-422/13 Wree [ECLI:EU:C:2015:438] - Rn. 36, 39 und - C-684/13 Demmer [ECLI:EU:C:2015:439] - Rn. 56).Mit der Betonung der tatsächlichen Nutzung ist zudem die Aussage verbunden, dass Zwecke, die die landwirtschaftliche Nutzung überlagern, ohne sie tatsächlich zu beeinträchtigen, unerheblich sind (EuGH, Urteile jeweils vom 2. Juli 2015 - C-422/13 Wree - Rn. 37 f., 43 und - C-684/13 Demmer - Rn. 56 f., 65).
Es verhält sich insoweit nicht anders als mit den notwendigen Sicherheitszonen um Lande-, Roll- und Stoppbahnen von Flughäfen, deren Beihilfefähigkeit sich danach beurteilt, inwieweit auf ihnen tatsächlich nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt werden und dadurch die betreffende landwirtschaftliche Tätigkeit eingeschränkt wird (EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - C-684/13 Demmer - Rn. 68 ff.).
Die Ermächtigung erfasst zwanglos ein Verzeichnis, das alle tatsächlich hauptsächlich nichtlandwirtschaftlich genutzten Flächen erfasst, vergleichbar dem Verzeichnis aller landwirtschaftlich genutzten Flächen, wie es in Dänemark geführt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - C-684/13 Demmer - Rn. 42).
- VGH Bayern, 01.06.2021 - 6 BV 19.98
Zahlungsansprüche für Flächen, auf denen ein Solarpark errichtet ist und die …
Rn. 23 aa) In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist geklärt, dass die Qualifizierung einer Fläche als "landwirtschaftlich" und als für eine "landwirtschaftliche Tätigkeit" genutzt, von der tatsächlichen Nutzung der fraglichen Fläche abhängt (EuGH, U.v. 2.7.2015 - C-422/13 Wree - juris Rn. 36, 39 und U.v. 2.7.2015 - C-684/13 Demmer - juris Rd. 56).Mit der Betonung der tatsächlichen Nutzung ist zudem die Aussage verbunden, dass Zwecke, die die landwirtschaftliche Nutzung überlagern, ohne sie tatsächlich zu beeinträchtigen, unerheblich sind (…EuGH, U.v. 2.7.2015 - C-422/13 Wree - juris Rn. 36 f.; U.v. 2.7.2015 - C-684/13 Demmer - juris Rd. 57, 65).
Die Ermächtigung erfasst zwanglos ein Verzeichnis, das alle tatsächlich hauptsächlich nichtlandwirtschaftlich genutzten Flächen erfasst, vergleichbar dem Verzeichnis aller landwirtschaftlich genutzten Flächen, wie es in Dänemark geführt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - C-684/13 Demmer - Rn. 42).
- BVerwG, 16.09.2015 - 3 C 11.14
Betriebsprämie; Zahlungsanspruch; zusätzlicher betriebsindividueller Betrag; …
Nichts anderes gilt für sein Urteil vom 2. Juli 2015 (EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - C-684/13 [ECLI:EU:C:2015:439], Demmer - Rn. 46).In diesem Zusammenhang steht die allgemein gehaltene Aussage, Art. 137 VO (EG) Nr. 73/2009 werde durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes begründet (EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - C-684/13, Demmer - Rn. 78), was für die hier in Rede stehende Auslegung keine das Ergebnis infrage stellenden Rückschlüsse erlaubt.
Entsprechendes gilt für die Aussage, auf Art. 137 VO (EG) Nr. 73/2009 könne sich nicht berufen, wer vor dem Stichtag davon unterrichtet wurde, dass die Zahlungsansprüche zu Unrecht zugewiesen worden sind, zumal diese Aussage (uneingeschränkt) nur für den Fall gelten soll, dass es dem Betriebsinhaber um eine Berichtigung seiner Zahlungsansprüche gehe (EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - C-684/13, Demmer - Tenor Nr. 2 und Rn. 78).
- BVerwG, 10.03.2022 - 3 C 5.21
Vorlagebeschluss zur Verwendung der Bezeichnung "Weingut"
Dem Betriebsinhaber muss zwar nicht die uneingeschränkte Verfügungsgewalt zustehen, er hat aber über einen gewissen Handlungsspielraum bei der Durchführung seiner Tätigkeiten zu verfügen (EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - C-684/13 [ECLI:EU:C:2015:439], Demmer - Rn. 61 f.).Die parallele Ausübung andersartiger Tätigkeiten darf die für die Zuordnung maßgebliche Tätigkeit des Betriebsinhabers durch ihre Intensität, Art, Dauer oder ihren Zeitpunkt nicht zu stark einschränken (EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - C-684/13, Demmer - Rn. 69 f.).
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2016 - C-333/15
Planes Bresco - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - …
- BVerwG, 09.03.2023 - 3 C 6.22
Zuweisung von Zahlungsansprüchen sowie die Gewährung von Direktzahlungen gemäß …
- OVG Niedersachsen, 05.05.2021 - 10 LB 201/20
Doppelförderung; Ermessensbindung; Gleichbehandlungsgebot; Kombinationstabelle; …
- BVerwG, 05.12.2019 - 3 C 22.17
Agrarförderung: Klage auf Zahlung einer weiteren Betriebsprämie für das …
- OVG Niedersachsen, 04.05.2020 - 10 LA 14/19
Beihilfefähige Fläche; Dauergrünland; Grünfutterpflanzen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2020 - 12 A 1345/19
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-790/24
Rechtsmittel - Finanzregelung der Europäischen Union - Entwicklungszusammenarbeit …
- EuGH, 16.12.2021 - C-225/20
Euro Delta Danube - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame …
- EuGH, 07.04.2022 - C-176/20
Avio Lucos - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame …
- VG Lüneburg, 18.01.2018 - 1 A 131/15
Betriebsprämie; Günstigkeitsprinzip; Rückforderung; Rücknahme - Beihilfebescheide
- EuGH, 09.06.2016 - C-333/15
Planes Bresco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik - …
- VG Neustadt, 13.10.2022 - 2 K 162/22
Landwirtschaftliche Subvention; Rückforderung von Zahlungen der …
- VGH Bayern, 27.03.2020 - 6 ZB 17.2395
Aktivierung von Zahlungsansprüchen für auf einem Truppenübungsplatz gelegene und …
- VG Bremen, 27.09.2018 - 5 K 52/17
Zur Frage der Zuordnung von Flächen zu einem landwirtschaftlichen Betrieb im …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-793/22
Biohemp Concept - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik - …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-116/20
Avio Lucos - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame …
- EuG, 04.09.2024 - T-509/21
Indirekte Mittelverwaltung des EU-Haushalts: Das Gericht hält den Beschluss der …
- BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 11.19
Prämienberechtigung einer GmbH & Co. KG
- OVG Thüringen, 05.07.2021 - 3 ZKO 278/16
Mitwirkungsobliegenheiten des Klägers; Verfahren auf Gewährung von durch den …
- OVG Thüringen, 05.07.2021 - 3 ZKO 280/16
Mitwirkungsobliegenheiten des Klägers; Gewährung von durch den Europäischen …
- VG Lüneburg, 15.11.2017 - 1 A 37/15
Betriebsprämie; Vertrauensschutz; Zahlungsansprüche
- EuGH, 07.04.2022 - C-116/20
Avio Lucos - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2021 - 12 A 733/19
Einstufung der Landebahnen und Startbahnen eines Segelflugplatzes als starke …
- VG Regensburg, 28.04.2016 - RN 5 K 15.25
"Totalrücknahme" bei nachträglicher Unterschreitung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2023 - C-354/22
Weingut A - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame …
- VG Cottbus, 11.05.2021 - 3 K 573/16
- OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 10 ME 112/20
Beweislast; Flächen, landwirtschaftliche; Flächen: Zuordnung; Selbstständigkeit, …
- OVG Niedersachsen, 21.03.2017 - 10 LC 39/16
Betriebsindividueller Betrag; Betriebsprämie; Futterfläche; Herabsetzung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2023 - 21 A 1461/20
Kürzung und Rückforderung der einem Landwirt für das Wirtschaftsjahr 2017 i.R.d. …
- VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 10 S 945/18
Pflicht zur Rückzahlung einer Zuwendung zur Förderung der Landschaftspflege; …
- OVG Saarland, 25.10.2023 - 1 A 50/21
Agrarförderrechtliche Ausgleichszulage für aus naturbedingten Gründen …
- OVG Sachsen, 09.03.2017 - 1 A 147/15
Zuwendung, Betriebsprämie, beihilfefähige Fläche, Betriebsinhaber
- OVG Niedersachsen, 06.02.2019 - 10 LB 52/15
Beihilfefähige Fläche, förderungsfähige Fläche, Produktionsfläche; …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2018 - C-120/17
Ministru kabinets - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 …
- VG Augsburg, 01.12.2015 - Au 3 K 15.527
Einstufung landwirtschaftlicher Flächen, Grünlandumbruch und Ackerlandnutzung
- VG Darmstadt, 23.05.2019 - 7 K 306/15
Landebahn und Vorfeld der Flughalle eines Segelflugplatzes ist keine …
- VG Lüneburg, 01.09.2023 - 1 A 245/20
NiB-AUM; Nib-Aum; Wirtschaftliches Risiko der landwirtschaftlichen Tätigkeit; Zum …
- VG Lüneburg, 19.02.2019 - 8 A 57/19
Beweislast; Günstigkeitsprinzip; Sanktion; Vertrauensschutz; Verwaltungskosten; …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2025 - C-434/24
APIA - Centrul Judetean Bistrita-Nasaud - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- VG Regensburg, 05.10.2017 - RO 5 K 16.1862
Anspruch auf Gewährung von Förderung von landwirtschaftlich genutzten Flächen im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2017 - 12 A 2128/16
- VG Lüneburg, 01.09.2023 - 1 A 79/20
Direktzahlungen; Wirtschaftliches Risiko der landwirtschaftlichen Tätigkeit; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2022 - 12 A 3276/20
Erfüllen der Voraussetzungen für die Prämienbewilligung durch Nachweis eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2022 - 12 A 4576/19
Ablehnung der Festsetzung und Zuweisung von Zahlungsansprüchen und die Gewährung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2022 - 12 A 1042/20
Rückforderung gezahlter staatlicher Förderungsleistungen im Agrarbereich wegen …
- VG Potsdam, 10.11.2015 - 3 K 4192/13
Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien
- VG Neustadt, 12.02.2026 - 2 K 298/25
Anspruch auf und Rückforderung von landwirtschaftlichen Subventionen nach …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2022 - 12 A 2612/19
Teilweise Rücknahme eines Festsetzungs- und Zuweisungsbescheids betreffend die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2022 - 12 A 4302/19
Rücknahme des Bewilligungsbescheides und Rückforderung von Milchsonderbeihilfe; …
- VG Schleswig, 19.07.2023 - 1 A 222/19
- VG Münster, 11.05.2016 - 9 K 200/15
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2021 - 3 B 55.20
Gewährung einer Betriebsprämie unter Einbeziehung weiterer Parzellen
- VG Regensburg, 08.10.2015 - RO 7 K 14.410
Kein Anspruch auf Wiederaufgreifen der bestandskräftig abgeschlossenen Verfahren …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2015 - C-684/13 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Demmer
Gemeinsame Agrarpolitik - Rückforderung zu Unrecht zugewiesener und zu Unrecht gezahlter landwirtschaftlicher Beihilfen - Beihilfefähige Flächen - Beihilfefähige (Hektar-)Fläche - Landwirtschaftliche und nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten - Sicherheitszonen von ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2015 - C-684/13
- EuGH, 02.07.2015 - C-684/13
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 14.10.2010 - C-61/09
Landkreis Bad Dürkheim - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2015 - C-684/13
{FN:13} - Vgl. Urteil Landkreis Bad Dürkheim, C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 37. Für die Einstufung als landwirtschaftliche Fläche ist es nicht erforderlich, dass die Fläche ausschließlich für landwirtschaftliche Zwecke genutzt wird.{FN:14} - Vgl. in diesem Sinne die Schlussanträge des Generalanwalts Mazák in der Rechtssache Landkreis Bad Dürkheim, C-61/09, EU:C:2010:265, Nr. 26. Diese Sichtweise wurde vom Gerichtshof in seinem Urteil Landkreis Bad Dürkheim, EU:C:2010:606, Rn. 49, bestätigt.
{FN:20} - Vgl. Urteil Landkreis Bad Dürkheim, EU:C:2010:606.
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2010 - C-61/09
Landkreis Bad Dürkheim - Gemeinsame Agrarpolitik - Direktzahlungen - Verordnung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2015 - C-684/13
{FN:13} - Vgl. Urteil Landkreis Bad Dürkheim, C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 37. Für die Einstufung als landwirtschaftliche Fläche ist es nicht erforderlich, dass die Fläche ausschließlich für landwirtschaftliche Zwecke genutzt wird.{FN:14} - Vgl. in diesem Sinne die Schlussanträge des Generalanwalts Mazák in der Rechtssache Landkreis Bad Dürkheim, C-61/09, EU:C:2010:265, Nr. 26. Diese Sichtweise wurde vom Gerichtshof in seinem Urteil Landkreis Bad Dürkheim, EU:C:2010:606, Rn. 49, bestätigt.
{FN:18} - Ähnlich Schlussanträge des Generalanwalts Mazák in der Rechtssache Landkreis Bad Dürkheim, EU:C:2010:265, Nr. 58, wo er die Kriterien erläutert, die zu berücksichtigen sind, wenn geprüft wird, ob eine Fläche dem Betrieb eines Landwirts zuzuordnen ist.
- Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-422/13
Wree - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsame Agrarpolitik - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2015 - C-684/13
{FN:16} - Vgl. in diesem Sinne die Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Wree, C-422/13, EU:C:2014:2108, Nrn. 38 bis 41. Nach seiner Ansicht sind die objektiven Merkmale der Fläche und das Ziel der fraglichen landwirtschaftlichen Tätigkeit besonders wichtig.{FN:17} - Vgl. in diesem Sinne die Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Wree, EU:C:2014:2108, Nrn. 36 bis 38.
{FN:22} - Vgl. auch die Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Wree, EU:C:2014:2108, Nr. 40. Er ist der Auffassung, dass das in der Rechtssache Landkreis Bad Dürkheim dargelegte Kriterium der "hinreichenden Selbständigkeit" entsprechend bei der Prüfung der Frage herangezogen werden kann, ob die landwirtschaftliche Tätigkeit stark eingeschränkt ist.
- EuGH, 16.05.2002 - C-63/00
Schilling und Nehring - "Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2015 - C-684/13
{FN:26} - Vgl. entsprechend Urteil Schilling und Nehring, C-63/00, EU:C:2002:296, Rn. 41. - EuGH, 14.11.2002 - C-251/00
Ilumitrónica - "Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Einfuhr von Fernsehgeräten mit …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2015 - C-684/13
{FN:25} - Vgl. entsprechend die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Nacherhebung von Eingangsabgaben im Urteil Ilumitrónica, C-251/00, EU:C:2002:655, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung. - EuGH, 20.06.2013 - C-568/11
Agroferm - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Erzeugnis auf Zuckerbasis, das …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2015 - C-684/13
{FN:24} - Vgl. in diesem Sinne Urteil Agroferm, C-568/11, EU:C:2013:407, Rn. 52. Vgl. auch die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Agroferm, C-568/11, EU:C:2013:35, Nrn. 47 ff. - EuGH, 19.11.2002 - C-304/00
Strawson und Gagg & Sons - "Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2015 - C-684/13
{FN:23} - Vgl. Urteil des Gerichtshofs Strawson und Gagg & Sons, C-304/00, EU:C:2002:695, Rn. 41. - Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2013 - C-568/11
Agroferm - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 1265/2001 - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2015 - C-684/13
{FN:24} - Vgl. in diesem Sinne Urteil Agroferm, C-568/11, EU:C:2013:407, Rn. 52. Vgl. auch die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Agroferm, C-568/11, EU:C:2013:35, Nrn. 47 ff.
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2025 - C-434/24
APIA - Centrul Judetean Bistrita-Nasaud - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
{FN:26} Vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Demmer (C-684/13, EU:C:2015:131, Nr. 69).{FN:39} Vgl. hierzu Urteil vom 2. Juli 2015, Demmer (C-684/13, EU:C:2015:439, insbesondere Rn. 85), wo der Gerichtshof festgestellt hat, dass diese Bestimmung "eng auszulegen ist", da sie eine Ausnahme von der Pflicht zur Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Beträge vorsieht.
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2015 - C-330/14
Szemerey - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Gemeinsame Agrarpolitik - …
{FN:14} - Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Demmer (C-684/13, EU:C:2015:131, Nr. 71).
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