Rechtsprechung
| EuGH, 27.09.2007 - C-9/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Frankreich
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
Vertragsverletzungsklage - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebende Lage - Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 8)
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik
Sozialvorschriften
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 16. Januar 2007 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Französische Republik
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2002/74/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 80/987/EWG des Rates zur Angleichung der ...
Wird zitiert von ... (5)
- EuGH, 05.05.2011 - C-206/10
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung …
Rn. 25 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 27. September 2007, Kommission/Frankreich, C-9/07, Randnr. 8, und vom 18. November 2010, Kommission/Spanien, C-48/10, Randnr. 30). - EuGH, 10.03.2011 - C-477/09
Defossez - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 80/987/EWG und 2002/74/EG - …
Rn. 20 Der Gerichtshof hat festgestellt, dass die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/74 verstoßen hat, dass sie bei Ablauf der gesetzten Frist die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen hat (Urteil vom 27. September 2007, Kommission/Frankreich, C-9/07, Randnr. 12). - EuGH, 18.04.2013 - C-625/10
Frankreich hat gegen seine unionsrechtlichen Verpflichtungen im Bereich des …
Rn. 43 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung jedoch anhand der Situation des Mitgliedstaats, wie sie sich bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist darstellte, zu beurteilen und können die später eingetretenen Änderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 27. September 2007, Kommission/Frankreich, C-9/07, Randnr. 8, und vom 18. November 2010, Kommission/Spanien, C-48/10, Randnr. 30). - EuGH, 25.10.2012 - C-557/10
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verkehr - …
Rn. 24 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt worden war, und kann der Gerichtshof spätere Veränderungen nicht berücksichtigen (vgl. u. a. Urteile vom 27. September 2007, Kommission/Frankreich, C-9/07, Randnr. 8, und vom 18. November 2010, Kommission/Spanien, C-48/10). - Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2010 - C-477/09
Defossez - Sozialpolitik - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des …
{FN:10} - Kommission/Frankreich (C-9/07, Slg. 2007, I-121).
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