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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021

Rechtsprechung
   EuGH, 09.09.2021 - C-906/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,36619
EuGH, 09.09.2021 - C-906/19 (https://dejure.org/2021,36619)
EuGH, Entscheidung vom 09.09.2021 - C-906/19 (https://dejure.org/2021,36619)
EuGH, Entscheidung vom 09. September 2021 - C-906/19 (https://dejure.org/2021,36619)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ministère public (Sanctions extraterritoriales)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Straßenverkehr - Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften - Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - Art. 3 Buchst. a - Nichtanwendung der Verordnung auf Beförderungen im Straßenverkehr mit Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung im ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Ministère public (Sanctions extraterritoriales)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Straßenverkehr - Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften - Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - - Art. 3 Buchst. a - Nichtanwendung der Verordnung auf Beförderungen im Straßenverkehr mit Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Straßenverkehr - Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften - Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - Art. 3 Buchst. a - Nichtanwendung der Verordnung auf Beförderungen im Straßenverkehr mit Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung im ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 18.01.2001 - C-297/99

    Skills Motor Coaches u.a. - "Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Schaublätter …

    Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-906/19
    Bei einem solchen Zeitraum handelt es sich nämlich um eine Zeit tatsächlicher Beschäftigung des Fahrers, während der er nicht frei über seine Zeit verfügt und die sich, da sie zur Ermüdung des Fahrers beiträgt, auf sein Fahren auswirken kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Januar 2001, Skills Motor Coaches u. a., C-297/99, EU:C:2001:37, Rn. 10, 25 und 36 bis 39).

    Soweit dieser Aspekt der geltenden Unionsregelung nachteilige Auswirkungen auf die Sicherheit im Straßenverkehr haben kann, ist es Sache des Unionsgesetzgebers, eine mögliche Änderung zu beschließen (vgl. entsprechend Urteil vom 18. Januar 2001, Skills Motor Coaches u. a., C-297/99, EU:C:2001:37, Rn. 34).

  • EuGH, 20.12.2017 - C-102/16

    Im Straßentransportsektor dürfen die Fahrer die ihnen zustehende regelmäßige …

    Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-906/19
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Rechtsunterworfene anhand des Wortlauts der einschlägigen Bestimmung und nötigenfalls mit Hilfe ihrer Auslegung durch die Gerichte erkennen kann, welche Handlungen und Unterlassungen seine strafrechtliche Verantwortung begründen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Vaditrans, C-102/16, EU:C:2017:1012, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.10.2013 - C-317/12

    Lundberg - Straßenverkehr - Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - Pflicht, einen …

    Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-906/19
    Insbesondere darf eine solche Ausnahme nicht in einer Weise ausgelegt werden, die ihre Wirkung über das zum Schutz der Interessen, die sie gewährleisten soll, Erforderliche hinaus ausdehnt, und ihre Tragweite ist unter Berücksichtigung der Zielsetzungen der fraglichen Regelung zu bestimmen (vgl. entsprechend Urteil vom 3. Oktober 2013, Lundberg, C-317/12, EU:C:2013:631, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.03.2017 - C-245/15

    Casa Noastră - Vorlage zur Vorabentscheidung - Straßenverkehr - …

    Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-906/19
    Rn. 34 In Bezug auf die mit der Verordnung Nr. 561/2006 verfolgten Ziele ist darauf hinzuweisen, dass mit dieser ihrem 17. Erwägungsgrund und ihrem Art. 1 zufolge die Wettbewerbsbedingungen zwischen Landverkehrsträgern, insbesondere im Straßenverkehrsgewerbe, angeglichen sowie die Arbeitsbedingungen in diesem Gewerbe und die Straßenverkehrssicherheit verbessert werden sollen und dass diese Ziele u. a. in der Pflicht zum Ausdruck kommen, Fahrzeuge im Straßentransport grundsätzlich mit einem zugelassenen Fahrtenschreiber auszustatten, mit dem die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer kontrolliert werden kann (Urteil vom 2. März 2017, Casa Noastră, C-245/15, EU:C:2017:156, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-13/21

    Pricoforest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung im Straßenverkehr - …

    {FN:34} Vgl. insbesondere Urteil vom 9. September 2021, Ministère public (Extraterritoriale Sanktionen) (C-906/19, EU:C:2021:715, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:57} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Juni 1992, British Gas (…C-116/91, EU:C:1992:277, Rn. 21), und vom 9. September 2021, Ministère public (Extraterritoriale Sanktionen) (C-906/19, EU:C:2021:715, Rn. 27 bis 39).

    Vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 9. September 2021, Ministère public (Extraterritoriale Sanktionen) (C-906/19, EU:C:2021:715, Rn. 35 und 37 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Verpflichtung gilt auch bei "gemischt genutzten Fahrzeugen" (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2021, Ministère public [Extraterritoriale Sanktionen], C-906/19, EU:C:2021:715, Rn. 39).

  • EuGH, 09.11.2023 - C-477/22

    Azienda regionale sarda trasporti - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Zudem würden Fahrzeuge, die für diese Beförderung eingesetzt würden, sowohl für Fahrten von weniger als auch von mehr als 50 km benutzt und sei die Verordnung Nr. 561/2006 nach dem Urteil vom 9. September 2021, Ministère public (Exterritoriale Sanktionen) (C-906/19, EU:C:2021:715), auf Fahrzeuge anwendbar, die auf diese Weise genutzt würden.

    Da diese Bestimmung eine Ausnahme vom Anwendungsbereich dieser Verordnung einführt, ist sie eng so auszulegen, dass ihre Wirkung nicht über das zum Schutz der Interessen, die sie gewährleisten soll, Erforderliche hinausgeht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2021, Ministère public [Extraterritoriale Sanktionen], C-906/19, EU:C:2021:715, Rn. 33).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2022 - C-666/21

    Åklagarmyndigheten - Vorlage zur Vorabentscheidung - Transport - Harmonisierung …

    {FN:24} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2021, Ministère public (Extraterritoriale Sanktionen) (C-906/19, EU:C:2021:715, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. auch Urteil vom 9. September 2021, Ministère public (Extraterritoriale Sanktionen) (C-906/19, EU:C:2021:715, Rn. 29).

    {FN:31} Vgl. z. B. Urteile vom 9. September 2021, Ministère public (Extraterritoriale Sanktionen) (C-906/19, EU:C:2021:715, Rn. 38), zur Auslegung von Art. 3 Buchst. a der Verordnung Nr. 561/2006, und vom 13. März 2014, A. Karuse (…C-222/12, EU:C:2014:142, Rn. 40 bis 42), zur Auslegung von Art. 13 Abs. 1 Buchst. h dieser Verordnung.

  • EuGH, 11.05.2023 - C-620/21

    MOMTRADE RUSE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem …

    Soweit dieser Aspekt der geltenden Unionsregelung somit nachteilige Auswirkungen wie die von der Generalanwältin in den Nrn. 73 und 74 ihrer Schlussanträge aufgezeigten haben kann, ist es Sache des Unionsgesetzgebers, eine mögliche Änderung dieser Regelung zu beschließen (vgl. entsprechend Urteil vom 9. September 2021, Ministère public [Extraterritoriale Sanktionen], C-906/19, EU:C:2021:715, Rn. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2025 - C-229/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Binnenmarkt für …

    {FN:24} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. März 2017, Rosneft (…C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 162 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 5. Dezember 2017, M. A. S. und M. B. (…C-42/17, EU:C:2017:936, Rn. 56), und vom 9. September 2021, Ministère public (Extraterritoriale Sanktionen) (C-906/19, EU:C:2021:715, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.04.2026 - T-190/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Verbrauchsteuern - Verbrauchsteuern …

    Rn. 43 Darüber hinaus verlangt Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Charta, dass die Straftaten und die für sie angedrohten Strafen gesetzlich klar definiert sind, wobei diese Voraussetzung erfüllt ist, wenn der Rechtsunterworfene anhand des Wortlauts der einschlägigen Bestimmung und erforderlichenfalls mit Hilfe ihrer Auslegung durch die Gerichte erkennen kann, welche Handlungen und Unterlassungen seine strafrechtliche Verantwortung begründen (vgl. insbesondere Urteil vom 9. September 2021, Ministère public [Extraterritoriale Sanktionen] C-906/19, EU:C:2021:715, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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   Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-906/19   

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https://dejure.org/2021,3782
Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-906/19 (https://dejure.org/2021,3782)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.03.2021 - C-906/19 (https://dejure.org/2021,3782)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. März 2021 - C-906/19 (https://dejure.org/2021,3782)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ministère public (Sanctions extraterritoriales)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Straßenverkehr - Sozialvorschriften - Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) Nr. 3821/85 - Ausnahme nach Art. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - Begriff ,Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung im Linienverkehr verwendet ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Straßenverkehr - Sozialvorschriften - Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) Nr. 3821/85 - Ausnahme nach Art. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - Begriff ,Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung im Linienverkehr verwendet ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 26.09.2018 - C-513/17

    Baumgartner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Straßenverkehr - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-906/19
    Vgl. z. B. Urteil vom 26. September 2018, Baumgartner (C-513/17, EU:C:2018:772, Rn. 28).

    {FN:23} Diese Unterscheidung ist in der Praxis nicht immer so eindeutig, da bestimmte Verhaltensweisen einen Verstoß sowohl gegen die Verordnung Nr. 3821/85 als auch gegen die Verordnung Nr. 561/2006 darstellen können (vgl. z. B. Urteile vom 9. Juni 2016, Eurospeed, C-287/14, EU:C:2016:420, und vom 26. September 2018, Baumgartner, C-513/17, EU:C:2018:772).

    {FN:31} Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 26. September 2018, Baumgartner (C-513/17, EU:C:2018:772, Rn. 30), entschieden, dass "in Anbetracht des grenzüberschreitenden Charakters von Straßenverkehrstätigkeiten eine Auslegung von Art. 19 Abs. 2 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 561/2006, wonach die Mitgliedstaaten ihre zuständigen Behörden ermächtigen, bei einem in ihrem Hoheitsgebiet festgestellten Verstoß auch dann eine Sanktion zu verhängen, wenn der Verstoß im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde, den mit der Verordnung verfolgten Zielen eher zu entsprechen [vermag]." Dies gilt mutatis mutandis auch für Verstöße gegen die Verordnung Nr. 3821/85.

  • EuGH, 18.01.2001 - C-297/99

    Skills Motor Coaches u.a. - "Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Schaublätter …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-906/19
    Vgl. auch Urteil vom 18. Januar 2001, Skills Motor Coaches u. a. (C-297/99, EU:C:2001:37), wonach der Fahrer eines Fahrzeugs A, das unter die Verordnung Nr. 561/2006 fällt, verpflichtet ist, seine gesamte Lenktätigkeit zu registrieren, und zwar auch dann, wenn sie im Rahmen seiner Arbeit auf einem Fahrzeug B ausgeübt wird, das nicht unter die Verordnung fällt.

    {FN:15} Vgl. ebenfalls entsprechend Urteil vom 18. Januar 2001, Skills Motor Coaches u. a. (C-297/99, EU:C:2001:37, Rn. 37).

  • EuGH, 20.12.2017 - C-102/16

    Im Straßentransportsektor dürfen die Fahrer die ihnen zustehende regelmäßige …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-906/19
    {FN:29} Vgl. z. B. Urteile vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a. (…C-308/06, EU:C:2008:312, Rn. 71), vom 22. Oktober 2015, AC-Treuhand/Kommission (…C-194/14 P, EU:C:2015:717, Rn. 40), und vom 20. Dezember 2017, Vaditrans (C-102/16, EU:C:2017:1012, Rn. 51).
  • EuGH, 22.10.2015 - C-194/14

    AC-Treuhand / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäische …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-906/19
    {FN:29} Vgl. z. B. Urteile vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a. (…C-308/06, EU:C:2008:312, Rn. 71), vom 22. Oktober 2015, AC-Treuhand/Kommission (C-194/14 P, EU:C:2015:717, Rn. 40), und vom 20. Dezember 2017, Vaditrans (…C-102/16, EU:C:2017:1012, Rn. 51).
  • EuGH, 03.06.2008 - C-308/06

    DIE RICHTLINIE ÜBER DIE MEERESVERSCHMUTZUNG DURCH SCHIFFE, DIE UNTER ANDEREM IM …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-906/19
    {FN:29} Vgl. z. B. Urteile vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a. (C-308/06, EU:C:2008:312, Rn. 71), vom 22. Oktober 2015, AC-Treuhand/Kommission (…C-194/14 P, EU:C:2015:717, Rn. 40), und vom 20. Dezember 2017, Vaditrans (…C-102/16, EU:C:2017:1012, Rn. 51).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-129/19

    Generalanwalt Bobek: Die Mitgliedstaaten müssen jedes Opfer einer vorsätzlich …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-906/19
    {FN:30} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Presidenza del Consiglio dei Ministri (C-129/19, EU:C:2020:375, Nrn. 119 bis 123).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-526/19

    Entoma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Lebensmittelsicherheit - Neuartige …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-906/19
    Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Entoma (C-526/19, EU:C:2020:552).
  • EuGH, 03.10.2013 - C-317/12

    Lundberg - Straßenverkehr - Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - Pflicht, einen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-906/19
    {FN:9} Vgl. z. B. Urteil vom 3. Oktober 2013, Lundberg (C-317/12, EU:C:2013:631, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.04.1998 - C-47/97

    Clarke & Sons und Ferne - Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Pflicht zur …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-906/19
    {FN:13} Vgl. hierzu Urteil vom 30. April 1998, Clarke & Sons und Ferne (C-47/97, EU:C:1998:185), in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass eine im Rahmen einer Gruppenreservierung durch einen Reiseveranstalter wiederholt vorgenommene Beförderung von Fahrgästen auf einer einfachen Fahrt zwischen einem Flughafen und einem Hotel, bei der gelegentlich ein Zwischenstopp bei einer Sehenswürdigkeit für Touristen eingelegt wird und deren genaue Strecke nicht vorab festgelegt ist, kein Linienverkehr im Sinne der in der Vorgängerin der Verordnung Nr. 561/2006 vorgesehenen Ausnahme war.
  • EuGH, 09.06.2016 - C-287/14

    Eurospeed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Straßenverkehr - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-906/19
    {FN:23} Diese Unterscheidung ist in der Praxis nicht immer so eindeutig, da bestimmte Verhaltensweisen einen Verstoß sowohl gegen die Verordnung Nr. 3821/85 als auch gegen die Verordnung Nr. 561/2006 darstellen können (vgl. z. B. Urteile vom 9. Juni 2016, Eurospeed, C-287/14, EU:C:2016:420, und vom 26. September 2018, Baumgartner, C-513/17, EU:C:2018:772).
  • EuGH, 02.03.2017 - C-245/15

    Casa Noastră - Vorlage zur Vorabentscheidung - Straßenverkehr - …

  • EuGH, 11.05.2023 - C-620/21

    MOMTRADE RUSE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem …

    Soweit dieser Aspekt der geltenden Unionsregelung somit nachteilige Auswirkungen wie die von der Generalanwältin in den Nrn. 73 und 74 ihrer Schlussanträge aufgezeigten haben kann, ist es Sache des Unionsgesetzgebers, eine mögliche Änderung dieser Regelung zu beschließen (vgl. entsprechend Urteil vom 9. September 2021, Ministère public [Extraterritoriale Sanktionen], C-906/19, EU:C:2021:715, Rn. 45).
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