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Weitere Entscheidungen unten: LG München I, 27.02.2002 | AG Bonn, 21.05.2002

Rechtsprechung
   VG München, 14.03.2002 - M 16 E 02.1187   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,19618
VG München, 14.03.2002 - M 16 E 02.1187 (https://dejure.org/2002,19618)
VG München, Entscheidung vom 14.03.2002 - M 16 E 02.1187 (https://dejure.org/2002,19618)
VG München, Entscheidung vom 14. März 2002 - M 16 E 02.1187 (https://dejure.org/2002,19618)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsbegehren einer Verwertungsgesellschaft für Presseartikel im Hinblick auf Äußerungen über ihre Betriebserlaubnis; Befugnis der öffentlichen Gewalt zur Abgabe einer zwar inhaltlich richtigen, aber geschäftsschädigenden Äußerung; Geheimhaltungsbedürftigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Kurzinformation)

    DPMA untersagt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 492 (Ls.)
  • afp 2002, 173
  • CR 2003, 67
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • VG München, 17.05.2002 - M 16 S 02.1186

    Untersagung einer Betätigung als urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft

    Auszug aus VG München, 14.03.2002 - M 16 E 02.1187
    Der Umstand, dass die Behörde am 12. März 2002 gegenüber dem Verwaltungsgericht fernmündlich zugesagt hat, aus dem Untersagungsbescheid vom 4. März 2002 so lange nicht zu vollstrecken, bis dieses Gericht über den hier unter dem Aktenzeichen M 16 S 02.1186 anhängigen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO entschieden hat, ändert nichts daran, dass eine wirksame Untersagungsverfügung im Raum steht, die wegen des nicht nach § 80 Abs. 4 VwGO ausgesetzten Sofortvollzugs trotz des eingelegten Widerspruchs zu beachten ist.

    Dem steht wohl entgegen, dass sie es ausweislich ihres Vorbringens im Verfahren M 16 S 02.1186, das mit ihrer Selbstdarstellung im Internet übereinstimmt, jedem Interessenten frei stellt, ob er ein Nutzungsrecht von ihr oder unmittelbar vom Inhaber des Rechts erwerben will.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG München, 14.03.2002 - M 16 E 02.1187
    Letztlich ergibt sich der Anspruch der Antragstellerin darauf, dass eine Offenlegung der gegen sie ergangenen Untersagungsverfügung unterbleibt, aus dem "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung" (vgl. grundlegend BVerfG vom 15.12.1983 BVerfGE 65, 1), das dem Einzelnen die Befugnis verleiht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und die Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.
  • BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82

    Presse-Grosso

    Auszug aus VG München, 14.03.2002 - M 16 E 02.1187
    Da der Geschäftszweck der Antragstellerin darin besteht, Presseartikel wirtschaftlich zu vermarkten, diese typisch pressebezogene Tätigkeit in enger organisatorischer Anbindung an die Presse erfolgt (hinter der Antragstellerin stehen nach ihrem glaubhaften Vorbringen Verlagsunternehmen) und sie für das Funktionieren der freien Presse notwendig ist, da die Presseverlage sich hiermit einen Teil der notwendigen Einnahmen - insbesondere angesichts des unübersehbaren Trends zu elektronischer Informationsübermittlung - sichern, ein staatlicher Eingriff in die Tätigkeit der Antragstellerin sich ferner einschränkend auf die Zugänglichkeit von Presseartikeln - und damit die Meinungsfreiheit - auswirken kann (vgl. zu diesen Kriterien BVerfG vom 13.1.1988 BVerfGE 77, 346 [BVerfG 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82] ), wird die Betätigung der Antragstellerin von Art. 5 Abs. 1 GG mitumfasst.
  • VG Stuttgart, 17.05.2002 - 1 K 1418/02

    Schädigende Äußerungen durch Landesmedienanstalt

    Sie unterliegt vielmehr im Interesse der betroffenen Grundrechtsträger der Pflicht zur Zurückhaltung und Sachlichkeit (vgl. OVG Hamburg, Beschl. vom 24.08.1994 - Bs III 326/93 -, NJW 1995, 1850 und VGH München, Beschl. vom 14.03.2002 - M 16 E 02.1187).

    Sollte es sich wieder erwarten anders verhalten, bestünde jederzeit die Möglichkeit, die Androhung in einem gesonderten Beschluss nachzuholen (vgl. hierzu auch VGH München, Beschl. vom 14.03.2002 - M 16 E 02.1187).

  • VG Freiburg, 19.10.2005 - 2 K 1812/04

    Unterlassungsanspruch von Eltern gegen Schulleiter wegen angeblich unwahrer …

    Er unterliegt vielmehr im Interesse der betroffenen Grundrechtsträger der Pflicht zur Zurückhaltung und Sachlichkeit (vgl. OVG Hamburg, Beschl. vom 24.08.1994 - Bs III 326/93 -, NJW 1995, 1850 und VGH München, Beschl. vom 14.03.2002 - M 16 E 02.1187).
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Rechtsprechung
   LG München I, 27.02.2002 - 1 HK O 16598/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17207
LG München I, 27.02.2002 - 1 HK O 16598/01 (https://dejure.org/2002,17207)
LG München I, Entscheidung vom 27.02.2002 - 1 HK O 16598/01 (https://dejure.org/2002,17207)
LG München I, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 1 HK O 16598/01 (https://dejure.org/2002,17207)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JurPC

    MarkenG § 15; TDG § 5
    Providerhaftung für rechtswidrige Domains

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Providerhaftung für rechtswidrige Domains

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 690
  • CR 2003, 67
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 25.04.2005 - 5 U 117/04

    "günstiger.de"

    Ohne Erfolg beruft sich die Antragstellerin für ihren Rechtsstandpunkt auf eine Entscheidung des LG München vom 27.2.2002 (MMR 2002, 690).
  • KG, 28.06.2007 - 10 U 178/06

    Zu den Prüfungspflichten eines Webhosters

    Soweit das Landgericht München (MMR 2002, 690) der Prüfung des Gerichts, das die einstweilige Verfügung erlassen hat, weitergehendes Gewicht beimisst, vermag der Senat dem mit vorstehenden Erwägungen nicht zu folgen.
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dejure.org Übersicht LG München I

Rechtsprechung
   AG Bonn, 21.05.2002 - 14 C 233/02   

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https://dejure.org/2002,20106
AG Bonn, 21.05.2002 - 14 C 233/02 (https://dejure.org/2002,20106)
AG Bonn, Entscheidung vom 21.05.2002 - 14 C 233/02 (https://dejure.org/2002,20106)
AG Bonn, Entscheidung vom 21. Mai 2002 - 14 C 233/02 (https://dejure.org/2002,20106)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • CR 2003, 67
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Düsseldorf, 11.02.2004 - 12 O 384/03
    Die Zusendung von unverlangten e-Mail Nachrichten zu Werbezwecken (sogenanntes "spamming") stellt auch nach fast einhelliger Rechtsprechung (OLG Koblenz, MMR 2003, 590; LG Traunstein, NJW-CoR 1998, 109; LG Ellwangen, MMR 1999, 675; LG Berlin NJW-CoR 1998, 431; LG Berlin, MMR 1999, 43; LG Berlin NJW-RR 2001, 628; LG Berlin, MMR, 2002, 685; LG München, NJW-RR 2003, LG München, MMR 2003, 483; LG Karlsruhe, MMR 2002, 402; AG Bonn, CR 2003, 67; a.A. LG Kiel, MMR, 2000, 704; LG Braunschweig, NJW-RR 2000, 924) sowie der überwiegenden Ansicht in der Literatur (vgl. u.a. Gummig, ZUM 1996, 537; Ernst, BB 1997, 1057; Schmittmann, 1997, 636; Schrey/Westerwelle, BB 1997, 1057; Dethloff, NJW 1998, 1596; Hoeren, WRP 1997, 993; Schrick, MMR, 399;… Baumbach Hafermehl, UWG, 22. Aufl., § 1 Rn. 70 a;… Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 1 Rn. 294; a.A. Reichelsdorfer, GRUR 1997, 191; Kröger/Gimmy, Handbuch zum Internetrecht, 2000, 387) grundsätzlich einen Verstoß gegen § 1 UWG sowie einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.
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