Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.03.1999 - 1 Ws 191/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7371
OLG Düsseldorf, 18.03.1999 - 1 Ws 191/99 (https://dejure.org/1999,7371)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.03.1999 - 1 Ws 191/99 (https://dejure.org/1999,7371)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. März 1999 - 1 Ws 191/99 (https://dejure.org/1999,7371)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7371) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 389
  • DAR 1999, 324
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Hamm, 04.09.2012 - 1 Ws 464/12

    Anfechtung der Ablehnung des Antrags auf Aufhebung der vorläufigen Entziehung der

    Das ist auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden (OLG Düsseldorf NZV 1999, 389; OLG Köln Beschl. v. 28.03.2008 - 2 Ws 136/08 - juris).
  • OLG Hamm, 27.03.2007 - 4 Ws 152/07

    vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis; Sperrfristablauf; beschleunigte

    Wer gegen ein Urteil, in dem eine Sicherungsmaßregel nach § 69 StGB angeordnet worden ist, Berufung einlegt, muss darüber hinaus damit rechnen, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis länger dauert, als das Amtsgericht die Sperrfrist bemessen hat (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 79, 23; NZV 1999, 389; MeyerGoßner, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.1999 - 1 Ws 846/99

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Entziehung der Fahrerlaubnis; Hinauszögerung

    Der Senat verweist dazu auf seinen Beschluß vom 18. März 1999 - 1 Ws 191/99 -, dessen Gründe insoweit fortbestehen.

    Dies kommt in Betracht, wenn sich das Verfahren ungewöhnlich lange verzögert hat und deshalb die Feststellung eines Eignungsmangels in der zukünftigen Hauptverhandlung nicht mehr wahrscheinlich ist (vgl. Senatsbeschluß vom 18. März 1999, a. a. O., und die dort zitierten weiteren Senatsentscheidungen; ferner Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 111 a Rdnr. 10).

  • KG, 01.11.2010 - 1 Ss 317/10

    Absehen von der Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund bloßen

    Da der Eignungsprüfung der Verwaltungsbehörde grundsätzlich nicht vorgegriffen werden soll [vgl. OLG Düsseldorf VRS 97, 124ff.], bedarf es in aller Regel der Feststellung von zusätzlichen Tatsachen, die über den bloßen Zeitablauf hinaus belegen, dass der Angeklagte zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist.
  • OLG Köln, 28.03.2008 - 2 Ws 136/08

    Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis allein aufgrund des

    Wer gegen ein Urteil, in dem eine Sicherungsmaßregel nach § 69 StGB angeordnet worden ist, Berufung einlegt, muss damit rechnen, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis länger dauert ,als das Amtsgericht die Sperrfrist bemessen hat (OLG Düsseldorf NZV 1999, 389; OLG München DAR 1975, 132; 77, 49; OLG Hamm VRS 49, 111; OLG Frankfurt VRS 52, 413; Hentschel DAR 76, 9; 88, 91; KG VRS 69, 130; Nack in KK, StPO, 5. Aufl. § 111 a Rdn. 10; SK-Rudolphi § 111 a Rdn 19; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage § 111 a Rdn 11 m.w.N.).

    Das BVerfG hat in einer Entscheidung vom 11.9.1989 - 2 BvR 1209/88 - (zitiert in der Entscheidung des OLG Düsseldorf NZV 1999, 389) ausgeführt: .

  • OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 1 Ss 121/02

    Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr: Zurückweisung eines

    Insoweit weist der Senat aber darauf hin, dass der zwischenzeitlich eingetretene Ablauf der vom Amtsgericht vorgesehenen Sperrfrist von fünf Monaten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis einer erneuten Anordnung der Entziehung der Fahrerlaubnis und damit auch einer Fortdauer der vorläufigen Entziehung nach § 111a StPO nicht entgegenstünde, wenn der Angeklagte weiterhin als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges anzusehen wäre (Senat DAR 2001, 469; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Auflage 2003, 69 a Rn. 9 a ; zum Ablauf der Sperrfrist während des Rechtsmittelverfahrens: OLG Düsseldorf NZV 1999, 389 f.; OLG Dresden OLG-Nl 1997, 71; KG, Beschluss vom 30.10.1998, 3 Ws 620/08; Meyer-Goßner, a.a.O., § 69 Rn. 17 a).
  • KG, 10.12.2021 - 3 Ss 56/21

    Anforderungen an eine Beschränkung eines eingelegten Rechtsmittels

    Der bloße Zeitablauf rechtfertigt ein Absehen von der Maßregel indes nicht (vgl. Senat, Urteil vom 1. November 2010 a.a.O.).Da der Eignungsprüfung der Verwaltungsbehörde grundsätzlich nicht vorgegriffen werden soll (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. März 1999 - 1 Ws 191/99 -, juris), bedarf es in aller Regel der Feststellung von zusätzlichen Tatsachen, die über den bloßen Zeitablauf hinaus belegen, dass die Angeklagte zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist (vgl. Senat, Urteil vom 1. November 2010 a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 07.10.2009 - 1 Ws 184/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verwerfung der Berufung wegen

    Dem Berufungsgericht bleibt es unbenommen, über die Frage der Aufrechterhaltung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis erneut zu entscheiden, wobei der Angeklagte mit einer gewissen Verlängerung der tatsächlichen Sperre als Folge der Berufungseinlegung rechnen muss (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1999, 389; OLG Koblenz VRS 68, 41).
  • KG, 10.12.2021 - 161 Ss 113/21

    Beschränkung eines eingelegten Rechtsmittels; Wechselwirkung zwischen Fahrverbot

    Der bloße Zeitablauf rechtfertigt ein Absehen von der Maßregel indes nicht (vgl. Senat, Urteil vom 1. November 2010 a.a.O.).Da der Eignungsprüfung der Verwaltungsbehörde grundsätzlich nicht vorgegriffen werden soll (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. März 1999 - 1 Ws 191/99 -, juris), bedarf es in aller Regel der Feststellung von zusätzlichen Tatsachen, die über den bloßen Zeitablauf hinaus belegen, dass die Angeklagte zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist (vgl. Senat, Urteil vom 1. November 2010 a.a.O.).
  • OLG Koblenz, 29.03.2001 - 1 Ss 319/00

    Absehen vom Fahrverbot, Berufungsbeschränkung, Beschränkung des Rechtsmittels,

    Steht, wie vorliegend, die Frage charakterlicher Unzuverlässigkeit im Raum, entfällt bei einer solchen Verfehlung der gesetzliche Regelfall nur dann, wenn besondere Umstände objektiver oder subjektiver Art vorhanden sind, die ungeachtet der Tat den Eignungsmangel des Täters ausschließen und dem Fehlverhalten Ausnahmecharakter verleihen (Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 69 Rdnr. 10 m.w.N.; OLG Düsseldorf, NZV 1999, 389).
  • OLG Jena, 23.10.2003 - 1 Ws 324/03

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fahrlässiger Trunkenheit im

  • OLG Hamm, 27.03.2007 - 4 Ws 152/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis (vorläufige) - Nötigung - rechts überholen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.02.1999 - 5 Ss 15/99 - 9/99 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11956
OLG Düsseldorf, 10.02.1999 - 5 Ss 15/99 - 9/99 I (https://dejure.org/1999,11956)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.02.1999 - 5 Ss 15/99 - 9/99 I (https://dejure.org/1999,11956)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - 5 Ss 15/99 - 9/99 I (https://dejure.org/1999,11956)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,11956) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 388
  • DAR 1999, 324
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.11.1974 - 4 StR 482/74

    Ende einer Trunkenheitsfahrt - Rechtliche Selbstständigkeit der nach der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.1999 - 5 Ss 15/99
    In Fällen des § 315 c Abs. 1 Nr. 1 StGB stellt eine einheitliche Fahrt in verkehrsuntüchtigem Zustand, wenn während ihr mehrere Gefahrensituationen herbeigeführt werden, grundsätzlich eine Handlungseinheit dar (BGH VRS 47, 178; 48, 191); denn die Herbeiführung von zeitlich hintereinanderliegenden Gefahrensituationen verbindet diese zu einer Tat i. S. eines Dauerdelikts (BGHSt 22, 71; BGH VRS 9, 353; OLG Koblenz VRS 37, 191).

    Das gilt auch dann, wenn das Tun des Fahrers von dem einzigen Gedanken beherrscht wird, seinen Verfolgern unerkannt zu entkommen, wenn im Verlauf dieses Fluchtweges ohne neue Fahrentschlüsse mehrere strafbare Handlungen verübt werden und sich diese nur als Teilabschnitte der sich gleichförmig und ununterbrochen in kurzer Zeit abspielenden Flucht darstellen (BGH VRS 48, 191; BGHSt 22, 67, 76), wie insbesondere bei der Flucht vor der verfolgenden Polizei.

    Das gilt jedoch dann nicht, wenn der Fahrer nach einem Unfall in Kenntnis seiner sich aus § 142 StGB ergebenden Wartepflicht seine Fahrt aufgrund eines neuen Entschlusses fortsetzt, wobei es unerheblich ist, ob er seine Fahrt nach dem Unfall unterbricht oder nicht (BGHSt 21, 203; BGH VRS 48, 191; BGHSt 26, 141, 144).

  • BGH, 17.02.1967 - 4 StR 461/66

    Annahme eines planmäßigen Sichentziehens vom Unfallort bei Zusammenwirken von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.1999 - 5 Ss 15/99
    Das gilt jedoch dann nicht, wenn der Fahrer nach einem Unfall in Kenntnis seiner sich aus § 142 StGB ergebenden Wartepflicht seine Fahrt aufgrund eines neuen Entschlusses fortsetzt, wobei es unerheblich ist, ob er seine Fahrt nach dem Unfall unterbricht oder nicht (BGHSt 21, 203; BGH VRS 48, 191; BGHSt 26, 141, 144).

    Der Angekl. sah sich jetzt "sowohl im äußeren Geschehen wie in seiner geistig-seelischen Verfassung vor eine neue Lage gestellt" (BGH VRS 13, 120, 122; BGHSt 21, 203, 205) und fasste einen neuen Willensentschluss, "als dessen Folge demgemäß ein ebenfalls nur als selbständige Handlung rechtlich erfassbares Verhalten in Betracht kommt" (BGH a.a.O.).

  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.1999 - 5 Ss 15/99
    Das gilt auch dann, wenn das Tun des Fahrers von dem einzigen Gedanken beherrscht wird, seinen Verfolgern unerkannt zu entkommen, wenn im Verlauf dieses Fluchtweges ohne neue Fahrentschlüsse mehrere strafbare Handlungen verübt werden und sich diese nur als Teilabschnitte der sich gleichförmig und ununterbrochen in kurzer Zeit abspielenden Flucht darstellen (BGH VRS 48, 191; BGHSt 22, 67, 76), wie insbesondere bei der Flucht vor der verfolgenden Polizei.
  • BGH, 11.06.1974 - 4 StR 165/74

    Gefährdung des Straßenverkehrs - Trunkenheitsfahrt - Fahren unter Alkoholeinfluß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.1999 - 5 Ss 15/99
    In Fällen des § 315 c Abs. 1 Nr. 1 StGB stellt eine einheitliche Fahrt in verkehrsuntüchtigem Zustand, wenn während ihr mehrere Gefahrensituationen herbeigeführt werden, grundsätzlich eine Handlungseinheit dar (BGH VRS 47, 178; 48, 191); denn die Herbeiführung von zeitlich hintereinanderliegenden Gefahrensituationen verbindet diese zu einer Tat i. S. eines Dauerdelikts (BGHSt 22, 71; BGH VRS 9, 353; OLG Koblenz VRS 37, 191).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 18.03.1999 - 3 ObOWi 30/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7072
BayObLG, 18.03.1999 - 3 ObOWi 30/99 (https://dejure.org/1999,7072)
BayObLG, Entscheidung vom 18.03.1999 - 3 ObOWi 30/99 (https://dejure.org/1999,7072)
BayObLG, Entscheidung vom 18. März 1999 - 3 ObOWi 30/99 (https://dejure.org/1999,7072)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7072) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Warntafeln an einem Fahrzeug, das Teil einer Beförderungseinheit ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 277
  • NZV 1999, 436 (Ls.)
  • NZV 2000, 509
  • DAR 1999, 324
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 15.11.1983 - 1 ObOWi 360/83

    Anhänger; Kraftfahrzeuganhänger; Zug; Verbindung; Bußgeld; Halter; Fahrzeug

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1999 - 3 ObOWi 30/99
    Verantwortlich im Sinne des § 31 Abs. 2 StVZO für die Vorschriftsmäßigkeit des Zuges ist in derartigen Fällen aber nur der Halter des Zugfahrzeugs (vgl. BayObLGSt 1980, 135; 1983, 149).
  • BayObLG, 26.11.1980 - 1 ObOWi 373/80
    Auszug aus BayObLG, 18.03.1999 - 3 ObOWi 30/99
    Verantwortlich im Sinne des § 31 Abs. 2 StVZO für die Vorschriftsmäßigkeit des Zuges ist in derartigen Fällen aber nur der Halter des Zugfahrzeugs (vgl. BayObLGSt 1980, 135; 1983, 149).
  • BayObLG, 17.02.1997 - 2 ObOWi 57/97
    Auszug aus BayObLG, 18.03.1999 - 3 ObOWi 30/99
    Als verantwortlicher Halter ist regelmäßig derjenige anzusehen, der das Fahrzeug für eigene Rechnung im Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (vgl. z.B. BayObLG Beschluß vom 17.2.1997 - 2 ObOWi 57/97 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2008 - 2 Ss OWi 50/07

    Verurteilung wegen fahrlässigen Unterlassens der Zurverfügungstellung von

    Für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel zur Durchführung der Ladungssicherung reicht es aus, dass dem Fahrzeugführer die hierfür benötigten Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung stehen und er von diesen ohne Schwierigkeiten - in eigener Verantwortung - Gebrauch machen kann (vgl. OLG Hamm a.a.O., zur Ausrüstung mit Warntafeln: OLG Zweibrücken NZV 1989, 203; BayObLG NZV 2000, 509).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.05.1999 - 2a Ss (OWi) 96/99 - (OWi) 29/99 II   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13053
OLG Düsseldorf, 03.05.1999 - 2a Ss (OWi) 96/99 - (OWi) 29/99 II (https://dejure.org/1999,13053)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.05.1999 - 2a Ss (OWi) 96/99 - (OWi) 29/99 II (https://dejure.org/1999,13053)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Mai 1999 - 2a Ss (OWi) 96/99 - (OWi) 29/99 II (https://dejure.org/1999,13053)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,13053) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 432
  • DAR 1999, 324
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Bamberg, 16.03.2015 - 3 Ss OWi 236/15

    Maßgeblichkeit des Rechtskrafteintritts der Vorahndung für Beharrlichkeitsprüfung

    Für die Wertung der "Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers" als 'beharrlich' im Sinne von 25 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StVG kommt es mit Blick auf die Gewichtung der zeitlichen Abfolge der festgestellten und noch verwertbaren Vorahndungen des Betroffenen in der Regel - wenn auch nicht ausschließlich oder ausnahmslos - auf den Zeitpunkt des Rechtskrafteintritts der die frühere Zuwiderhandlung ahndenden Entscheidung an (u.a. Anschluss an BayObLGSt 1995, 130 = DAR 1995, 455 = NZV 1995, 499 = VRS 90 [1996], 57 = NStZ-RR 1996, 21; BayObLGSt 1996, 44 = NStZ-RR 1996, 283 = NZV 1996, 370 = OLGSt StVG § 25 Nr. 15 = VRS 92 [1997], 29 und OLG Düsseldorf DAR 1999, 324 = NZV 1999, 432 = VRS 97 [1999], 201).

    a) Für die Wertung der "Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers" als 'beharrlich" im Sinne von 25 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StVG kommt es mit Blick auf die Gewichtung der zeitlichen Abfolge der festgestellten und noch verwertbaren Vorahndungen des Betroffenen in der Regel maßgeblich auf den Zeitpunkt des Rechtskrafteintritts der die frühere Zuwiderhandlung ahndenden Entscheidung an (st.Rspr., vgl. u.a. BayObLGSt 1995, 130 = DAR 1995, 455 = NZV 1995, 499 = VRS 90 [1996], 57 = NStZ-RR 1996, 21; BayObLGSt 1996, 44 = NStZ-RR 1996, 283 = NZV 1996, 370 = OLGSt StVG § 25 Nr. 15 = VRS 92 [1997], 29; OLG Düsseldorf DAR 1999, 324 = NZV 1999, 432 = VRS 97 [1999], 201; König in Hentschel/König/Dauer § 25 StVG Rn. 15; Burmann in Burmann/Heß/Jahnke/Janker Straßenverkehrsrecht § 25 StVG Rn. 11 und Burhoff /Deutscher Rn. 1573, jeweils m.w.N).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht