Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 28.10.2013

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.11.2013 - III-5 RBs 153/13   

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https://dejure.org/2013,34006
OLG Hamm, 05.11.2013 - III-5 RBs 153/13 (https://dejure.org/2013,34006)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.11.2013 - III-5 RBs 153/13 (https://dejure.org/2013,34006)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. November 2013 - III-5 RBs 153/13 (https://dejure.org/2013,34006)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Burhoff online

    StVO § 3; StVO § 21
    Mitfahrendes Kind; Sicherung

  • Burhoff online

    Kleinkind, Anschnallpflicht, Sicherheitsgurt, eigenmächtiges Abschnallen

  • openjur.de

    Haftung und Kontrollpflicht des Kfz-Führers für das (selbstständige) Abschnallen eines Kindes während der Fahrt

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Haftung und Kontrollpflicht des Kfz-Führers für das (selbstständige) Abschnallen eines Kindes während der Fahrt

  • verkehrslexikon.de

    Zur Kindersicherung im Kfz durch den Kfz-Führer

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überwachungspflichten eines Kfz-Führers bezüglich des selbständigen Abschnallens eines Kindes während der Fahrt

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Anschnallpflicht von Kindern während der Fahrt - Kontrollpflicht des Fahrers

  • kanzlei-heskamp.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 80 Abs. 3
    Überwachungspflichten eines Kfz-Führers bezüglich des selbständigen Abschnallens eines Kindes während der Fahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Kontrollpflicht des Fahrers hinsichtlich des Abschnallens eines Kindes

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anschnallen!

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Notfalls mit Nanny

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn sich das Kind während der Autofahrt abschnallt

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Haftung und Kontrollpflicht des Autofahrers - Sicherung von mitfahrenden Kindern

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu abgeschnallten Kleinkindern - Kontrolle während der gesamten Fahrt nötig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vierjähriges Kind schnallt sich während der Autofahrt ab - Geldbuße für den Kraftfahrzeugführer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kfz-Führer hat dafür Sorge zu tragen, dass ein im Kfz befördertes Kind vorschriftsmäßig gesichert ist und es auch bleibt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vierjähriges Kind schnallt sich während der Autofahrt ab - Geldbuße für den Kraftfahrzeugführer

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vierjährige schnallt sich im Auto ab - Der Vater und Fahrer muss Geldbuße zahlen, weil er die Sicherung nicht kontrollierte

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Eltern müssen angeschnalltes Kleinkind kontrollieren

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Kind schnallt sich ab - Geldbuße für den Kraftfahrzeugführer

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten eines Autofahrers bei Mitnahme von Kindern

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Zur Kontrollpflicht des Fahrers hinsichtlich des Abschnallens eines Kindes

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Ordnungswidrigkeitenverfahren - PKW-Fahrer muss darauf achten, dass ein befördertes 4-jähriges Kind während der Fahrt vorschriftsmäßig gesichert ist und bleibt

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Kinder im Auto: Besondere Pflichten für die Eltern

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Zur Kasse gebeten: Kind schnallt sich während der Fahrt ab

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kinder noch angeschnallt? Ständige Überwachung während der Fahrt erforderlich

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Eltern aufgepasst: Anschnallpflicht gilt auch im Kindersitz!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Autofahrer haftet für abgeschnalltes Kind

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anschnallpflicht im Kindersitz - regelmäßige Kontrolle erforderlich

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vierjähriges Kind schnallt sich während der Autofahrt ab - Geldbuße?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Autofahrer muss während der gesamten Fahrt auf vorschriftsmäßige Sicherung von Kindern im Fahrzeug achten - Vierjähriges Kind schnallt sich während der Autofahrt ab - Geldbuße für den Kraftfahrzeugführer gerechtfertigt

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Kind schnallt sich während der Fahrt ab: Geldbuße für Autofahrer

Besprechungen u.ä. (2)

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Sorgfaltspflichten eines Autofahrers bei Mitnahme von Kindern

  • lachner-vonlaufenberg.de (Entscheidungsbesprechung)

    OLG Hamm empfiehlt Eltern das Meiden von Autobahnen und Schnellstraßen

Verfahrensgang

  • AG Marl - 8 OWi 349/13
  • OLG Hamm, 05.11.2013 - III-5 RBs 153/13

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 59
  • NZV 2015, 199
  • DAR 2014, 150
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • AG Köln, 14.03.2005 - 809 OWi 723/04

    Wer antiautoritär erzieht, darf nicht auf der Autobahn fahren

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 5 RBs 153/13
    Jeder Fahrer ist daher verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ein mitfahrendes Kind während der gesamten Fahrt ausreichend gesichert ist und auch bleibt (AG Köln, NZV 05, 598).

    Denn im Falle der Nichtsicherung bzw. einer Verletzung der Anschnallpflicht kann es aufgrund des leichten Gewichtes eines Kindes bei Kollisionen, starkem Abbremsen, Ausweichmanövern oder Kurvenfahrten zu erheblichem Umher- oder sogar Herausschleudern des Kindes mit schwerstwiegenden Gesundheitsfolgen für das Kind kommen (so bereits: AG Köln, NZV 2005, 598, 599).

    Darüber hinaus besteht das Risiko, dass das Kind hierbei auch gegen den Führer des Kfz geschleudert wird, was wiederum die Gefahr in sich birgt, dass dieser die Kontrolle über das Fahrzeug verliert und es zu gravierenden Unfallfolgen kommen kann, in die (auch) andere Verkehrsteilnehmer verwickelt werden können (so auch bereits: AG Köln, NZV 2005, 598, 599).

    Schon ein Kind in diesem Alter ist regelmäßig auch in der Lage, das ausgesprochene Verbot, sich während der gesamten Fahrt abzuschnallen, zu verstehen, zu akzeptieren und zu befolgen (vgl. dazu auch: AG Köln, NZV 2005, 598, 599 für fast neunjähriges Kind).

  • OLG Hamm, 21.06.1995 - 3 U 60/95

    Fürsorgepflicht des alkoholisierten Fahrzeugführers gegenüber den alkoholisierten

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 5 RBs 153/13
    Zwar besteht grundsätzlich keine Fürsorgepflicht des Kfz-Führers in Bezug auf die Anschnallpflicht aus § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO gegenüber zur "Besetzung" gehörenden, im Kfz beförderten Personen, die selbst Normadressaten der Anschnallpflicht sind (vgl. dazu z.B.: BayObLG, Beschluss vom 27. August 1993 zu 2 ObOWi 280/93, zitiert nach juris Rn. 7 m.w.N.; KG Berlin, VRS 70, 469, 470; OLG Hamm, NZV 1996, 33).

    Etwas Anderes gilt indes gegenüber dem schutzwürdigen Personenkreis des § 3 Abs. 2a StVO (vgl. dazu: OLG Hamm, NZV 1996, 33 m.w.N.; Heß, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. Aufl., § 23 StVO Rn. 17), wozu ausdrücklich auch Kinder zählen.

    Gegenüber diesen Personen trifft den Kfz-Führer ausnahmsweise eine besondere Fürsorgepflicht (Heß, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. Aufl., § 23 StVO Rn. 17; OLG Frankfurt, VM 86, 6; OLG Hamm, NZV 1996, 33 - jeweils für betrunkene Mitfahrer; vgl. auch: KG Berlin, VRS 70, 469, 470, wonach eine bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des Kfz-Führers für einen Verstoß gegen die Anschnallpflicht eines Mitfahrers nur bei Bestehen einer Garantenstellung mit Erfolgsabwendungspflicht in Betracht kommt).

  • BGH, 12.12.2000 - VI ZR 411/99

    Mitverschulden bei Nichtanlagen des Sicherheitsgurts

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 5 RBs 153/13
    Unter "Fahrt" ist dabei der Gesamtvorgang der Benutzung des Kfz als Beförderungsmittel gemeint, wovon auch kurzzeitige verkehrsbedingte Fahrtunterbrechungen umfasst sind (BGH, NJW 2001, 1485, 1486; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 21a StVO Rn. 3 m.w.N.).

    Unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO, durch die Einführung einer Anschnallpflicht die Zahl der Verkehrstoten und (Schwer-) Verletzten zu senken (BGH, NJW 2001, 1485), wäre es schlechterdings unvereinbar, wenn man die Anschnall- bzw. Sicherungspflicht gerade in Bezug auf Kinder davon ausnehmen oder abschwächen wollte.

  • KG, 04.02.1986 - 3 Ws (B) 10/86

    Taxifahrer; Taxi; Fahrgast; Anschnallpflicht; Angeschnallt; Ordnungswidrigkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 5 RBs 153/13
    Zwar besteht grundsätzlich keine Fürsorgepflicht des Kfz-Führers in Bezug auf die Anschnallpflicht aus § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO gegenüber zur "Besetzung" gehörenden, im Kfz beförderten Personen, die selbst Normadressaten der Anschnallpflicht sind (vgl. dazu z.B.: BayObLG, Beschluss vom 27. August 1993 zu 2 ObOWi 280/93, zitiert nach juris Rn. 7 m.w.N.; KG Berlin, VRS 70, 469, 470; OLG Hamm, NZV 1996, 33).

    Gegenüber diesen Personen trifft den Kfz-Führer ausnahmsweise eine besondere Fürsorgepflicht (Heß, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. Aufl., § 23 StVO Rn. 17; OLG Frankfurt, VM 86, 6; OLG Hamm, NZV 1996, 33 - jeweils für betrunkene Mitfahrer; vgl. auch: KG Berlin, VRS 70, 469, 470, wonach eine bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des Kfz-Führers für einen Verstoß gegen die Anschnallpflicht eines Mitfahrers nur bei Bestehen einer Garantenstellung mit Erfolgsabwendungspflicht in Betracht kommt).

  • OLG Rostock, 27.08.2004 - 2 Ss OWi 19/03

    Tateinheit bei Geschwindigkeitsverstoß und gleichzeitigem Fahren ohne

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 5 RBs 153/13
    Daraus folgt, dass ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht während der gesamten Fahrt im Sinne einer Dauerordnungswidrigkeit zu behandeln ist (vgl. dazu: OLG Rostock, Urteil vom 27. August 2004 zu 2 Ss (OWi) 19/03 I 37/03, zitiert nach juris Rn. 11).

    5.Da auch die vom Amtsgericht ausgeurteilte Rechtsfolge der Geldbuße in Höhe von 40,- EUR, insbesondere unter Berücksichtigung der rechtlich zutreffenden Annahme tateinheitlicher Begehung der fahrlässigen Dauerordnungswidrigkeit nach §§ 21 Abs. 1a, 21a Abs. 1, 49 StVO, 24 StVG und der fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung nach §§ 3 Abs. 3, 49 StVO, 24 StVG (vgl. dazu: OLG Rostock, Urteil vom 27. August 2004 zu 2 Ss (OWi) 19/03 I 37/03, zitiert nach juris Rn. 11), rechtlich nicht zu beanstanden ist, war nach alledem die (zugelassene) Rechtsbeschwerde als unbegründet zu verwerfen.

  • OLG Hamm, 14.02.2008 - 2 Ss OWi 81/08

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Beweisantrag; Ablehnung; Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 5 RBs 153/13
    Der Betroffene hat danach alle Tatsachen, die den Verfahrensmangel begründen, so genau und vollständig anzugeben, dass das Rechtsbeschwerdegericht das Vorliegen der verfahrenswidrigen Gehörsverweigerung allein anhand seiner auf Zulassung gerichteten Antrags- und Rechtsbeschwerdeschrift nachvollziehen kann (vgl. Beschluss des OLG Hamm vom 14.02.2008 - 2 SsOWi 81/08 - m. w. N.).
  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 335/05

    Zulassung: Zulassungsantrag; Begrünung; Ablehnung eines Beweisantrages

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 5 RBs 153/13
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs ist nur dann gegeben, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensmangel beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Partei hat (OLG Hamm, Beschluss vom 25.05.2005 - 2 SsOWi 335/05).
  • BayObLG, 27.08.1993 - 2 ObOWi 280/93

    Verpflichtung; Kfz-Führer; Anlegen; Sicherheitsgurt; Beifahrer; Beteiligung;

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 5 RBs 153/13
    Zwar besteht grundsätzlich keine Fürsorgepflicht des Kfz-Führers in Bezug auf die Anschnallpflicht aus § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO gegenüber zur "Besetzung" gehörenden, im Kfz beförderten Personen, die selbst Normadressaten der Anschnallpflicht sind (vgl. dazu z.B.: BayObLG, Beschluss vom 27. August 1993 zu 2 ObOWi 280/93, zitiert nach juris Rn. 7 m.w.N.; KG Berlin, VRS 70, 469, 470; OLG Hamm, NZV 1996, 33).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36289
OLG Celle, 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13 (https://dejure.org/2013,36289)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13 (https://dejure.org/2013,36289)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Oktober 2013 - 322 SsRs 280/13 (https://dejure.org/2013,36289)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Geschwindigkeitsüberschreitung, relative Überschreitung, Vorsatz

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 79 Abs. 6 OWiG; § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG; § 80a Abs. 3 OWiG
    Wahrnehmung von ordnungsgemäß aufgestellten Vorschriftszeichen von Verkehrsteilnehmern; Ausgehen von vorsätzlicher Begehungsweise bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Annahme von Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wahrnehmung von ordnungsgemäß aufgestellten Vorschriftszeichen von Verkehrsteilnehmern; Ausgehen von vorsätzlicher Begehungsweise bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wann liegt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung Vorsatz vor und droht eine erhöhte Geldbuße ?

  • rechtsportal.de

    OWiG § 10; OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 1
    Voraussetzungen für die Annahme der vorsätzlichen Begehung einer Geschwindigkeitsüberschreitung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vorsatz, Vorsatz, Vorsatz - immer wieder Vorsatz…reelle Chance

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Bei welcher Geschwindigkeitsüberschreitung ist Vorsatz anzunehmen?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Voraussetzung für die Ahndung als vorsätzliche Ordnungswidrigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei Geschwindigkeitsüberschreitung von 25% kann allein die Höhe der Überschreitung nicht die Annahme einer Vorsatztat begründen

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - Ab welcher Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung darf das Gericht bzw. die Bußgeldbehörde davon ausgehen, dass ich mir dieser bewusst war?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mehr als 25 % Geschwindigkeitsüberschreitung = Vorsatz?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 % begründet allein keine Verurteilung wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - Vorliegen von weiteren Indizien zur Bejahung des Vorsatzes notwendig

Papierfundstellen

  • NZV 2014, 232
  • DAR 2014, 150
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Celle, 09.08.2011 - 322 SsBs 245/11

    Zur Annahme von Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13
    Diese Schlussfolgerung entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach davon ausgegangen werden kann, dass ordnungsgemäß aufgestellte Vorschriftszeichen von Verkehrsteilnehmern in aller Regel wahrgenommen werden, auch wenn es dazu keine genauen, durch wissenschaftliche Erhebungen gesicherten Erkenntnisse geben mag (vgl. BGHSt 43, 241, 250; OLG Jena, DAR 2008, 35; OLG Celle, NZV 2011, 618).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Regel von vorsätzlicher Begehungsweise ausgegangen werden kann, wenn anhand der Motorengeräusche, der sonstigen Fahrgeräusche, der Fahrzeugvibration und anhand der Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung ändert, der Fahrer zuverlässig einschätzen kann und dadurch erkennt, dass er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit wesentlich überschreitet (vgl. dazu OLG Koblenz, DAR 1999, 227; KG, Beschluss vom 29.09.2000, 2 Ss 218/00; OLG Celle, NZV 2011, 618; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 249; OLG Düsseldorf, NZV 1995, 161; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 3 StVO, Rdnr. 56).

    - 45 % (OLG Celle, NZV 2011, 618) und.

  • KG, 29.09.2000 - 3 Ws (B) 441/00
    Auszug aus OLG Celle, 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13
    Zwar ist die Frage des Vorliegens einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung in der Regel als eine solche des Einzelfalls anzusehen (KG, Beschluss v. 29.09.2000, 2 Ss 218/00, juris).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Regel von vorsätzlicher Begehungsweise ausgegangen werden kann, wenn anhand der Motorengeräusche, der sonstigen Fahrgeräusche, der Fahrzeugvibration und anhand der Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung ändert, der Fahrer zuverlässig einschätzen kann und dadurch erkennt, dass er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit wesentlich überschreitet (vgl. dazu OLG Koblenz, DAR 1999, 227; KG, Beschluss vom 29.09.2000, 2 Ss 218/00; OLG Celle, NZV 2011, 618; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 249; OLG Düsseldorf, NZV 1995, 161; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 3 StVO, Rdnr. 56).

    - 40 % (Kammergericht, Beschluss vom 29.09.2000, 2 Ss 218/00; OLG Koblenz, DAR 1999, 227),.

  • OLG Jena, 29.10.2007 - 1 Ss 130/07

    Zur Frage einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung im unteren Bereich

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13
    Diese Schlussfolgerung entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach davon ausgegangen werden kann, dass ordnungsgemäß aufgestellte Vorschriftszeichen von Verkehrsteilnehmern in aller Regel wahrgenommen werden, auch wenn es dazu keine genauen, durch wissenschaftliche Erhebungen gesicherten Erkenntnisse geben mag (vgl. BGHSt 43, 241, 250; OLG Jena, DAR 2008, 35; OLG Celle, NZV 2011, 618).

    - 23, 75 % (OLG Jena, DAR 2008, 35).

  • OLG Koblenz, 11.02.1999 - 2 Ss 4/99
    Auszug aus OLG Celle, 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Regel von vorsätzlicher Begehungsweise ausgegangen werden kann, wenn anhand der Motorengeräusche, der sonstigen Fahrgeräusche, der Fahrzeugvibration und anhand der Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung ändert, der Fahrer zuverlässig einschätzen kann und dadurch erkennt, dass er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit wesentlich überschreitet (vgl. dazu OLG Koblenz, DAR 1999, 227; KG, Beschluss vom 29.09.2000, 2 Ss 218/00; OLG Celle, NZV 2011, 618; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 249; OLG Düsseldorf, NZV 1995, 161; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 3 StVO, Rdnr. 56).

    - 40 % (Kammergericht, Beschluss vom 29.09.2000, 2 Ss 218/00; OLG Koblenz, DAR 1999, 227),.

  • OLG Karlsruhe, 28.04.2006 - 1 Ss 25/06

    Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung: Annahme vorsätzlicher Begehungsweise

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Regel von vorsätzlicher Begehungsweise ausgegangen werden kann, wenn anhand der Motorengeräusche, der sonstigen Fahrgeräusche, der Fahrzeugvibration und anhand der Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung ändert, der Fahrer zuverlässig einschätzen kann und dadurch erkennt, dass er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit wesentlich überschreitet (vgl. dazu OLG Koblenz, DAR 1999, 227; KG, Beschluss vom 29.09.2000, 2 Ss 218/00; OLG Celle, NZV 2011, 618; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 249; OLG Düsseldorf, NZV 1995, 161; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 3 StVO, Rdnr. 56).

    - 50 % (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 249).

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13
    (im Anschluss an BGHSt 43, 241).

    Diese Schlussfolgerung entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach davon ausgegangen werden kann, dass ordnungsgemäß aufgestellte Vorschriftszeichen von Verkehrsteilnehmern in aller Regel wahrgenommen werden, auch wenn es dazu keine genauen, durch wissenschaftliche Erhebungen gesicherten Erkenntnisse geben mag (vgl. BGHSt 43, 241, 250; OLG Jena, DAR 2008, 35; OLG Celle, NZV 2011, 618).

  • OLG Brandenburg, 18.09.2007 - 2 Ss OWi 153/07

    Massive Geschwindigkeitsüberschreitung ist nicht automatisch Vorsatz

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13
    - 32 % (OLG Brandenburg, DAR 2008, 532), bzw.
  • AG Gelnhausen, 06.07.2012 - 44 OWi 2575 Js 6195/12

    Ausschluss einer Fehlmessung

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13
    Die Messung ist als standardisiertes Messverfahren anerkannt (vgl. dazu AG Gelnhausen, Urteil vom 06.07.2012, 44 OWi - 2575 Js 6195/12, juris; AG Wetzlar, Urteil vom 05.06.2012, 45 OWi - 2 JS 53476/12, juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 5 Ss OWi 423/94
    Auszug aus OLG Celle, 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Regel von vorsätzlicher Begehungsweise ausgegangen werden kann, wenn anhand der Motorengeräusche, der sonstigen Fahrgeräusche, der Fahrzeugvibration und anhand der Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung ändert, der Fahrer zuverlässig einschätzen kann und dadurch erkennt, dass er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit wesentlich überschreitet (vgl. dazu OLG Koblenz, DAR 1999, 227; KG, Beschluss vom 29.09.2000, 2 Ss 218/00; OLG Celle, NZV 2011, 618; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 249; OLG Düsseldorf, NZV 1995, 161; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 3 StVO, Rdnr. 56).
  • OLG Zweibrücken, 14.01.2011 - 1 SsBs 37/10

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorsatzfeststellung bei einer erheblichen

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13
    Die Verurteilung wegen Vorsatzes bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn setzt zum einen Kenntnis von der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung und zum anderen Kenntnis von ihrer Überschreitung voraus (vgl. dazu etwa KG, VRS 122, 232; OLG Zweibrücken DAR 2011, 274).
  • KG, 16.06.1999 - 3 Ws (B) 288/99
  • AG Wetzlar, 05.06.2012 - 45 OWi 2 Js 53476/12

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Nachweis der

  • OLG Oldenburg, 09.09.2019 - 2 Ss OWi 233/19

    Messung mit ES 8.0 als standardisiertes Messverfahren; Verwertung von Messungen

    Diese Rechtsprechung gilt auch für Messungen mit dem Messgerät Leivtec XV3, das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist und als standardisiertes Messverfahren anerkannt ist (vgl. OLG Celle, NZV 2014, 232; VG Berlin, Urteil vom 9. Februar 2011, 11 K 459.10)." (OLG Celle, Beschluss vom 17.5.2017, 2 Ss OWi 93/17, betr. das Gerät Leivtec XV 3).
  • OLG Celle, 01.10.2014 - 321 SsBs 60/14

    Grobe Pflichtverletzung bei einem unter Rettungswillen durchgeführten

    Die Annahme einer vorsätzlichen Begehungs-weise ist angesichts der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung nicht zu beanstanden und entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur OLG Gelle, NZV 2014, 232 [OLG Celle 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13] ).
  • OLG Bamberg, 01.03.2019 - 3 Ss OWi 126/19

    Tatvorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitung auf Autobahnen

    2014, Nr. 3 = OLGSt StVO § 3 Nr. 19; 26.04.2013 - 2 Ss OWi 349/13 = DAR 2014, 38 = OLGSt StPO § 261 Nr. 21; 20.10.2010 - 3 Ss OWi 1704/10 = DAR 2010, 708 = ZfS 2011, 50 = SVR 2011, 76 = OLGSt StPO § 267 Nr. 23 [für vorsätzliche Nichteinhaltung des Mindestabstandes] und 24.03.2015- 3 Ss OWi 294/15 =OLGSt StVG § 25 Nr. 60; vgl. ferner jeweils zur Herleitung des Tatvorsatzes bei "erheblicher" Geschwindigkeitsüberschreitung: KG, Beschluss vom 25.03.2015 - 162 Ss 4/15 [bei juris]; OLG Celle, Beschluss vom 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13 = VerkMitt 2014, Nr. 5 = VRS 125 [2013], 178 = NZV 2014, 232 = ZfS 2014, 350 = OLGSt StVO § 3 Nr. 18; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.06.2014 - 53 Ss-OWi 230/14 = VRS 127 [2014], 41; OLG Koblenz, Beschluss vom 03.08.2018 - 2 OWi 6 Ss Bs 48/18 = NZV 2019, 48 [Ls] und zuletzt KG, Beschluss vom 19.11.2018 - 162 Ss 118/18 [bei juris] sowie OLG Hamm, Beschluss vom 27.12.2018 - 4 RBs 374/18 [bei juris], jew. m.w.N.; zu allem Burhoff in Burhoff [Hrsg.], Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 5. Aufl. [2018], Rn. 2181 ff., insbes.
  • AG St. Ingbert, 08.08.2019 - 23 OWi 1845/19

    Verwertung eines im standardisierten Messverfahren ermittelten

    Die Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (vgl. http://www.leivtec.de/de/pdf/Zulassung_1ste_Neufassung_270520111.pdf) für das Messgerät Leivtec XV3 indiziert bei Einhaltung der Vorgaben der Bedienungsanleitung und Vorliegen eines geeichten Gerätes nämlich die Richtigkeit des gemessenen Geschwindigkeitswertes, da ihr die Funktion eines antizipierten Sachverständigengutachtens zukommt (OLG Celle, NZV 2014, 232).
  • OLG Köln, 20.04.2018 - 1 RBs 115/18

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einem Freispruch vom Vorwurf einer mit

    Zwar hat sich die obergerichtliche Rechtsprechung bereits mit der Einstufung des eingesetzten Messverfahrens LEIVTEC XV3 als standardisiertes Messverfahren befasst (vgl. KG, Beschluss vom 01.02.2017, Az. 3 Ws 12/17-122 Ss 3/17, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 12.07.2017, Az. 3 Ws 166/17-162 Ss 95/17, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 9; OLG Celle, Beschluss vom 28.10.2013, 322 SsRs 280/13, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 6).

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem hier eingesetzten Messgerät LEIVTEC XV3 grundsätzlich um eine solche in einem sog. standardisierten Messverfahren handelt (vgl. KG, Beschluss vom 01.02.2017, Az. 3 Ws 12/17-122 Ss 3/17, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 12.07.2017, Az. 3 Ws 166/17-162 Ss 95/17, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 9; OLG Celle, Beschluss vom 28.10.2013, 322 SsRs 280/13, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 6).

  • OLG Celle, 23.06.2017 - 2 Ss OWi 137/17

    Vorsatz; Geschwindigkeitsüberschreitung; Geschwindigkeitsverstoß; einseitig;

    Daher braucht die Möglichkeit, dass der Betroffene das Vorschriftszeichen übersehen hat, nur in Rechnung gestellt zu werden, wenn sich hierfür Anhaltspunkte ergeben (st. Rspr., vgl. BGH 4 StR 638/96 - juris; OLG Celle NZV 2014, 232).

    Daher braucht die Möglichkeit, dass der Betroffene das Vorschriftszeichen übersehen hat, nur in Rechnung gestellt zu werden, wenn sich hierfür Anhaltspunkte ergeben (vgl. BGH, 11. September 1997, 4 StR 638/96; OLG Celle NZV 2014, 232).

  • OLG Celle, 17.05.2017 - 2 Ss OWi 93/17

    Leivtec XV3, standardisiertes Messverfahren, Plausibilitätsprüfung

    Diese Rechtsprechung gilt auch für Messungen mit dem .Messgerät Leivtec XV3, das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist und als standardisiertes Messverfahren anerkannt ist (vgl. OLG Celle, NZV 2014, 232; VG Berlin, Urteil vom 9. Februar 2011, 11 K 459.10).
  • OLG Zweibrücken, 24.11.2017 - 1 OWi 2 SsBs 87/17

    Gerichtliche Bußgeldsache: Fertigstellung eines Hauptverhandlungsprotokolls;

    Nur bei niedrigeren Überschreitungen müssen weitere Indizien herangezogen werden, wie etwa das Vorliegen von mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen in engem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang (OLG Hamm, Beschluss vom 10. Mai 2016, Az. III-4 RBs 91/16, m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom 25. März 2015, Az. 3 Ws (B) 19/15, m.w.N.; OLG Celle, Beschluss vom 28. Oktober 2013, Az. 322 SsRs 280/13, m.w.N.; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Bamberg, 24.03.2015 - 3 Ss OWi 294/15

    Begründung für Tatvorsatz bei Kenntnis von Geschwindigkeitsbegrenzung

    Denn den Feststellungen des Amtsgerichts ist nicht zu entnehmen, aufgrund welcher Umstände oder Indizien der Betroffene die ihm angelastete Überschreitung der ihm zwar bekannten Geschwindigkeitsbeschränkung auch tatsächlich positiv erkannt bzw. sich über sie " bewusst hinweg" gesetzt oder die Überschreitung auch nur billigend in Kauf genommen haben muss (zu den Darstellungsund Begründungsanforderungen bei Annahme vorsätzlicher Begehungsweise vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 19.06.2013 - 3 Ss OWi 474/12 = DAR 2014, 37 = VerkMitt 2014, Nr. 3 = OLGSt StVO § 3 Nr. 19; OLG Bamberg, Beschluss vom 26.04.2013 - 2 Ss OWi 349/13 = DAR 2014, 38 = OLGSt StPO § 261 Nr. 21; OLG Bamberg, Beschluss vom 20.10.2010 - 3 Ss OWi 1704/10 [für vorsätzliche Nichteinhaltung des Mindestabstandes] = DAR 2010, 708 = zfs 2011, 50 = SVR 2011, 76 = OLGSt StPO § 267 Nr. 23 = VRR 2010, 472 [Gieg] und zuletzt instruktiv [jeweils zur Herleitung des Tatvorsatzes bei , erheblicher" Geschwindigkeitsüberschreitung] OLG Celle, Beschluss vom 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13 = VerkMitt 2014, Nr. 5 = VRS 125 [2013], 178 = NZV 2014, 232 = zfs 2014, 350 = OLGSt StVO § 3 Nr. 18 und OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.06.2014 - 53 Ss-OWi 230/14 = VRS 127 [2014], 41, jeweils m.w.N.; siehe zu allem auch Burhoff in Burhoff [Hrsg.], Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Aufl. [2015], Rn. 2422 ff., insbesondere Rn. 2428 ff.).
  • OLG Köln, 19.10.2018 - 1 RBs 324/18

    Erfahrungssatz zur Wahrnehmung ordnungsgemäß aufgestellter Verkehrszeichen

    Die Möglichkeit, dass der Betroffene das die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit anordnende Verkehrszeichen übersehen hat, brauchen sie nur dann in Rechnung zu stellen, wenn der Betroffene sich darauf beruft oder sich hierfür sonstige Anhaltspunkte ergeben (BGHSt 43, 241 [251]; OLG Hamm zfs 2008, 408 [409]; OLG Celle VM 2014, 5 [Nr. 5] = DAR 2014, 150 = zfs 2014, 350; OLG Koblenz zfs 2014, 530).
  • OLG Celle, 07.06.2018 - 2 Ss OWi 118/18

    Zulassung des Geschwindigkeitsmessgeräts Leivtec XV3

  • OLG Zweibrücken, 11.07.2022 - 1 OWi 2 SsBs 39/22

    Vorwurf des Vorsatzes bei Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h innerhalb

  • OLG Celle, 01.12.2014 - 321 SsBs 133/14

    Keine Feststellungen zu wirtschaftlichen Verhältnissen bei Verhängung einer

  • OLG Düsseldorf, 05.09.2019 - 4 RBs 96/19

    Poliscan Speed, Vorsatz, Absehen vom Fahrverbot, Arbeitsplatzverlust

  • OLG Stuttgart, 23.05.2018 - 4 Rb 16 Ss 380/18

    Löschung von Messdaten, Leivtec XV 3, Verwertbarkeit

  • AG Jülich, 02.11.2018 - 12 OWi 122/16

    Feststehen der Fahrereigenschaft des Betroffenen zum Tatzeitpunkt aufgrund der

  • OLG Brandenburg, 17.06.2014 - 53 Ss OWi 230/14

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Bundesstraßen:

  • OLG Brandenburg, 21.02.2019 - 53 Ss OWi 1/19

    Feststellungen zum Vorsatz bei Überschreitung der zulässigen

  • OLG Hamburg, 12.03.2019 - 9 Rb 9/19

    Fahrverbot, beharrlicher Verstoß, Urteilsanforderungen, PoliscanSpeed

  • KG, 02.08.2018 - 3 Ws (B) 202/18

    Bußgeldverfahren wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Notwendige

  • AG Landstuhl, 13.03.2017 - 2 OWi 4286 Js 777/17

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Akkumulation von konkreten

  • OLG Brandenburg, 21.06.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 245/21

    Anforderungen an die Feststellung des Verschuldens hinsichtlich einer

  • OLG Brandenburg, 26.08.2019 - 53 Ss OWi 444/19

    Anforderungen an die Feststellungen eines vorsätzlichen Geschwindigkeitsverstoßes

  • AG Landstuhl, 05.06.2014 - 2 OWi 4286 Js 1100/14

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Geschwindigkeitsmessung durch

  • OLG Brandenburg, 26.08.2019 - Ss OWi 175/19

    Vorsatz, Geschwindigkeitsüberschreitung

  • AG Eilenburg, 21.08.2020 - 8 OWi 604/20

    Geschwindigkeitsmessung - Herausgabe sämtlicher Falldateien der Messreihe

  • AG Eilenburg, 07.11.2019 - 8 OWi 956 Js 12907/19

    Geschwindigkeitsüberwachungsgerät LEIVTEC XV 3

  • AG Schwerte, 16.09.2019 - 10 OWi676 Js 759/19
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