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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 30.10.1995

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1514
OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95 (https://dejure.org/1995,1514)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95 (https://dejure.org/1995,1514)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Oktober 1995 - 2 Ss OWi 1222/95 (https://dejure.org/1995,1514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist bei der Überprüfung eines verhängten Fahrverbots bis zur Grenze des Vertretbaren an die Beurteilung des Tatrichters gebunden

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Es unterliegt der tatrichterlichen Würdigung bis zur Grenze des Vertretbaren, ob ein Fahrverbot wegen vieler Einzelumstände entbehrlich ist

Papierfundstellen

  • DAR 1996, 68
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95
    Darüber hinaus ist von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß ausnahmsweise von der Verhängung eines (Regel-)Fahrverbots auch dann abgesehen werden kann, wenn der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen wesentliche Besonderheiten aufweist, wobei schon eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände ausreicht, wenn der Tatrichter aufgrund dessen die Überzeugung gewinnt, daß es der Warn- und Denkzettelfunktion eines Fahrverbots im Einzelfall nicht bedarf, da der an sich mit der Verhängung eines Fahrverbots erstrebte erzieherische Zweck ausnahmsweise auch mit einer erhöhten Geldbuße erreicht werden könne (vgl. BGH NJW 1992 446, 448; BGH NJW, 1397, 1398; BayObLG NZV 1994, 487 ).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95
    Diese unterliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung (…vgl. Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 25 StVG Rn. 15 b; BGH NJW 1992, 1397, 1398), die, wie auch in den vergleichbaren Fällen der Annahme besonderer Umstände nach § 56 Abs. 2 StGB und § 69 a Abs. 2 StGB , vom Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen und im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" zu respektieren ist (…vgl. Dreher, StGB , 47. Aufl., § 69 a Rn. 9 i; OLG Hamm VRS 62, 445 zur Frage der Grenzen der revisionsrechtlichen Überprüfung einer tatrichterlichen Entscheidung, durch die Lastkraftwagen gem. § 69 a Abs. 2 StGB von der Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ausgenommen worden sind).
  • OLG Hamm, 15.03.1982 - 3 Ss 51/82
    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95
    Diese unterliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung (…vgl. Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 25 StVG Rn. 15 b; BGH NJW 1992, 1397, 1398), die, wie auch in den vergleichbaren Fällen der Annahme besonderer Umstände nach § 56 Abs. 2 StGB und § 69 a Abs. 2 StGB , vom Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen und im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" zu respektieren ist (…vgl. Dreher, StGB , 47. Aufl., § 69 a Rn. 9 i; OLG Hamm VRS 62, 445 zur Frage der Grenzen der revisionsrechtlichen Überprüfung einer tatrichterlichen Entscheidung, durch die Lastkraftwagen gem. § 69 a Abs. 2 StGB von der Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ausgenommen worden sind).
  • OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04

    Anforderungen an die Begründung der Verhängung eines Fahrverbots; Verweisung des …

    Zwar ist die Entscheidung des Tatrichters vom Rechtsbeschwerdegericht im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (vgl. u.a. Senat in zfs 1996, 35 = DAR 1996, 68 = VRS 91, 138 sowie in VRS 92, 40, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 02.07.2001 - 2 Ss OWi 543/01

    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des …

    An die vom Tatrichter getroffene Entscheidung ist das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich bis zur Grenze des Vertretbaren gebunden (vgl. dazu Senat ZAP EN-Nr. 1013/95 = zfs 1996, 35 = DAR 1996, 68 = VRS 91, 138), es sei denn es liegen Ermessensfehler vor (OLG Hamm VRS 92, 40).
  • OLG Hamm, 24.01.2007 - 4 Ss OWi 891/06

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Feststellungen

    Zwar ist die Entscheidung des Tatrichters vom Rechtsbeschwerdegericht im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (OLG Hamm, DAR 1996, 68; VRS 92, 40, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.10.1995 - 2 Ss OWi 667/95   

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https://dejure.org/1995,9995
OLG Hamm, 30.10.1995 - 2 Ss OWi 667/95 (https://dejure.org/1995,9995)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.10.1995 - 2 Ss OWi 667/95 (https://dejure.org/1995,9995)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Oktober 1995 - 2 Ss OWi 667/95 (https://dejure.org/1995,9995)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DAR 1996, 68
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 21.11.1989 - 5 Ss OWi 439/89
    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.1995 - 2 Ss OWi 667/95
    Durchgreifende Bedenken ergeben sich insbesondere nicht daraus, daß in der Urteilsformel nicht hinsichtlich aller verwirklichten Verstöße die Schuldform angegeben ist (zur erforderlichen Angabe der Schuldform in der Urteilsformel vgl. u.a. OLG Düsseldorf DAR 1990, 111 ; OLG Köln VRS 1967, 295).
  • BayObLG, 30.06.1988 - 3 ObOWi 81/88
    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.1995 - 2 Ss OWi 667/95
    Das entspricht der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. BayObLG VRS 75, 374; OLG Düsseldorf VRS 67, 66, jeweils m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 23.01.1984 - 1 Ss 558/83
    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.1995 - 2 Ss OWi 667/95
    Die fehlende Angabe der Schuldform in der Urteilsformel ist vorliegend nämlich unschädlich, da sie sich dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe einwandfrei entnehmen läßt (vgl. OLG Koblenz NStZ 1984, 370 ).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.1983 - 2 Ss OWi 561/83
    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.1995 - 2 Ss OWi 667/95
    Das entspricht der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. BayObLG VRS 75, 374; OLG Düsseldorf VRS 67, 66, jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 Ss 93/04

    Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz: …

    Rn. 9 Die nach § 20 OWiG unzulässige Bildung einer Gesamtgeldbuße reicht hierfür nicht aus, zumal durch bloße Addition der Geldbußen das Kumulationsprinzip nicht verletzt wurde (vgl. auch OLG Hamm VRS 91, 156 f.).

    Auch die Frage, inwieweit für die gerichtliche Bußgeldbemessung auf einen amtlichen Bußgeldkatalog, welcher lediglich als verwaltungsinterne Weisung für die gleichmäßige Ahndung gleich gelagerter Verstöße sorgen soll, zurückgegriffen werden kann, ist obergerichtlich geklärt (vgl. OLG Karlsruhe VRS 67, 475 ff.; OLG Köln VRS 59, 393 f.; OLG Hamm VRS 91, 156 ff.;… Göhler, a.a.O., § 17 Rn. 32;… Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Loseblattsammlung, Stand Mai 2002, § 8 FPersG, Rn. 8).

  • OLG Hamm, 10.05.2007 - 4 Ss OWi 255/07

    Nachweis lenkfreier Tage; Lenkzeiten; Lenkzeitverordnung; Tateinheit; Verhängung …

    Zwar sind diese Richtlinien für das Gericht nicht bindend (OLG Hamm VRS 91, 156; DAR 1996, 68; OLG Karlsruhe VRS 67, 475; 91, 156; OLG Köln VRS 59, 393;… Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 17 Rdnr. 32;… Mitsch in: Karlsruher Kommentar, OWiG, 3. Aufl. 2006, § 17 Rdnr. 109).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2010 - 3 RBs 177/10

    Konkurrenzverhältnis bei mehreren Verstößen gegen die FPersV; Anforderungen an …

    Für diese bieten sie nur eine grobe Orientierungshilfe, die sie keinesfalls davon entpflichtet, die Geldbuße in Ausübung des ihnen eingeräumten Ermessens und auf Grundlage der in § 17 Abs. 3 OWiG genannten wesentlichen Zumessungskriterien im Einzelfall festzusetzen (vgl. OLG Karlsruhe VRS 67, 475; OLG Köln VRS 78, 71; OLG Hamm DAR 1996, 68; OLG Brandenburg VRS 91, 156).
  • OLG Koblenz, 17.02.2010 - 2 SsBs 82/09

    Konkurrenzverhältnis bei Überschreitung von Tageslenkzeiten und …

    OLG, Beschluss vom 20. März 2006, 1 Ss 7/06 - zit. nach juris; OLG Düsseldorf, VRS 72, 120, 122; OLG Köln, VRS 95, 422, 423; OLG Karlsruhe, VRS 67, 475, 480; OLG Hamm, Beschl. vom 10. Mai 2007, 4 Ss OWi 255/07, Randziffer 23 - zit. nach juris) OLG Düsseldorf, VRS 72, 120, 122) oder es die Geldbußen in unzulässiger Weise anhand der Ahndungsrichtlinien errechnet hat (OLG Hamm VRS 91, 156, 158; OLG Düsseldorf, VRS 72, 120, 122) sowie ob es der Leistungsfähigkeit des Betroffenen hinreichend Rechnung getragen hat (OLG Koblenz, Beschluss vom 3. Januar 2007, 1 Ss 289/06; Beschluss vom 20. Januar 2003, 1 Ss 283/02 unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 4. November 1997, 1 Ss 283/97).".
  • OLG Köln, 21.07.1998 - Ss 315/98

    Berücksichtigung der Richtlinien des Bußgeldkataloges des …

    Rn. 16 Auch wenn dieser Bußgeldkatalog nur für die Verwaltungsbehörden verbindliche Richtlinien enthält (…vgl. Erbs-Kohlhaas, a.a.O., Anm. 8 zu § 7 FPersG), sind die Richtlinien von den Gerichten bei der Rechtsfolgenentscheidung - unter Prüfung der Angemessenheit im Einzelfall (OLG Hamm VRS 91, 156, 158) - zu berücksichtigen, um eine gleichmäßige Behandlung der Fälle zu sichern (SenE VRS 78, 61, 64; OLG Karlsruhe VRS 67, 475, 480 ; OLG Düsseldorf VRS 72, 120, 121;… Göhler, a.a.O., § 17 Rdn. 32 m.w.N.).
  • OLG Jena, 27.07.2009 - 1 Ss 266/08

    Anforderungen an die Begründung eines Bußgeldbeschlusses hinsichtlich der vom …

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  • OLG Hamm, 14.12.2000 - 3 Ss OWi 1012/00

    Vorlage der Prüfbücher, Fahrpersonalgesetz; Höchstlenkzeiten, Tageslenkzeiten, …

    Zwar sind diese Richtlinien für das Gericht nicht bindend, jedoch dürfen die Gerichte aus Gründen einer möglichst gleichmäßigen Behandlung gleichgelagerter Sachverhalte die dort vorgesehenen Regelsätze nicht unbeachtet lassen (…vgl. Göhler OWiG, 12. Aufl., Rdnr. 32 zu § 17;… KK-OWiG-Steindorf, § 17 Rdnr. 115; Hamm, DAR 96, 68 zur Anwendung des Bußgeldkataloges für die Ahndung von Verstößen nach dem Fahrpersonalgesetz), wobei jedoch die Umstände des Einzelfalles und auch ein etwaiges Missverhältnis zwischen der Art des Verstoßes und dem üblichen Richtwert jeweils einzubeziehen sind.
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