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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 20.03.2014 - 1 U 113/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,41220
OLG Naumburg, 20.03.2014 - 1 U 113/13 (https://dejure.org/2014,41220)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.03.2014 - 1 U 113/13 (https://dejure.org/2014,41220)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. März 2014 - 1 U 113/13 (https://dejure.org/2014,41220)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 3 StVO, § 10 StVO, § 7 StVG, § 17 StVG, § 253 Abs 1 BGB
    Schadenersatz nach Kfz-Unfall: Haftungsverteilung bei Kollision des die vorgeschriebene Geschwindigkeit überschreitenden Vorfahrtsberechtigten mit dem in eine Straße Einfahrenden; Schmerzensgeldanspruch des Vorfahrtberechtigten

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall bei Vorfahrtsverletzung und Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines in eine Straße einfahrenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs bei Überschreitung der zulässige Höchstgeschwindigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Oberlandesgericht Naumburg PDF, S. 6 (Leitsatz)
  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision und Geschwindigkeitsüberschreitung

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Hälftige Haftungsquotelung beim Verkehrsunfall trotz Vorfahrtsverletzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall aufgrund Vorfahrtsverletzung: Hälftige Haftungsverteilung aufgrund deutlich überhöhter Geschwindigkeit des Vorfahrtsberechtigten - Vorfahrtsberechtigter muss sich aufgrund Geschwindigkeitsüberschreitung Mitverschulden anlasten lassen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines in eine Straße einfahrenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs bei Überschreitung der zulässige Höchstgeschwindigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2015, 146
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.09.2011 - VI ZR 282/10

    Verkehrsunfall bei Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße: Mithaftung des …

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.03.2014 - 1 U 113/13
    Wahrt der Einfahrende das Vorfahrtsrecht des fließenden Verkehrs nicht und kommt es deshalb zu einem Unfall, hat er in der Regel, wenn keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zum größten Teil für die Unfallfolgen zu haften (BGH Urteil vom 20.9.2011 - VI ZR 282/10 - [z.B. VersR 2011, 1540]; hier: zitierte nach juris).
  • OLG Hamm, 05.03.1997 - 13 U 185/96

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein vom rechten Fahrbahnrand anfahrendes …

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.03.2014 - 1 U 113/13
    Rn. 26 Es kommt aber eine Mithaftung des im fließenden Verkehr befindlichen Fahrers bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Betracht (dazu: OLG Hamm Urteil vom 5.3.1997 - 13 U 185/96 - [z.B. OLGR 1997, 275]; hier: zitiert nach juris; KG Urteil vom 29.11.1984 - 12 U 1635/84 - [VRS 68, 190]; hier: zitiert nach juris; OLG Saarbrücken Urteil vom 6.3.1992 - 3 U 126/91 - [z.B. ZfS 1992, 333]; hier: zitiert nach juris).
  • KG, 29.11.1984 - 12 U 1635/84

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden mit einem mit …

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.03.2014 - 1 U 113/13
    Rn. 26 Es kommt aber eine Mithaftung des im fließenden Verkehr befindlichen Fahrers bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Betracht (dazu: OLG Hamm Urteil vom 5.3.1997 - 13 U 185/96 - [z.B. OLGR 1997, 275]; hier: zitiert nach juris; KG Urteil vom 29.11.1984 - 12 U 1635/84 - [VRS 68, 190]; hier: zitiert nach juris; OLG Saarbrücken Urteil vom 6.3.1992 - 3 U 126/91 - [z.B. ZfS 1992, 333]; hier: zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 27.03.1997 - 5 U 52/96
    Auszug aus OLG Naumburg, 20.03.2014 - 1 U 113/13
    Rn. 26 Es kommt aber eine Mithaftung des im fließenden Verkehr befindlichen Fahrers bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Betracht (dazu: OLG Hamm Urteil vom 5.3.1997 - 13 U 185/96 - [z.B. OLGR 1997, 275]; hier: zitiert nach juris; KG Urteil vom 29.11.1984 - 12 U 1635/84 - [VRS 68, 190]; hier: zitiert nach juris; OLG Saarbrücken Urteil vom 6.3.1992 - 3 U 126/91 - [z.B. ZfS 1992, 333]; hier: zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 06.03.1992 - 3 U 126/91
    Auszug aus OLG Naumburg, 20.03.2014 - 1 U 113/13
    Rn. 26 Es kommt aber eine Mithaftung des im fließenden Verkehr befindlichen Fahrers bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Betracht (dazu: OLG Hamm Urteil vom 5.3.1997 - 13 U 185/96 - [z.B. OLGR 1997, 275]; hier: zitiert nach juris; KG Urteil vom 29.11.1984 - 12 U 1635/84 - [VRS 68, 190]; hier: zitiert nach juris; OLG Saarbrücken Urteil vom 6.3.1992 - 3 U 126/91 - [z.B. ZfS 1992, 333]; hier: zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 11.08.2015 - 1 U 130/14

    Haftungsverteilung bei einem Kreuzungsunfall unter Berücksichtigung überhöhter …

    Bei einer Überschreitung des zulässigen Ausgangstempos von 50 km/h in der Größenordnung von 23 km/h bis 28 km/h kommt nach der Rechtsprechung des Senats eine Mithaftungsquote von 50 % in Betracht (zuletzt Urteil vom 7. Juli 2015, Az: I - 1 U 155/14; Senat, Urteil vom 5. Juni 2012, Az: I - 1 U 164/11; Senat, Urteil vom 8. Juni 2009, Az: I - 1 U 160/08; so auch OLG Köln, OLGR 1996, 210; OLG Sachsen-Anhalt, DAR 2015, 146 weitere Rechtsprechungsnachweise bei Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 12. Aufl., Rdnr. 17).
  • AG Halle/Saale, 12.12.2018 - 99 C 1978/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Haftungsverteilung bei Kollision des …

    Rn. 22 Dass der Beklagte zu 1) vor Einleitung der Gefahrenbremsung die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in der Größenordnung von ca. 32-38 km/h (64 % der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) überschritten hatte, führt hier zu einem Haftungsanteil der Beklagten am streitgegenständlichen Verkehrsunfall i.H.v. 50 % (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.08.2015, Az. I-1 U 130/14, zitiert nach juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.03.2014, Az. 1 U 113/13 , zitiert nach juris, wonach eine Geschwindigkeitsüberschreitung von etwa 50 % es rechtfertigt, auch von einer hälftigen Teilung der Haftung auszugehen).
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