Rechtsprechung
| BGH, 18.05.2017 - I ZR 3/16 |
Volltextveröffentlichungen (17)
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Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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AEUV Art. 58 Abs. 1; Richtlinie 2006/123/EG Art. 2 Abs. 2 Buchst. d, Art. 16 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Uber Black
- rechtsinformationen.bund.de
Vorabentscheidungsersuchen an des EuGH: Vermittlung von Mietwagen mit Fahrer über eine "App" - Uber Black
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 58 Abs 1 AEUV, Art 2 Abs 2 Buchst d EGRL 123/2006, Art 16 Abs 1 EGRL 123/2006, § 49 Abs 4 PBefG, § 4 Nr 11 UWG
Vorabentscheidungsersuchen an des EuGH: Vermittlung von Mietwagen mit Fahrer über eine "App" - Uber Black - verkehrslexikon.de
Vorabentscheidungsersuchen zur Uber-App Black
- verkehrslexikon.de
Vorabentscheidungsersuchen zur Uber-App Black
- IWW
Art. 58 Abs. 1 AEUV, Art. 2 Abs. 2 Buchst. d, 16 Abs. 1 der Richtlinie 2006/123/E... G, Art. 2 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie 2006/123/EG, Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2006/123/EG, § 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG, Art. 267 Abs. 1, 3 AEUV, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 49 Abs. 4 Satz 1, 2 und 5 PBefG, § 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG, § 3 Abs. 2 Satz 1 TMG, Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2000/31/EG, § 49 Abs. 4 PBefG, Art. 56 AEUV, Richtlinie 2006/123/EG, Art. 49 AEUV, § 4 Nr. 11 UWG, § 3a UWG, Richtlinie 2005/29/EG, § 49 Abs. 4 Satz 2 und 5 PBefG, § 49 Abs. 4 Satz 3 und 5 PBefG, § 49 Abs. 4 Satz 2 PBefG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 49 Abs. 4 Satz 4 PBefG, § 47 Abs. 1 PBefG, Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1, 2 der Richtlinie 2000/31/EG, Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/31/EG, Anhang V der Richtlinie 98/34/EG, Richtlinie 98/48/EG, Richtlinie 2000/31/EG, Art. 56 Abs. 1 AEUV, Art. 58 AEUV
- Wolters Kluwer
Anmietung eines Mietwagens über eine Anwendung für Smartphones ("App") unter der Bezeichnung "UBER Black"; Zusammenarbeit des die Smartphone-App bereitstellenden Unternehmens mit einem Mietwagenunternehmen; Enge Verbindung der Organisationsleistungen des Unternehmens mit ...
- kanzlei.biz
Smartphone-App "UBER Black" europarechtswidrig?
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anmietung eines Mietwagens über eine Anwendung für Smartphones ("App") unter der Bezeichnung "UBER Black"; Zusammenarbeit des die Smartphone-App bereitstellenden Unternehmens mit einem Mietwagenunternehmen; Enge Verbindung der Organisationsleistungen des Unternehmens mit ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Uber Black
- datenbank.nwb.de
Vorabentscheidungsersuchen an des EuGH: Vermittlung von Mietwagen mit Fahrer über eine "App" - Uber Black
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (18)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof legt Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Zulässigkeit der Mietwagen-App "UBER Black" vor
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
BGH legt EuGH Frage vor ob UBER Mietwagen-App UBER Black eine Verkehrsdienstleistung ist und so gegen das PBerfG verstößt
- raschlosser.com (Kurzinformation)
"UBER Black" - nun ist der Gerichtshof der Europäischen Union gefragt
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit der Mietwagen-App "UBER Black"
- zeit.de (Pressebericht, 18.05.2017)
Deutsche Uber-App kommt vor Europäischen Gerichtshof
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Uber Black: EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit der Mietwagen-App
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
BGH legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit der Mietwagen-App "UBER Black" vor - BGH legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit der Mietwagen-App "UBER Black" vor
- versr.de (Kurzinformation)
BGH legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit der Mietwagen-App "UBER Black" vor
- juve.de (Kurzinformation)
Fahrdienste: Uber wird zum Fall für den EuGH
- vogel.de (Kurzinformation)
Uber-Dienste - Europarechtliche Fragestellungen
- tw-law.de (Kurzinformation)
Uber Black verstößt gegen das Wettbewerbsrecht
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Ragen zur Zulässigkeit einer Mietwagen-App von UBER
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
UBER Black und unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit
- wettbewerb.law (Kurzinformation)
- reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)
Uber Black wettbewerbswidrig
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Vermittlung von Mietwagen mit Fahrer über eine "App"
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
App "UBER Black"
- anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Wird Uber gestoppt?
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Möglicher Verstoß gegen Dienstleistungsfreiheit: BGH hält "Uber Black" für wettbewerbswidrig
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MDR 2017, 13
- MDR 2017, 960
- GRUR 2017, 743
- MMR 2017, 14
- MMR 2017, 686
- BB 2017, 1409
- DAR 2017, 521
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (17)
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2015 - 1 S 96.14
Fahrdienst Uber bleibt im Land Berlin verboten
Auszug aus BGH, 18.05.2017 - I ZR 3/16
Rn. 21 bb) Danach ist die Smartphone-Applikation UBER Black in der hier beanstandeten Version mit § 49 Abs. 4 Satz 2 PBefG unvereinbar (ebenso OVG Berlin-Brandenburg, CR 2015, 376, 378 f.).Rn. 23 aa) Die Beklagte hat keine für den Streitfall erhebliche Änderung der gesellschaftlichen Verhältnisse dargelegt, die zu einer gegenüber dem Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1989 abweichenden verfassungsrechtlichen Beurteilung des § 49 Abs. 4 PBefG und insbesondere des Satzes 2 dieser Bestimmung Anlass geben könnte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, CR 2015, 376, 380).
Es steht ihr frei, ihren Unternehmenssitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland zu errichten oder von den Niederlanden aus im Rahmen der für alle Marktteilnehmer geltenden Gesetze in Deutschland tätig zu werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2015 - OVG 1 S 96.14, juris Rn. 64, insoweit nicht in CR 2015, 376).
Ohne die weitere Information, ob der unmittelbar kontaktierte Fahrer den Beförderungsauftrag bestätigt hat, ist diese Nachricht - wie das Berufungsgericht fehlerfrei angenommen hat - tatsächlich sinnlos (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, CR 2015, 376, 378).
- EuGH, 14.10.2004 - C-36/02
das gemeinschaftsrecht steht dem in deutschland ausgesprochenen verbot der …
Auszug aus BGH, 18.05.2017 - I ZR 3/16
Eine nationale Behörde kann sich deshalb für eine solche Beschränkung nur dann auf Gründe der öffentlichen Ordnung berufen, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (EuGH…, Urteil vom 17. März 2000 - C-54/99, Slg. 2000, I-1335 Rn. 17 = EWS 2000, 171 - Église de scientologie; Urteil vom 14. Oktober 2004 - C-36/02, Slg. 2004, I-9609 Rn. 30 - Omega; vgl. Erwägungsgrund 41 der Richtlinie 2006/123/EG).Insoweit ist den Mitgliedstaaten daher ein Beurteilungsspielraum innerhalb der durch das Unionsrecht gesetzten Grenzen zuzubilligen (EuGH, Slg. 2004, I-9609 Rn. 31 - Omega).
- EuGH, 15.09.2011 - C-347/09
Ein Monopol für Internet-Glücksspiele kann nur gerechtfertigt werden, wenn mit …
Auszug aus BGH, 18.05.2017 - I ZR 3/16
Erforderlich ist vielmehr die Möglichkeit, in stabiler und kontinuierlicher Weise am Wirtschaftsleben im Aufnahmemitgliedstaat mittels einer ständigen Präsenz teilzunehmen, die durch ein einfaches Büro wahrgenommen werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 15. September 2011 - C-347/09, Slg. 2011, I-8185 = EuZW 2011, 841 Rn. 35 - Dickinger und Ömer).Der Gerichtshof der Europäischen Union hat das Erfordernis der stabilen und kontinuierlichen Teilnahme am Wirtschaftsleben eines anderen Mitgliedstaats nachfolgend dahingehend konkretisiert, dass es jedenfalls eine feste Einrichtung in Form eines einfachen Büros erfordert (EuGH, EuZW 2011, 841 Rn. 35 - Dickinger und Ömer).
- EuGH, 15.10.2015 - C-168/14
Grupo Itevelesa u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV und 51 AEUV - …
Auszug aus BGH, 18.05.2017 - I ZR 3/16
Vielmehr ist es im Hinblick auf die Entstehungsgeschichte und sämtliche andere Sprachfassungen der Richtlinie 2006/123/EG geboten, den in der deutschen Fassung gebrauchten Begriff "Verkehrsdienstleistungen" im Sinne von "Dienstleistungen im Bereich des Verkehrs" auszulegen, der wiederum dem Begriff "Dienstleistung auf dem Gebiet des Verkehrs" in Art. 58 AEUV entspricht (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-168/14, NVwZ 2016, 218 Rn. 43 ff. - Grupo Itevelesa).Dementsprechend hat der Gerichtshof der Europäischen Union die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen zwar als Ergänzung zu Verkehrsdienstleistungen, jedoch als ihnen vorgelagerte und unverzichtbare Bedingung für die Transportleistung angesehen, die sich aus dem Ziel der Verkehrssicherheit ergibt (EuGH, NVwZ 2016, 218 Rn. 45 bis 47 - Grupo Itevelesa).
- BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
Rückkehrgebot für Mietwagen
Auszug aus BGH, 18.05.2017 - I ZR 3/16
Wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, handelt es sich bei den Bestimmungen des § 49 Abs. 4 PBefG sowohl gegenüber den mit der Beklagten kooperierenden Mietwagenunternehmern und den dort arbeitenden - gegebenenfalls selbständigen - Mietwagenfahrern als auch gegenüber der Beklagten um gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlich unbedenkliche Berufsausübungsregelungen (vgl. BVerfGE 81, 70, 84 ff., 94 ff.).Rn. 43 (2) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dient die gesetzliche Abgrenzung der Berufsbilder des Mietwagen- und Taxiunternehmers dem Schutz der Existenz- und Funktionsfähigkeit des Taxenverkehrs, an dem ein wichtiges Interesse der Allgemeinheit besteht (BVerfGE 81, 70, 84 ff., 94 ff.).
- EuGH, 30.11.1995 - C-55/94
Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano
Auszug aus BGH, 18.05.2017 - I ZR 3/16
Rn. 29 Aus dem von der Revision herangezogenen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Sache "Gebhard" (Urteil vom 30. November 1995 - C-55/94, Slg 1995, I-4165 = NJW 1996, 579) ergibt sich keine abweichende Beurteilung. - EuGH, 14.03.2000 - C-54/99
Église de scientologie - "Freier Kapitalverkehr - Ausländische …
Auszug aus BGH, 18.05.2017 - I ZR 3/16
Eine nationale Behörde kann sich deshalb für eine solche Beschränkung nur dann auf Gründe der öffentlichen Ordnung berufen, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (EuGH, Urteil vom 17. März 2000 - C-54/99, Slg. 2000, I-1335 Rn. 17 = EWS 2000, 171 - Église de scientologie;… Urteil vom 14. Oktober 2004 - C-36/02, Slg. 2004, I-9609 Rn. 30 - Omega; vgl. Erwägungsgrund 41 der Richtlinie 2006/123/EG). - BGH, 19.12.2002 - I ZR 160/00
Begrenzte Preissenkung
Auszug aus BGH, 18.05.2017 - I ZR 3/16
Selbst ein Urteil im Hauptsacheverfahren beseitigt die Wiederholungsgefahr im Verhältnis zu Dritten nur, wenn es rechtskräftig ist und der Titelschuldner sich gegenüber dem gegen ihn vorgehenden anderen Gläubiger auf den durch den Titel bewirkten Wegfall der Wiederholungsgefahr beruft und diesen damit als Streiterledigungsgrund anerkennt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2002 - I ZR 160/00, GRUR 2003, 450, 452 = WRP 2003, 511 - Begrenzte Preissenkung;… Kessen in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl., Kap. 7 Rn. 14). - BGH, 06.11.2014 - I ZR 26/13
Zur Zulässigkeit der Werbung mit einer kostenlosen Zweitbrille
Auszug aus BGH, 18.05.2017 - I ZR 3/16
Rn. 13 a) Der vom Kläger auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsantrag ist nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten der Beklagten sowohl zur Zeit der Begehung wettbewerbswidrig war als auch zum Zeitpunkt der Entscheidung in der Revisionsinstanz rechtswidrig ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 6. November 2014 - I ZR 26/13, GRUR 2015, 504 Rn. 8 = WRP 2015, 565 - Kostenlose Zweitbrille;… Urteil vom 15. Dezember 2016 - I ZR 221/15, GRUR 2017, 292 Rn. 15 = WRP 2017, 313 - Energieverbrauchskennzeichnung im Internet). - BGH, 21.01.2016 - I ZR 252/14
Kundenbewertung im Internet - Wettbewerbsverstoß: Bestimmung der …
Auszug aus BGH, 18.05.2017 - I ZR 3/16
Die Nutzung der beanstandeten Smartphone-Applikation der Beklagten kann den Kläger im Absatz seiner Dienstleistungen als Taxifahrer behindern, weil grundsätzlich für ihn in Betracht kommende Beförderungsaufträge durch Mietwagenunternehmen ausgeführt werden, die mit der Beklagten kooperieren (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2016 - I ZR 252/14, GRUR 2016, 828 Rn. 20 = WRP 2016, 974 - Kundenbewertung im Internet mwN). - BGH, 30.04.2015 - I ZR 196/13
Rückkehrpflicht V - Wettbewerbsverstoß bei der Personenbeförderung durch …
- BGH, 02.12.2009 - I ZR 152/07
Zweckbetrieb
- KG, 11.12.2015 - 5 U 31/15
Einsatz von UBER Black wettbewerbswidrig
- LG Berlin, 09.02.2015 - 101 O 125/14
UBER APP - Wettbewerbswidriger Verstoß gegen Personenbeförderungsrecht: Einsatz …
- BGH, 15.12.2016 - I ZR 221/15
Wettbewerbsverstoß: Unionsrechtliche Verpflichtung des Internethändlers zur …
- BGH, 24.11.2011 - I ZR 154/10
Mietwagenwerbung
- BGH, 05.10.1989 - I ZR 201/87
Beförderungsauftrag; Eingang eines Beförderungsauftrages am Betriebssitz oder in …
- BGH, 13.12.2018 - I ZR 3/16
Mietwagen-App "UBER Black" unzulässig
Rn. 10 Der Senat hat mit Beschluss vom 18. Mai 2017 dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (BGH, GRUR 2017, 743 = WRP 2017, 801 - Uber Black I):. - BGH, 18.05.2017 - I ZR 100/16
Märchensuppe - Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung : Nährwertbezogene Angabe …
Die nach der Vornahme der beanstandeten Handlungen durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (…BGBl. I 2015, S. 2158) mit Wirkung vom 10. Dezember 2015 erfolgte Neufassung des Rechtsbruchtatbestands in § 3a UWG hat nicht zu einer Änderung der Rechtslage geführt (vgl. BGH…, Urteil vom 4. Januar 2016 - I ZR 61/14, GRUR 2016, 516 Rn. 11 = WRP 2016, 581 - Wir helfen im Trauerfall; Beschluss vom 18. Mai 2017 - I ZR 3/16, GRUR 2017, 743 Rn. 13 = WRP 2017, 801- Uber Black). - KG, 21.06.2017 - 5 U 185/16
Lieferservice-Portal - Haftung des Betreibers eines Online-Lieferdienstes für …
Die Verletzung von Marktverhaltensregelungen nach § 4 Nr. 11 UWG aF ist nunmehr inhaltlich unverändert in § 3a UWG geregelt (BGH WRP 2017, 801, Rn. 13 - Uber Black). - LG Köln, 10.06.2021 - 81 O 18/20 Rn. 7 Eine ältere Version - V C1- war Gegenstand von Entscheidungen des BGH (Urteil vom 13.12.2018 - I ZR 3/16 - V C1 II; ferner GRUR 2017, 743 - V C1 I), der diese Version als in Deutschland nicht gesetzeskonform beurteilt hat.
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Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 10.11.2016 - 9 U 50/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- autokaufrecht.info
Gutgläubiger Erwerb des Eigentums an einem Gebrauchtwagen
- RA Kotz
Gebrauchtwagenkauf - gutgläubiger Erwerb
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Gutgläubiger Erwerb eines Gebrauchtwagens
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 13.04.2016 - 5 O 153/15
- OLG Braunschweig, 10.11.2016 - 9 U 50/16
Papierfundstellen
- DAR 2017, 521
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BGH, 01.03.2013 - V ZR 92/12
Kauf eines unterschlagenen Gebrauchtwagens: Eigentumserwerb bei Auftreten des …
Auszug aus OLG Braunschweig, 10.11.2016 - 9 U 50/16
Unter der hier nur in Betracht kommenden Alternative der groben Fahrlässigkeit wird im allgemeinen ein Handeln verstanden, bei dem die erforderliche Sorgfalt den gesamten Umständen nach in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH, Urteil vom 18.06.1980 - VIII ZR 119/79 -, BGHZ 77, 274, 276; Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 92/12 -, NJW 2013, 1946 f., hier zitiert nach Juris Rdnr. 11).Zwar gebietet der Straßenverkauf im Gebrauchtwagenhandel besondere Vorsicht, weil er erfahrungsgemäß das Risiko der Entdeckung eines gestohlenen Fahrzeugs mindert (BGH, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 92/12 -, Juris, Rdnr. 15; BGH, Urteil vom 09.10.1991 - VIII ZR 19/91 - NJW 1992, 310).
Denn für ihn als Erwerber des Fahrzeuges ist grundsätzlich die Übereinstimmung der Namen des Veräußerers und des aus den Fahrzeugpapieren ersichtlichen Halters von Belang (BGH, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 92/12 -, Juris, Rdnr. 9).
- BGH, 13.05.1996 - II ZR 222/95
Anforderungen an den guten Glauben beim Eigentumserwerb unter …
Auszug aus OLG Braunschweig, 10.11.2016 - 9 U 50/16
Regelmäßig zu den Mindesterfordernissen gutgläubigen Erwerbs eines Fahrzeuges gehört es, dass sich der Erwerber den Kraftfahrzeugbrief vorlegen lässt, um die Berechtigung des Veräußerers zu prüfen (BGH, Urteil vom 13.05.1996 - II ZR 222/95 - NJW 1996, 2226, 2227). - BGH, 18.06.1980 - VIII ZR 119/79
Abtretungsverbot in Einkaufsbedingungen - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> …
Auszug aus OLG Braunschweig, 10.11.2016 - 9 U 50/16
Unter der hier nur in Betracht kommenden Alternative der groben Fahrlässigkeit wird im allgemeinen ein Handeln verstanden, bei dem die erforderliche Sorgfalt den gesamten Umständen nach in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH, Urteil vom 18.06.1980 - VIII ZR 119/79 -, BGHZ 77, 274, 276;… Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 92/12 -, NJW 2013, 1946 f., hier zitiert nach Juris Rdnr. 11).
- BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 19/91
Keine Anspruchminderung wegen grober Fahrlässigkeit bei vorsätzlich …
Auszug aus OLG Braunschweig, 10.11.2016 - 9 U 50/16
Zwar gebietet der Straßenverkauf im Gebrauchtwagenhandel besondere Vorsicht, weil er erfahrungsgemäß das Risiko der Entdeckung eines gestohlenen Fahrzeugs mindert (BGH…, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 92/12 -, Juris, Rdnr. 15; BGH, Urteil vom 09.10.1991 - VIII ZR 19/91 - NJW 1992, 310). - OLG Braunschweig, 01.09.2011 - 8 U 170/10
Gutgläubiger Erwerb einen unterschlagenen Fahrzeugs - Nachforschungspflicht des …
Auszug aus OLG Braunschweig, 10.11.2016 - 9 U 50/16
Bei dem hier vorliegenden Direktgeschäft zwischen Privatleuten ist ein Privatkäufer, der die dargestellten Mindestanforderungen in gutem Glauben erfüllt hat, in der Regel als redlich anzusehen (OLG Braunschweig, Urteil vom 01.09.2011 - 8 U 170/10 -, hier zitiert nach Juris Rdnr. 34 unter Verweis auf Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl., Rdnr. 2264). - OLG Schleswig, 10.10.1996 - 13 UF 138/95
Anschlussunterhalt nach Wegfall des Aufstockungsunterhalts
Auszug aus OLG Braunschweig, 10.11.2016 - 9 U 50/16
Das Verlangen einer Barzahlung soll zwar einen Verdacht begründen, wenn es sich um besonders hochwertige Kaufsachen handelt, so etwa in einem Fall des internationalen Handelsverkehrs, in dem der Verkäufer den Kaufpreis von 477.700,00 DM in bar verlangte, weil eine Barzahlung in solcher Höhe im internationalen Handelsverkehr unüblich ist (OLG München, Urteil vom 19.09.1996, - 29 U 5689/95 -, OLGR 1997, 59). - EGMR, 05.11.2015 - 54734/12
ANTIMONOVA AND OTHERS v. UKRAINE
Auszug aus OLG Braunschweig, 10.11.2016 - 9 U 50/16
Die Akte der Staatsanwaltschaft Berlin - 271 Js 2633/14 - war beigezogen Gegenstand der mündlichen Verhandlung. - OLG München, 19.09.1996 - 29 U 5689/95
Auszug aus OLG Braunschweig, 10.11.2016 - 9 U 50/16
Das Verlangen einer Barzahlung soll zwar einen Verdacht begründen, wenn es sich um besonders hochwertige Kaufsachen handelt, so etwa in einem Fall des internationalen Handelsverkehrs, in dem der Verkäufer den Kaufpreis von 477.700,00 DM in bar verlangte, weil eine Barzahlung in solcher Höhe im internationalen Handelsverkehr unüblich ist (OLG München, Urteil vom 19.09.1996, - 29 U 5689/95 -, OLGR 1997, 59).
- OLG Celle, 12.10.2022 - 7 U 974/21
Gutgläubiger Erwerb eines bei einer unbegleiteten Probefahrt entwendeten …
Auf den Privatverkauf, bei dem der Veräußerer grundsätzlich in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen sein muss, lässt sich diese Rechtsprechung nicht übertragen (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 10. November 2016 - 9 U 50/16, juris Rn. 17), weshalb es für sich unschädlich ist, dass die in dem Personalausweis eingetragene Anschrift nicht mit dem Übergabeort übereinstimmte, zumal es sich dabei um eine Parallelstraße zu der Wohnanschrift handelt.Rn. 46 (eee) Das Verlangen nach Barzahlung ist im Gebrauchtwagenhandel nicht unüblich (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Urteil vom 20. Februar 1986 - 6 U 161/85, juris Rn. 49 f.; OLG Braunschweig, Urteil vom 10. November 2016 - 9 U 50/16, juris Rn. 19).
- OLG Frankfurt, 17.12.2018 - 15 U 84/18
Gutgläubiger Erwerb nach Entwendung des Autos während Probefahrt
Die Feststellungen tragen den von der Rechtsprechung insbesondere zu den Prüfungspflichten bei gefälschten Zulassungsbescheinigungen herausgearbeiteten Anforderungen umfassend Rechnung (vgl. u. a. OLG Braunschweig, Urteil vom 10.11.2016 - 9 U 50/16 -, juris Rn. 15; OLG Braunschweig, Urteil vom 1.9.2011 - 8 U 170/10 -, juris; LG Kleve…, Urteil vom 12.1.2018 - 3 O 257/17 -, juris Rn. 24). - OLG München, 16.01.2019 - 20 U 1732/18
Zu den Voraussetzungen einer grob fahrlässigen Unkenntnis von der …
a) Zwar ist der Berufung zuzugeben, dass die vom Landgericht zur Begründung seiner Ansicht herangezogenen Auffälligkeiten in den Zulassungsbescheinigungen beim Beklagten noch keine Zweifel an der Berechtigung des Verkäufers wecken mussten, da diese nur marginal waren und einem Käufer, der keinen Anlass hatte, besonderes Augenmerk auf die ausstellende Behörde zu richten, nicht auffallen mussten (vgl. OLG Braunschweig, 9 U 50/16, juris Rn. 16).
- BGH, 21.05.2019 - 4 StR 567/18
Betrug: Vermögensschaden des Käufers eines Kraftfahrzeugs bei Nichterwerb des …
Das Landgericht ist jedoch - im Ergebnis rechtlich unbedenklich - davon ausgegangen, dass der Geschädigte A. grob fahrlässig im Sinne des § 932 Abs. 2 BGB handelte, weil er sich zwar das Original der Zulassungsbescheinigung Teil I hat vorlegen lassen, sich jedoch ohne nähere Erkundigung mit der Vorlage einer (gefälschten) Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II zufrieden gegeben hat (zu den Mindesterfordernissen gutgläubigen Erwerbs beim Gebrauchtwagenkauf unter Privaten vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, NJW 2013, 1946 f. und vom 13. Mai 1996 - II ZR 222/95, NJW 1996, 2226 ff.; OLG Braunschweig, Urteil vom 10. November 2016 - 9 U 50/16, DAR 2017, 521). - LG Lübeck, 26.09.2025 - 10 O 279/23
Gutgläubiger Erwerb eines unterschlagenen Mietwagens trotz mehrerer …
Bei einem Fahrzeugkauf liegt das Hauptaugenmerk jedoch nicht auf der ausstellenden Behörde, sondern - wie ausgeführt - auf der FIN und der Identität des Veräußerers (so auch OLG Braunschweig vom 10.11.2016, Az. 9 U 50/16).Sie sind aber ebenso typisch für den Verkauf von Privatpersonen, sodass sich ohne weitere Anhaltspunkte keine Zweifel bei dem Erwerber auftun müssen (BGH vom 1.3.2013, Az. V ZR 92/12; OLG Köln vom 7.4.2020, Az. 16 U 233/19; OLG Braunschweig vom 10.11.2016, Az. 9 U 50/16).
- LG Dortmund, 08.05.2026 - 3 O 404/25
Wohnmobil, autorisierter Vertragshändler, Zulassungsbescheinigung Teil II, …
v. 07.04.2020 - 16 U 233/19 - BeckRS 2020, 44601, Rn. 11; OLG Köln, Urt. v. 29.11.2017 - 16 U 86/17 - NJOZ 2018, 1581, 1582, Rn. 16; OLG Braunschweig, Urt. v. 10.11.2016 - 9 U 50/16 - BeckRS 2016, 125994, Rn. 17; OLG Hamburg, Urt. v. 20.02.1986 - 6 U 161/85 - NJW-RR 1987, 1266, 1267). - BGH, 21.05.2019 - 4 StR 574/18
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Verurteilung …
Das Landgericht ist jedoch - im Ergebnis rechtlich unbedenklich - davon ausgegangen, dass der Geschädigte A. grob fahrlässig im Sinne des § 932 Abs. 2 BGB handelte, weil er sich zwar das Original der Zulassungsbescheinigung Teil I hat vorlegen lassen, sich jedoch ohne nähere Erkundigung mit der Vorlage einer (gefälschten) Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II zufrieden gegeben hat (zu den Mindesterfordernissen gutgläubigen Erwerbs beim Gebrauchtwagenkauf unter Privaten vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, NJW 2013, 1946 f. und vom 13. Mai 1996 - II ZR 222/95, NJW 1996, 2226 ff.; siehe auch OLG Braunschweig, Urteil vom 10. November 2016 - 9 U 50/16, DAR 2017, 521).
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