Rechtsprechung
| OLG Hamm, 14.04.1981 - 15 W 101/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1632, 1666, 1666a; FGG § 50b; MSA Art. 1, Art. 3, Art. 8
Elterliche Sorge; internationale Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts über minderjährige Türken mit ständigem Aufenthalt in Deutschland; Forderung der Eltern auf Herausgabe des Kindes gegenüber den Pflegeeltern zur Unzeit als Mißbrauch des elterlichen Sorgerechts; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DAVorm 1981, 921
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- KG, 13.03.1981 - 1 W 4662/80
Entzug des Personensorgerechts für ein Kind im Wege vorläufiger Anordnung; Entzug …
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.1981 - 15 W 101/81
Daher bedeutet es einen Mißbrauch des Sorgerechts, wenn der Sorgeberechtigte die Herausgabe des Kindes gegen dessen Interessen verlangt, wenn also eine Änderung des Aufenthalts, der Betreuung und Erziehung voraussichtlich zu erheblichen körperlichen, geistigen oder auch seelischen Schäden des Kindes führen würde (allgemeine Ansicht, vgl. BayObLG FamRZ 1978, 135, 136; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 425, 427; KG FamRZ 1981, 590;… Diederichsen, aaO § 1632 Anm. 3, jeweils mwN).Solange diese Gefahr besteht, muß das natürliche Elternrecht gegenüber dem Kindeswohl zurücktreten (OLG Karlsruhe FamRZ 1979, 57, 58; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 425, 427, sowie FamRZ 1981, 308; KG FamRZ 1981, 590 ff;… Hinz in MünchKomm, BGB Ergänzungsband § 1666 Rdn. 26;… Belchhaus, aaO § 1632 BGB Rdn. 17, 20;… Diederichsen, aaO § 1632 Anm. 3 mwN).
Im übrigen wird der Begriff "Erziehungsunvermögen« in Rechtsprechung und Literatur (vgl. KG FamRZ 1981, 590, 591, und Diederichsen, aaO § 1666 Anm. 3 a.E.) lediglich als Zusammenfassung der drei in § 1666 Abs. 1 S. 1 BGB zuerst normierten Tatbestandsmerkmale mißbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, Vernachlässigung des Kindes oder unverschuldetes Versagen der Eltern gebraucht; er besagt nicht, daß dem betroffenen Elternteil jegliche Fähigkeit zu der Erziehung und Betreuung eines Kindes fehle.
Diesen Gesichtspunkt hat das Landgericht zwar in der angefochtenen Beschwerdeentscheidung nicht ausdrücklich erörtert; das war aber auch nicht erforderlich, denn da die Gefahr für das Kindeswohl hier gerade von einem willentlichen Verhalten des Elternteils, nämlich der bis zuletzt aufrechterhaltenen Forderung der Mutter nach der Herausgabe des Kindes, ausgeht, ergibt sich daraus ohne weiteres, daß die Mutter nicht gewillt ist, die Gefährdung abzuwenden (so auch KG FamRZ 1981, 590, 591).
- OLG Frankfurt, 09.05.1980 - 20 W 113/80
Entziehung des Personensorgerechts; Übermäßige Züchtigung des Kindes; Duldung …
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.1981 - 15 W 101/81
Daher bedeutet es einen Mißbrauch des Sorgerechts, wenn der Sorgeberechtigte die Herausgabe des Kindes gegen dessen Interessen verlangt, wenn also eine Änderung des Aufenthalts, der Betreuung und Erziehung voraussichtlich zu erheblichen körperlichen, geistigen oder auch seelischen Schäden des Kindes führen würde (allgemeine Ansicht, vgl. BayObLG FamRZ 1978, 135, 136; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 425, 427; KG FamRZ 1981, 590;… Diederichsen, aaO § 1632 Anm. 3, jeweils mwN).Solange diese Gefahr besteht, muß das natürliche Elternrecht gegenüber dem Kindeswohl zurücktreten (OLG Karlsruhe FamRZ 1979, 57, 58; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 425, 427, sowie FamRZ 1981, 308; KG FamRZ 1981, 590 ff;… Hinz in MünchKomm, BGB Ergänzungsband § 1666 Rdn. 26;… Belchhaus, aaO § 1632 BGB Rdn. 17, 20;… Diederichsen, aaO § 1632 Anm. 3 mwN).
cc) Mit dem Hinweis darauf, daß sie ohne Beanstandungen des beteiligten Jugendamtes auch ihren jetzt 7 Jahre alten Sohn Murat K. erziehe und betreue, kann die Beschwerdeführerin die landgerichtliche Feststellung ihres "Erziehungsunvermögens« in Bezug auf Sedat nicht mit Erfolg bekämpfen: In Sorgerechtsangelegenheiten kann nämlich bei jedem einzelnen Kind eine gesonderte Beurteilung geboten sein (OLG Frankfurt OLGZ 1980, 425, 428; ebenso der Senat in ständiger Rechtsprechung).
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.1981 - 15 W 101/81
Die Einholung eines derartigen neuen Gutachtens ist nur ausnahmsweise geboten, nämlich dann, wenn das Gericht aus den bereits vorliegenden Gutachten keine sichere Überzeugung zu gewinnen vermag, wenn besonders schwierige Fragen zu lösen, oder grobe Mängel des vorhandenen Gutachtens erkennbar sind, wenn die Sachkunde des tätig gewordenen Gutachters zweifelhaft ist, wenn das Gutachten Widersprüche enthält, oder wenn der neue Gutachter über überlegene Forschungsmittel verfügt (BGHZ 53, 245, 258;… Keidel/Kuntze/Winkler, aaO § 15 FGG Rdn. 28;… Thomas/Putzo, ZPO 11. Aufl. § 412 Anm. 1). - OLG Frankfurt, 20.01.1981 - 20 W 781/80
Unverschuldetes Elternversagen; Auffangtatbestand; Vorwurf der Kindesmißhandlung; …
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.1981 - 15 W 101/81
Solange diese Gefahr besteht, muß das natürliche Elternrecht gegenüber dem Kindeswohl zurücktreten (OLG Karlsruhe FamRZ 1979, 57, 58; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 425, 427, sowie FamRZ 1981, 308; KG FamRZ 1981, 590 ff;… Hinz in MünchKomm, BGB Ergänzungsband § 1666 Rdn. 26;… Belchhaus, aaO § 1632 BGB Rdn. 17, 20;… Diederichsen, aaO § 1632 Anm. 3 mwN). - KG, 19.01.1967 - 1 W 3113/66
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.1981 - 15 W 101/81
Der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt nur, ob das Beschwerdegericht diesen Grundsätzen gerecht geworden ist, und ob es die sich ihm bietenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (BGH LM Nr. 3 zu § 411 ZPO; KG OLGZ 1967, 87;… Keidel/Kuntze/Winkler, FG 11. Aufl. § 27 FGG Rdn. 42 mwN).
- OLG Nürnberg, 09.11.1983 - 11 WF 3000/83 Diese Prüfungspflicht gilt für sämtliche Instanzen und ist von Amts wegen zu beachten (vgl. BayObLG FamRZ 1976, 163, 165 mwN; OLG Hamm DAVorm 1981, 921, 923).
Trotz Bestehens eines gesetzlichen Gewaltverhältnisses iSd Art. 3 MSA ist jedoch die internationale Zuständigkeit nach Art. 1 MSA gegeben, wenn das ausländische Recht innerhalb eines an sich bestehenden Gewaltverhältnisses gerichtliche oder behördliche Eingriffe zuläßt (sog. "regelungsfähige Lücke«), oder die Voraussetzungen des Art. 8 MSA ernstliche Gefährdung des Minderjährigen) vorliegen (vgl. OLG Hamm DAVorm 1981, 921, 923;… Heldrich, aaO § 1 MSA Anm. 1 und § 3 MSA Anm. 2;… Kropholler, aaO Rdn. 480, jeweils mwN).
- OLG Stuttgart, 20.09.1984 - 17 UF 154/84
Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Sorgerechtsregelungen und …
Andererseits besteht nach dem türkischen Heimatrecht des Kindes ein gesetzliches Gewaltverhältnis im Sinne von Art. 3 MSA, denn das Kind steht gem. Artt. 262, 263 des türkischen Zivilgesetzbuchs unter der elterlichen Gewalt seiner Eltern mit Entscheidung des Vaters bei Meinungsverschiedenheit; in die elterliche Gewalt kann nach türkischem Recht zwar unter dem § 1666 BGB vergleichbaren Voraussetzungen, nicht aber durch eine Sorgerechtsregelung während des Getrenntlebens der Eltern ohne förmliche Trennung von Tisch und Bett eingegriffen werden (Artt. 272 ff., 148 ZGB; vgl. etwa BayObLG, FamRZ 1977, 473; KG, OLGZ 1979, 183; OLG Hamm, DAVorm 1981, 921; OLG Nürnberg, IPrax 1984, 220. - OLG Hamburg, 10.02.1983 - 15 UF 32/83 Bei Entscheidungen nach §§ 1671, 1672 BGB ist die Anhörung der betroffenen Kinder zwingend vorgeschrieben, weil bei der Regelung der elterlichen Sorge die Bindungen des Kindes, insbesondere an seine Eltern und Geschwister, zu berücksichtigen (§§ 1672 S. 1, 1671 Abs. 2 BGB) und daher für die Entscheidung von Bedeutung sind (§ 50b Abs. 1 FGG, ständige Rechtsprechung der Familiensenate des OLG Hamburg, und herrschende Meinung, u.a. BVerfG FamRZ 1981, 124; OLG München, FamRZ 1979, 70; 1980, 623; OLG Düsseldorf FamRZ 1979, 856; Jur- Büro 1982, 719; OLG Bamberg FamRZ 1979, 858; KG FamRZ 1980, 1156; OLG Schleswig SchlHA 1980, 199; 1981, 190; OLG Stuttgart Justiz 1980, 149; FamRZ 1982, 1235; OLG Frankfurt FamRZ 1981, 813; 1982, 430; OLG Zweibrücken DAVorm 1981, 765; OLG Hamm DAVorm 1981, 921; OLG Karlsruhe Justiz 1981, 84).
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