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Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.06.1966

Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1966 - II ZR 212/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,2402
BGH, 14.07.1966 - II ZR 212/64 (https://dejure.org/1966,2402)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1966 - II ZR 212/64 (https://dejure.org/1966,2402)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1966 - II ZR 212/64 (https://dejure.org/1966,2402)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Abberufung eines Vorstandsmitglieds und der Kündigung eines Anstellungsvertrags - Veranlassung amtlicher Untersuchungen seitens der Aufsichtsbehörde als Pflichtverletzung - Verweigerung der Weiterarbeit auf einem geeigneten anderen Posten

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Abberufung, Abwägung der Interessen beider Vertragsteile, Anderweitige Erwerbstätigkeit möglich, Außerordentliche Kündigung, Beendigung der Organstellung insbesondere durch Widerruf, Führungsaufgaben unterhalb der Organebene, Geschäftsführer, Kein schuldrechtlicher ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 913
  • WM 1966, 968
  • DB 1966, 1306
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.12.1954 - II ZR 322/53

    Haftung des Abschlußprüfers

    Auszug aus BGH, 14.07.1966 - II ZR 212/64
    M. stand zur Beklagten in einem besonderen Vertrauens- und Treueverhältnis (vgl. BGHZ 16, 17, 25) [BGH 15.12.1954 - II ZR 322/53] und war zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  • BGH, 11.10.2010 - II ZR 266/08

    BGH lehnt Anspruch des ehemaligen Geschäftsführers der Bundeskunsthalle in Bonn …

    Rn. 9 Der Senat hat sich in früheren Entscheidungen bereits damit befasst, ob der aus seiner Organstellung Abberufene gehalten sein kann, eine andere angemessene Beschäftigung unterhalb der Organstellung bei der Gesellschaft auszuüben (BGH, Urteil vom 14. Juli 1966 - II ZR 212/64, WM 1966, 968, 969; Urteil vom 9. Februar 1978 - II ZR 189/76, WM 1978, 319).
  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 574/01

    Schadensersatz bei Eigenkündigung

    Der Bundesgerichtshof hat sowohl für den Fall der Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers wegen Verschuldens der Gesellschaft (9. Februar 1978 - II ZR 189/76 - AP GmbHG § 38 Nr. 1) als auch für den Fall der selbst verschuldeten Abberufung eines Vorstandsmitglieds (14. Juli 1966 - II ZR 212/64 - DB 1966, 1306) entschieden, daß das Geschäftsleitungsmitglied während der Restlaufzeit des Dienstvertrages eine andere, ihm von der Gesellschaft angebotene zumutbare Tätigkeit annehmen müsse.

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof bei einer durch das Geschäftsleitungsmitglied schuldhaft verursachten Abberufung darauf abgestellt, daß die Ersatztätigkeit nicht gleichrangig zu sein braucht, solange sie der Geschäftsführertätigkeit im Rahmen des Möglichen wenigstens nahe kommt (14. Juli 1966 - II ZR 212/64 - aaO).

  • OLG München, 24.03.2016 - 23 U 1884/15

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Geschäftsführervergütung nach Abberufung und …

    Inwieweit im Fall des pflichtwidrigen Verschuldens der Organstellung eine Obliegenheit des Geschäftsführers zu einer angemessenen Leitungsposition unterhalb der Organebene besteht, wenn er zugleich die Vergütungsansprüche bis zum Ablauf des Anstellungsvertrages geltend macht, (vgl. BGH, Urteile vom 14.7.1966, Az. II ZR 212/64, …und vom 09.02.1978, Az. II ZR 189/76, Jaeger in: MüKo, GmbHG, 2. Aufl. 2016, § 35 Rz. 330), kann vorliegend offen bleiben, da schon kein entsprechendes Angebot der Beklagten erfolgt ist.
  • BGH, 09.02.1978 - II ZR 189/76

    Keine Kündigung des Angestelltenverhältnisses durch GmbH-Geschäftsführer bei …

    Bei einer solchen Sachlage kann der aus seiner Organstellung Abberufene gehalten sein, sich mit dem Angebot einer angemessenen anderen Beschäftigung zufrieden zu geben, wenn er eine sofortige Kündigung auch des Anstellungsvertrags vermeiden will (Urt. d. Sen. v. 14.7. 66 - II ZR 212/64, LM AktG § 75 Nr. 17 = WM 1966, 968).

    Sie befindet sich in diesem Fall in ähnlicher Lage, wie wenn sie die Bestellung aus Gründen widerrufen hätte, die der andere Teil sogar zu vertreten hat, die aber für eine außerordentliche Kündigung auch des Anstellungsverhältnisses nicht ausreichen (vgl. den Tatbestand des Sen.Urt. v. 14.7. 66 a.a.O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 15 Sa 193/08

    Arbeitsverhältnis - Beendigung - Begründung - Organstellung

    Danach muss ein Vorstandsmitglied, das den Widerruf seiner Bestellung verschuldet hat, sich mit einer seiner Kenntnisse und Fähigkeiten angemessenen, auch leitenden Stellung zufriedengeben, wenn er die sofortige Kündigung auch des Anstellungsverhältnisses vermeiden will (BGH vom 14.07.1966 - II ZR 212/64 - DB 1966, 1306).

    Bei wirksamer Beendigung der Organstellung aber Fortgeltung des Anstellungsvertrages geht der BGH - teilweise mit Einschränkungen - davon aus, dass das Vorstandsmitglied gehalten ist, sich mit dem Angebot einer anderen angemessenen Beschäftigung zufriedenzugeben, auch wenn diese Tätigkeit hinsichtlich Ansehen und Unabhängigkeit nicht gleichwertig ist (BGH vom 14.07.1966 DB 1966, 1306; vom 09.02.1978 DB 1978, 878, 879).

  • OLG Hamm, 13.03.2017 - 8 U 48/16

    Urkunden-Vorbehalts-Urteil im Vergütungsrechtsstreit eines ehemaligen …

    Nur in Ausnahmekonstellationen kann sich nach § 242 das Leistungsspektrum des Dienstverpflichteten vorübergehend erweitern (…MüKoBGB/Henssler BGB, 7. Aufl. § 615 Rn. 30; vgl. auch BGH, Urt. v. 14.07.1966, II ZR 212/64, juris).
  • BGH, 24.11.1975 - II ZR 104/73

    Errichtung von Tankstellen - Abschluss von Verwaltungsverträgen und …

    So hätte gerade die langjährige Betriebserfahrung des Klägers Anlaß für eine Prüfung sein müssen, ob sich im Betrieb der Beklagten nicht eine andere, für beide Teile zumutbare Beschäftigung für den Kläger finden ließ, nachdem die Organstellung des Klägers, die er sich bei den ihm vorgeworfenen Verstößen zunutze machen konnte, ohnehin erloschen war und die ihm hierdurch zuteil gewordene Warnung möglicherweise erwarten ließ, er werde sich ähnliche Verstöße in Zukunft nicht mehr zuschulden kommen lassen (Urt. d. Sen. v. 14.7.66 - II ZR 212/64, WM 1966, 968; vgl. auch BGHZ 20, 239, 249).
  • BGH, 08.12.1977 - II ZR 219/75

    Widerruf der Bestellung in den Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) als …

    Eine Beendigung dieser Stellung enthebt die Gesellschaft nicht der Notwendigkeit, das Dienstverhältnis, wenn sie dieses ebenfalls lösen will, besonders zu kündigen, wobei eine vorzeitige Kündigung an die Voraussetzungen des § 626 BGB gebunden ist (vgl. § 75 Abs. 3 Satz 5 AktG 1937; Urt. d. Sen. v. 14.7.66 - II ZR 212/64, LM AktG § 75 Nr. 17 = WM 1966, 968).
  • OLG Hamm, 20.11.2017 - 8 U 16/17

    Urkundenprozess; Vergütung; Dienstvertrag; Annahmeverzug; Wiederholungskündigung; …

    Rn. 58 Anknüpfungspunkt ist die vertraglich geschuldete Leistung, wobei sich das Leistungsspektrum des Dienstverpflichteten in Ausnahmekonstellationen gemäß § 242 BGB vorübergehend erweitern kann (…vgl. MüKoBGB/Henssler BGB, 7. Aufl. § 615 Rn. 30; vgl. auch BGH, Urt. v. 14.07.1966, II ZR 212/64, juris).
  • BGH, 28.05.1990 - II ZR 245/89

    Beschwer bei Klage gegen die Abberufung als Geschäftsführer einer GmbH

    Das Erlöschen der körperschaftlichen Organstellung führt nach herrschender Meinung (…vgl. Fischer/Lutter/Hommelhoff, GmbHG 12. Aufl. § 6 Rdnr. 1 und Anh. § 6 Rdnr. 42 ff.;… Scholz/Uwe H. Schneider, GmbHG 7. Aufl. § 38 Rdnr. 33;… Hachenburg/Mertens, GmbHG 7. Aufl. § 35 Rdnr. 41) und ständiger Rechtsprechung des Senats (BGHZ 89, 48, 52; 79, 38, 41 [BGH 24.11.1980 - II ZR 182/79];… Urt. v. 8. Dezember 1977 - II ZR 219/75, WM 1978, 109; v. 9. Februar 1978 - II ZR 189/76, WM 1978, 319; v. 14. Juli 1966 - II ZR 212/64, WM 1966, 968) auch nicht etwa automatisch zugleich zur Beendigung des schuldrechtlichen Anstellungsverhältnisses.
  • OLG Karlsruhe, 25.08.1995 - 15 U 286/94
  • BGH, 21.09.1970 - II ZR 13/69

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Gesellschaftsvorstandes - …

  • LSG Hessen, 09.02.1983 - L 8 KR 705/81
  • BGH, 03.05.1973 - II ZR 15/71

    Wirksamkeit der Kündigung des geschäftsführenden Vorstandsmitglieds einer …

  • LG Stuttgart, 18.08.2021 - 49 O 254/21

    Vertragliches Wettbewerbsverbot: Dienstverpflichtung eines abberufenen …

  • OLG Düsseldorf, 20.02.1992 - 6 U 118/91
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Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1966 - Ib ZR 32/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,602
BGH, 24.06.1966 - Ib ZR 32/64 (https://dejure.org/1966,602)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1966 - Ib ZR 32/64 (https://dejure.org/1966,602)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1966 - Ib ZR 32/64 (https://dejure.org/1966,602)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Maßgetreuer Nachbau eines Musikinstruments - Erfordernis der Bestimmtheit des Klageantrages - Erreichung der Bestimmtheit des Klageantrages durch Lichtbilder - Tonqualität von Saxophonen - Klage auf das Unterlassen des Nachbaus eines Musikinstruments im Hinblick auf ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1966, 617
  • DB 1966, 1306
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63

    Nachbildung einer gemeinfreien Skulptur Apfel-Madonna

    Auszug aus BGH, 24.06.1966 - Ib ZR 32/64
    Auch die Revision geht von den Grundsätzen aus, nach denen die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Nachahmung fremder Leistungsergebnisse zu beurteilen ist und die der erkennende Senat zuletzt in den Entscheidungen vom 21. Mai und 13. Oktober 1965 (GRUR 1966, 97, 100 - Zündaufsatz - und BGHZ 44, 288 = NJW 1966, 542, 545 [BGH 13.10.1965 - Ib ZR 111/63] - Apfel-Madonna) bestätigt hat.

    Vielmehr handelt es sich, ähnlich wie in dem Falle des Nachschaffens gemeinfreier Werke der bildenden Kunst (vgl. dazu BGHZ 44, 288), um die nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme branchenübliche Nachbildung eines Musikinstruments, das nicht einfach mit Hilfe eines technischen Verfahrens vervielfältigt werden kann, sondern weitgehend handwerklich angefertigt wird.

  • BGH, 26.10.1962 - I ZR 21/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.06.1966 - Ib ZR 32/64
    Das wäre rechtsirrig (BGH GRUR 1963, 152, 155 - Rotaprint; Urteil des erkennenden Senats vom 22.1.1964 - Ib ZR 100/62 - Feinstimmsaitenhalter).
  • BGH, 13.07.1956 - I ZR 137/55

    Verkehrsgeltung von Zeichen

    Auszug aus BGH, 24.06.1966 - Ib ZR 32/64
    Insoweit ist es für den Schutz nach § 1 UWG ausreichend, wenn das Erzeugnis im Verkehr bekannt ist und der Verkehr mit ihr Herkunfts- und Gütevorstellungen verbindet (BGHZ 21, 266, 274) [BGH 13.07.1956 - I ZR 137/55].
  • BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 121/63

    Übereinstimmung des Klagemusters mit dem ordnungsgemäß angemeldeten und …

    Auszug aus BGH, 24.06.1966 - Ib ZR 32/64
    Auch die Revision geht von den Grundsätzen aus, nach denen die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Nachahmung fremder Leistungsergebnisse zu beurteilen ist und die der erkennende Senat zuletzt in den Entscheidungen vom 21. Mai und 13. Oktober 1965 (GRUR 1966, 97, 100 - Zündaufsatz - und BGHZ 44, 288 = NJW 1966, 542, 545 [BGH 13.10.1965 - Ib ZR 111/63] - Apfel-Madonna) bestätigt hat.
  • BGH, 16.10.1962 - I ZR 162/60

    Mampe Halb und Halb II

    Auszug aus BGH, 24.06.1966 - Ib ZR 32/64
    Bei einer derartigen Sachlage stellt es keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Klägerin dar, wenn das Berufungsgericht den Unterlassungsantrag einer sachlichrechtlichen Prüfung unterzogen hat (vgl. 1 BGH GRUR 1963, 218, 220 r - Mampe Halb und Halb II).
  • BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 100/62

    Gleichstellung eines österreichischen Staatsangehörigen mit einem deutschen …

    Auszug aus BGH, 24.06.1966 - Ib ZR 32/64
    Das wäre rechtsirrig (BGH GRUR 1963, 152, 155 - Rotaprint; Urteil des erkennenden Senats vom 22.1.1964 - Ib ZR 100/62 - Feinstimmsaitenhalter).
  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 203/96

    Güllepumpen - Unbillige Behinderung; wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Die Frage, welche Bedeutung der Verkehr der Anbringung von (unterscheidenden) Kennzeichnungen und der (abweichenden) Farbgestaltung beimißt, bedarf einer umfassenden tatrichterlichen Würdigung aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls, um feststellen zu können, ob dadurch eine Täuschung des Verkehrs vermieden wird (…vgl. BGH, Urt. v. 21.5.1965 - Ib ZR 121/63, GRUR 1966, 97, 101 - Zündaufsatz; Urt. v. 24.6.1966 - Ib ZR 32/64, GRUR 1966, 617, 619 f. - Saxophon;… Urt. v. 24.4.1970 - I ZR 105/68, GRUR 1970, 510, 512 = WRP 1970, 308 - Fußstützen;… Urt. v. 11.2.1977 - I ZR 39/75, GRUR 1977, 666, 667 = WRP 1977, 484 - Einbauleuchten).
  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 240/93

    Vakuumpumpen - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    In der Rechtsprechung ist aber, um dem Ersthersteller nicht den Anreiz zur Fortentwicklung des Standes der Technik zu nehmen, anerkannt, daß die Preisunterbietung die unmittelbare und die fast identische Leistungsübernahme dann wettbewerbswidrig machen kann, wenn die Übernahme des mit hohen Entwicklungskosten belasteten Leistungsergebnisses zu einer ganz erheblichen, sich im Verkaufspreis niederschlagenden Diskrepanz der Gestehungskosten der beiderseitigen Erzeugnisse führt (vgl. BGH, Urt. v. 24.6.1966 - Ib ZR 32/64, GRUR 1966, 617, 620 - Saxophon).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 40/99

    Laubhefter; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Wettbewerbsrechtlicher …

    Der Klageantrag und entsprechend der Verbotsausspruch müssen aber auch in einem solchen Fall, zumindest unter Heranziehung des Klagevortrags, unzweideutig erkennen lassen, in welchen Merkmalen des angegriffenen Erzeugnisses die Grundlage und der Anknüpfungspunkt des Wettbewerbsverstoßes und damit des Unterlassungsgebots liegen soll (vgl. BGH, Urt. v. 24.6.1966 - Ib ZR 32/64, GRUR 1966, 617, 618 - Saxophon).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 U 202/20

    Mittelbare Herkunftstäuschung beim Vertrieb von "Plastikuhren"

    Ob diese Erwartungen an das Original sachlich gerechtfertigt sind, ist unerheblich (BGH GRUR 1966, 617, 602 - Saxophon).
  • BGH, 03.05.1968 - I ZR 66/66

    Pulverbehälter

    Bei einem Fall wie dem vorliegenden scheidet auch - entgegen der Ansicht der Revision - der Gesichtspunkt des Schutzes gegen eine unmittelbare Leistungsübernahme (BGH GRUR 1966, 503, 509 - Apfelmadonna) aus; denn ein solcher Schutz kommt nur in den Sonderfällen in Betracht, bei denen die Übernahme der fremden Leistung im wesentlichen deshalb als anstößig empfunden wird, weil ein Sonderschutz der Leistung nicht erwirkt werden konnte und der Übernehmende wegen der Ersparnis eigener Aufwendungen einen so erheblichen geschäftlichen Vorsprung vor dem anderen erreicht - der für seine Leistung zwangsläufig erhebliche Kosten und Mühen aufwenden mußte -, daß bei allgemeiner Anerkennung der Rechtmäßigkeit einer solchen Leistungsübernahme der auch im Allgemeininteresse liegende Anreiz zur Entwicklung fortschrittlicher Leistungen genommen werden würde (vgl. BGH GRUR 1966, 617, 620 - Saxophon).
  • LG Frankfurt/Main, 23.09.2020 - 6 O 78/20
    Ob diese Erwartungen an das Original sachlich gerechtfertigt sind, ist unerheblich (BGH GRUR 1966, 617 (620) - Saxophon).
  • BGH, 11.02.1972 - I ZR 111/70

    Unlauterer Wettbewerb wegen wettbewerbswidriger Werbung eines in einem …

    Eine Verwechslungsgefahr, die nach der zugrunde gelegten Eigenart des äußeren Erscheinungsbilds der Gehäuse der Klägerin aus der gleichen bzw. fast gleichen äußeren Ausgestaltung der Gehäuse der Beklagten zu 1 folgt, kann zwar durch deutlich sichtbar angebrachte Firmen- oder Warenzeichen ausgeschlossen oder vermindert werden (BGH GRUR 66, 617, 620 - Saxophon).

    Die von der Klägerin behauptete Preisunterbietung bei Lieferung geringerer Qualitäten kann dabei allenfalls im Zusammenhang mit der noch nicht näher aufgeklärten Kundenabwerbung, im übrigen aber nur unter dem Gesichtspunkt einer wettbewerbswidrigen Ausnutzung des Rufs der fremden Erzeugnisse und deren Gütevorstellungen für eine verschlechterte Nachahmung von Bedeutung werden (vgl. BGH GRUR 66, 617, 620 - Saxophon).

  • OLG Hamburg, 23.04.2008 - 5 U 101/07

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Darlegungsanforderungen an den Inhaber eines nicht …

    Denn für das Merkmal der wettbewerblichen Eigenart, das der Ausgrenzung solcher Waren dient, die als Dutzendware von vornherein für einen wettbewerbsrechtlichen Schutz (unter dem Gesichtspunkt der vermeidbaren Herkunftstäuschung) nicht in Betracht kommt (BGH GRUR 66, 617, 619 - Saxophon; BGHZ 50, 125, 130 - Pulverbehälter), genügt es jedenfalls außerhalb des Modesektors, dass der Verkehr bei Waren der in Frage stehenden Art Wert auf deren betriebliche Herkunft legt sowie aus deren Gestaltung Anhaltspunkte hierfür gewinnen kann (BGH GRUR 88, 385, 386 - Wäsche-Kennzeichnungsbänder), und sie nicht etwa als bloße Alltags - (Dutzend-)Ware betrachtet, bei der den Verkehr die Herkunftsstätten nicht interessiert (BGH GRUR 66, 616, 619 - Saxophon).
  • OLG Hamburg, 02.10.2008 - 5 U 103/07

    Ergänzender wettbewerblicher Leistungsschutz: Nachahmung eines Kinderfahrradhelms

    Das Merkmal der wettbewerblichen Eigenart dient der Ausgrenzung solcher Waren, die als Dutzendware von vornherein für einen wettbewerbsrechtlichen Schutz (unter dem Gesichtspunkt der vermeidbaren Herkunftstäuschung) nicht in Betracht kommt (BGH GRUR 66, 617, 619 - Saxophon; BGHZ 50, 125, 130 - Pulverbehälter).
  • BGH, 30.10.1968 - I ZR 52/66

    Reprint

    Der Bundesgerichtshof hat in ähnlicher Weise bei der unmittelbaren Übernahme fremder Musikdarbietungen darauf abgestellt, ob dadurch die Erwerbsaussichten der ausübenden Künstler gemindert werden (GRUR 1960, 614, 617 li. Sp.; 1960, 627, 630 re. Sp.), und bei der Nachahmung industrieller Erzeugnisse darauf, ob die Art der unmittelbaren Leistungsübernahme zu einem Wettbewerbsvorsprung des Übernehmenden führt, dessen Anerkennung dem Erbringer der ersten Leistung jeden Anreiz zur Initiative nehmen müßte (GRUR 1966, 617, 620 - Saxophon).
  • BGH, 20.02.1976 - I ZR 64/74

    Merkmalklötze

  • OLG Köln, 05.03.1999 - 6 U 23/97

    Verwendung gleicher Anschlussgewinde zwischen Grundgerät und Anschlussstück; …

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2011 - 20 U 68/10

    Rückleuchte

  • BGH, 06.10.1978 - I ZR 94/76

    Vorliegen einer unmittelbaren Leistungsübernahme oder völlig identischen …

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