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| BGH, 09.10.1980 - VII ZB 16/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Befugnis zur Übernahme eines Rechtsstreites durch Gesamtrechtsnachfolge - Möglichkeit der Gesamtnachfolge durch vertragliche Übernahme der Aktiva und Passiva
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1981, 365
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.06.1957 - VIII ZR 68/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.10.1980 - VII ZB 16/80
Die Übernahme der Aktiven und Passiven durch Vertrag stellt eine Gesamtnachfolge im Sinne des § 239 ZPO nicht dar (BGH Urt. vom 4. Juni 1957 - VIII ZR 68/56 - LM GmbHG § 74 Nr. 1; RGZ 35, 388, 389). - RG, 07.03.1895 - VI 372/94
1. Kann, wenn im Laufe des Prozesses die klagende offene Handelsgesellschaft …
Auszug aus BGH, 09.10.1980 - VII ZB 16/80
Die Übernahme der Aktiven und Passiven durch Vertrag stellt eine Gesamtnachfolge im Sinne des § 239 ZPO nicht dar (…BGH Urt. vom 4. Juni 1957 - VIII ZR 68/56 - LM GmbHG § 74 Nr. 1; RGZ 35, 388, 389).
- VGH Hessen, 06.01.2006 - 6 TG 1392/04
Altlastensanierung; Störerauswahl
Eine Nachfolge in sämtliche Rechte oder Pflichten liegt dagegen nicht vor in den Fällen der Firmenfortführung nach § 25 Abs. 1 oder § 28 Abs. 1 HGB, da es sich dabei - im Gegensatz zur Rechtsnachfolge - um eine Schuldmitübernahme handelt (so ausdrücklich: Hess. VGH 09.09.1999 - 8 UE 656/95 -, DVBl 2000, 210, unter Hinweis auf: BFH, 28.10.1970 - I R 72/68 -, BFHE 100, 353; BGH, 09.10.1980 - VII ZG 16/80 -, DB 1981, 365, und 08.05.1989 - II ZR 237/88 , DB 1989, 1719; VG Sigmaringen, 03.07.2003 - V K 848/03 -, Jurisdokument; Spieth/Wolfers, Die neuen Störer: Zur Ausdehnung der Altlastenhaftung in § 4 BBodSchG, in: NVwZ 1999, 355; Ginzky, Sanierungsverantwortlichkeit nach dem BBodSchG - Rechtssprechungsbericht, in: DVBl 2003, 169). - VG Hannover, 24.11.2009 - 4 A 2022/09
Zivilgesetzlich angeordnete Gesamtrechtsnachfolge als Voraussetzung für die …
Zudem führt das Einbringen von Vermögensgegenständen als Sacheinlage nicht zur Gesamtrechtsnachfolge (so BGH, Bes. v. 09.10.80 - VII ZB 16/80 -). - VGH Hessen, 17.07.1991 - 5 UE 485/86
Tod eines Beteiligten - Fortführung des Prozesses; fehlendes …
Die jetzige Klägerin, eine neugegründete AG & Co. KG, dürfte als Rechtsnachfolgerin der früheren Einzelfirma im Sinne des § 239 ZPO ausscheiden, denn das ursprüngliche Firmenvermögen war von den Erben vertraglich in die neue Gesellschaft eingebracht worden (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 9. Oktober 1980 -- DB 1981, 365 mit weiteren Nachweisen).
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