Rechtsprechung
| LAG Hessen, 30.08.1984 - 4 TaBVGa 113/84, 4 TaBVGa 114/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1985, 367
- BB 1985, 659
- DB 1985, 178
Wird zitiert von ... (11)
- ArbG Frankfurt/Main, 08.01.2003 - 2 BVGa 587/02
Anspruch eines Betriebsrat gegen die Arbeitgeberin auf Unterlassung der …
Dass auch die Verletzung der Mitbestimmungstatbestände nach §§ 111, 112 BetrVG einen Unterlassungsanspruch auslöst, entspricht der ständigen Rechtsprechung zumindest des überwiegenden Teiles der hessischen Arbeitsgerichte (vgl. etwa LAG Frankfurt/Main, 21. September 1982 - 4 TaBVGa 94/82 - DB 1983/613; 30. August 1984 - 4 TaBVGa 114/84 - DB 1985/178, zu 2. b); Arbeitsgericht Frankfurt/Main - 8 BVGa 61/98 - AuR 1998/497), der die Kammer folgt. - LAG Berlin, 07.09.1995 - 10 TaBV 5/95
Betriebsrat: Beratung und Verhandlung über Interessenausgleich bei erheblichem …
Vielmehr geht es im Rahmen des § 940 ZPO auch - und im Streitfall gerade - darum, einen einstweiligen Zustand abzusichern, innerhalb dessen sich bestimmte Rechte (des Betriebsrates) erst verwirklichen können, hinsichtlich des Zustandes eine Regelung indes notwendig ist, um ein Unterlaufen dieser Rechte durch Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern (vgl. hierzu auch LAG Frankfurt vom 30.08.1984 - 4 TaBV Ga 114/84 -, Der Betrieb 1985, 178 m.w.N.). - LAG Hessen, 13.06.2003 - 4 TaBV 67/03
Bildung einer Einigungsstelle wegen Interessenausgleich und Sozialplan sowie …
Abs. 3 BetrVG bei nicht ausreichend versuchtem Interessenausgleich, sei es im Hinblick auf die (gerade auch von der erkennenden Kammer für zulässig gehaltene) Möglichkeit, im Wege einstweiliger Verfügung Kündigungen zeitweilig zwecks Durchführung und Beendigung von Interessenausgleichsverhandlungen (bis in die Einigungsstelle) zu untersagen (LAG Frankfurt, DB 85, 178).
- LAG Hessen, 06.04.1993 - 4 TaBVGa 45/93
Untersagung von Kündigungen im Falle von Betriebsänderung zwecks Sicherung des …
Die Kammer sieht auch keinen Grund, von ihrer Rechtsprechung (insbesondere und umfassend: Beschluss vom 30.08.1984, DB 1985, 178) abzuweichen, wonach dem Arbeitgeber im Falle von Betriebsänderung zwecks Sicherung des Beteiligungsrechtes des Betriebsrates bezüglich Interessenausgleich unter engen Voraussetzungen für eine bestimmte Zeit untersagt werden kann, Kündigungen auszusprechen (…zum Meinungsstand mit umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung und dem Schrifttum neuestens und die Rechtsprechung der Kammer ablehnend: Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 4. Aufl., § 111 Rdn. 86 ff., insbesondere Rdn. 92; Ehrich, BB 1993, 356). - LAG Baden-Württemberg, 21.03.1989 - 14 TaBV 1/89
Antrag auf Einstweilige Verfügung zur Beachtung verschiedener Beteiligungs- und …
Insbesondere ist heftig umstritten, ob ein Anspruch auf Unterlassung der Durchführung einer Betriebsänderung vor Abschluß der Verhandlungen über einen Interessenausgleich besteht (bejahend: LAG Hamburg, Beschl. v. 13. November 1981 - 6 Ta BV 9/81 -, DB 1982, 1522 = ArbuR 1982, 389; Beschl. v. 8. Juni 1983 - 6 Ta BV 9/83 -, ArbuR 1984, 91; Beschl. v. 5. Februar 1986 - 4 Ta BV 12/85 -, LAGE § 23 BetrVG 1972 Nr. 5; LAG Hamm, Beschl. v. 23. März 1983 - 12 Ta BV 15/83 -, ArbuR 1984, 54; LAG Frankfurt, Beschl. v. 30. August 1984 - 4 Ta BV Ga 114/84 -, DB 1985, 178 = BB 1985, 689; ArbG Bamberg, Beschl. v. 30. November 1984 - 3 Bv Ga 3/84 -, NZA 1985, 259; verneinend: LAG Düsseldorf, Beschl. v. 14. November 1983 - 12 Ta BV 88/83 -, DB 1984, 511; LAG Hamburg, Beschl. v. 28. Mai 1984 - 5 Ta BV 4/84 -, EzA § 615 BGB Betriebsrisiko Nr. 10; LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 28. August 1985 - 2 Ta BV 8/85 - LAGE § 23 BetrVG 1972 Nr. 16; ArbG Braunschweig, Beschl. v. 15. Juni 1982 - 5 Bv Ga 5/82 -, DB 1983, 239: aus der Literatur: Eich, Einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Betriebsänderung, DB 1983, 657 ff; Dütz, Erzwingbare Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat, DB 1984, 115 ff (125 f.); Buchner, Die Rechtslage bei betriebsbedingter Kündigung, DB 1984, 504 ff; ders. Sicherstellung des wirtschaftlichen Mitbestimmungsrechts bei Betriebsänderungen durch einstweilige Verfügung, HBV Gruppe 6 S. 123 ff; ders. SAE 1986, 129 ff: Beuthien; Die Unternehmensautonomie im Zugriff des Arbeitsrechts, ZfA 1988, 1 ff. (21 f.); Heinze, Die betriebsverfassungsrechtlichen Ansprüche des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber, DB Beilage Nr. 9/83 S. 20 ff.; Trittin, Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrats zur Sicherung seiner Mitwirkungsrechte gem. §§ 90, 111, 112 BetrVG , DB 1983, 230 ff: Buschmann, Der vergessene Interessenausgleich, BB 1983, 510 ff). - ArbG Schwerin, 13.02.1998 - 1 BVGa 2/98
Unterlassungsanspruch des Betriebsrates gegen Arbeitgeber wegen Betriebsänderung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Kaiserslautern, 19.12.1996 - 7 BVGa 2493/96
Einstweilige Verfügung auf Unterlassen einer Betriebsschließung bis zum Abschluss …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Kiel, 13.12.1996 - 2 BVGa 57c/96
Befristetes Untersagen von Kündigungen wegen einer beabsichtigten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2002 - 2 BVGa 398/02
Einstweilige Verfügung auf Erlass eines "Kündigungsstopps" bis zum Abschluss oder …
Die Kammer bezieht sich auf die Beschlüsse des LAG Frankfurt am Main (vom 30.08.1984 - 4 TaBVGa 114/84 BB 1985, 178) bzw. des Hess. LAG (vom 06.04.1993 - 4 TaBVGa 45/93 LSe DB 1994, 2635; so auch Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, BetrVG, 21. Aufl., RdN. - ArbG Minden, 25.09.1996 - 1 BVGa 7/96
Vornahme eines Personalabbaus als mitwirkungspflichte Betriebsänderung nach …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KAG Mainz, 28.06.2010 - M 24/10
Schließung eines Bistumshauses
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