Rechtsprechung
| BGH, 09.03.1992 - II ZR 102/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Außerordentliche Kündigung - GmbH-Geschäftsführer - Anstellungsvertrag - Kündigungsgrund - Dienstvertrag - Schadensersatz - Verdienstausfall - Verdienstausfallschaden - Zurechnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1, Abs. 2, § 628 Abs. 2
Kündigung aus wichtigem Grund durch GmbH-Geschäftsfüher bei Vorwürfen durch anderen Geschäftsführer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Amtsniederlegung, Beendigung der Organstellung insbesondere durch Widerruf, Beurteilung durch Tatrichter, Kenntnisumfang, Niederlegung und Anstellungsverhältnis, Unterstützende andere Tatsachen
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 992
- ZIP 1992, 539
- MDR 1992, 654
- WM 1992, 733
- BB 1992, 801
- DB 1992, 985
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.10.1987 - II ZR 97/87
Schadensersatz wegen Verstoßes eines Dienstverpflichteten gegen ein …
Auszug aus BGH, 09.03.1992 - II ZR 102/91
Indessen hat es die sachliche Berechtigung jener gegen den Beklagten erhobenen Beschuldigungen nicht, wie es erforderlich gewesen wäre (vgl. Sen.Urt. vom 19. Oktober 1987 - II ZR 97/87, ZIP 1988, 47, 48 = BGHR BGB § 626 Abs. 1, wichtiger Grund 1), geprüft; der Beklagte hat zu den Beschuldigungen im einzelnen Stellung genommen und bestritten, daß sie inhaltlich zutreffen. - BGH, 08.12.1977 - II ZR 219/75
Widerruf der Bestellung in den Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) als …
Auszug aus BGH, 09.03.1992 - II ZR 102/91
Auf ältere Vorgänge, aus denen allein ein Kündigungsrecht nicht mehr hergeleitet werden kann, kann unter der Voraussetzung, daß wenigstens ein noch nicht erledigter Vorfall von nicht unerheblichem Gewicht vorhanden ist, unterstützend zurückgegriffen werden (…Sen.Urt. v. 3. Juli 1975 - II ZR 35/73, WM 1975, 787, 789 und vom 8. Dezember 1977 - II ZR 219/75, WM 1978, 109, 111). - BGH, 21.04.1975 - II ZR 2/73
Wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung eines Dienstverhältnisses durch …
Auszug aus BGH, 09.03.1992 - II ZR 102/91
Aufgabe des Revisionsgerichts ist es aber, die vom Berufungsgericht vorgenommene Wertung darauf zu überprüfen, ob der Rechtsbegriff des wichtigen Grundes richtig erkannt und die Grenzen des dem Tatrichter eingeräumten Ermessens bei der Würdigung des von ihm festgestellten Sachverhalts eingehalten worden sind; ein Ermessensfehler liegt insbesondere dann vor, wenn wesentliche Tatsachen außer acht gelassen oder nicht vollständig gewürdigt worden sind (…BGH, Urt. v. 28. April 1960 - VII ZR 218/59, LM BGB 626 Nr. 10; Sen.Urt. v. 21. April 1975 - II ZR 2/73, WM 1975, 761). - BGH, 28.04.1960 - VII ZR 218/59
Nachschieben von Kündigungsgründen oder eines Kündigungsgrundes, …
Auszug aus BGH, 09.03.1992 - II ZR 102/91
Aufgabe des Revisionsgerichts ist es aber, die vom Berufungsgericht vorgenommene Wertung darauf zu überprüfen, ob der Rechtsbegriff des wichtigen Grundes richtig erkannt und die Grenzen des dem Tatrichter eingeräumten Ermessens bei der Würdigung des von ihm festgestellten Sachverhalts eingehalten worden sind; ein Ermessensfehler liegt insbesondere dann vor, wenn wesentliche Tatsachen außer acht gelassen oder nicht vollständig gewürdigt worden sind (BGH, Urt. v. 28. April 1960 - VII ZR 218/59, LM BGB 626 Nr. 10;… Sen.Urt. v. 21. April 1975 - II ZR 2/73, WM 1975, 761). - BGH, 03.07.1975 - II ZR 35/73
Abberufung eines Vorstandsmitgliedes - Redebefugnis eines Arbeitgebers in einer …
Auszug aus BGH, 09.03.1992 - II ZR 102/91
Auf ältere Vorgänge, aus denen allein ein Kündigungsrecht nicht mehr hergeleitet werden kann, kann unter der Voraussetzung, daß wenigstens ein noch nicht erledigter Vorfall von nicht unerheblichem Gewicht vorhanden ist, unterstützend zurückgegriffen werden (Sen.Urt. v. 3. Juli 1975 - II ZR 35/73, WM 1975, 787, 789 und vom 8. Dezember 1977 - II ZR 219/75, WM 1978, 109, 111).
- BGH, 04.04.2017 - II ZR 77/16
GmbH: Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen über die Abberufung eines …
Das Revisionsgericht kann die tatrichterliche Wertung nur daraufhin überprüfen, ob der Rechtsbegriff des wichtigen Grundes richtig erkannt und die Grenzen des dem Tatrichter eingeräumten Ermessens bei der Würdigung des von ihm festgestellten Sachverhalts eingehalten worden sind; ein Ermessensfehler liegt insbesondere dann vor, wenn wesentliche Tatsachen außer Acht gelassen oder nicht vollständig gewürdigt worden sind (BGH, Urteil vom 9. März 1992 - II ZR 102/91, ZIP 1992, 539, 540). - BGH, 25.02.2022 - V ZR 65/21
Wohnungseigentumssache: Klagegegner bei Beschlussersetzungsklagen in …
Die Annahme, dass die Ablehnung der Abberufung eines Verwalters unvertretbar ist, kann sich nämlich, wie die Revision zu Recht geltend macht, erst in der Gesamtschau eines neuerlichen Vorfalls mit älteren Geschehnissen ergeben oder umgekehrt kann ein neuer Vorfall einen alten in einem neuen Licht erscheinen lassen (vgl. zu ähnlichen Grundsätzen bei der Frage des Vorliegens eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 Abs. 2 BGB: BGH…, Urteil vom 9. April 2013 - II ZR 273/11, NJW 2013, 2425 Rn. 27; Urteil vom 10. September 2001 - II ZR 14/00, NJW-RR 2002, 173, 174; Urteil vom 9. März 1992 - II ZR 102/91, NJW-RR 1992, 992, 993). - BGH, 09.04.2013 - II ZR 273/11
Fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen Abschlusses eines …
Ob ein bestimmtes Verhalten als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung zu werten ist, hat aber in erster Linie der Tatrichter zu entscheiden (BGH, Urteil vom 9. März 1992 - II ZR 102/91, ZIP 1992, 539 f.).Sie können vielmehr zur Unterstützung anderer Kündigungsgründe herangezogen werden, wenn wenigstens ein noch nicht erledigter Vorfall von nicht unerheblichem Gewicht vorhanden ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1992 - II ZR 102/91, ZIP 1992, 539, 540).
- BGH, 20.08.2019 - II ZR 121/16
Wirksamkeit eines Anstellungsvertrages nach Grundsätzen zum fehlerhaften …
Aufgabe des Revisionsgerichts ist es, die vom Berufungsgericht vorgenommene Wertung darauf zu überprüfen, ob der Rechtsbegriff des wichtigen Grundes richtig erkannt und die Grenzen des dem Tatrichter eingeräumten Ermessens bei der Würdigung des von ihm festgestellten Sachverhalts eingehalten worden sind; ein Ermessensfehler liegt insbesondere dann vor, wenn wesentliche Tatsachen außer Acht gelassen oder nicht vollständig gewürdigt worden sind (BGH, Urteil vom 28. April 1960 - VII ZR 218/59, LM BGB § 626 Nr. 10; Urteil vom 21. April 1975 - II ZR 2/73, WM 1975, 761; Urteil vom 9. März 1992 - II ZR 102/91, ZIP 1992, 539 f.; Urteil vom 28. Oktober 2002 - II ZR 353/00, ZIP 2002, 2254, 2255;… Urteil vom 9. April 2013 - II ZR 273/11, ZIP 2013, 971 Rn. 24). - BGH, 28.10.2002 - II ZR 353/00
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung des …
Seine Beurteilung ist jedoch revisionsrechtlich darauf überprüfbar, ob er den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes richtig erkannt und die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens bei der Würdigung des Sachverhalts eingehalten oder wesentliche Gesichtspunkte (rechts- oder verfahrensfehlerhaft) außer acht gelassen hat (vgl. Sen.Urt. v. 9. März 1992 - II ZR 102/91, NJW-RR 1992, 992; v. 20. Februar 1995 - II ZR 9/94, NJW-RR 1995, 669). - BGH, 16.07.2019 - II ZR 175/18
Satzungsüberlagernde Wirkung eines Teilgewinnabführungsvertrags
Die revisionsgerichtliche Prüfung ist darauf beschränkt, die vom Berufungsgericht vorgenommene Wertung darauf zu überprüfen, ob der Rechtsbegriff des wichtigen Grundes richtig erkannt und die Grenzen des dem Tatrichter eingeräumten Ermessens bei der Würdigung des von ihm festgestellten Sachverhalts eingehalten worden sind; ein Ermessensfehler liegt insbesondere dann vor, wenn wesentliche Tatsachen außer Acht gelassen oder nicht vollständig gewürdigt worden sind (BGH, Urteil vom 9. März 1992 - II ZR 102/91, ZIP 1992, 539 f.; Urteil vom 28. Oktober 2002 - II ZR 353/00, ZIP 2002, 2254, 2255;… Urteil vom 9. April 2013 - II ZR 273/11, ZIP 2013, 971 Rn. 24). - BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 574/01
Schadensersatz bei Eigenkündigung
Ein Ermessensfehler liegt insbesondere dann vor, wenn wesentliche Tatsachen außer Acht gelassen oder nicht vollständig gewürdigt worden sind (vgl. BGH 9. März 1992 - II ZR 102/91 - ZIP 1992, 539, zu 1 b der Gründe; 19. Oktober 1987 - II ZR 97/87 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 33, zu 2 der Gründe; BAG 6. November 1998 - 2 AZR 801/96 - AP BGB § 626 Nr. 142 = EzA BGB § 626 nF Nr. 171). - BGH, 10.09.2001 - II ZR 14/00
Voraussetzungen der Kündigung des Dienstvertrages eines GmbH-Geschäftsführers; …
Sie stehen mit dem letzten, nicht verfristeten Fall in einem inneren Zusammenhang (Sen.Urt. v. 9. März 1992 - II ZR 102/91, ZIP 1992, 530; v. 11. Juli 1978 - II ZR 266/76, WM 1978, 1123), weil die Kette von Kompetenzüberschreitungen die Unzuverlässigkeit des Klägers offenbart, welche zuletzt sogar zu einer erheblichen Vermögensgefährdung der Beklagten, wenn nicht gar zu einem Schaden geführt hat. - BGH, 02.07.2019 - II ZR 155/18
Liegen der gesetzlichen Zuständigkeit zur fristlosen Kündigung des …
Aufgabe des Revisionsgerichts ist es, die vom Berufungsgericht vorgenommene Wertung darauf zu überprüfen, ob der Rechtsbegriff des wichtigen Grundes richtig erkannt und die Grenzen des dem Tatrichter eingeräumten Ermessens bei der Würdigung des von ihm festgestellten Sachverhalts eingehalten worden sind; ein Ermessensfehler liegt insbesondere dann vor, wenn wesentliche Tatsachen außer Acht gelassen oder nicht vollständig gewürdigt worden sind (BGH, Urteil vom 28. April 1960 - VII ZR 218/59, LM BGB § 626 Nr. 10; Urteil vom 21. April 1975 - II ZR 2/73, WM 1975, 761; Urteil vom 9. März 1992 - II ZR 102/91, ZIP 1992, 539 f.; Urteil vom 28. Oktober 2002 - II ZR 353/00, ZIP 2002, 2254, 2255;… Urteil vom 9. April 2013 - II ZR 273/11, ZIP 2013, 971 Rn. 24). - OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07
GmbH: Weisung eines Mitgeschäftsführers an die Mitarbeiter, dem anderen …
Soweit der Verfügungsbeklagte zu 2), der als Mitgeschäftsführer für die Gesellschaft handelt, den Verfügungskläger in seiner Tätigkeit behindert, hat hierfür die Gesellschaft nach § 31 BGB einzustehen (vgl. dazu BGH NJW-RR 1992, 992, 993; OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 497, 498). - BGH, 13.02.1995 - II ZR 225/93
Kündigung des Gesellschafter-Geschäftsführers und Zwangseinziehung des …
- BGH, 26.02.1996 - II ZR 114/95
Beginn der Zwei-Wochen-Frist
- OLG München, 24.01.1996 - 7 U 4907/95
Gewerblicher Pachtvertrag: Fristlose Kündigung bei fortdauernder unpünktlicher …
- BGH, 14.12.1995 - III ZR 5/95
Schadensersatzanspruch eines Maklers
- OLG München, 27.10.2025 - 7 U 1723/25
Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen, Ausschließung eines Gesellschafters, …
- OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01
Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund; Unterschrift des Verwalters unter …
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 360/99
Fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Vorstandsvorsitzenden einer …
- OLG München, 15.10.2025 - 7 U 1723/25
Widerspruchsrecht eines Gesellschafters gegen einen Beschluss der …
- OLG Düsseldorf, 19.11.2014 - 18 U 26/10
Außerordentliche Kündigung eines Gestattungsvertrages über den Betrieb von …
- OLG München, 10.05.1995 - 7 U 5531/94
Rechtsnatur und Kündigungsmöglichkeit des Vertrages mit einer Werbeagentur
- LG Berlin, 10.11.2003 - 95 O 139/02
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 05.02.1992 - 8 U 159/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1992, 985
Wird zitiert von ... (6)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2017 - L 7 AS 965/15
Arbeitslosengeld II
Vielmehr ist es nach ganz herrschender Meinung grundsätzlich zulässig, nach dem anwendbaren Verteilungsschlüssel (§ 29 Abs. 3 GmbHG), dem Verhältnis der Geschäftsanteile oder einem abweichenden Maßstab im Gesellschaftsvertrag, Vorauszahlungen auf einen erwarteten Gewinn zu beschließen und auszukehren, und zwar auch ohne Ermächtigung im Gesellschaftsvertrag (OLG Hamm Urteil vom 05.02.1992 - 8 U 159/91;… Verse in Scholz, GmbHG, 11. Aufl. 2012-2015 (Bde. 1, 2, 3), § 29 GmbHG Rn. 106 mwN;… Hommelhoff in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 19. Aufl. 2016, § 29 Rn. 45 mwN).Das Entnahmerecht, also das Recht, ergebnisunabhängige Ausschüttungen verlangen zu können, kann durch Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss begründet werden (OLG Hamm Urteil vom 05.02.1992 - 8 U 159/91;… Hommelhoff in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 19. Aufl. 2016, § 29 Rn. 47).
- FG Münster, 06.05.2020 - 9 K 3359/18
Inkongruente Gewinnausschüttung: Steuerliche Wirksamkeit einer nachträglichen …
Die so beschlossene Vorabgewinnausschüttung steht unter der auflösenden Bedingung (§ 158 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--), dass sich diese Erwartung bei Feststellung des Jahresabschlusses bewahrheitet (…BFH-Urteile vom 17.2.1993 I R 21/92, BFH/NV 1994, 83; vom 2.12.2014 VIII R 2/12, BFHE 248, 15, BStBl II 2015, 333; Urteil des OLG Hamm vom 5.2.1992 - 8 U 159/19, DB 1992, 985). - SG Aachen, 24.11.2015 - S 14 AS 128/15
Endgültige Leistungsfestsetzung bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende bei …
Vielmehr ist es nach ganz herrschender Meinung grundsätzlich zulässig, nach dem anwendbaren Verteilungsschlüssel (§ 29 Abs. 3) Vorauszahlungen auf den erwarteten Gewinn zu beschließen und auszukehren (so bereits RGZ 85, 43; RGZ 92, 77, 82; ferner OLG Hamm, GmbHR 1992, 456 f.), und zwar auch ohne Ermächtigung im Gesellschaftsvertrag (…Hommelhoff, in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Aufl., 2012, § 29, Rn. 45;… Hueck/Fastrich, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, § 29, 20. Aufl. 2013, Rn. 61;… Müller, in: Ulmer/ Habersack/ Löbbe, GmbHG, Band 2, 2. Aufl. 2014, § 29, Rn. 136; a.A. noch LG Essen, ZIP 1981, 1094).
- BFH, 17.02.1993 - I R 21/92
Einkommensteuerveranlagung von Vorabgewinnausschüttungen einer GmbH
Die Klägerin konnte die vorab ausgeschütteten Beträge auf Grund einer der Beschlußfassung zur Ausschüttung des Vorabgewinns innewohnenden Rückzahlungsabsprache und wegen nachträglichen Wegfalls des rechtlichen Grundes gemäß § 812 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zurückfordern, soweit sie der Höhe nach vom nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellten Jahresgewinn nicht gerechtfertigt werden (BFH-Urteil in BFHE 122, 43, BStBl II 1977, 491; Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 5. Februar 1992 8 U 159/91, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1992, 827). - FG Niedersachsen, 18.01.2000 - 6 K 98/96
Herstellung der Ausschüttungsbelastung bei überhöhter Vorabausschüttung nur …
Die vorab ausgeschütteten Beträge könnten zwar auf Grund einer der Beschlussfassung zur Ausschüttung des Vorabgewinns innewohnenden Rückzahlungsabsprache und wegen nachträglichen Wegfalls des rechtlichen Grundes gemäß § 812 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zurückgefordert werden, soweit sie der Höhe nach vom nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellten Jahresgewinn nicht gerechtfertigt werden (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 5. Februar 1992 8 U 159/91, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1992, 827). - FG Rheinland-Pfalz, 15.03.2006 - 1 K 2473/04
Minderungsmöglichkeit der Körperschaftssteuer bei nichtiger Feststellung des …
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