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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.05.1994 - 1 BvR 737/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1051
BVerfG, 03.05.1994 - 1 BvR 737/94 (https://dejure.org/1994,1051)
BVerfG, Entscheidung vom 03.05.1994 - 1 BvR 737/94 (https://dejure.org/1994,1051)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Mai 1994 - 1 BvR 737/94 (https://dejure.org/1994,1051)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Kontrolle eines zivilgerichtlichen Unterlassungsurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bürgerlichrechtliches allgemeines Persönlichkeitsrecht - Wirtschaftliche Betätigungsfreiheit - Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1784
  • ZIP 1994, 972
  • NVwZ 1994, 893 (Ls.)
  • WM 1994, 998
  • DB 1994, 1350
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer ./. Wallraff - "Der Aufmacher - Der Mann, der bei 'Bild' Hans Esser war"

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1994 - 1 BvR 737/94
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist aber geklärt, daß Art. 2 Abs. 1 GG als Ausfluß der allgemeinen Handlungsfreiheit auch die Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr schützt (vgl. BVerfGE 73, 261 ; 78, 232 ) und daß auch juristische Personen insoweit eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG geltend machen können, als ihr Recht auf freie Entfaltung im Sinne der wirtschaftlichen Betätigung betroffen ist (vgl. BVerfGE 10, 221 ; 66, 116 ).

    Nur in diesem Umfang ist das angegriffene Urteil zu überprüfen (vgl. BVerfGE 66, 116 ).

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1994 - 1 BvR 737/94
    vom 8. Februar 1994 - VI ZR 286/93 -.
  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1994 - 1 BvR 737/94
    Gegenstand dieser Freiheit sind vor allem die auf wissenschaftlicher Eigengesetzlichkeit beruhenden Prozesse, Verhaltensweisen und Entscheidungen bei der Suche nach Erkenntnissen, ihrer Deutung und Weitergabe (BVerfG, Beschluß vom 11. Januar 1994 - 1 BvR 434/87 -, Umdruck S. 15).
  • BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80

    Sozialplan

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1994 - 1 BvR 737/94
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist aber geklärt, daß Art. 2 Abs. 1 GG als Ausfluß der allgemeinen Handlungsfreiheit auch die Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr schützt (vgl. BVerfGE 73, 261 ; 78, 232 ) und daß auch juristische Personen insoweit eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG geltend machen können, als ihr Recht auf freie Entfaltung im Sinne der wirtschaftlichen Betätigung betroffen ist (vgl. BVerfGE 10, 221 ; 66, 116 ).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1994 - 1 BvR 737/94
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist aber geklärt, daß Art. 2 Abs. 1 GG als Ausfluß der allgemeinen Handlungsfreiheit auch die Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr schützt (vgl. BVerfGE 73, 261 ; 78, 232 ) und daß auch juristische Personen insoweit eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG geltend machen können, als ihr Recht auf freie Entfaltung im Sinne der wirtschaftlichen Betätigung betroffen ist (vgl. BVerfGE 10, 221 ; 66, 116 ).
  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 94/57

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Erlasses von Rechtsverordnung vor dem …

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1994 - 1 BvR 737/94
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist aber geklärt, daß Art. 2 Abs. 1 GG als Ausfluß der allgemeinen Handlungsfreiheit auch die Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr schützt (vgl. BVerfGE 73, 261 ; 78, 232 ) und daß auch juristische Personen insoweit eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG geltend machen können, als ihr Recht auf freie Entfaltung im Sinne der wirtschaftlichen Betätigung betroffen ist (vgl. BVerfGE 10, 221 ; 66, 116 ).
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