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Weitere Entscheidung unten: BAG, 05.04.1995

Rechtsprechung
   BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 221/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2188
BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 221/93 (https://dejure.org/1994,2188)
BAG, Entscheidung vom 06.09.1994 - 9 AZR 221/93 (https://dejure.org/1994,2188)
BAG, Entscheidung vom 06. September 1994 - 9 AZR 221/93 (https://dejure.org/1994,2188)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Öffentlicher Dienst; vorzeitige Beendigung von Sonderurlaub

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 77, 343
  • NZA 1995, 953
  • BB 1994, 1862
  • BB 1995, 465
  • DB 1994, 1931
  • DB 1995, 2535
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 27.11.1986 - 8 AZR 163/84

    Urlaub: Sonderurlaub eines türkischen Lehrers zur Ableitung des Wehrdienstes in …

    Auszug aus BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 221/93
    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß durch die Gewährung des Sonderurlaubs die beiderseitigen Hauptpflichten der Parteien aus dem Arbeitsverhältnis ruhen (BAG Urteil vom 27. November 1986 - 8 AZR 163/84 - AP Nr. 13 zu § 50 BAT).
  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 309/96

    Erziehungsurlaub trotz Sonderurlaubs

    Der Arbeitgeber kann nach § 242 BGB gehalten sein, der vorzeitigen Beendigung des Sonderurlaubs zuzustimmen, wenn stattdessen Erziehungsurlaub begehrt wird (Fortführung von BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 221/93 - BAGE 77, 343 = AP Nr. 17 zu § 50 BAT ).«.

    Vorliegend war die Klägerin durch die Vereinbarung eines dreijährigen Sonderurlaubs für die Zeit bis zum 23. Juli 1995 von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung befreit (BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 221/93 - BAGE 77, 343, 344 = AP Nr. 17 zu § 50 BAT = ZTR 1995, 168).

    Dies könne allenfalls denkbar sein, wenn dem Arbeitgeber die Beschäftigung des Arbeitnehmers möglich und zumutbar sei und der wichtige Grund i.S.d. § 50 Abs. 2 BAT für die Bewilligung des Sonderurlaubs weggefallen oder schwerwiegende negative Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers oder seiner Familie eingetreten seien (BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 221/93 -, aaO).

    Die Geburt eines weiteren Kindes während eines vereinbarten Sonderurlaubs wird in der Regel allein keinen Grund darstellen, in die Beendigung des Sonderurlaubs einzuwilligen, wenn es dem Erziehungsberechtigten darum geht, seine Tätigkeit tatsächlich wieder aufzunehmen (BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 221/93 -, aaO).

  • BAG, 22.11.2000 - 4 AZR 608/99

    Eingruppierung: Beratende Ingenieurin in Hauptfürsorgestelle

    Bei angeblich fehlender Berücksichtigung von Parteivortrag muß die Revision im einzelnen darlegen, auf Grund welchen Vortrags das Landesarbeitsgericht zu welchen Tatsachenfeststellungen hätte gelangen müssen (BAG 6. September 1994 - 9 AZR 221/93 - BAGE 77, 343).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2016 - 60 PV 5.16

    Wählbarkeitsvoraussetzung zu einer Jugend- und Auszubildendenvertretung; (keine) …

    Unstreitig ruhten im Wahlzeitraum die Hauptrechte und -pflichten aus dem Arbeitsvertrag zwischen Frau R... und dem Land Berlin (zu dieser Folge des Sonderurlaubs nach der vergleichbaren Regelung in § 50 Abs. 2 BAT vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. September 1994 - 9 AZR 221/93 -, juris Rn. 11 ff.), und somit u.a. auch das Weisungsrecht des Arbeitgebers.

    Die Sinnhaftigkeit der Wahl einer von vornherein für die Dauer des - übrigens nicht ohne weiteres einseitig vom Beschäftigten zu beendenden (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. September 1994 a.a.O.) - Sonderurlaubs verhinderten Jugendvertreterin drängt sich auch nicht ohne weiteres auf.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 Sa 107/21

    Mutterschutzlohn - Mutterschaftsgeld - unbezahlte Freistellung

    Rn. 35 (1) Dies kann in Betracht kommen, wenn dem Arbeitgeber die Beschäftigung des Arbeitnehmers möglich und zumutbar ist und wenn der Grund für die Bewilligung des Sonderurlaubs weggefallen ist oder schwerwiegende negative Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers oder seiner Familie eingetreten sind (BAG v. 06.09.1994 - 9 AZR 221/93; LAG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 31. März 2010 - 8 Sa 724/09 -, Rn. 26 , ErfK/Preis, 21. Aufl. 2021, BGB § 611a Rn. 692).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.03.2010 - 8 Sa 724/09

    Angebot auf vorzeitige Beendigung eines Sonderurlaubs - Annahmeverpflichtung des …

    Das könnte allenfalls dann denkbar sein, wenn dem Arbeitgeber die Beschäftigung des Arbeitnehmers möglich und zumutbar ist und wenn der Grund für die Bewilligung des Sonderurlaubs weggefallen ist oder schwerwiegende negative Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers oder seiner Familie eingetreten sind (BAG v. 06.09.1994 - 9 AZR 221/93 - NZA 1995, 953).
  • LAG Niedersachsen, 19.12.1995 - 6 Sa 4/95

    Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub bei gleichzeitig gewährtem Sonderurlaub ohne …

    Rn. 23 Die von der Beklagten für ihren Rechtsstandpunkt in Bezug genommenen Entscheidungen des BAG vom 06.09.94 - 9 AZR 221/93 - EzBAT§ 50 BAT Nr. 9 und des OVG Münster, Urteil vom 16.12.94 - 1 A 1718/90 - ZBR 95, 312 befassen sich nicht mit den hier zu entscheidenden Rechtsfragen.
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Rechtsprechung
   BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,531
BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93 (https://dejure.org/1995,531)
BAG, Entscheidung vom 05.04.1995 - 5 AZR 961/93 (https://dejure.org/1995,531)
BAG, Entscheidung vom 05. April 1995 - 5 AZR 961/93 (https://dejure.org/1995,531)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 1068
  • BB 1995, 1492
  • BB 1996, 62
  • DB 1995, 2535
 
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Wird zitiert von ... (70)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91

    Tarifliche Ausschlußfrist - Klagerücknahme

    Auszug aus BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93
    Dort wie auch später hat das Bundesarbeitsgericht allerdings mehrfach erkannt, daß eine fristgerecht erhobene Kündigungsschutzklage auch die vom Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses abhängigen Lohnansprüche erfaßt, wenn eine tarifvertragliche Verfallklausel die schriftliche Geltendmachung aller gegenseitigen Ansprüche innerhalb einer Ausschlußfrist verlangt (BAG in ständiger Rechtsprechung: Urteil vom 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP Nr. 114 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Urteil vom 9. August 1990 - 2 AZR 579/89 - AP Nr. 46 zu § 615 BGB; Urteil vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP Nr. 56 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Urteil vom 8. Februar 1972 - 1 AZR 221/71 - AP Nr. 49 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

    Dieses weitergehende Ziel ist in der Regel auch dem Arbeitgeber erkennbar, so daß er schon durch die bloße Kündigungsschutzklage hinreichend über den Willen des Arbeitnehmers unterrichtet wird, sich seine künftigen Einzelansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zu erhalten (statt vieler: BAG Urteil vom 7. November 1991, aaO, unter II 2 a aa der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 221/71

    Arbeitsvertrag - Tarifliche Ausschlußklausel - PVV - DeliktischerAnspruch - …

    Auszug aus BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93
    Aus der vom Kläger herangezogenen Rechtsprechung zur Wahrung der Frist für eine schriftliche Geltendmachung künftiger Lohnforderungen durch eine Kündigungsschutzklage (BAG Urteil vom 8. Februar 1972 - 1 AZR 221/71 - BAGE 24, 116 = AP Nr. 49 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) ergibt sich hier nichts anderes.

    Dort wie auch später hat das Bundesarbeitsgericht allerdings mehrfach erkannt, daß eine fristgerecht erhobene Kündigungsschutzklage auch die vom Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses abhängigen Lohnansprüche erfaßt, wenn eine tarifvertragliche Verfallklausel die schriftliche Geltendmachung aller gegenseitigen Ansprüche innerhalb einer Ausschlußfrist verlangt (BAG in ständiger Rechtsprechung: Urteil vom 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP Nr. 114 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Urteil vom 9. August 1990 - 2 AZR 579/89 - AP Nr. 46 zu § 615 BGB; Urteil vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP Nr. 56 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Urteil vom 8. Februar 1972 - 1 AZR 221/71 - AP Nr. 49 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

  • BAG, 20.10.1982 - 5 AZR 110/82

    Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93
    Dort hatte der Arbeitgeber die Lohnforderung nicht nur jeweils selbst errechnet, sondern hierüber eine schriftliche Lohnabrechnung bzw. eine Verdienstbescheinigung nach § 141 AFG erteilt (Urteil vom 20. Oktober 1982 - 5 AZR 110/82 - BAGE 40, 258 = AP Nr. 76 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Urteil vom 8. August 1979 - 5 AZR 660/77 - AP Nr. 67 zu § 4 TVG Ausschlußfristen); der Arbeitgeber hatte damit die Berechtigung der Forderungen gleichsam "anerkannt".
  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 579/89

    Annahmevertrag; Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93
    Dort wie auch später hat das Bundesarbeitsgericht allerdings mehrfach erkannt, daß eine fristgerecht erhobene Kündigungsschutzklage auch die vom Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses abhängigen Lohnansprüche erfaßt, wenn eine tarifvertragliche Verfallklausel die schriftliche Geltendmachung aller gegenseitigen Ansprüche innerhalb einer Ausschlußfrist verlangt (BAG in ständiger Rechtsprechung: Urteil vom 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP Nr. 114 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Urteil vom 9. August 1990 - 2 AZR 579/89 - AP Nr. 46 zu § 615 BGB; Urteil vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP Nr. 56 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Urteil vom 8. Februar 1972 - 1 AZR 221/71 - AP Nr. 49 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 08.08.1979 - 5 AZR 660/77

    Ansprüche der Bundesanstalt für Arbeit bei Ablauf einer tariflichen …

    Auszug aus BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93
    Dort hatte der Arbeitgeber die Lohnforderung nicht nur jeweils selbst errechnet, sondern hierüber eine schriftliche Lohnabrechnung bzw. eine Verdienstbescheinigung nach § 141 AFG erteilt (Urteil vom 20. Oktober 1982 - 5 AZR 110/82 - BAGE 40, 258 = AP Nr. 76 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Urteil vom 8. August 1979 - 5 AZR 660/77 - AP Nr. 67 zu § 4 TVG Ausschlußfristen); der Arbeitgeber hatte damit die Berechtigung der Forderungen gleichsam "anerkannt".
  • BAG, 16.06.1976 - 5 AZR 224/75

    Ausschlußfristen - Fristwahrung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage - …

    Auszug aus BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93
    Dort wie auch später hat das Bundesarbeitsgericht allerdings mehrfach erkannt, daß eine fristgerecht erhobene Kündigungsschutzklage auch die vom Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses abhängigen Lohnansprüche erfaßt, wenn eine tarifvertragliche Verfallklausel die schriftliche Geltendmachung aller gegenseitigen Ansprüche innerhalb einer Ausschlußfrist verlangt (BAG in ständiger Rechtsprechung: Urteil vom 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP Nr. 114 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Urteil vom 9. August 1990 - 2 AZR 579/89 - AP Nr. 46 zu § 615 BGB; Urteil vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP Nr. 56 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Urteil vom 8. Februar 1972 - 1 AZR 221/71 - AP Nr. 49 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 07.12.1962 - 1 AZR 128/59

    Hausarbeitstagsberechtigte Frau

    Auszug aus BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93
    Es kann dahinstehen, ob dem Landesarbeitsgericht darin zu folgen ist, daß der Betriebsrat wegen seiner kollektivrechtlichen Aufgaben nicht befugt sei, Forderungen eines betriebsangehörigen Arbeitnehmers vertretungsweise gegenüber dem Arbeitgeber zur Wahrung tarifvertraglicher Ausschlußfristen geltend zu machen (bejahend für die Geltendmachung nach § 1 Hausarbeitstagsgesetz NRW: BAG Urteil vom 7. Dezember 1962 - 1 AZR 128/59 - AP Nr. 23 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen;… für tarifliche Ausschlußfristen bejahend: Hagemeier/Kempen/Zachert/Zilius, TVG, 2. Aufl., § 4 Rz 236;… Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 1362;… verneinend: Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 TVG Rz 436).
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen - …

    Gleiches gilt für den Hinweis, sich "die Geltendmachung der Ansprüche vorzubehalten" (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gaststätten Nr. 11 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 139;… 10. Dezember 1997 - 4 AZR 228/96 - aaO; 5. April 1995 - 5 AZR 961/93 - zu 2 b der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 130 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 111).
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Der Anspruchsinhaber muss unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass er Inhaber einer bestimmten Forderung ist und auf deren Erfüllung bestehen wird(BAG 5. April 1995 - 5 AZR 961/93 - zu 2 b der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 130 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 111). Die Geltendmachung nach § 70 Satz 1 BAT setzt voraus, dass der Anspruch seinem Grunde nach hinreichend deutlich bezeichnet und dessen Höhe, dh.
  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Anfragebeschluss

    Der Anspruchsinhaber muss unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass er Inhaber einer bestimmten Forderung ist und auf deren Erfüllung bestehen wird (BAG 5. April 1995 - 5 AZR 961/93 - zu 2 b der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 130 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 111). Die Geltendmachung nach § 70 Satz 1 BAT setzt voraus, dass der Anspruch seinem Grunde nach hinreichend deutlich bezeichnet und dessen Höhe, dh.
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