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Weitere Entscheidung unten: BAG, 27.09.1994

Rechtsprechung
   BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 95/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1019
BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 95/94 (https://dejure.org/1994,1019)
BAG, Entscheidung vom 14.09.1994 - 2 AZR 95/94 (https://dejure.org/1994,1019)
BAG, Entscheidung vom 14. September 1994 - 2 AZR 95/94 (https://dejure.org/1994,1019)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Streit über die Wirksamkeit der vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigungen wegen Betriebsüberganges - Voraussetzungen für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ohne zurechenbares Verschulden - Fehlschlag bei ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sorgfaltsanforderungen bei fehlgeschlagener Übermittlung einer Rechtsmittelbegründung per Telefax

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 743
  • NZA 1995, 138
  • VersR 1995, 436
  • BB 1995, 102
  • DB 1995, 331
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.10.1991 - IV ZR 68/91

    Funktionsfähigkeit des gerichtlichen Telefaxannahmegeräts

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 95/94
    Der vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 2. Oktober 1991 - IV ZR 68/91 - NJW 1992, 244) entschiedene Fall sei dem vorliegenden nicht voll vergleichbar.

    Nutzt ein Bürger, wozu er grundsätzlich berechtigt ist (BVerfGE 74, 220 [BVerfG 10.02.1987 - 2 BvR 314/86]), die ihm vom Gesetz eingeräumten prozessualen Fristen bis zum letzten Tag aus, so begründet dies allerdings in den Grenzen der Zumutbarkeit erhöhte Sorgfaltsanforderungen (BVerfG Beschluß vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 1066/91 - AP Nr. 20 zu § 233 ZPO 1977; BGH Urteil vom 2. Oktober 1991 - IV ZR 68/91 - NJW 1992, 244, m.w.N.).

    Davon geht ersichtlich auch der Bundesgerichtshof in dem von der Beklagten angezogenen Urteil vom 2. Oktober 1991 (aaO) aus; die Ausführungen unter 2. b) der Gründe wären ansonsten überflüssig und unverständlich.

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten - …

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 95/94
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß ein bestimmender Schriftsatz wie die Berufungsbegründung auch durch Telefax dem zuständigen Gericht übermittelt werden kann (BVerfGE 74, 228, 234 f. [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]; BAGE 65, 255, 257, m.w.N. = EzA § 519 ZPO Nr. 7).

    Die Telegramme konnten auch fernmündlich aufgegeben werden (vgl. BVerfG Beschluß vom 11. Februar 1987 - 1 BvR 475/85 - BVerfGE 74, 228, 235 [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]; BAG Urteil vom 27. September 1983 - 3 AZR 424/81 - AP Nr. 48 zu § 518 ZPO; BGH Urteil vom 27. Mai 1957 - VII ZR 223/56 - BGHZ 24, 297, 300).

  • BAG, 05.07.1990 - 8 AZB 16/89

    Revisionsbeschwerde - Telekopie

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 95/94
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß ein bestimmender Schriftsatz wie die Berufungsbegründung auch durch Telefax dem zuständigen Gericht übermittelt werden kann (BVerfGE 74, 228, 234 f. [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]; BAGE 65, 255, 257, m.w.N. = EzA § 519 ZPO Nr. 7).

    Welche zumutbaren Wege es nach 20.31 Uhr noch zur fristgerechten Berufungsbegründung gegeben hätte, hat das Landesarbeitsgericht dargestellt (zur Einreichung durch einen unterbevollmächtigten Anwaltskollegen am Ort des Gerichts vgl. auch BAGE 65, 255, 259 = EzA, aaO und BAG Urteil vom 22. Mai 1990 - 3 AZR 55/90 - AP Nr. 38 zu § 519 ZPO).

  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen …

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 95/94
    Nutzt ein Bürger, wozu er grundsätzlich berechtigt ist (BVerfGE 74, 220 [BVerfG 10.02.1987 - 2 BvR 314/86]), die ihm vom Gesetz eingeräumten prozessualen Fristen bis zum letzten Tag aus, so begründet dies allerdings in den Grenzen der Zumutbarkeit erhöhte Sorgfaltsanforderungen (BVerfG Beschluß vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 1066/91 - AP Nr. 20 zu § 233 ZPO 1977; BGH Urteil vom 2. Oktober 1991 - IV ZR 68/91 - NJW 1992, 244, m.w.N.).
  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78

    Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung - …

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 95/94
    Zum anderen ist die Revisionsrüge einer Verletzung der Hinweispflicht gemäß § 139 ZPO durch das Berufungsgericht dann unbeachtlich, wenn der Revisionskläger nicht im einzelnen vorträgt, was er auf eine entsprechende Frage oder einen Hinweis des Berufungsgerichts vorgetragen hätte (BAGE 32, 56, 66 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, m.w.N.).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92

    Fristversäumnis - Technische Störung des eigenen Telefaxgerätes - Versagung der …

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 95/94
    Der Prozeßbevollmächtigte der Beklagten war vielmehr gehalten, in der verbleibenden Zeit bis Mitternacht einen zumutbaren anderen Weg der Übermittlung zu wählen (vgl. BSGE 72, 158 = AP Nr. 26 zu § 233 ZPO 1977; OLG München Beschluß vom 7. Juni 1990 - 12 UF 805/90 - NJW 1991, 303; LG Kassel Beschluß vom 11. April 1991 - 2 S 106/91 - DAR 1991, 311).
  • BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 55/90

    Berufungsbegründung durch Unterbevollmächtigten

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 95/94
    Welche zumutbaren Wege es nach 20.31 Uhr noch zur fristgerechten Berufungsbegründung gegeben hätte, hat das Landesarbeitsgericht dargestellt (zur Einreichung durch einen unterbevollmächtigten Anwaltskollegen am Ort des Gerichts vgl. auch BAGE 65, 255, 259 = EzA, aaO und BAG Urteil vom 22. Mai 1990 - 3 AZR 55/90 - AP Nr. 38 zu § 519 ZPO).
  • BGH, 27.05.1957 - VII ZR 223/56

    Bürgschaftserklärung durch Telegramm

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 95/94
    Die Telegramme konnten auch fernmündlich aufgegeben werden (vgl. BVerfG Beschluß vom 11. Februar 1987 - 1 BvR 475/85 - BVerfGE 74, 228, 235 [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]; BAG Urteil vom 27. September 1983 - 3 AZR 424/81 - AP Nr. 48 zu § 518 ZPO; BGH Urteil vom 27. Mai 1957 - VII ZR 223/56 - BGHZ 24, 297, 300).
  • OLG München, 07.06.1990 - 12 UF 805/90

    Telefax-Defekt bei Gericht und Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 95/94
    Der Prozeßbevollmächtigte der Beklagten war vielmehr gehalten, in der verbleibenden Zeit bis Mitternacht einen zumutbaren anderen Weg der Übermittlung zu wählen (vgl. BSGE 72, 158 = AP Nr. 26 zu § 233 ZPO 1977; OLG München Beschluß vom 7. Juni 1990 - 12 UF 805/90 - NJW 1991, 303; LG Kassel Beschluß vom 11. April 1991 - 2 S 106/91 - DAR 1991, 311).
  • BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 1066/91

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung von Wiedereinsetzung in den vorigen …

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 95/94
    Nutzt ein Bürger, wozu er grundsätzlich berechtigt ist (BVerfGE 74, 220 [BVerfG 10.02.1987 - 2 BvR 314/86]), die ihm vom Gesetz eingeräumten prozessualen Fristen bis zum letzten Tag aus, so begründet dies allerdings in den Grenzen der Zumutbarkeit erhöhte Sorgfaltsanforderungen (BVerfG Beschluß vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 1066/91 - AP Nr. 20 zu § 233 ZPO 1977; BGH Urteil vom 2. Oktober 1991 - IV ZR 68/91 - NJW 1992, 244, m.w.N.).
  • BAG, 27.09.1983 - 3 AZR 424/81

    Berufungsschrift

  • LG Kassel, 11.04.1991 - 2 S 106/91

    Übertragungsstörungen bei Rechtsmitteleinlegung per Telefax L

  • LAG Hessen, 11.11.2020 - 14 Sa 982/20

    Verfahren bei elektronischer Einreichung der Berufungsbegründungsschrift in einem …

    (1) Zwar dürfen Verfahrensbeteiligte nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, die ihnen vom Gesetz eingeräumten prozessualen Fristen bis zu ihrer Grenze ausnutzen ( vgl. BGH 15. September 2020 - VI ZP 60/19 - Juris; BGH 25. November 2004 -VII ZR 320/03- NJW 2005, 678; BGH 28. April 2020-X ZR 60/19-Juris; BAG 14. September 1994 - 2 AZR 95/94 - Juris ).

    Machen sie von diesem Recht Gebrauch, so begründet dies allerdings in den Grenzen der Zumutbarkeit erhöhte Sorgfaltsanforderungen (BVerfG 25. Februar 1993 - 2 BvR 1066/91- AP Nr. 20 zu § 233 ZPO 1977; BAG 14. September 1994 - 2 AZR 95/94 - Juris) .

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Anbringung eines Fristverlängerungsantrags, auf dessen Stattgabe der Antragsteller nicht vertrauen darf, weil die Berufungsbegründungsfrist bereits verlängert wurde und einer erneuten Verlängerung § 66 Abs. 1 S. 6 ArbGG entgegensteht (BAG 14. September 1994 - 2 AZR 95/94 -Juris) .

    Scheitert die Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes mittels Telekopie zu einem Zeitpunkt, zu dem möglicherweise noch eine anderweitige fristgerechte Übermittlung erfolgen konnte, so kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur gewährt werden, wenn mit dem Wiedereinsetzungsantrag das Fehlen oder die Unzumutbarkeit dieser anderen Übermittlungsmöglichkeiten dargelegt wird ( BAG 14. September 1994 - 2 AZR 95/94 -Juris).

  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 735/00

    Annahmeverzug - Ausschlußfrist - Verfassungsbeschwerde

    Die Revision der Beklagten blieb erfolglos (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. September 1994 - 2 AZR 95/94 -).

    bb) Eine andere Betrachtung ergibt sich nicht daraus, daß das Bundesarbeitsgericht am 14. September 1994 (- 2 AZR 95/94 -) die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 7. Oktober 1993 (- 1 Sa 5/93 -) zurückgewiesen hat.

    (1) Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht über die Kündigungsschutzklage mit dem Urteil vom 14. September 1994 (- 2 AZR 95/94 -) zunächst rechtskräftig entschieden.

  • BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98

    Anfechtung eines streitigen, als Versäumnisurteil bezeichneten Urteils

    Zum anderen hätte im Streitfall auch der Umstand, daß es Rechtsanwältin H. am 22. Juli 1998 trotz zahlreicher Versuche nicht gelang, eine Telefaxverbindung zum Oberlandesgericht herzustellen, bei ihr den Schluß nahelegen müssen, daß es dafür auch einen anderen Grund geben konnte als die etwaige Störung des Telefaxgerätes des Gerichts (zu den Anwaltspflichten im letztgenannten Fall siehe BAG, Urteil vom 14. September 1994 - 2 AZR 95/94 - NJW 1995, 743 f. und BGH, Beschluß vom 6. März 1995 - II ZB 1/95 - VersR 1995, 1373, 1374).
  • BAG, 23.01.1996 - 9 AZR 554/93

    Entgelt bei gekürztem Vollurlaub

    Denn die Wirksamkeit der fristgerecht per Telefax übermittelten Revisionsbegründung ist nicht davon abhängig, daß innerhalb der normalen Postlaufzeit das Original des gefaxten Schriftsatzes beim Rechtsmittelgericht eingeht (BAG Urteil vom 14. September 1994 - 2 AZR 95/94 - DB 1995, 331; BGH Urteil vom 20. September 1993 - II ZB 10/93 - NJW 1993, 3141).
  • BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 1020/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fehler des Anwaltsgehilfen bei der …

    Fristgebundene Schriftsätze können mit Telefax fristwahrend übermittelt werden (vgl. BVerfGE 74, 228, 234 [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85] = AP Nr. 37 zu Art. 103 GG; BAG Urteil vom 14. September 1994 - 2 AZR 95/94 - BB 1995, 102 [BAG 14.09.1994 - 2 AZR 95/94], m. w. N.).
  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 163/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Fristgebundene Schriftsätze können per Telefax fristwahrend übermittelt werden (BAG 14. September 1994 - 2 AZR 95/94 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 34; BAG 30. März 1995 - 2 AZR 1020/94 - BAGE 79, 379, 382).
  • LAG Berlin, 01.02.1995 - 13 Sa 140/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Wiedereinsetzung wegen Schwierigkeiten bei der …

    Bestimmende Schriftsätze wie die Rechtsmitteleinlegung und -begründung können grundsätzlich auch in Telefax-Verkehr dem zuständigen Gericht übermittelt werden (BGH, NJW 1989, 589; BGH, NJW 1990, 188 ; BGH, NJW 1992, 244 ; BGH, Beschluss vom 20. September 1993 - II ZB 10/93 -, NJW 1993, 3141 ; BAGE 65, 255, 257, m.w.N.; BAG, Urteil vom 14. September 1994 - 2 AZR 95/94 -, zu II 1 d. Gr.;… Thomas/Putzo, ZPO , 18. Aufl., § 129 Rdn. 13 und § 130 Rdn. 9; Ebnet, NJW 1992, 2985).

    Die Ausnutzung der Frist bis zum letzten Tag begründet allerdings erhöhte Sorgfaltspflichten (BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 1066/91 -, AP Nr. 20 zu § 233 ZPO 1977; BGH, NJW 1992, 244 , m.w.N.; BAG, Urteil vom 14. September 1994, aaO.), deren Verletzung durch den Prozessbevollmächtigten dem Berufungskläger gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen sind.

  • OLG Saarbrücken, 20.03.1996 - 6 UF 8/96

    Darlegungslast bei PKH-Antrag für ein Rechtsmittel

    Selbst wenn aber zu Gunsten der Klägerin unterstellt würde, eine Telefax-Übermittlung der PKH-Erklärung nebst Anlagen sei aus technischen Gründen, die von der Klägerin nicht zu vertreten wären, nicht möglich gewesen, rechtfertigte auch dies keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, da die Klägerin nicht in gebotener Form dargelegt hat, daß statt dessen anderweitige Übermittlungsmöglichkeiten nicht in Betracht gekommen wären (BAG, NJW 1995, 743, 744).

    Wäre nämlich zum Zeitpunkt der - geglückten - Telefax-Übermittlung des PKH-Antrages vom 8. Januar 1996 - nach dem Übertragungsprotokoll (Bl. 118): "08 JAN '96 21:22" - aus technischen Gründen tatsächlich die Telefax-Übermittlung der PKH-Erklärung und der Anlagen nicht möglich gewesen, wäre es - neben weiteren Möglichkeiten (vgl. hierzu: BAG, NJW 1995, 743, 744) - jedenfalls in Betracht gekommen, in der noch bis 24:00 Uhr verbleibenden Zeit von mehr als 2 1/2 Stunden von D. in das rund 30 km entfernte S. zu fahren und die nicht per Telefax übermittelbaren Originalunterlagen in den Nachtbriefkasten des Berufungsgerichts einzuwerfen.

  • BGH, 26.06.1996 - IV ZB 5/96

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Fehlschlagen der Übermittlung eines …

    Auch wenn sich herausstellt, daß eine Telefax-Verbindung aus unvorhersehbaren, nicht zu vertretenden Gründen nicht zustande kommt, bleibt der Rechtsuchende verpflichtet, alle dann noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Frist einzuhalten (BGH, Beschluß vom 6. März 1995 - II ZB 1/95 - NJW 1995, 1431; BAG NJW 1995, 743).
  • LAG Nürnberg, 08.03.2006 - 7 Sa 13/06

    Organisationsverschulden des Rechtsanwalts

    Fristgebundene Schriftsätze können mit Telefax fristwahrend übermittelt werden (vgl. BVerfGE 74, 228, 234; BAG Urteil vom 14.09.1994 - 2 AZR 95/94 - BB 1995, 102, m.w.N.).
  • LAG Sachsen, 23.02.2007 - 4 Ta 8/07

    Nachträgliche Klagezulassung

  • OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 1 U 49/04

    Ablehnung der Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist: Parteiverschulden …

  • OVG Hamburg, 05.11.1999 - 4 Bs 351/99

    Fristversäumung wegen Störung des Telefaxempfangsgerätes

  • BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 1053/94

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …

  • KG, 09.06.2006 - 12 U 91/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist wegen eines …

  • LAG Düsseldorf, 28.01.1997 - 3 Sa 1251/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fax-Übermittlung der Berufungsschrift

  • LAG Hamm, 12.03.1997 - 2 Sa 2187/96

    Abführung der gepfändeten Lohnansprüche für den geschiedenen Ehepartner; …

  • LAG Hamm, 18.12.1997 - 16 Sa 968/97

    Vergütung für Zeiten eies nicht erfolgten Einsatzes als Ladendetektiv; Falsche …

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Rechtsprechung
   BAG, 27.09.1994 - 2 AZB 18/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1165
BAG, 27.09.1994 - 2 AZB 18/94 (https://dejure.org/1994,1165)
BAG, Entscheidung vom 27.09.1994 - 2 AZB 18/94 (https://dejure.org/1994,1165)
BAG, Entscheidung vom 27. September 1994 - 2 AZB 18/94 (https://dejure.org/1994,1165)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 78, 68
  • NJW 1995, 1446
  • MDR 1995, 955
  • NZA 1995, 189
  • BB 1994, 2500
  • DB 1995, 331
  • JR 1995, 220
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 04.02.1994 - 8 AZB 16/93

    Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung

    Auszug aus BAG, 27.09.1994 - 2 AZB 18/94
    Etwas anderes gilt indessen, wenn der Rechtsmittelführer mit großer Wahrscheinlichkeit mit der Bewilligung der Fristverlängerung rechnen darf, weil dies dem normalen Lauf der Dinge entspricht (vgl. BGH Beschluß vom 11. Juli 1985 - III ZB 13/85 - VersR 1985, 972;… BGH Beschluß vom 14. Februar 1991, aaO, m. w. N.; BAG Beschluß vom 4. Februar 1994, BAGE 75, 350 = MDR 1994, 942, 943, zu II 2 a der Gründe).

    Auf eine solche Praxis braucht sich der Anwalt grundsätzlich nicht einzustellen (vgl. BGH Beschluß vom 11. Juli 1985, VersR 1985, 972, 973; BVerfG Beschluß vom 28. Februar 1989 - 1 BvR 649/88 - NJW 1989, 1147 [BVerfG 28.02.1989 - 1 BvR 649/88]; BAG Beschluß vom 4. Februar 1994, aaO, zu II 2 a bb der Gründe).

    Auch sind die in §§ 224 Abs. 2 und 294 Abs. 1 ZPO sowohl im Rahmen von § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO als auch im Zusammenhang mit § 66 Abs. 1 Satz 4 ArbGG gleichermaßen anzuwenden (BAG Beschluß vom 4. Februar 1994, aaO, zu II 2 a bb der Gründe; a. A. LAG Berlin Beschluß vom 26. Januar 1990 - 6 Sa 91/89 - LAGE § 66 ArbGG 1979 Nr. 8).

    Das Gericht hat zu diesem Leitsatz darauf hingewiesen, der Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Februar 1994 (aaO), in dem eine generell extensive Handhabung der Verlängerungsvorschriften angenommen worden sei, beruhe auf falschem Vortrag des dortigen Berufungsklägers.

  • BGH, 05.07.1989 - IVb ZB 53/89

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist …

    Auszug aus BAG, 27.09.1994 - 2 AZB 18/94
    a) Zu den Gründen, die im Schrifttum und in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im allgemeinen als "erheblich" im Sinne von § 519 Abs. 2 Satz 2 ZPO und § 66 Abs. 1 Satz 4 ArbGG angesehen werden, zählt u. a. die berufliche Überlastung bzw. besonders starke Arbeitsbelastung des Prozeßbevollmächtigten (BGH Beschluß vom 5. Juli 1989 - IV b ZB 53/89 - NJW-RR 1989, 1280; BGH Beschluß vom 7. Mai 1991 - XII ZB 48/91 - NJW 1991, 2080, 2081;… Zöller/Schneider, ZPO, 18. Aufl., § 519 Rz 17; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 66 Rz 33).

    b) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…vgl. Beschluß vom 11. Juli 1985, aaO; Beschluß vom 5. Juli 1989, aaO;… Beschluß vom 14. Februar 1991, aaO), daß der Anwalt regelmäßig erwarten kann, seinem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist werde entsprochen, wenn einer der Gründe des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO vorgebracht wird.

    Da er daraufhin mit der Verlängerung der Frist rechnen konnte, bestand keine erkennbare Notwendigkeit für eine Rückfrage bei Gericht vor Ablauf der Frist (vgl. BGH Beschluß vom 5. Juli 1989, aaO).

  • BGH, 14.02.1991 - VII ZB 8/90

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BAG, 27.09.1994 - 2 AZB 18/94
    Er ist vielmehr mit dem Risiko belastet, daß der Vorsitzende in Ausübung des ihm gemäß § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO bzw. § 66 Abs. 1 Satz 4 ArbGG eingeräumten Ermessens eine beantragte Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist auch dann versagt, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (vgl. BGH Beschluß vom 14. Februar 1991 - VII ZB 8/90 - NJW 1991, 1359, m. w. N.).

    Etwas anderes gilt indessen, wenn der Rechtsmittelführer mit großer Wahrscheinlichkeit mit der Bewilligung der Fristverlängerung rechnen darf, weil dies dem normalen Lauf der Dinge entspricht (vgl. BGH Beschluß vom 11. Juli 1985 - III ZB 13/85 - VersR 1985, 972; BGH Beschluß vom 14. Februar 1991, aaO, m. w. N.; BAG Beschluß vom 4. Februar 1994, BAGE 75, 350 = MDR 1994, 942, 943, zu II 2 a der Gründe).

    b) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…vgl. Beschluß vom 11. Juli 1985, aaO;… Beschluß vom 5. Juli 1989, aaO; Beschluß vom 14. Februar 1991, aaO), daß der Anwalt regelmäßig erwarten kann, seinem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist werde entsprochen, wenn einer der Gründe des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO vorgebracht wird.

  • BGH, 11.07.1985 - III ZB 13/85

    Pflichtgemäßes Ermessen des Gerichts bei Antrag auf Verlängerung der …

    Auszug aus BAG, 27.09.1994 - 2 AZB 18/94
    Etwas anderes gilt indessen, wenn der Rechtsmittelführer mit großer Wahrscheinlichkeit mit der Bewilligung der Fristverlängerung rechnen darf, weil dies dem normalen Lauf der Dinge entspricht (vgl. BGH Beschluß vom 11. Juli 1985 - III ZB 13/85 - VersR 1985, 972;… BGH Beschluß vom 14. Februar 1991, aaO, m. w. N.; BAG Beschluß vom 4. Februar 1994, BAGE 75, 350 = MDR 1994, 942, 943, zu II 2 a der Gründe).

    b) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluß vom 11. Juli 1985, aaO;… Beschluß vom 5. Juli 1989, aaO;… Beschluß vom 14. Februar 1991, aaO), daß der Anwalt regelmäßig erwarten kann, seinem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist werde entsprochen, wenn einer der Gründe des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO vorgebracht wird.

    Auf eine solche Praxis braucht sich der Anwalt grundsätzlich nicht einzustellen (vgl. BGH Beschluß vom 11. Juli 1985, VersR 1985, 972, 973; BVerfG Beschluß vom 28. Februar 1989 - 1 BvR 649/88 - NJW 1989, 1147 [BVerfG 28.02.1989 - 1 BvR 649/88];… BAG Beschluß vom 4. Februar 1994, aaO, zu II 2 a bb der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 23.12.1993 - 12 (11) Sa 1657/93

    Arbeitsgerichtsverfahren: Berufungsfrist - Antrag auf Verlängerung - pauschale …

    Auszug aus BAG, 27.09.1994 - 2 AZB 18/94
    Er mußte die restriktive Spruchpraxis des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf im Zeitpunkt des Wiedereinsetzungsantrags (17. März 1994) auch nicht kennen, weil diese erst deutlicher bekannt geworden ist, nachdem der Beschluß der 12. Kammer vom 23. Dezember 1993 (12 (11) Sa 1657/93, rechtskräftig) im Juli 1994 veröffentlicht worden ist (DB 1994, 1528 LS; EzA SD 1994 Nr. 16, 8).

    Dies mag sich nach der Veröffentlichung des Beschlusses der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. Dezember 1993 (aaO) im Juli 1994 anders darstellen.

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von …

    Auszug aus BAG, 27.09.1994 - 2 AZB 18/94
    Auf eine solche Praxis braucht sich der Anwalt grundsätzlich nicht einzustellen (vgl. BGH Beschluß vom 11. Juli 1985, VersR 1985, 972, 973; BVerfG Beschluß vom 28. Februar 1989 - 1 BvR 649/88 - NJW 1989, 1147 [BVerfG 28.02.1989 - 1 BvR 649/88];… BAG Beschluß vom 4. Februar 1994, aaO, zu II 2 a bb der Gründe).

    Nur wenn dem rechtssuchenden Bürger bekannt sein muß, daß eine strenge Handhabung von Verfahrensvorschriften zu erwarten ist, kann eine andere Beurteilung gerechtfertigt sein (BVerfG Beschluß vom 28. Februar 1989, aaO, zu III 2 der Gründe).

  • LAG Berlin, 26.01.1990 - 6 Sa 91/89

    Arbeitsgerichtsverfahren: Berufung - Fristverlängerung

    Auszug aus BAG, 27.09.1994 - 2 AZB 18/94
    Auch sind die in §§ 224 Abs. 2 und 294 Abs. 1 ZPO sowohl im Rahmen von § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO als auch im Zusammenhang mit § 66 Abs. 1 Satz 4 ArbGG gleichermaßen anzuwenden (…BAG Beschluß vom 4. Februar 1994, aaO, zu II 2 a bb der Gründe; a. A. LAG Berlin Beschluß vom 26. Januar 1990 - 6 Sa 91/89 - LAGE § 66 ArbGG 1979 Nr. 8).

    Für die Spruchpraxis beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf enthält schließlich auch der veröffentlichte Beschluß des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 26. Januar 1990 (- 6 Sa 91/89 - LAGE § 66 ArbGG 1979 Nr. 8) keine Aussage.

  • BGH, 07.05.1991 - XII ZB 48/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der …

    Auszug aus BAG, 27.09.1994 - 2 AZB 18/94
    a) Zu den Gründen, die im Schrifttum und in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im allgemeinen als "erheblich" im Sinne von § 519 Abs. 2 Satz 2 ZPO und § 66 Abs. 1 Satz 4 ArbGG angesehen werden, zählt u. a. die berufliche Überlastung bzw. besonders starke Arbeitsbelastung des Prozeßbevollmächtigten (BGH Beschluß vom 5. Juli 1989 - IV b ZB 53/89 - NJW-RR 1989, 1280; BGH Beschluß vom 7. Mai 1991 - XII ZB 48/91 - NJW 1991, 2080, 2081;… Zöller/Schneider, ZPO, 18. Aufl., § 519 Rz 17; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 66 Rz 33).
  • BAG, 24.08.1979 - GS 1/78

    Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist nach ihrem Ablauf - Eingang des …

    Auszug aus BAG, 27.09.1994 - 2 AZB 18/94
    In diesen Fällen kann das Gericht die Entscheidung über die Fristverlängerung auch nach deren Ablauf wirksam treffen (BAG GS Beschluß vom 24. August 1979, BAGE 32, 71 = AP Nr. 1 zu § 66 ArbGG 1979) oder eine kurze (z. B. dreitägige) Verlängerung der Frist einräumen, sofern dadurch keine Verzögerung des Rechtsstreits eintritt.
  • LAG Nürnberg, 26.01.1994 - 4 Sa 1207/93

    Anträge auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BAG, 27.09.1994 - 2 AZB 18/94
    Denn weder ist der Antragsteller der Darlegung erheblicher Gründe vollständig enthoben (vgl. LAG Nürnberg Beschluß vom 26. Januar 1994 - 4 Sa 1207/93 - LAGE § 66 ArbGG 1979 Nr. 9) noch ist der Kammervorsitzende im Einzelfall gehindert, eine Substantiierung und Glaubhaftmachung der im Verlängerungsgesuch dargelegten, erheblichen Gründe zu verlangen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß die pauschal dargelegten Gründe nicht zutreffen.
  • BAG, 20.10.2004 - 5 AZB 37/04

    Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung

    Er ist vielmehr mit dem Risiko belastet, dass der Vorsitzende in Ausübung des ihm gemäß § 66 Abs. 1 Satz 5 ArbGG eingeräumten pflichtgemäßen Ermessens eine beantragte Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist versagt (BAG 27. September 1994 - 2 AZB 18/94 - BAGE 78, 68; 4. Februar 1994 - 8 AZB 16/93 - BAGE 75, 350; BGH 14. Februar 1991 - VII ZB 8/90 - NJW 1991, 1359;… 2. November 1989 - III ZB 49/89 - BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung Nr. 4).

    Etwas anderes gilt, wenn der Rechtsmittelführer mit großer Wahrscheinlichkeit mit der Bewilligung der Fristverlängerung rechnen darf, weil dies dem normalen Lauf der Dinge entspricht (BAG 27. September 1994 aaO;… 4. Februar 1994 aaO;… BGH 14. Februar 1991 aaO; 11. Juli 1985 - III ZB 13/85 - VersR 1985, 972).

    Zu den Gründen, die in der Gerichtspraxis im Allgemeinen als "erheblich" angesehen werden, zählt ua. die - hier geltend gemachte - berufliche Überlastung bzw. besonders starke Arbeitsbelastung des Prozessbevollmächtigten (BAG 27. September 1994 - 2 AZB 18/94 - BAGE 78, 68; BVerfG 28. Februar 1989 - 1 BvR 649/88 - BVerfGE 79, 372;… zu § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO vgl. BGH 5. Juli 1989 - IVb ZB 53/89 - aaO ZPO § 233 Fristverlängerung Nr. 3; 11. Juli 1985 - III ZB 13/85 - VersR 1985, 972).

    Wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die pauschal vorgebrachten Gründe in Wahrheit nicht vorliegen, ist der Kammervorsitzende im Einzelfall nicht gehindert, eine Substantiierung der im Verlängerungsgesuch dargelegten Gründe zu verlangen (BAG 27. September 1994 - 2 AZB 18/94 - BAGE 78, 68).

    Daher bestand keine erkennbare Notwendigkeit, den Antrag so früh anzubringen, dass noch vor Fristablauf eine Rückfrage bei Gericht möglich gewesen wäre (vgl. BAG 27. September 1994 - 2 AZB 18/94 - BAGE 78, 68; 4. Februar 1994 - 8 AZB 16/93 - BAGE 75, 350;… BGH 5. Juli 1989 - IVb ZB 53/89 - BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung Nr. 3).

  • OLG Düsseldorf, 19.01.2004 - 24 U 194/03

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ohne Verschulden des Rechtsanwalts - …

    Auch eine Rückfrage bei Gericht, ob der Verlängerungsantrag positiv beschieden wird oder nicht, ist vor Ablauf der Frist nicht veranlasst (BAG NJW 1995, 1446 f).

    Als schuldhaft kann ein hierauf ausgerichtetes Verhalten des Prozessbevollmächtigten nur dann angesehen werden, wenn dem betroffenen Rechtsanwalt bekannt sein muss, dass bei dem angerufenen Gericht eine strengere, aber noch rechtmäßige Handhabung von Verfahrensvorschriften zu erwarten ist (BVerfG NZA 2000, 446 f; BVerfGE 79, 372 ff; BAG NJW 1995, 1446 ff; BGH NJW 1997, 400).

    Eine Praxis, die ohne nähere Prüfung der im Einzelfall erkennbaren Umstände eine erhebliche Arbeitsüberlastung eines Prozessbevollmächtigten oder noch zu beschaffende Informationen generell nicht als "erheblich" im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 4 ArbGG ansieht, bewegt sich nicht im Rahmen zulässiger, am Einzelfall orientierter Ermessensausübung (BVerfGE 79, 372 ff; BAG NJW 1995, 1446; BGH NJW 1997, 400;… Zöller/Greger, aaO).

    Aus dem Urteil des BAG vom 23. September 1994 durfte der Beklagte zu 2) schließen, dass das BAG die vom LAG Düsseldorf praktizierte Verfahrensweise als rechtswidrig ansah und damit auch dem im Urteil des BAG vom 27. September 1994 zitierten Beschluss des LAG Düsseldorf vom 23. Dezember 1993 (DB 1994, 1528 = VersR 1994 1208 f) jede Präjudizwirkung absprach (BAG NJW 1995, 1446 f).

    Soweit die Klägerin ausführt, das BAG habe jedoch einschränkend dahin entschieden, dass einen Rechtsanwalt seit der Veröffentlichung des Beschlusses des LAG Düsseldorf im Jahre 1994 jedenfalls eine Pflicht zur rechtzeitigen Rückfrage bei Gericht vor Ablauf der Antragsfrist treffe (BAG NJW 1995, 1446 (1447 unten)), verkennt sie, dass dies Gültigkeit nur so lange haben konnte, wie sich die Verfahrenspraxis des LAG Düsseldorf als solche auch nach außen erkennbar darstellte.

  • BGH, 11.11.1998 - VIII ZB 24/98

    Ablehnung des ersten Fristverlängerungsgesuchs

    Das ist regelmäßig bei einem ersten Verlängerungsantrag der Fall, wenn ein ihn rechtfertigender erheblicher Grund im Sinne des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO geltend gemacht wurde (…Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1992, aaO unter 2; BAG NJW 1995, 1446 unter 2).

    In diesen Fällen kann das Gericht die Entscheidung über die Fristverlängerung auch noch nach deren Ablauf treffen (BAG NJW 1995, 1446 unter 3 c).

  • BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1859/01

    Verfassungsmäßigkeit der Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der …

    Rn. 10 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO darf ein Prozessbevollmächtigter mit großer Wahrscheinlichkeit dann mit der Bewilligung einer erstmals beantragten Fristverlängerung rechnen, wenn erhebliche Gründe dargelegt sind, wozu auch die - hier geltend gemachte - allgemeine Arbeitsüberlastung gehört (…vgl. BGH, NJW 1991, S. 2080 ;… VersR 1993, S. 771 ;… NJW-RR 2000, S. 799 ; ebenso BAGE 78, 68 ).
  • BVerfG, 04.12.2000 - 1 BvR 1797/00
    Hierzu zählt auch die - hier geltend gemachte - berufliche Überlastung des Anwalts (…vgl. BGH, NJW 1991, S. 2080 ;… VersR 1993, S. 771 ;… NJW-RR 2000, S. 799 ; ebenso BAG, NJW 1995, S. 1446).

    Er dürfe vielmehr so lange auf eine Stattgabe seines Antrags vertrauen, wie im Vergleich zu einer höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht eine deutlich restriktivere Praxis des angerufenen Gerichts in dessen Bezirk bekannt geworden sei (vgl. auch BAGE 75, 350 ; 78, 68 ).

  • BVerfG, 12.01.2000 - 1 BvR 1621/99

    Wiedereinsetzung bei abgelehnter Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Dieser braucht danach auch nicht deshalb mit der vollständigen Ablehnung der Fristverlängerung zu rechnen, weil er die Gründe der besonders starken Arbeitsbelastung und ihre Auswirkungen auf die Bearbeitung gerade der konkreten Sache nicht näher substantiiert und glaubhaft gemacht hat (vgl. BAG, Beschluss vom 27. September 1994, NJW 1995, S. 1446 f.;… vgl. auch BGH, NJW 1991, S. 2080 f.;… Schaub, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, § 66 Rn. 14;… Zöller/Gummer, ZPO, 21. Aufl., § 519 Rn. 19).
  • BVerfG, 12.01.2000 - 1 BvR 222/99

    Wiedereinsetzung bei abgelehnter Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Eine Rückfrage bei Gericht vor Ablauf der Frist ist nicht veranlasst (vgl. BAG, Beschluss vom 27. September 1994, NJW 1995, S. 1446 f.;… vgl. auch BGH, NJW 1991, S. 2080 f.;… Schaub, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, § 66 Rn. 14;… Zöller/Gummer, ZPO, 21. Aufl., § 519 Rn. 19).
  • LAG Berlin, 10.05.2004 - 10 Sa 519/04

    Fristverlängerungsantrag Berufungsbegründungsfrist

    Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Beschluss vom 27. September 1994 (BAG vom 27.09.1994 - 2 AZB 18/94 - NZA 1995, 189) ausgeführt, ein Prozessbevollmächtigter könne jedenfalls solange auf eine positive Entscheidung über seinen Antrag auf Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist beim LAG vertrauen, als im Vergleich zu einer höchstrichterlichen Rechtssprechung (BGH) nicht eine deutlich restriktivere Praxis des LAG in dessen Bezirk bekannt geworden ist.
  • LAG Berlin, 10.04.2004 - 10 Sa 519/04

    Fristverlängerungsantrag Berufungsbegründungsfrist auf Grund starker …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Berlin, 14.12.2000 - 16 Sa 2059/00

    Berufung: Fristverlängerungsgesuch per Telefax nach Dienstschluss

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 18.02.1997 - X ZB 1/97

    Fristverlängerung zur Begründung einer Berufung durch den Prozessbevollmächtigten …

  • KAGH, 26.11.2021 - M 14/21
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