Rechtsprechung
| BFH, 20.09.1995 - X R 86/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 233 a; BGB § 242
- Wolters Kluwer
Steuerbescheid - Nachforderungsbetrag - Zinsen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Für die Steuernachzahlung sind Zinsen fällig - Das gilt auch, wenn das Finanzamt 14 Monate für die Bearbeitung braucht
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 237 AO
Abgabenordnung; Festsetzung von Aussetzungszinsen
Papierfundstellen
- BFHE 178, 555
- NJW 1996, 1368 (Ls.)
- BB 1996, 258
- BB 1996, 364
- DB 1996, 311
- BStBl II 1996, 53
Wird zitiert von ... (91) Zitiert selbst (8)
- BFH, 08.09.1993 - I R 30/93
Erhebung von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO auch dann, wenn das FA die …
Auszug aus BFH, 20.09.1995 - X R 86/94
Im Streitfall hindere der Grundsatz von Treu und Glauben die Geltendmachung des Zinsanspruchs (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. September 1993 I R 30/93, BFHE 172, 304, BStBl II 1994, 81).Nach dem BFH-Urteil in BFHE 172, 304, BStBl II 1994, 81 steht der Grundsatz von Treu und Glauben einer Festsetzung von Nachforderungszinsen grundsätzlich auch dann nicht entgegen, wenn der Veranlagungsbeamte die Bearbeitung der Steuererklärung schuldhaft verzögert.
Die von der Entscheidung in BFHE 172, 304, BStBl II 1994, 81 angesprochene Kumulation von unverzinslicher Anlage und Verschulden der Finanzbehörde ist im Streitfall nicht gegeben.
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus BFH, 20.09.1995 - X R 86/94
Der Gesetzgeber darf im Interesse der möglichst einfachen Handhabung der sog. Vollverzinsung dem Erfordernis der Praktikabilität Rechnung tragen (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 29. Mai 1990 1 BvL 20, 26, 84 und 4/86, BVerfGE 82, 60;… Senatsbeschluß vom 5. November 1992 X B 85/92, BFH/NV 1993, 373). - BFH, 27.09.1994 - VIII B 21/94
Rückwirkende Steuerschuld
Auszug aus BFH, 20.09.1995 - X R 86/94
bb) Die Festsetzung von Zinsen nach § 233 a AO 1977 ist grundsätzlich rechtmäßig, wenn der Schuldner der Steuernachforderung Liquiditätsvorteile gehabt hat oder zumindest erlangen bzw. anderweitige Zinsbelastungen vermeiden konnte (vgl. BFH-Beschluß vom 27. September 1994 VIII B 21/94, BFHE 175, 516).
- BFH, 13.09.1991 - IV B 105/90
Grundsätzlich keine Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des angefochtenen …
Auszug aus BFH, 20.09.1995 - X R 86/94
Dies gilt auch dann, wenn das Gerichtsverfahren über die streitige Steuerfestsetzung nicht innerhalb angemessener Zeit abgeschlossen worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 21. Februar 1991 V R 105/84, BFHE 163, 313, BStBl II 1991, 498; BFH-Beschluß vom 13. September 1991 IV B 105/90, BFHE 165, 469, 475, BStBl II 1992, 148). - BFH, 21.02.1991 - V R 105/84
Rechtsschutzgarantie - Billigkeitserlaß - Aussetzungszinsen
Auszug aus BFH, 20.09.1995 - X R 86/94
Dies gilt auch dann, wenn das Gerichtsverfahren über die streitige Steuerfestsetzung nicht innerhalb angemessener Zeit abgeschlossen worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 21. Februar 1991 V R 105/84, BFHE 163, 313, BStBl II 1991, 498; BFH-Beschluß vom 13. September 1991 IV B 105/90, BFHE 165, 469, 475, BStBl II 1992, 148). - BFH, 05.11.1992 - X B 85/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Gesetzgeber bei der Schaffung von …
Auszug aus BFH, 20.09.1995 - X R 86/94
Der Gesetzgeber darf im Interesse der möglichst einfachen Handhabung der sog. Vollverzinsung dem Erfordernis der Praktikabilität Rechnung tragen (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 29. Mai 1990 1 BvL 20, 26, 84 und 4/86, BVerfGE 82, 60; Senatsbeschluß vom 5. November 1992 X B 85/92, BFH/NV 1993, 373). - FG Hamburg, 09.07.1993 - II 56/93
Auszug aus BFH, 20.09.1995 - X R 86/94
Der Gesetzgeber konnte, ohne gegen das Willkürverbot zu verstoßen, im Interesse einer einfachen Erhebung der Nachforderungszinsen den aus der Verfügung über Bargeld herrührenden Liquiditätsvorteil typisierend bewerten und damit die Berufung auf besondere Umstände des Einzelfalles - wie etwa den marktüblichen Zinssatz und eine fehlende Möglichkeit zinsgünstiger Anlageformen - ausschließen (im Ergebnis ebenso FG Hamburg, Beschluß vom 9. Juli 1993 II 56/93, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 183; FG Bremen, Urteil vom 16. Februar 1993 2 92 150 K 2, EFG 1993, 361; FG Münster, Urteil vom 30. November 1993 1 K 5113/93 E, EFG 1994, 333). - FG Münster, 30.11.1993 - 1 K 5113/93
Auszug aus BFH, 20.09.1995 - X R 86/94
Der Gesetzgeber konnte, ohne gegen das Willkürverbot zu verstoßen, im Interesse einer einfachen Erhebung der Nachforderungszinsen den aus der Verfügung über Bargeld herrührenden Liquiditätsvorteil typisierend bewerten und damit die Berufung auf besondere Umstände des Einzelfalles - wie etwa den marktüblichen Zinssatz und eine fehlende Möglichkeit zinsgünstiger Anlageformen - ausschließen (im Ergebnis ebenso FG Hamburg, Beschluß vom 9. Juli 1993 II 56/93, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 183; FG Bremen, Urteil vom 16. Februar 1993 2 92 150 K 2, EFG 1993, 361; FG Münster, Urteil vom 30. November 1993 1 K 5113/93 E, EFG 1994, 333).
- BFH, 03.12.2019 - VIII R 25/17
Erlass von Nachzahlungszinsen
Diese typisierenden Grundannahmen des Gesetzgebers sind bereits bei der Auslegung des § 233a AO zu beachten (BFH-Urteil vom 20.09.1995 - X R 86/94, BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53); sie sind in gleicher Weise Maßstab für die Entscheidung der Frage, ob besondere Umstände vorliegen, die im Einzelfall die Erhebung der Nachzahlungszinsen als sachlich unbillig erscheinen lassen.Wie das FG zu Recht ausgeführt hat, zeigt diese gesetzliche Frist auch den Rahmen, innerhalb dessen eine Bearbeitungszeit nicht unangemessen ist (BFH-Urteil in BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53, unter 2.b dd).
Auch eine lange Bearbeitungszeit von wie im Streitfall 13 Monaten für die Umsetzung einer Mitteilung über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen lässt die Erhebung von Nachzahlungszinsen daher noch nicht als sachlich unbillig erscheinen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53, zur Erhebung von Nachzahlungszinsen bei Bekanntgabe des Steuerbescheids nach Ablauf von 14 Monaten nach Eingang der Steuererklärung).
- BFH, 01.07.2014 - IX R 31/13
Verzinsung bei beantragter Aussetzung der Vollziehung
Rn. 10 a) Sinn und Zweck der in § 237 AO enthaltenen gesetzlichen Regelung der Verzinsungspflicht ist es, den Nutzungsvorteil wenigstens zum Teil abzuschöpfen, den der Steuerpflichtige dadurch erhält, dass er während der Dauer der Aussetzung über eine Geldsumme verfügen kann, die nach dem im angefochtenen Steuerbescheid konkretisierten materiellen Recht "an sich" dem Steuergläubiger zusteht (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juli 1979 VII R 67/76, BFHE 128, 331, BStBl II 1979, 712; vom 20. September 1995 X R 86/94, BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53). - BFH, 08.05.2024 - VIII R 9/23
Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für die Erhebung von Zinsen bei AdV
Rn. 88 Auch der BFH geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die AdV-Zinsen in erster Linie der Abschöpfung von Liquiditätsvorteilen dienen (vgl. BFH-Urteile vom 24.07.1979 - VII R 67/76, BFHE 128, 331, BStBl II 1979, 712, Rz 10; vom 21.02.1991 - V R 105/84, BFHE 163, 313, BStBl II 1991, 498, unter II.3.c bb [Rz 34]; vom 20.09.1995 - X R 86/94, BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53, unter 2.a cc [Rz 13]; vom 05.06.1996 - X R 234/93, BFHE 180, 240, BStBl II 1996, 503, unter 3.c [Rz 19] und vom 10.10.2012 - VIII R 56/10, BFHE 238, 530, BStBl II 2013, 107, Rz 18).
- BFH, 12.11.2013 - VIII R 36/10
Steuerpflicht von Erstattungszinsen
Erstattungs- und Nachzahlungszinsen würden gemäß § 233a AO identisch berechnet und verfolgten denselben Zweck (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. September 1995 X R 86/94, BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53). - BFH, 05.06.1996 - X R 234/93
Erhebung von Nachforderungszinsen - Sachliche Unbilligkeit - Erlaß eines …
Diese typisierenden Grundannahmen des Gesetzgebers sind bereits bei der Auslegung der Vorschrift zu beachten (Senatsurteil vom 20. September 1995 X R 86/94, BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53); sie sind in gleicher Weise Maßstab für die Entscheidung der Frage, ob besondere Umstände vorliegen, die im Einzelfall die Erhebung der Nachforderungszinsen als sachlich unbillig erscheinen lassen.Der Gesetzgeber konnte, ohne gegen das Willkürverbot zu verstoßen, im Interesse einer einfachen Erhebung der Nachforderungszinsen den aus der Verfügung über Bargeld herrührenden Liquiditätsvorteil - wie im übrigen auch den Liquiditätsnachteil des Steuerpflichtigen bei Erstattungsansprüchen - typisierend bewerten und damit die Berufung auf besondere Umstände des Einzelfalles - wie etwa den marktüblichen Zinssatz und eine fehlende Möglichkeit zinsgünstiger Anlageformen - ausschließen (ausführlich Senat in BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53, m. w. N.).
Dem bei Berücksichtigung dieser Umstände verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden (hierzu BFH-Urteil in BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53) Typisierungscharakter der Vorschrift widerspräche es, wenn die FÄ und FG jeweils im Einzelfall damit befaßt werden könnten, die angemessene Dauer eines Veranlagungsverfahrens - vom Eingang der Steuererklärung bis zur Bekanntgabe des Steuerbescheides - von Fall zu Fall bestimmen und in diesem Zusammenhang tatsächlich und rechtlich schwierige Fragen eines Individual- und/oder Organisationsverschuldens zu prüfen.
Diese gesetzliche Frist von 15 Monaten zeigt deshalb auch den Rahmen, innerhalb dessen eine Bearbeitungszeit - vom Eingang der Erklärung bis zur Bekanntgabe des Steuerbescheides - nicht unangemessen ist (bereits Senatsurteil in BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53;… a. A. Tipke/Kruse, a. a. O., § 233a AO 1977 Rz. 22, allerdings ohne Begründung).
- FG Baden-Württemberg, 18.04.2016 - 6 K 3082/15
Kein Anspruch auf Erlass von Nachforderungszinsen nach § 233a wegen einer …
Rn. 22 Eine verzögerte Bearbeitung des Steuerfalles durch das Finanzamt stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs regelmäßig keinen sachlichen Billigkeitsgrund dar (…z.B. BFH-Urteile vom 21. Oktober 2009 I R 112/08, BFH/NV 2010, 606; vom 19. März 1997 I R 7/96, BFHE 182, 293, BStBl II 1997, 446, und vom 20. September 1995 X R 86/94, BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53).Nach alldem führt auch eine lange Verfahrensdauer grundsätzlich nicht zur sachlichen Unbilligkeit (BFH-Urteile vom 20. September 1995 X R 86/94, BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53, und vom 5. Juni 1996 X R 234/93, BFHE 180, 240, BStBl II 1996, 503).
Denn die gesetzliche Frist des § 233a Abs. 2 Satz 1 AO von 15 Monaten zeigt den Rahmen, innerhalb dessen eine Bearbeitungszeit von vornherein nicht als unangemessen angesehen werden kann (BFH-Urteile vom 20. September 1995 X R 86/94, BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53, und vom 5. Juni 1996 X R 234/93, BFHE 180, 240, BStBl II 1996, 503).
Innerhalb dieser Frist kann von einer unangemessenen, überlangen Verfahrensdauer, die ausnahmsweise zur sachlichen Unbilligkeit führen kann, von vornherein nicht die Rede sein (vgl. BFH-Urteil vom 20. September 1995 X R 86/94, BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53).
- FG Hamburg, 23.05.2013 - 2 K 50/12
Zinssatz von 6 Prozent per anno gemäß § 238 Abs. 1 AO bei Aussetzungszinsen …
Sinn und Zweck der Verzinsungspflicht gem. § 237 AO ist es, den Nutzungsvorteil wenigstens zum Teil abzuschöpfen, den der Steuerpflichtige dadurch erhält, dass er während der Dauer der Aussetzung über eine Geldsumme verfügen kann, die nach dem im angefochtenen Steuerbescheid konkretisierten materiellen Recht "an sich" dem Steuergläubiger zusteht (vgl. z. B. BFH vom 24.07.1979 VII R 67/76, BStBl II 1979, 712; vom 20.09.1995 X R 86/94, BStBl II 1996, 53). - BFH, 07.11.2013 - X R 23/11
Erlass von Nachzahlungszinsen
Diese typisierenden Grundannahmen des Gesetzgebers sind bereits bei der Auslegung der Zinsvorschrift zu beachten (so schon Senatsurteil vom 20. September 1995 X R 86/94, BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53). - BFH, 19.03.1997 - I R 7/96
Die Erhebung von Nachzahlungszinsen bei einer vom Finanzamt verzögerten …
Daraus folgt, daß es auf den im Einzelfall vom Steuerpflichtigen konkret erzielten bzw. vom Steuergläubiger erlittenen Zinsvor- oder -nachteil nicht ankommen soll (vgl. BFH-Urteil vom 20. September 1995 X R 86/94, BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53). - BGH, 24.01.2013 - IX ZR 108/12
Haftung des Steuerberaters: Beginn der Verjährungsfrist für den Anspruch auf …
Rn. 12 aa) Soweit ein Rechtsbehelf keinen Erfolg hat, soll nach dem Normzweck des § 237 AO der geschuldete und von der Vollziehung ausgesetzte Betrag verzinst werden; in dieser Höhe hat der Steuerpflichtige einen Zinsvorteil erlangt, der ihm nach dem materiellen Recht nicht zusteht und der durch die Aussetzungszinsen ausgeglichen werden soll (vgl. BFHE 168, 13, 15; BFHE 178, 555, 557 f; BFH, NJW 1999, 1575). - FG Hamburg, 22.05.1997 - II 5/97
Streit um die Berücksichtigungsfähigkeit von Gebühren für Kontoführung und …
- BFH, 02.09.2008 - VIII R 2/07
Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Werbungskosten - § 12 Nr. 3 EStG ist …
- BFH, 21.10.2009 - I R 112/08
Abweichende Festsetzung von Erstattungszinsen - Unbilligkeit aus sachlichen …
- BFH, 31.03.2010 - II R 2/09
Verzicht auf Aussetzungszinsen - Kein Anspruch auf Zinsverzicht bei …
- FG Niedersachsen, 18.04.2007 - 3 K 11463/05
Rechtmäßigkeit der Abzinsung von Rückstellungen für Sachleistungsverpflichtungen; …
- BFH, 07.11.2013 - X R 22/11
Erlass von Nachzahlungszinsen - Tatbestandsberichtigung durch das …
- BFH, 30.10.2001 - X B 147/01
NZB; FGO -Novelle; Darlegungspflicht bei geklärten Rechtsfragen
- BFH, 20.06.2007 - X B 116/06
Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz
- FG Saarland, 15.07.1997 - 1 K 68/95
Abgabenordnung; Erlaß von Zinsen
- FG München, 09.05.2006 - 13 K 4451/01
Festsetzung von AdV-Zinsen und Hinterziehungszinsen, wenn die streitigen …
- FG Berlin-Brandenburg, 15.01.2014 - 3 K 3079/13
Höhe der Aussetzungszinsen ist verfassungsgemäß
- BFH, 22.12.2000 - IV B 5/00
Verfassungsmäßigkeit von § 233 a AO
- BFH, 17.08.2007 - XI B 22/07
Erlass von Nachforderungszinsen; Rechtmäßigkeit der Festsetzung von …
- BFH, 18.05.2005 - VIII R 100/02
Verzinsung von Steuernachforderungen, wenn der ursprüngliche Steuerbescheid …
- FG München, 19.01.2000 - 13 V 1441/99
Verwirkung von Zinsfestsetzungen für Steuerforderungen aufgrund einer jahrelang …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2020 - 2 K 245/17
Kein teilweiser Erlass von Nachzahlungszinsen wegen Verzögerungen der …
- FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 286/99
Verfassungsmäßigkeit des allenfalls vierjährigen Zinslaufes für Erstattungszinsen
- BFH, 09.12.1998 - XI R 24/98
Berechnung von Aussetzungszinsen
- FG München, 26.06.2014 - 11 K 877/11
Abzinsung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG
- FG München, 24.04.1996 - 1 K 2026/92
Verzinsbarkeit von Steuernachforderungen; Einfluss der durch das Finanzamt …
- FG Münster, 31.01.2014 - 4 K 1882/13
Unbilligkeit der Festsetzung von Nachforderungszinsen zur Einkommensteuer bei …
- BFH, 02.08.2005 - X B 139/04
NZB - Verfassungswidrigkeit einer Norm
- BFH, 13.07.2006 - IV R 5/05
Zur Karenzzeit nach § 233a Abs. 2 AO 1977 bei Einkünften aus Landwirtschaft und …
- FG Baden-Württemberg, 18.03.2009 - 4 K 91/07
Familienwohnsitz i.S. des § 19 Abs. 1 AO bei Mehrfachwohnsitz - Erlass einer …
- FG Köln, 16.11.2005 - 14 K 4180/03
Unabhängigkeit der Festsetzung von Nachforderungszinsen von einem Verschulden des …
- BFH, 01.08.2001 - II R 48/00
Hinterziehungszinsen - Hinterzogene Vermögensteuern - Strafbarkeit einer …
- VG München, 29.07.2021 - M 10 K 19.4096
Kein Erlass von Aussetzungszinsen
- BFH, 01.09.2008 - IV B 137/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Ermittlungspflicht des …
- BFH, 21.10.1999 - V R 94/98
Vorsteuerabzug; Bezeichnung des Leistenden
- BFH, 04.11.1996 - I B 67/96
Geltendmachung und Durchsetzung von Zinsansprüchen unter Beachtung des …
- FG Bremen, 28.04.2009 - 2 K 39/08
Kein Erlass von Nachforderungszinsen wegen langer Bearbeitungsdauer der …
- FG Hamburg, 18.09.2002 - II 283/01
Nachzahlungszinsen und späte Veranlagung
- FG Baden-Württemberg, 28.09.2000 - 3 K 14/98
Erlass von Nachforderungszinsen auf geschuldete Umsatzsteuer
- FG Sachsen-Anhalt, 20.07.2016 - 3 V 401/16
Keine Verwirkung von Aussetzungszinsen allein aufgrund einer überlangen …
- FG Münster, 28.06.2005 - 2 K 3890/01
Höhe der Zinsen gem. § 237 AO bei Aussetzung der Vollziehung
- BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 15.99
Gewerbesteuer, Erstattung, Verzinsung der Steuererstattung; Beginn und Ende des …
- FG München, 12.05.2009 - 13 K 3715/08
Beschwer durch Verwaltungsakt - Auslegung von Anträgen und Verwaltungsakten - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2001 - 3 A 1928/98
Anforderungen an eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung; Erhebung von …
- BFH, 24.07.1996 - X R 23/94
Erlass der Zinsschuld aus sachlichen Billigkeitsgründen
- FG Baden-Württemberg, 04.08.2020 - 1 K 610/18
Zur Billigkeit des Erlasses von Zinsfestsetzungen bzgl. der Umsatzsteuer wegen um …
- FG Münster, 13.12.2017 - 7 K 715/15
Zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Nachzahlungszinsen
- BFH, 14.01.2010 - X B 64/09
Nachzahlungszinsen trotz Einkommensbesteuerung gezogener Zinsen
- FG München, 04.12.1996 - 1 K 1865/93
Stattfinden einer Außenprüfung des Finanzamtes als Hinderungsgrund für die Abgabe …
- FG Nürnberg, 11.10.2017 - 5 K 1535/16
Ablehnung des Antrages auf Verzicht auf Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer
- FG München, 19.01.2000 - 13 V 4441/99
Keine Verwirkung von Zinsfestsetzungen für Steuerforderungen aufgrund einer …
- FG Hamburg, 06.07.1999 - II 299/99
Festsetzung von Zinsen bei Verzögerung bei Bearbeitung eines Steuerfalles; …
- FG Nürnberg, 20.09.2017 - 5 K 1535/16
Ablehnung des Antrages auf Verzicht auf Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer
- BFH, 06.04.2009 - X B 257/08
Nachforderungszinsen - Typisierung des Liquiditätsvorteils
- BFH, 29.11.2000 - X R 25/97
Miteigentümer - Geschiedene Ehefrau - Einkommensteuer - Getrennte Veranlagung - …
- FG Niedersachsen, 05.02.2013 - 13 K 69/12
Erlass von Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer 1996 aus sachlichen …
- BFH, 13.10.2009 - X B 77/09
Anforderungen an die Begründung einer NZB bei Geltendmachung der …
- FG Berlin-Brandenburg, 04.05.2010 - 5 K 7219/06
Erlass von Nachforderungszinsen wegen Verzögerungen bei der Durchführung der …
- FG Niedersachsen, 13.03.2009 - 15 K 400/07
Anwendung der Vorschrift über die Verzinsung von Steuernachforderungen und …
- FG Bremen, 01.10.2003 - 2 K 648/02
Erlass von Nachzahlungszinsen wegen Rückgängigmachung eines …
- FG Sachsen-Anhalt, 02.11.2016 - 3 K 1042/11
Nachzahlungszinsen: Änderung, Entstehung des Zinsanspruchs, Zinshöhe, …
- FG Baden-Württemberg, 10.03.2010 - 11 K 62/10
Hinterziehungszinsen: Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes, Verfahrensdauer
- BFH, 05.06.2003 - IX B 209/02
Verfassungsmäßigkeit des § 233 a AO
- FG Brandenburg, 12.12.2001 - 1 K 332/99
Erlass von Nachzahlungszinsen bei geänderter Steuerfestsetzung wegen …
- FG Berlin-Brandenburg, 22.04.2009 - 12 K 1695/05
Auslegung des Tatbestandsmerkmals des Überwiegens der landwirtschaftlichen und …
- VG Gelsenkirchen, 08.11.2007 - 5 K 3233/06
Nachzahlungszinsen, Gewerbesteuer, freiberufliche Tätigkeit
- BFH, 26.07.2000 - X B 2/00
Unzulässigkeit eines Rechtsmittels - Grundsätzliche Bedeutung - …
- BFH, 26.03.1996 - IX R 62/93
Nachforderungszinsen: Berücksichtigung von Treu und Glauben
- FG München, 10.12.2003 - 9 K 3576/01
"Regelmäßige" Nutzung einer festen Einrichtung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 …
- FG Baden-Württemberg, 13.10.2000 - 9 K 155/98
Erlass von Nachforderungszinsen zur Umsatzsteuer
- FG München, 05.06.1996 - 1 K 2516/95
- FG Köln, 25.02.2011 - 15 K 1966/10
Erlass bei unrichtiger Erstattung des FA
- VG Osnabrück, 21.05.2008 - 1 A 553/06
Billigkeit; Einspruch; Erlass; Gewerbesteuer; Gewerbesteuermessbescheid; …
- FG München, 18.03.2016 - 7 K 497/15
Finanzamtsakten, Besorgnis der Befangenheit, Bundesfinanzhof, Zinsbescheid, …
- FG Nürnberg, 07.11.1996 - VI 17/94
- FG Berlin, 17.06.2003 - 5 K 5358/01
Festsetzung von Zinsen nach § 233a AO im Fall der nachträglichen Annahme einer …
- FG Hessen, 26.03.1996 - 7 K 2359/95
Haftung des Milcherzeugers für Milchgarantiemengenabgabe und die dafür …
- FG München, 21.05.2003 - 10 K 1892/00
Erlass von Nachzahlungszinsen; Erlass von Zinsen nach § 233 a AO zur …
- OVG Sachsen, 29.04.2014 - 5 A 136/11
Gewerbesteuer, Aussetzungszinsen, Aussetzung der Vollziehung, Vorbehalt der …
- FG Hamburg, 19.04.2007 - 5 K 21/06
Karenzzeit gemäß § 233a AO
- FG München, 27.10.2005 - 7 K 1242/04
Zinsberechnung bei Änderung eines Steuerbescheides; Billigkeitsmaßnahme bei …
- FG Rheinland-Pfalz, 22.01.1997 - 1 K 2531/94
Einkommensteuer; doppelte Haushaltsführung eines ärztlichen Praxisvertreters
- FG Düsseldorf, 26.03.1996 - 4 V 1954/95
Aussetzung der Vollziehung eines Steueränderungsbescheides; Nacherhebung von …
- FG Brandenburg, 05.11.2001 - 1 K 446/00
Auch bei Rechnungsberichtigung kein Erlass von Nachforderungszinsen auf nach § 14 …
- FG Niedersachsen, 23.12.1997 - VII 465/96
Erlass von Nachforderungszinsen zur Einkommensteuer; Sachliche Unbilligkeit der …
- FG Hessen, 11.11.1996 - 6 K 1579/94
(Teil-) Erlass von Aussetzungszinsen; Unbilligkeit aus sachlichen Gründen; …
- FG Saarland, 27.02.1996 - 1 K 295/94
Abgabenordnung; Vollverzinsung und der Grundsatz von Treu und Glauben
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Rechtsprechung
| BFH, 05.10.1995 - V R 113/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
UStG 1980 § 15 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Vorsteuerabzug - Personengesellschaft - Ehegatten-Gemeinschaft - Vorsteuerabzug
- rechtsportal.de
UStG (1980) § 15 Abs. 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 15 Abs. 1 UStG 1980
Umsatzsteuer; Bestimmung des Leistungsempfängers bei Baumaßnahme auf Ehegattengrundstück
Papierfundstellen
- BFHE 178, 493
- BB 1996, 258
- BB 1996, 413
- DB 1996, 311
- BStBl II 1996, 111
Wird zitiert von ... (42) Zitiert selbst (6)
- BFH, 26.11.1987 - V R 85/83
Rechnungserteilung und Vorsteuerabzug bei Leistungsvergabe durch Ehegatten
Auszug aus BFH, 05.10.1995 - V R 113/92
Waren bei Vergabe von Bauleistungen auf dem Grundstück eines Ehegatten auch der andere Ehegatte, die Ehegatten-Gemeinschaft oder eine von den Ehegatten gebildete KG tätig, ist hinsichtlich der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Abrechnung anhand der zivilrechtlichen Vereinbarungen (ausdrücklicher oder schlüssiger Art) mit den Bauunternehmern zu prüfen, wer Auftraggeber und damit Leistungsempfänger war (Bestätigung des BFH-Urteils vom 26. November 1987 V R 85/83, BFHE 151, 479, BStBl II 1988, 158).Nach der Auslegung des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980 durch den BFH (Urteil vom 26. November 1987 V R 85/83, BFHE 151, 479, BStBl II 1988, 158) müsse - insbesondere bei Leistungsvergabe durch Ehegatten - klar vereinbart und durchgeführt werden, ob einer der Ehegatten oder die Ehegatten-Gemeinschaft Leistungsempfänger sei, um Nachteile bei der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs (wegen Auseinanderfallens von Leistungsempfänger und Rechnungsadressat) zu vermeiden.
Das FA verweist mit seiner Revision auch zutreffend auf das Urteil des Senats in BFHE 151, 479, BStBl II 1988, 158, das bei Leistungsvergabe (insbesondere von Bauleistungen auf einem Grundstück eines Ehegatten) die klare Vereinbarung (und deren Durchführung) verlangt, ob einer der Ehegatten oder die Ehegatten-Gemeinschaft - bzw. im vorliegenden Fall eine aus den Ehegatten bestehende Personengesellschaft - als Auftraggeber und Leistungsempfänger handelt.
- BFH, 10.03.1981 - VIII R 195/77
Werbungskosten - Reisekosten - Hauskauf
Auszug aus BFH, 05.10.1995 - V R 113/92
Soweit das Finanzgericht (FG) die Revision nur hinsichtlich der Frage zugelassen habe, ob bei einem einheitlichen Bauvorhaben der Vorsteuerabzug auch aus (einzelnen wenigen) Rechnungen mit fehlerhafter Angabe des Leistungsempfängers gewährt werden könne, sei das eine unzulässige Beschränkung auf eine Rechtsfrage (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. März 1981 VIII R 195/77, BFHE 133, 189, BStBl II 1981, 470).Zutreffend hat das FA ausgeführt, daß eine solche Beschränkung nicht zulässig ist (BFH in BFHE 133, 189, BStBl II 1981, 470); eine Beschränkung der Revisionszulassung hinsichtlich eines abtrennbaren - und durch das FG insoweit bestimmten - Sachverhalts liegt ebenfalls nicht vor (vgl. dazu BFH-Urteil vom 28. Juni 1989 II R 155/88, BFHE 157, 447, BStBl II 1989, 852).
- BFH, 12.10.1994 - XI R 63/93
Umsatzsteuer: Rechnung
Auszug aus BFH, 05.10.1995 - V R 113/92
Nach dieser Vorschrift berechtigt zum Vorsteuerabzug nur eine Rechnung i. S. des § 14 UStG 1980, nämlich eine Abrechnung "gegenüber dem Leistungsempfänger" i. S. von § 14 Abs. 4 UStG 1980 (vgl. zuletzt BFH-Beschluß vom 12. Oktober 1994 XI R 63/93, BFHE 176, 466, m. N.).
- BFH, 20.10.1994 - V R 96/92
Abzug von in Rechnungen gesondert ausgewiesenen Steuern für Lieferungen und …
Auszug aus BFH, 05.10.1995 - V R 113/92
Leistungsempfänger ist derjenige, der aus dem der Leistung zugrundeliegenden Schuldverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1994 V R 96/92, BFH/NV 1995, 459). - BFH, 28.06.1989 - II R 155/88
Revision - Zulassung der Revision - Beschränkung der Revision - Festgesetzter …
Auszug aus BFH, 05.10.1995 - V R 113/92
Zutreffend hat das FA ausgeführt, daß eine solche Beschränkung nicht zulässig ist (BFH in BFHE 133, 189, BStBl II 1981, 470); eine Beschränkung der Revisionszulassung hinsichtlich eines abtrennbaren - und durch das FG insoweit bestimmten - Sachverhalts liegt ebenfalls nicht vor (vgl. dazu BFH-Urteil vom 28. Juni 1989 II R 155/88, BFHE 157, 447, BStBl II 1989, 852). - BFH, 17.12.1993 - V B 126/93
Annahme einer grundsätzlich bedeutsamen Rechtfrage bei ersichtlichem Abstellen …
Auszug aus BFH, 05.10.1995 - V R 113/92
Eine Personengesellschaft kann aus einer Rechnung, die auf nur einen Gesellschafter ausgestellt worden ist, keinen Vorsteuerabzug vornehmen, wenn die Rechnung keinen Hinweis auf die Gesellschaft als Leistungsempfänger enthält (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Dezember 1993 V B 126/93, BFH/NV 1995, 450, m. N.).
- BFH, 23.09.2009 - XI R 14/08
Kein Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft, wenn nur einer ihrer …
Unbeachtlich ist daher, wer zivilrechtlicher Eigentümer des bezogenen Leistungsgegenstands wird (…vgl. BFH-Urteil vom 7. Mai 1987 V R 85/77, BFH/NV 1988, 53, unter 2. der Gründe, m.w.N.), wem die Leistung wirtschaftlich zuzuordnen ist (…vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1994 V R 96/92, BFH/NV 1995, 459, unter II. 1. der Gründe) oder wer die empfangene Leistung bezahlt hat (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1995 V R 113/92, BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111, unter II. 3. der Gründe).Die Abrechnung "gegenüber dem Leistungsempfänger" erfordert, dass dieser auch in der Rechnung bezeichnet sein muss (vgl. BFH-Urteil in BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111, unter II. 2. der Gründe).
Dementsprechend kann eine Personengesellschaft aus einer Rechnung, die nur auf einen Gesellschafter ausgestellt worden ist, keinen Vorsteuerabzug vornehmen, wenn die Rechnung keinen Hinweis auf die Gesellschaft als Leistungsempfängerin enthält (vgl. BFH-Urteil in BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111, m.w.N.).
- BFH, 29.01.2014 - XI R 4/12
Zum Vorsteuerabzug aus Leistungen zur Bewirtschaftung einer Betriebskantine
Rn. 37 Nicht maßgeblich ist dagegen u.a., wem die empfangene Leistung wirtschaftlich zuzuordnen ist (…vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1994 V R 96/92, BFH/NV 1995, 459, unter II.1.) oder wer sie bezahlt hat (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1995 V R 113/92, BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111, unter II.3.). - BFH, 02.04.1997 - V B 26/96
Zur zutreffenden Bezeichnung des Leistungsempfängers in Rechnungen für Zwecke des …
In der Rechnung muß also der tatsächliche Leistungsempfänger als Rechnungsempfänger bezeichnet sein (BFH-Urteil vom 5. Oktober 1995 V R 113/92, BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111).
- BFH, 24.08.2006 - V R 16/05
Leistungsempfänger bei der Lieferung von Waren gegen Vorlage eines …
Der Vorsteuerabzug steht dem Unternehmer zu, der als Leistungsempfänger eine auf ihn ausgestellte Rechnung besitzt (BFH-Urteil vom 5. Oktober 1995 V R 113/92, BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111). - BFH, 01.10.1998 - V R 31/98
Vorsteuerabzug bei Bruchteilsberechtigten
Der Vorsteuerabzug steht also dem Unternehmer zu, der als Leistungsempfänger eine auf ihn lautende Rechnung mit gesondert ausgewiesener Steuer besitzt (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1995 V R 113/92, BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111).b) Leistungsempfänger ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH grundsätzlich derjenige, der aus dem der Leistung zugrundeliegenden Schuldverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteile vom 16. Mai 1995 XI R 50/93, BFH/NV 1996, 185, und in BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111).
- BFH, 30.04.2014 - XI R 33/11
Zum Vorsteuerabzug bei Kostentragung einer KG für Beurkundungs- und …
Dies setzt voraus, dass der Unternehmer Leistungsempfänger ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5. Oktober 1995 V R 113/92, BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111; vom 24. August 2006 V R 16/05, BFHE 215, 311, BStBl II 2007, 340, unter II.2.a;… BFH-Beschluss vom 25. März 2011 V B 94/10, BFH/NV 2011, 1404; BFH-Urteile vom 28. August 2013 XI R 4/11, BFHE 243, 41, BStBl II 2014, 282, Rz 34, m.w.N.; vom 29. Januar 2014 XI R 4/12, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2014, 797, Rz 34).Rn. 21 Nicht maßgeblich ist dagegen u.a., wem die empfangene Leistung wirtschaftlich zuzuordnen ist (…vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1994 V R 96/92, BFH/NV 1995, 459, unter II.1.) oder wer sie bezahlt hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111, unter II.3.).
- BFH, 07.11.2000 - V R 49/99
Vorsteuerabzug bei Pachtverhältnissen
Der Vorsteuerabzug steht also dem Unternehmer zu, der als Leistungsempfänger eine auf ihn lautende Rechnung mit gesondert ausgewiesener Steuer besitzt (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1995 V R 113/92, BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111). - BFH, 13.04.2007 - V B 122/05
NZB: rechtliches Gehör
Das Finanzgericht (FG) vertrat unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Oktober 1995 V R 113/92 (BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111) die Auffassung, eine Personengesellschaft könne aus einer Rechnung, die nur auf einen Gesellschafter ausgestellt worden ist, keinen Vorsteuerabzug vornehmen, wenn die Rechnung keinen Hinweis auf die Gesellschaft als Leistungsempfänger enthalte.Die Klägerin hat zwar jeweils einen bestimmten abstrakten und tragenden Rechtssatz aus den von ihr erwähnten BFH-Entscheidungen (BFH-Urteil in BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111, und BFH-Beschluss vom 2. April 1997 V B 26/96, BFHE 182, 430, BStBl II 1997, 443) aufgezeigt.
Sie hat aber nur dargelegt, weshalb ihrer Auffassung nach das FG --das sich bei seiner Begründung im Übrigen ausdrücklich auf die Grundsätze der Entscheidung in BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111 bezogen hat-- bei Anwendung dieser Grundsätze zu dem von ihr, der Klägerin, gewünschten Ergebnis hätte kommen müssen.
- FG Niedersachsen, 04.02.2010 - 16 K 17/09
Aufwendungen für den Erwerb von Beteiligungen einer Holding an Unternehmen als …
Rn. 56 e) Der Vorsteuerabzug steht ferner nur dem Unternehmer zu, der als Leistungsempfänger eine auf ihn lautende Rechnung mit gesondert ausgewiesener Steuer besitzt (vgl. BFH, Urteile vom 26. April 2001 V R 50/99, BFHE 194, 536; vom 5. Oktober 1995 V R 113/92, BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111;… vom 7. November 2000 V R 49/99, BFH/NV 2001, 402). - BFH, 26.04.2001 - V R 50/99
Vorsteuerabzug bei Einschaltung einer Domizilgesellschaft
Der Vorsteuerabzug steht also dem Unternehmer zu, der als Leistungsempfänger eine auf ihn lautende Rechnung mit gesondert ausgewiesener Steuer besitzt (vgl. BFH-Urteile vom 5. Oktober 1995 V R 113/92, BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111;… vom 7. November 2000 V R 49/99, BFH/NV 2001, 402, Deutsches Steuerrecht 2001, 212). - FG Sachsen, 06.05.1999 - 2 K 11/96
Inhaber ausländischer Firmen ist Unternehmer i.S.v. § 2 Abs.1 UStG, wenn diese …
- BFH, 21.06.2001 - V R 33/99
Abzug von Vorsteuerbeträgen - Bauherrengemeinschaft - Bauherrenmodell - …
- FG Köln, 22.03.2001 - 10 K 2567/96
Vorsteuerabzugsfähigkeit für durch Bauleistung an einem auch unternehmerisch …
- BFH, 14.11.2006 - V B 88/05
Grundsätzliche Bedeutung; Bezeichnung des Leistungsempfängers
- FG Saarland, 16.02.2012 - 2 V 1343/11
Vorsteuerabzug für nicht erbrachte Mietzahlungen - Hinzuschätzung von Einnahmen …
- FG Düsseldorf, 13.12.2013 - 1 K 2947/11
Verpachtung an Ehegatten bei alleiniger Unternehmertätigkeit des Ehemannes
- FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2000 - 2 K 3378/98
Vorsteuerabzug bei nicht nur auf den Unternehmer lautenden Rechnungen; …
- KG, 12.04.2007 - 8 U 76/06
Bürgschaftsvertrag; Scheingeschäft: Anspruch aus einer Bürgschaft für …
- OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 15 U 37/17
Vergütungsansprüche für rechts- und patentanwaltliche Beratungsleistungen
- FG München, 24.01.2013 - 14 K 2068/11
"Mähdrescher II": Umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen bei Veräußerung eines im …
- FG Schleswig-Holstein, 10.09.2014 - 4 K 53/11
Vorsteuerabzug eines Lotsen aus den zur Erfüllung der Selbstverwaltungsaufgaben …
- BFH, 03.12.1998 - V R 22/98
Vermeidung der Doppelbesteuerung; Leasing bei Pkw; Kraftstoffverwaltung
- FG Düsseldorf, 01.07.2024 - 5 K 2267/20
Korrespondenz zwischen Umsatz- und Vorsteuerberichtigung bei Insolvenzanfechtung
- BFH, 24.06.1999 - V R 99/98
Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Bauleistungen
- FG Düsseldorf, 20.04.2012 - 1 K 1372/10
Vorsteuerabzug aus Bauleistungen für Grundstücksgemeinschaft
- FG Köln, 20.02.2003 - 3 K 3300/02
Vorsteuerabzug bei Miet- und Pachtzahlungen
- FG Thüringen, 09.11.1999 - I 447/98
Feststellungslast für das Vorliegen von Rechnungsvoraussetzungen; Vorsteuerabzug …
- FG München, 14.07.2004 - 14 K 55/04
Berufung auf das EuGH-Urteil Seeling, wenn die Veranlagung noch änderbar ist; …
- FG Sachsen, 23.09.2003 - 4 K 1913/98
Tragungspflicht der Beweislast der Abzugsberechtigung durch den den …
- FG Düsseldorf, 21.07.1999 - 5 K 3466/94
Umfang der Option bei Mietverträgen und Vorsteuerabzug
- FG Düsseldorf, 05.05.1999 - 5 K 5433/95
Bestimmung des vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfängers; Bezeichnung von …
- FG Hessen, 07.05.2007 - 6 V 16/07
Bruchteilsgemeinschaft - kein Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen, die an die …
- FG Düsseldorf, 26.04.2002 - 1 K 2937/99
"Strohmann" als Leistender im Sinne des Umsatzsteuerrechts kann Vorsteuerabzug …
- FG Düsseldorf, 24.10.2001 - 5 K 5819/97
Vorsteuerabzug; Mietvertrag; Ehegattengemeinschaft; Empfänger; …
- FG Köln, 30.09.1997 - 8 K 2585/93
Vorsteuerabzug bei offenem Treuhandverhältnis
- FG Köln, 25.04.2001 - 2 K 7459/98
Vorsteuerabzug aus Bauleistungen im Zusammenhang mit der Renovierung eines …
- FG Düsseldorf, 24.11.1999 - 5 K 7297/95
Umsatzsteuer 1993; Vorsteuerabzug; Treuhänder; steuerfreie Grundstückslieferung; …
- FG Rheinland-Pfalz, 08.09.1998 - 2 K 2047/97
- FG Hamburg, 20.03.2002 - I 156/98
Vorsteuerabzugsberechtigung einer Personengesellschaft
- FG Rheinland-Pfalz, 04.04.2001 - 1 K 2552/98
1. Nur Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt; 2. Steuersatz für …
- FG Sachsen, 28.06.2001 - 2 K 556/98
Steuerbarkeit der von einem Kommunalen Wasserwerk erbrachten öffentlichen …
- FG Münster, 23.03.1999 - 15 K 4970/98
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Rechtsprechung
| BFH, 25.10.1995 - I R 138/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
GewStG-DDR § 10 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Gewerbeertrag
- rechtsportal.de
DDR: GewStG § 10 Abs. 4
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Gewerbesteuer; Ermittlung des Gewerbeertrags i. S. des § 10 Abs. 4 GewStG-DDR
Papierfundstellen
- BFHE 179, 140
- BB 1996, 150
- DB 1996, 311
- BStBl II 1996, 74
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80
Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung - …
Auszug aus BFH, 25.10.1995 - I R 138/94
Auch die Wahl der Schätzmethode gehört grundsätzlich zur Tatsachenfeststellung (vgl. BFH-Urteil vom 2. Februar 1982 VIII R 65/80, BFHE 135, 158, BStBl II 1982, 409 m. w. N.).
- BFH, 04.06.1997 - X R 12/94
Gewerbesteuer 1990 im Beitrittsgebiet
Ein Gewerbeverlust des ersten Halbjahres 1990 darf bei der Schätzung des "mutmaßlichen Ergebnisses der ersten 12 Monate des Gewerbebetriebes" gemäß § 10 Abs. 4 GewStG DDR nicht berücksichtigt werden (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung, insbesondere des BFH-Urteils vom 25. Oktober 1995 I R 138/94, BFHE 179, 140, BStBl II 1996, 74).a) Wird im Laufe des Erhebungszeitraumes ein Betrieb neu gegründet oder - wie im Streitfall - ein bereits bestehender Gewerbebetrieb infolge Wegfalls einer Gewerbesteuerbefreiung erstmals gewerbesteuerpflichtig, ist nach § 10 Abs. 4 GewStG DDR das "mutmaßliche Ergebnis der ersten 12 Monate des Gewerbebetriebes als Gewerbeertrag" zugrundezulegen, d. h. der Gewerbeertrag dieses Zeitraums ist zu schätzen (BFH-Urteil vom 25. Oktober 1995 I R 138/94, BFHE 179, 140, BStBl II 1996, 74).
Dies schließt - systematisch folgerichtig - die Berücksichtigung des vor Eintritt in die Gewerbesteuerpflicht erzielten Gewinnes oder Verlustes für Zwecke der Gewerbesteuer aus; denn danach ist nicht das mutmaßliche Ergebnis des Veranlagungszeitraums (hier 1990), sondern das mutmaßliche Betriebsergebnis der ersten 12 Monate ab dem Beginn der Gewerbesteuerpflicht zu schätzen (BFH-Urteil in BFHE 179, 140, BStBl II 1996, 74).
c) Die - dem FA bzw. dem FG obliegende - Schätzung des "mutmaßlichen Gewerbeertrages" ist Tatsachenfeststellung i. S. des § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), die revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden darf, ob anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze beachtet wurden (BFH-Urteil in BFHE 179, 140, BStBl II 1996, 74).
Beide Schätzungsmethoden sind revisionsrechtlich anzuerkennen, wenn nicht Besonderheiten des Einzelfalls zu Verzerrungen führen würden (BFH-Urteil in BFHE 179, 140, BStBl II 1996, 74).
- BFH, 18.05.1999 - I R 38/98
Bei der Festsetzung des Gewerbesteuermeßbetrages 1990 wird das "mutmaßliche …
Wird im Rahmen der Festsetzung des Gewerbesteuermeßbetrags 1990 das "mutmaßliche Ergebnis der ersten 12 Monate des Gewerbebetriebs" nach § 10 Abs. 4 GewStG DDR durch Addition des Gewerbeertrags 1990 und des (anteiligen) Gewerbeertrags 1991 ermittelt (vgl. BFH-Urteil vom 25. Oktober 1995 I R 138/94, BFHE 179, 140, BStBl II 1996, 74) und ist der (anteilige) Gewerbeertrag 1991 negativ, so mindert er das mutmaßliche Ergebnis der ersten 12 Monate des Gewerbebetriebs.Hierzu hat der erkennende Senat im Urteil vom 25. Oktober 1995 I R 138/94 (BFHE 179, 140, BStBl II 1996, 74) entschieden, daß das "mutmaßliche Ergebnis der ersten zwölf Monate des Gewerbebetriebes" methodisch durch Addition des Gewerbeertrages 1990 und des anteiligen Gewerbeertrages 1991 oder durch Hochrechnung des Gewerbeertrages 1990 geschätzt werden kann und es grundsätzlich Sache der FG sei, die für den jeweiligen Streitfall sachgerechte Schätzmethode zu finden.
Die Grundsätze der Entscheidung in BFHE 179, 140, BStBl II 1996, 74 gelten auch, wenn sich für das 1. Halbjahr 1991 ein Gewerbeverlust errechnet.
Wenn der Senat in seiner Entscheidung in BFHE 179, 140, BStBl II 1996, 74 besondere Schätzmethoden für den Fall anerkannt hat, daß Besonderheiten des Einzelfalles zu Verzerrungen führen, so hat er damit nicht solche Fälle im Auge gehabt, in denen --wie im Streitfall-- im 1. Halbjahr 1991 Verluste erzielt wurden.
- BFH, 24.01.1996 - I R 29/95
DDR - Gewinnausschüttungen
Mit Urteil vom 25. Oktober 1995 I R 138/94 (BFHE 179, 140, BStBl II 1996, 74) hat der Senat entschieden, daß bei Beginn der Gewerbesteuerpflicht zum 1. Juli 1990 das mutmaßliche Ergebnis der ersten 12 Monate des Gewerbebetriebs i. S. des § 10 Abs. 4 des Gewerbesteuergesetzes i. d. F. vom 18. September 1970 - GewStG DDR - (GBl DDR, Sonderdruck Nr. 672) im Prinzip unter Berücksichtigung der Ergebnisse des 1. Halbjahres 1991 zu schätzen ist.
- BFH, 20.11.2002 - X B 48/01
NZB: grundsätzliche Bedeutung, wesentliche Betriebsgrundlagen bei verpachtetem …
An der Darlegung der Klärungsfähigkeit fehlt es insbesondere, wenn das Finanzgericht (FG) seine Entscheidung kumulativ auf mehrere Gründe gestützt hat, von denen jeder für sich gesehen die Entscheidung trägt, die Beschwerdebegründung jedoch nur auf einen der das FG-Urteil tragenden Gründe eingeht (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1994 I B 76/94, BFH/NV 1996, 42). - BFH, 19.07.1996 - I B 44/95
Anforderungen an Begründungsdarlegung einer Beschwerde als …
In einem solchen Fall muß für jede Begründungsalternative ein Zulassungsgrund vorliegen, der jeweils in der Beschwerdebegründungsschrift darzutun ist (z. B. BFH-Beschluß vom 26. Oktober 1994 I B 76/94, BFH/NV 1996, 42, m. w. N.). - BFH, 22.11.1995 - I R 35/95 94, BFHE 179, 140, [BFH 25.10.1995 - I R 138/94] BStBl II 1996, 74 [BFH 25.10.1995 - I R 138/94] die Streitfrage zu § 10 Abs. 4 GewStG DDR im Grundsatz im Sinne des FG-Urteils entschieden hat.
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